Shifting Minds

Was würde ich sagen, wenn ich ehrlich wäre?


Produktion_Näherinnen

Welche Verantwortung haben Unternehmen gegenüber den Menschen, die für sie produzieren? In dieser Kolumne beleuchtet Alexander Kraemer die Verantwortung entlang der Lieferketten und zeigt, warum Menschenrechtsgesetze wie das LkSG und die CSDDD mehr sind als eine bürokratische Pflichtübung.

Es gibt Sätze, die niemand laut sagt. Obwohl sie manchmal die ehrlichsten wären.

Ich stelle mir manchmal vor, wie eine Lobbying-Präsentation aussähe, wenn sie vollständig transparent wäre. Nicht die Version, die in Brüssel eingereicht wird. Die andere. Die mit den echten Sätzen dahinter.

„Das überfordert uns operativ.“ Ehrlich. Kann ich nachvollziehen.

„Das ist zu teuer.“ Auch ehrlich. Kann man diskutieren.

„Wir wollen nicht wissen müssen, was in unserer Lieferkette passiert.“ Das ist der Satz, den ich nie höre. Obwohl er manchmal der präziseste wäre.

Zwei Gesetze, eine Grundfrage

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023. Die CSDDD folgt auf europäischer Ebene. Mehr Reichweite, mehr Unternehmen im Scope, mehr Tiefe in der Sorgfaltspflicht. Beide Gesetze kreisen um dieselbe Frage: Was passiert in den Lieferketten, von denen unsere Wirtschaft abhängt? Und wer trägt dafür Verantwortung?

Die handwerkliche Kritik kenne ich. Zu viel Bürokratie. Zu kurze Fristen. Zu wenig Rechtssicherheit. Ein Teil davon stimmt. Gesetze können schlecht gemacht sein und trotzdem das Richtige wollen.

Was beide Gesetze wollen, ist eigentlich nicht kompliziert: dass Unternehmen wissen, unter welchen Bedingungen die Dinge hergestellt werden, von denen ihr Geschäftsmodell abhängt. Das ist keine ideologische Forderung. Das ist kaufmännische Grundhaltung. Wer ein Risiko hat, soll es kennen.

Der Omnibus hat entspannt. Die Frage bleibt.

Ich beobachte seit Monaten, wie die Debatte um den EU-Omnibus läuft. Schwellenwerte steigen. Fristen verlängern sich. Haftungsregeln werden entschärft. Vieles davon wird als Entbürokratisierung verkauft.

Ich verstehe den Druck. Ich spreche täglich mit Nachhaltigkeitsmanager:innen, die zwischen echten Themen und Reportingpflichten kaum noch unterscheiden können. Vereinfachung kann richtig sein.

Aber hier ist, was mich in dieser Debatte beschäftigt.

Das LkSG und die CSDDD sind keine Umweltgesetze. Sie sind Menschenrechtsgesetze. Das LkSG trägt es sogar im Namen. Sorgfaltspflicht bedeutet im Kern: Menschen, die für uns produzieren, verdienen eine Grundsorgfalt. Keine Zwangsarbeit. Keine Kinderarbeit. Keine lebensbedrohlichen Arbeitsbedingungen.

Das ist nicht der ambitionierte Teil dieser Gesetze. Das ist der Mindestteil.

Wenn wir über Deregulierung reden, reden wir also nicht über die Frage, ob Unternehmen zu viele Formulare ausfüllen müssen. Wir reden über die Frage, wie viel Verantwortung sie für das tragen sollen, was in ihrem Namen passiert.

Das ist ein Unterschied, den ich für relevant halte.

Was schulden wir den Menschen, von denen unser Wirtschaften abhängt?

Manche Unternehmen beantworten diese Frage längst. Nicht weil sie müssen. Sondern weil sie verstanden haben, dass die Frage nicht verschwindet, wenn das Gesetz schwächer wird. Dass Banken, Investor:innen und (Groß-) Kunden sie stellen werden, Regulierung hin oder her.

Und dass die Antwort, die man gibt, etwas über das Unternehmen sagt.

Wie diese Antworten in der Praxis aussehen, was 254 ausgewertete BAFA-Reports über das, was Unternehmen wirklich getan haben, verraten, und was das mit uns als Feld zu tun hat, darüber werde ich bald ein Gespräch führen. Mit jemandem, die Menschenrechtsarbeit nicht aus dem Lehrbuch kennt, sondern die Szene der Menschenrechtsverantwortlichen seit Jahren prägt und sie jetzt analysiert hat.

Ich bin gespannt, was sie sagt. Und was ich danach anders denke.

Euer Alexander

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