Mehrfamilienhaus: Was WEGs bei Wärmepumpen beachten müssen

Wärmepumpen sind auch für Mehrfamilienhäuser mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) eine Option. Dafür muss jedoch ein Mehrheitsbeschluss gefasst werden. Auf welche Aspekte sonst geachtet werden sollte und was bezuschusst wird, erklären Experten.

Die Bundesregierung legt im Heizungsgesetz einen Fokus auf Wärmepumpen – die Technologie gilt als wirtschaftlich und klimafreundlich und ist Experten zufolge auch für ältere Gebäude eine Option. In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern müssen andere Aspekte berücksichtigt werden als etwa im Einfamilienhaus. Eine pauschale Lösung gibt es nicht. Die wichtigsten Antworten für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).

Energieeffizienz mit Wärmepumpen: Dämmung muss sein

Die Energieeffizienz ist ein Argument für den Einbau von Wärmepumpen. "Neben der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen können Wärmepumpen langfristig zu niedrigeren Betriebskosten führen", so Tomas Titz, erster Vorsitzender der GIH – Interessenvertretung der Energieberater in Niedersachsen.

Wärmepumpen arbeiten am effizientesten, wenn das Haus durch gute Dämmung einen geringen Wärmebedarf hat. Bei bereits gut isolierten Immobilien kann der Einbau einer Wärmepumpe allein schon energetische Optimierung bedeuten. Oft ist die Maßnahme Teil eines Sanierungsfahrplans, der für das jeweilige Gebäude festgelegt wird. "Wenn die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke sowie Außenwände und Fenster die größere Baustelle sind, zieht man das vor", sagt Titz. Je besser gedämmt die Hülle des Gebäudes ist, desto kleiner muss laut Experte Titz die Technik werden und desto kostengünstiger wird es.

Die im Gebäude liegenden Komponenten dürften in sehr gut gedämmten Gebäuden "nicht viel größer sein als der bisherige Kessel", ergänzt Matthias Wagnitz, Referent für Energie- und Wärmetechnik im Zentralverband Sanitär Heizung Klima. In diesem Fall komme man möglicherweise ohne Pufferspeicher – den Zwischenpuffer für die Sperrzeit – aus, weil das Gebäude nicht auskühle. Bei den Außenkomponenten kommt es Wagnitz zufolge darauf an, welche Art der Energiegewinnung man wählt: Boden, Luft oder Grundwasser. Hier variiert der Platzbedarf teils erheblich.

Mehrfamilienhaus: Zentrale oder dezentrale Anlage?

Auch von der Art der Pumpe hängt es ab, wie viel Platz sie braucht. Für Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen) ist eine Bohrung oder ein Graben für die Verlegung der Erdwärmesonden erforderlich; Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen das Grundwasser: Hier muss in der Nähe des Hauses ein Saug- und ein Schluckbrunnen gebaut werden. Beides ist genehmigungspflichtig. Einfacher und günstiger zu installieren sind Luft-Wasser-Wärmepumpen, die ihre Energie aus der Umgebungsluft ziehen. Allerdings erzeugen die Ventilatoren der Geräte hörbare Geräusche. Hier raten die Experten zu einem Standort mit Abstand zu Wohn- und Schlafzimmern oder Nachbargebäuden.

Dezentrale Lösungen haben den Vorteil, dass man sie einzeln genauer ausrichten, steuern und abrechnen kann. Allerdings bedeuten mehrere Geräte auch mehr Kosten. "Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erhält dann beispielsweise jede Wohnung eine Außeneinheit", erklärt Katja Weinhold vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Auch bei Luft-Luft-Wärmepumpen erhält jede Wohnung ein Gerät. Gemischte Systeme könnten ebenfalls eine Option sein, "etwa eine zentrale Wärmeerzeugung mit Übergabestationen an den Wohnungen", so Weinhold weiter.

Müssen alle Heizkörper im Haus ersetzt werden?

Entscheidend ist laut Weinhold auch, ob die Heizkörper bei niedriger Vorlauftemperatur den Raum erwärmen können. Das lasse sich am besten an einem kalten Tag im Winter prüfen, indem man – nach einem hydraulischen Abgleich – die Vorlauftemperatur der jetzigen Heizung auf 55 Grad herunterregelt und alle Heizkörper aufdrehe. Einzelne Heizkörper, die mit der Absenkung der Vorlauftemperatur nicht zurechtkommen, tauscht man gegen größere Modelle aus. Wer wenig Platz hat, kann einen Niedrigtemperaturheizkörper einsetzen.

Energieberater können die Eigentümer bei den Vorbereitungen unterstützen, etwa bei der Heizlastberechnung. Auch mit Blick auf Förderungen könne sich ein zertifizierter Berater lohnen, sagt Thomas Zwingmann, Leiter der Gruppe Energie und Klima in der Verbraucherzentrale NRW. Zum anderen könne man gezielt bei Herstellern nachfragen, die Erfahrung im Einsatz von Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus haben. Darüber hinaus haben sich einige Planungs- und Ingenieurbüros auf die Technik spezialisiert. Auch der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) bietet auf seiner Webseite eine Suche nach Fachbetrieben an – und außerdem einen Förderrechner.

Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wärmpumpe: Die rechtliche Situation in einer WEG

Die Entscheidung für eine Wärmepumpe muss in der Regel von der Eigentümerversammlung getroffen werden. Es bedarf eines Mehrheitsbeschlusses. Zudem müssen rechtliche Vorgaben, wie das Wohneigentumsgesetz (WEG) und lokale Bauvorschriften, beachtet werden.

Um Fördermittel des Bundes nutzen zu können, müssen WEGs beziehungsweise das Gebäude einige Voraussetzungen erfüllen. Hier müssen sie einen zertifizierten Energieberater beauftragen – das wird bezuschusst. Die auf der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) geführten Fachleute erarbeiten einen individuellen Sanierungsfahrplan für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen in der WEG. Der Antrag muss unbedingt vor Inangriffnahme des Vorhabens über das Onlineportal des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

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Wann arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich?

Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) im Auftrag des BWP kann ein Privathaushalt mit dem Austausch einer Ölheizung gegen die Wärmepumpen-Technologie mit relativ geringem Einsatz mehr Klimaschutz erreichen als mit einer Photovoltaikanlage. Zusätzlich 6.100 Euro sind laut PwC nötig, um 137 Tonnen CO2e die Maßeinheit, die den Effekt aller Treibhausgase aufs Klima vergleichbar machen will – einzusparen. Im Vergleich dazu verursache eine Photovoltaikanlage Zusatzinvestitionen von 13.300 Euro.

Eine wichtige Kennzahl ist eine möglichst hohe Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe. Sie gibt Auskunft über die Effizienz des Heizsystems. Eine Jahresarbeitszahl von vier bedeutet zum Beispiel, dass die Heizanlage vier Kilowattstunden Wärme mittels einer Kilowattstunde elektrischer Energie bereitstellt.

Feilt die EU an einer Wärmepumpen-Pflicht ab 2029?

Die Europäische Union will laut einem Bericht der "Bild" indirekt den Einbau von Wärmepumpen für neue Gebäude verpflichtend machen. Konkret geht es um die Novelle der Ökodesign-Richtlinie, die Vorgaben für die Effizienz von Heizgeräten ab 2029 machen soll. Es sei vorgesehen, dass eingebaute Heizungen mindestens "115 Prozent Wirkungsgrad" haben, schreibt die Zeitung. Das würde Gas- und Ölheizungen ausschließen.

Die EU-Kommission zeigte sich irritiert über den Bericht. "Diese Meldung führt in die Irre", sagte ein Sprecher der Kommission der Deutschen Presse-Agentur (dpa) im Juni: "Unser Vorschlag ist technologieneutral." Er betonte, dass beispielsweise neue Gasheizkessel zulässig seien, wenn sie mit Solarthermie oder Wärmepumpen kombiniert würden. "Bereits existierende Heizungen sind ohnehin von diesen Bestimmungen nicht erfasst", so der Sprecher.

Rückendeckung erhielten die Brüsseler Beamten aus Reihen der Grünen: "Wir brauchen einen Effizienz-Hammer für neue Heizungen", sagte der deutsche Europaabgeordnete Michael Bloss. Es sei richtig, dass die Kommission effizientere Heizungen beim Neueinbau einfordere.


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dpa