Rz. 43

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Für Zwecke des LSt-Abzugs trägt das FA für ArbN, die nach § 1 Abs 2, 3 und § 1a EStG als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln sind (> Rz 41), auf Antrag des ArbN Folgende > Lohnsteuerabzugsmerkmale in die > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ein (vgl § 39 Abs 4 EStG):

Die Steuerklasse; zu Einzelheiten > Steuerklassen;
 

Rz. 44

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

einen Freibetrag für WK, SA oder AgB. Hat der ArbN beantragt, nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden, gelten für die Eintragung eines Freibetrags in die Bescheinigung die für die Feststellung eines Freibetrags maßgebenden Regelungen (§ 39a EStG; > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 90 ff). Die 600 EUR-Grenze des § 39a Abs 2 Satz 4 EStG ist zu beachten (> Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 65). Bei der Ermittlung des Freibetrags sind der > Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr 1 Buchst a EStG) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG; > Sonderausgaben Rz 120 ff) nicht nur zeitanteilig zu berücksichtigen, selbst wenn inländischer > Arbeitslohn nicht während des gesamten Kalenderjahres zufließt. Ein durch Bezugnahme auf den Freibetrag des Vorjahres vereinfachter Antrag ist zulässig;
 

Rz. 45

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

die Kinderfreibetragszahl (> Kinderfreibeträge Rz 135 ff), also die Zahl der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs 6 EStG (> Kinderfreibeträge Rz 20 ff), auch wenn das Kind im Ausland lebt (> Kinderfreibeträge Rz 40 ff). Der Anspruch auf > Kindergeld nach § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Stpfl > Inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielt und nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt worden ist (BFH 237, 239 = BStBl 2012 II, 897; BFH 239, 327 = BStBl 2013 II, 491);
 

Rz. 46

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

auf Antrag die Höhe der Beiträge zur privaten > Krankenversicherung Rz 37 und > Pflegeversicherung sowie in Fällen von DBA/ATE eine Mitteilung für den ArbG über den vom LSt-Abzug freizustellenden > Arbeitslohn (> Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 10).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge