Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Familienfeier und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Körpergröße, > Beköstigung am Arbeitsort, > Betriebsveranstaltungen, > Bewirtung, > Fortbildungsveranstaltungen, > GeschenkeRz12 ff, > Getränke, > Krankheitskosten Rz 10 Gasthausessen, > Lebensführung, > Mahlzeiten, > Reisekosten, > Sachbezüge, > Schulgeld Rz 2, 20, 22, > Unterhaltsleistungen, > Verpflegung mwH sowie > Zehrgelder. Ernährungsaufwendungen am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte (heutzutage: > Erste Tätigkeitsstätte) sind auch dann keine WK, wenn der ArbN berufsbedingt überdurchschnittlich oder ungewöhnlich lange von seiner Wohnung abwesend ist (BFH 173, 166 = BStBl 1994 II, 418).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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