In der Oberstufe meldete sich Sarah Hechler für ein Uniseminar an – eigentlich nur, um einem ungeliebten Schulkurs zu entkommen. Das Seminar hieß „Genealogie der Menschenrechte“. „Ich bin seitdem nicht losgekommen“, sagt sie. Es folgte ein Praktikum beim Ausschuss für Menschenrechte im Bundestag, ein Master – und dabei die erste Begegnung mit einem Gesetz, das ihren Alltag bis heute prägt: dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nahezu direkt danach stieg sie beim UN Global Compact Netzwerk Deutschland ein, zunächst in Teilzeit, parallel zur Masterarbeit.
42.000 Datenpunkte – einmalig und nicht wiederholbar
Gemeinsam mit einem externen Researcher hat Hechlers Team 313 LkSG-Berichte von 254 Unternehmen aus den Jahren 2023 und 2024 ausgewertet. Statt nur Checkboxen zu erfassen, geht die Analyse tief in die Berichtstexte hinein. 166 Indikatoren, rund 42.000 Datenpunkte.
Die Besonderheit: Der standardisierte LkSG-Fragebogen macht diese Berichte überhaupt erst vergleichbar. Und weil dieses Format mit dem Gesetz ausläuft, wird es diese Vergleichbarkeit so (vorerst?) nicht mehr geben. Die Daten sind öffentlich zugänglich – Mitglieder des UNGC-Netzwerks können zusätzlich eine individuelle Analyse ihres eigenen Berichts anfragen.
Was die Zahlen zeigen – und was fehlt
Manches war erwartbar: Governance-Strukturen, Zuständigkeiten, erste Risikoanalysen – dort sind Unternehmen bereits weit. Die größte Überraschung liegt im Kontrast zwischen Aufwand und Reflexion. 99 Prozent der Unternehmen führen Menschenrechtstrainings durch. Aber nur 2 Prozent prüfen, ob sich dadurch tatsächlich etwas im Verhalten ändert. Systeme werden gebaut – aber kaum jemand fragt, ob sie wirken.
Besonders eindrücklich macht das ein anonymisiertes Beispiel aus der Praxis: Ein deutsches Unternehmen identifizierte gehäufte Arbeitsunfälle bei einem Zulieferer in Indien und plante Schutzkleidung und Schulungen als Lösung. Erst ein Besuch vor Ort zeigte: Die Kleidung war schon da – aber die Halle war so heiß, dass niemand sie trug. Die Unfälle passierten am Ende langer Schichten, weil der Lohn so niedrig war, dass die Beschäftigten morgens noch einen zweiten Job geschoben hatten. Das Problem war Hitze und zu geringer Lohn. „Das hätte das Unternehmen nie rausgefunden, wenn es nicht einfach mal hingefahren wäre, um zu fragen.“
Große Lücken vor der CSDDD
Der Blick auf die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) macht die Baustellen deutlich. Während das LkSG zwischen direkten und indirekten Zulieferern unterscheidet, kennt die CSDDD diese Abstufung nicht – sie fordert den Blick auf die gesamte Wertschöpfungskette. Aktuell schauen aber nur 43 Prozent der Unternehmen auf Risiken bei indirekten Zulieferern. Ähnlich beim Einbezug Betroffener: Nur 47 Prozent fragen bei der Risikoanalyse die Menschen, die es tatsächlich betrifft. Und beim unbeliebtesten Thema – den eigenen Einkaufspraktiken – setzen gerade mal 14,5 Prozent der Unternehmen konkrete Maßnahmen um, obwohl die CSDDD genau das explizit fordert.
Regulatorik wirkt – aber nur bis zur Papierkante
Die vielleicht wichtigste Erkenntnis aus 42.000 Datenpunkten: Vor dem LkSG hatten laut einer Vorgängerstudie nur 13 bis 17 Prozent der Unternehmen erste Menschenrechtssysteme aufgebaut. Heute sind es 97 bis 98 Prozent. Regulatorik verändert etwas – das ist belegt.
Die eigentliche Frage ist, was danach kommt. Hechler sieht die Gefahr, dass Unternehmen im Berichterstattungsmodus stecken bleiben, statt ins Handeln zu kommen. „Das entscheidet sich jetzt in den nächsten Jahren – ob wir weiterhin Papiertiger bleiben oder wirklich anfangen, Projekte umzusetzen, die Menschen vor Ort helfen.“ 97 Prozent haben Systeme. Jetzt muss jemand fragen, ob sie wirken.
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