Lindner-Entwurf: Pläne zur Reform der Grunderwerbsteuer

Wer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kauft, zahlt bei der Grunderwerbsteuer kräftig drauf. Finanzminister Christian Lindner (FDP) schlägt eine Entlastung für Selbstnutzer vor und will Share Deals an den Kragen – ein Diskussionsentwurf an die Länder ist raus.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) appelliert an die Länder, die Grunderwerbsteuer für Immobilienkäufer bei selbst genutztem Wohneigentum zu senken oder ganz zu streichen. "Um mehr Menschen in Deutschland ein Wohnen im selbst genutzten Eigentum zu ermöglichen, werden die Länder zur Erleichterung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum befugt, die Grunderwerbsteuer flexibler auszugestalten", heißt es in einem Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF), der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin vorliegt.

"Es handelt sich um einen ersten Entwurf der Arbeitsebene, der an die Länder versandt wurde. Dies ist ein erster Schritt um in einen Dialog mit den Ländern zu treten", sagte ein Sprecher aus dem Ministerium der Haufe Online Redaktion. Gegenstand des Gesetzentwurfs sei die Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer mit dem Ziel, durch ein Freibetragsregelung den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum zu erleichtern. "Diese Flexibilisierung soll gekoppelt sein an eine erweiterte Besteuerung von sogenannte Share Deals."

Besonders bei hochpreisigen Transaktionen gelinge es weiter, durch "gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden", hieß es weiter aus dem Finanzministerium. "Diese Gestaltungen werden durch die überwiegenden Marktteilnehmer sowie generell in der Bevölkerung als ungerecht empfunden und sollen unterbunden werden."

Reform der Grunderwerbsteuer: Wenig Anreiz für die Länder

Mit dem Vorschlag bekämen die Länder die Möglichkeit, einen ermäßigten Steuersatz anzubieten oder ihn auf einen Freibetrag zu begrenzen, heißt es in dem Papier, über das zuvor die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet hatte: "Bei einem ermäßigten Steuersatz von null Prozent bis zu einer bestimmten Bemessungsgrundlage kann ein Land zudem die Wirkung eines Freibetrags erreichen."

Das BMF hatte bereits im Mai 2023 eine Reform der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer unter anderem mit einem Freibetrag und ermäßigten Steuersätzen ins Gesrpäch gebracht. Für eine solche Regelung ist allerdings die Zustimmung des Bundesrates nötig. Die Länder haben darüber hinaus wenig Anreiz dafür: Die Grunderwerbsteuer ist eine lukrative Einnahmequelle. Im vergangenen Jahr nahmen die Länder mehr 17 Milliarden Euro mit der Immobiliensteuer ein.

Ökonomen: Niedrige Grunderwerbsteuer puscht Wohnungsbau

Eine niedrige Grunderwerbsteuer führt zu mehr Wohnungsbau der Privatwirtschaft und ist für die Bundesländer günstiger als über höhere Steuersätze staatlichen Neubau in gleichem Umfang zu finanzieren, rechnet das Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel in einer Analyse vor. "Eine Reduktion der Grunderwerbsteuersätze dürfte die Wohnungsbautätigkeit anregen, die derzeit angesichts der Zinswende ins Stocken geraten ist", sagte Studienautor Prof. Dr. Jens Boysen-Hogrefe, stellvertretender Direktor des Forschungszentrums Konjunktur und Wachstum am IfW.

Laut der Studie wurden im Untersuchungszeitraum in den Ländern mit niedrigen Sätzen deutlich mehr neue Wohnungen gebaut als in den Ländern mit höheren Sätzen. Über die Jahre 2011 bis 2020 hinweg lagen demnach die Bauinvestitionen zum Beispiel in Bayern durchschnittlich um acht Prozent höher.

Die Studie kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Mehreinnahmen der Länder durch eine höhere Grunderwerbsteuer in der Regel nicht ausreicht, um so viel staatlichen Wohnungsbau zu finanzieren, wie er privatwirtschaftlich verloren geht, wenn die Sätze hoch sind. Der positive Einfluss niedriger Steuern auf Immobiliendeals sei bekannt, so der IfW-Ökonom: "Offenbar ist eine Reduktion der Grunderwerbsteuer aber auch ein effektives Mittel, um speziell den Wohnungsneubau voranzutreiben."

IfW-Analyse "Zum Einfluss der Grunderwerbsteuer auf den Wohnungsneubau in Deutschland" (PDF)

Die Bundesländer können die Höhe der Grunderwerbsteuer seit einer Reform 2006 selbst festlegen, viele haben sie seither kräftig erhöht. Die Steuer macht je nach Bundesland zwischen fünf und 6,5 Prozent des Kaufpreises – nur Bayern hat den Satz bisher bei 3,5 Prozent belassen.


Das könnte Sie auch interessieren:

Grunderwerbsteuer steigt erstmals auch in Sachsen

Tausende Wohnungen mit Share-Deal-"Kniff" verkauft

Share Deals: Wenn deutsche Mieten in der Karibik landen

Experten: Steuerprivileg für vermietete Immobilien abschaffen

dpa
Schlagworte zum Thema:  Grunderwerbsteuer, Wohnungsbau