Vermieter kann während gesetzter Zahlungsfrist nicht kündigen
Hintergrund: Vermieter kündigt vor Ablauf von gesetzter Frist
Der Vermieter einer Wohnung verlangt von den Mietern nach einer Kündigung die Räumung.
Die Mieter waren mit Mietzahlungen im Rückstand. Mit Schreiben vom 4.11.2016 forderte der Vermieter die Mieter auf, die rückständigen Beträge bis zum 14.11.2016 zu zahlen. Am 11.11.2016 kündigte der Vermieter das Mietverhältnis unter Hinweis auf die Zahlungsrückstände.
Entscheidung: Abmahnung ist Kündigungsverzicht
Die Kündigung ist unwirksam, weil sie vor Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist erklärt wurde. Mit dem Ausspruch einer befristeten (Ab-)Mahnung erklärt der Vermieter konkludent, auf das Recht zur außerordentlichen und ordentlichen Kündigung aus den in der (Ab-)Mahnung gerügten Gründen zu verzichten. Er gibt mit einer (Ab-)Mahnung zu erkennen, er sehe das Vertragsverhältnis noch nicht als so gestört an, dass er es nicht mehr fortsetzen könne.
In der Aufforderung, die Mietrückstände bis zum 14.11.2016 zu zahlen, lag ein bewusster Verzicht auf das Recht zur Kündigung vor Ablauf der gesetzten Frist. Der mit einer (Ab-)Mahnung verbundene Verzicht auf ein Kündigungsrecht erfasst auch das Recht, aus einem Grund im Verhalten des Vertragspartners zu kündigen, der sich aus dem betreffenden Sachverhalt ergibt. Denn dem Kündigenden ist es im Falle der (Ab-)Mahnung verwehrt, zur Rechtfertigung einer späteren Kündigung ausschließlich den der (Ab-)Mahnung zugrunde liegenden Sachverhalt heranzuziehen.
(LG Berlin, Beschluss v. 26.9.2017, 67 S 166/17)
Lesen Sie auch:
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
880
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
860
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
836
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
691
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
597
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
563
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
499
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
436
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
386
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3841
-
E-Autos in Mehrfamilienhäusern: Förderung ab sofort
15.04.2026
-
Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters
15.04.2026
-
Urteile zum Themenbereich Balkon und Terrasse
14.04.2026
-
GdWE haftet Sondereigentümern für Pflichtverletzung
08.04.2026
-
Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten
07.04.2026
-
Technologien und Systeme im Energiemanagement
07.04.2026
-
Zukunftstrends im Energiemanagement
07.04.2026
-
Strategien zur Energieeinsparung in Immobilien
07.04.2026
-
Grundlagen des Energiemanagements in Immobilien
07.04.2026
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026