Kompromiss im Thüringer Grunderwerbsteuer-Streit

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen hat sich im Grunderwerbsteuer-Streit mit der oppositionellen CDU auf einen Kompromiss geeinigt: Ab dem 1.1.2024 müssen Immobilienkäufer nur noch fünf statt 6,5 Prozent zahlen. Was gilt in den anderen Bundesländern?

In Thüringen hatte die oppositionelle CDU am 14.9.2023 mit den Stimmen von FDP und AfD gegen den Willen der Landesregierung aus SPD, Linken und Grünen die Senkung der Grunderwerbsteuer von 6,5 auf fünf Prozent durch den Landtag gebracht. Das Kabinett kündigte daraufhin Klage vor dem Verfassungsgerichtshof an, unter anderem wegen rechtlicher Bedenken zu einer Passage im entsprechenden Gesetzentwurf: Der umstrittene Paragraf sieht vor, dass erstmalige Immobilienkäufer einen Zuschuss in Höhe der bezahlten Grunderwerbsteuer erhalten sollen. Die CDU forderte einen Klageverzicht und knüpfte daran die Bereitschaft zu Haushaltsverhandlungen.

Am 28.11.2023 teilte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) mit, die Landesregierung wolle nun doch nicht gegen das Gesetz vorgehen. Der Kompromiss: Die Senkung der Grunderwerbsteuer muss ohne den strittigen Paragrafen noch einmal den Landtag passieren. Im Gegenzug wolle die Landesregierung eine Förderung für junge Familien auflegen. Die geplante Senkung kann damit ab dem 1.1.2024 gelten.

Umstrittener Beschluss: Opposition nutzt AfD-Stimmen

Ein Gesetzentwurf der CDU für eine niedrigere Grunderwerbsteuer bekam eine Mehrheit, weil neben der FDP die AfD die entscheidenden Stimmen beisteuerte: Beschlossen wurde die Senkung der Grunderwerbsteuer mit 46 zu 42 Stimmen. Bauherren und Immobilienkäufer müssen danach nur noch fünf Prozent statt 6,5 Prozent Steuer zahlen. Der Einnahmeverlust liegt nach Prognosen bei 48 Millionen Euro jährlich.

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Kauf eines Grundstücks oder eines Gebäudes an. Die Bundesländer haben seit 2006 das Recht, den Steuersatz festzulegen. Davon machen sie seit 2007 Gebrauch. Fast alle der 16 Länder haben mindestens schon einmal an der Steuerschraube gedreht. Der Spitzensatz liegt bei 6,5 Prozent – nur in Bayern gilt noch der anfängliche Satz von 3,5 Prozent.

Sachsen erhöht Grunderwerbsteuer erstmals

Sachsen war bis Ende 2022 so günstig wie Bayern mit 3,5 Prozent: Seit dem 1.1.2023 werden hier aber 5,5 Prozent fällig – das ist die erste Erhöhung seit 2007 und dient zur Finanzierung des Doppelhaushalts 2023 und 2024. 

Hamburg: Höhere Grunderwerbsteuer seit Januar

Hamburg hatte bislang ebenfalls einen relativ niedrigen Steuersatz mit 4,5 Prozent. Der rot-grüne Senat beschloss Anfang 2022, den Satz mit Wirkung zum 1.1.2023 auf 5,5 Prozent anzupassen. Das schwemmt zusätzlich rund 132 Millionen Euro pro Jahr in die Kasse.

NRW hofft auf Öffnungsklausel für Grunderwerbsteuer

Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) hofft auf eine Öffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer, damit der Satz für bestimmte Gruppen gezielt gesenkt werden kann. In NRW war die Steuer 2015 von fünf Prozent auf 6,5 Prozent des Kaufpreises erhöht worden. Die Koalition will mit einem Förderprogramm insbesondere Familien entlasten.

Schleswig-Holstein: SPD will Drei-Prozent-Regel

Die SPD in Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die Steuer beim erstmaligen Kauf einer Wohnung oder eines Hauses kräftig heruntergefahren wird. Der Vorschlag: Die Grunderwerbsteuer von 6,5 auf drei Prozent mehr als zu halbieren. Der Satz wurde wegen einer finanziellen Notlage von der 2009 bis 2012 regierenden CDU-FDP-Koalition erst von 3,5 auf fünf Prozent erhöht und anschließend von der Folgeregierung aus SPD, Grünen und SSW auf den Spitzensatz angehoben.

Grunderwerbsteuer der Bundesländer (Stand 2023):

Bundesland (alphabetisch geordnet)

Steuersatz

Baden-Württemberg

5,0 Prozent

Bayern

3,5 Prozent

Berlin

6,0 Prozent

Brandenburg

6,5 Prozent

Bremen

5,0 Prozent

Hamburg

5,5 Prozent

Hessen

6,0 Prozent

Mecklenburg-Vorpommern

6,0 Prozent

Niedersachsen

5,0 Prozent

Nordrhein-Westfalen

6,5 Prozent

Rheinland-Pfalz

5,0 Prozent

Saarland

6,5 Prozent

Sachsen

5,5 Prozent

Sachsen-Anhalt

5,0 Prozent

Schleswig-Holstein

6,5 Prozent

Thüringen

6,5 Prozent => 5,0 Prozent ab dem 1.1.2024

Hohe Grunderwerbsteuer – weniger Investitionen?

Die Grunderwerbsteuer ist in der Immobilienbranche umstritten, weil sie den Wohnungsbau hemmt. Auch Ökonomen hatten wiederholt Kritik geäußert, da durch die Steuer die Nebenkosten beim Immobilienkauf stark in die Höhe gegangen seien. Die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf in Deutschland insgesamt kommen auf einen Anteil von zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises. "Steigende Steuersätze führen in der Regel zu weniger Investitionen", warnte Immobilienökonom Prof. Dr. Günter Vornholz von der EBZ Business School schon vor einiger Zeit: Die Grunderwerbsteuer benachteilige Immobilien gegenüber anderen Kapitalanlagen.

Einen Zusammenhang von Grunderwerbsteuer und der Politik der Wohneigentumsförderung sieht Vornholz wiederum nicht. Eine geringere Eigentumsquote sei nicht von der Höhe der Grunderwerbsteuer abhängig.

Grunderwerbsteuer: Ersatzlose Streichung?

Die Ampel hat im Koalitionsvertrag eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer in Aussicht gestellt, um den Kauf von Wohneigentum zu erleichtern. Dafür macht sich Finanzminister Christian Lindner (FDP) stark: Die Länder sollen den Steuersatz bis auf null senken können.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) forderte im April 2023, dass Erstkäufern einer privat genutzten Wohnimmobilie die Grunderwerbsteuer erlassen wird – in dem Bundesland werden derzeit sechs Prozent fällig.


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