Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Vorsteuerabzug aus Reisekosten und Fahrtkosten des Personals

Tz. 313 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Regelung des § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG a. F., welche die Nichtabziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen auf Reisekosten betrifft, wurde aufgehoben. Die Änderung dient der Rechtsbereinigung, weil der BFH (s. BFH vom 23.11.2000, BStBl II 2001, 266) die Nichtabziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten bereits aufgehoben hatte. S. BMF vom 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XV. Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

1. Allgemeines Tz. 321 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Hintergrund der Regelung ist, dass der Vorsteuerabzug bereits bei dem Bezug der Lieferung oder der sonstigen Leistung durch den Leistungsempfänger möglich ist. D.h. der Vorsteuerabzug wird nach der Verwendungsabsicht des Leistungsempfängers vorgenommen. Nun könnte aber zunächst jeder Leistungsempfänger im Zeitpunkt de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 15. Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken

Tz. 314 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Durch § 15 Abs. 1b und 4 UStG (Anhang 5) wird die Anwendung des Umsatzsteuerschlüssels als alleiniger Aufteilungsmaßstab erheblich eingeschränkt. Die Aufteilung nach dem Umsatzsteuerschlüssel wird nur noch dann zugelassen, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Bevor es zu einer Aufteilung der Vorsteuerbeträge kommt, müss...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug im außerunternehmerischen Bereich

Tz. 298 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vorsteuerbeträge sind immer dann nicht abziehbar, wenn Lieferungen oder sonstige Leistungen von anderen Unternehmern für den außerunternehmerischen Bereich (ideellen Bereich) eines Vereins bewirkt werden. D.h., die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1–5 UStG (Anhang 5) sind dann für den Vorsteuerabzug nicht erfüllt. Gleiches gilt, wenn bei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen für gemeinnützige Körperschaften

Tz. 308 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zum 01.01.2023 wurde die Möglichkeit für Körperschaften, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 5) steuerbefreit und nicht zur Buchführung verpflichtet sind, die Vorsteuer mit einem Durchschnittssatz von 7 % des steuerpflichtigen Umsatzes (mit Ausnahme der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Erwerbs) zu ermitteln, ausgeweitet: Der Durch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Ausschluss vom Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 UStG)

Tz. 299 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vom Abzug sind diejenigen Vorsteuerbeträge ausgeschlossen, die auf Lieferungen, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sowie auf sonstige Leistungen entfallen, die die Ausführung steuerfreier Umsätze betreffen (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Die Aufhebungstatbestände – Ausschlusstatbestände nach § 15 Abs. 2 UStG (A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIII. Vorsteuerabzug

1. Allgemeines Tz. 282 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Verband/Verein als Unternehmer kann von der gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer Vorsteuerbeträge (s. § 15 UStG, Anhang 5) abziehen, wenn die Eingangsleistungen die unternehmerische Sphäre des Vereins betreffen und der Verein eine Rechnung i. S. v. §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) besitzt. Kleinunternehmer i. S. v. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 321 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Hintergrund der Regelung ist, dass der Vorsteuerabzug bereits bei dem Bezug der Lieferung oder der sonstigen Leistung durch den Leistungsempfänger möglich ist. D.h. der Vorsteuerabzug wird nach der Verwendungsabsicht des Leistungsempfängers vorgenommen. Nun könnte aber zunächst jeder Leistungsempfänger im Zeitpunkt des Bezugs einer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 282 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Verband/Verein als Unternehmer kann von der gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer Vorsteuerbeträge (s. § 15 UStG, Anhang 5) abziehen, wenn die Eingangsleistungen die unternehmerische Sphäre des Vereins betreffen und der Verein eine Rechnung i. S. v. §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) besitzt. Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG (Anh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.1 Beispiel 1: Der Mieter verrechnet seine Aufwendungen mit der Miete

Hat der Unternehmer (Mieter) mit dem Vermieter vereinbart, dass er seine Aufwendungen für Ein- oder Umbauten oder Renovierungsmaßnahmen von der Miete abziehen kann, handelt es sich um Mietvorauszahlungen. Von einer Mietvorauszahlung kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn der Unternehmer mit seinem Vermieter ausdrücklich vereinbart hat, wie hoch die tatsächlich vereinbarte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 18. Beispielfall

Tz. 317 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das folgende Beispiel soll eine Steuer- und Vorsteuerberechnung bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Sportverein für den Monat März 2020 verdeutlichen. Beispiel: Der Verein hat folgende Entgelte aus steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen im Monat März 2020 vereinnahmt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Abzugsberechtigung

Tz. 285 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abzugsberechtigt ist die steuerbegünstigte Körperschaft als Unternehmer, wenn ihr von einem anderen Unternehmer Umsatzsteuerbeträge (man spricht dann von Vorsteuerbeträgen) in Rechnung gestellt worden sind (s. §§ 14, 14a UStG, Anhang 5; auch s. §§ 33 und 34 UStDV, Anhang 6 für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise). Das gilt sowohl für Li...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.4 Beispiel 4: Wann Ein- und Umbauten als sonstige Mietereinbauten zu behandeln sind

Ein- und Umbauten sind als sonstige Mietereinbauten zu behandeln, wenn es sich weder um Betriebsvorrichtungen noch um Scheinbestandteile handelt. Beim Vorliegen von sonstigen Mietereinbauten hängt die weitere Beurteilung davon ab, ob der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer oder kein wirtschaftlicher Eigentümer der Ein- und Umbauten ist. Ein- und Umbauten sind wirtschaftliches ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / c) Umsatzsteuer

Rz. 1043 Die Thematik der Rückabwicklung der Umsatzsteuer ist komplex. Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, so kann nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich Freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 17. Einfuhrumsatzsteuer

Tz. 316 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG (Anhang 5) kann der Unternehmer die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer wie Vorsteuerbeträge von der zu entrichtenden Umsatzsteuer abziehen. Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Unternehmer Gegenstände, die für sein Unternehmen gedacht sind, in das Inland oder in die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Tz. 278 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechnungen sind zu berichtigen, wenn nicht alle Angaben die in §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) gefordert werden in ihr enthalten sind oder die Angaben in der Rechnung unzutreffend sind (s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6). Auch ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis kann unter Anwendung der Vorschrift des § 17 Abs. 1 UStG (Anhang 5) beric...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Angaben in der Rechnung (Pflichtangaben)

Tz. 262 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen seit 01.01.2004 erheblich verschärft (s. § 14 Abs. 4 UStG, Anhang 5). Folgende Angaben sind bei der Ausstellung von Rechnungen zu beachten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers; wahlweise die Steuernummer (also ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 Abs. 4 UStG)

Tz. 300 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wird eine Lieferung oder sonstige Leistung sowohl für den außerunternehmerischen (ideellen Bereich) als auch für den unternehmerischen Bereich von einem anderen Unternehmer ausgeführt, muss eine Aufteilung der Vorsteuer in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Teil erfolgen. Kann eine genaue Zuordnung der in Rechnung gestellten Vorsteuerb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.4 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Tz. 58 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wertabgaben liegen auch bei der Ausführung von sonstigen Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) durch den unternehmerischen Vereinsbereich an den außerunternehmerischen Bereich der Körperschaft vor. Auch dieser Wertabgabetatbestand ist bei Vereinen denkbar. Er liegt z. B. vor, wenn Bürogeräte, Schreibmaterial, etc. und andere Gegenständ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Änderung der Verhältnisse

Tz. 325 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verwendung i. S. d. § 15a UStG (Anhang 5) ist die tatsächliche Nutzung des Berichtigungsobjekts zur Erzielung von Umsätzen. Als Verwendung sind auch die Veräußerung und die unentgeltliche Wertabgabe nach (s. § 3 Abs. 1b und 9a UStG, Anhang 5) anzusehen (s. Abschn. 15a.2 UStAE). Für die Frage, ob eine Änderung der Verhältnisse vorliegt, sind ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Abgrenzung nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich

Tz. 16 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (d. h. den unternehmerischen Tätigkeiten) sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten sind zu unterteilen in die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engen Sinne (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S.) und die unternehmensfremden ("privaten") Tätigkeiten...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.4 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Tz. 83 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Mit Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.1 Vermögensverwaltung

Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um eine reine Vermietung und Verp...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, unberechtigte... / 3 Lieferung: Wann ein unberechtigter Ausweis der Umsatzsteuer vorliegt

Weist der Unternehmer die Umsatzsteuer unzutreffend aus, kann er seine Rechnung problemlos berichtigen. Anders ist es, wenn er die Umsatzsteuer unberechtigt in seiner Rechnung ausweist. Er schuldet dann den unberechtigt ausgewiesenen Betrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG. Er weist die Umsatzsteuer unberechtigt aus, wenn er eine Lieferung abrechnet, die nicht stattgefunden hat. Das ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Malerarbeiten als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand

Herr Huber hat Büroräume gemietet. Vor dem Bezug der Büroräume lässt er die Innenwände von einem Maler streichen und zahlt dafür 2.618 EUR einschließlich 418 EUR Umsatzsteuer. Er bucht wie folgt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Kostenteilungsgemeinschaft

Tz. 22d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Kostenteilungsgemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Personen (Mitgliedern). Diese Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, die nach §§ 4 Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 UStG von der Steu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)

Tz. 238a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 In § 12 Abs. 3 UStG wurde ein weiterer Umsatzsteuersatz – 0 % – aufgenommen, der gleichwohl zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Vorschrift betrifft die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für Zwecke der Umsatzsteuer ist bei Anwendung dieser Steuerbefreiungsvorschrift eine getrennte Gewinn-(Überschuss-)ermittlung im Zweckbetrieb "Sport" erforderlich, weil die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) nur dann in Betracht kommt, wenn die Einnahmen aus den begünstigten Veranstaltungen zu mehr als 50 % (überwiegen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15.1 Einrichtungen der Jugendhilfe

Tz. 164 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Begünstigt sind z. B. Leistungen der Jugendhilfe i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB VIII und die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, wenn die Leistungen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter sind: von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Tr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIV. Umsatzsteuerliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Tz. 319 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinn setzt das selbständige Ausüben einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit voraus. Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Hiernach fehlt es an einer selbständigen Tätigkeit, wenn eine juristische Person (sog. Organgesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerliche Behandlung der Strafverteidigungskosten

Schrifttum: Aweh, Steuerliche Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten, EStB 2008, 12; Bergkemper, Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung, FR 2008, 232; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Hon...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Unternehmer

Tz. 9 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechtsfähige, wie auch nicht rechtsfähige Verbände/Vereine/Stiftungen, steuerbegünstigte wie auch nicht steuerbegünstigte Verbände/Vereine/Stiftungen sind Unternehmer, wenn sie die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) genannten Voraussetzungen erfüllen. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein Verband/Verein dann Unternehmer, wenn er eine ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Rechnungen über Kleinbeträge

Tz. 306 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine Sonderregelung gilt für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt. Die Umsatzsteuer braucht hier nicht gesondert ausgewiesen werden (s. § 33 UStDV, Anhang 6). Es genügt, wenn die Kleinbetragsrechnung folgende Angaben enthält: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11.2 Erwerbsschwelle

Tz. 67 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Weitere Voraussetzung für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für den nichtunternehmerischen Bereich ist, dass die sogenannte Erwerbsschwelle überschritten wird (s. § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG, Anhang 5). Die Erwerbsschwelle ist nur dann überschritten, wenn der Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe im vorangegangenen Kalenderjahr ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

Tz. 12a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt ist (Verwendungs- oder Verwertungsabsicht) und die Ernsthaftigkeit der Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. So...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abziehbare Vorsteuerbeträge

2.1 Abzugsberechtigung Tz. 285 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abzugsberechtigt ist die steuerbegünstigte Körperschaft als Unternehmer, wenn ihr von einem anderen Unternehmer Umsatzsteuerbeträge (man spricht dann von Vorsteuerbeträgen) in Rechnung gestellt worden sind (s. §§ 14, 14a UStG, Anhang 5; auch s. §§ 33 und 34 UStDV, Anhang 6 für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.5 Aufteilungsgebot bei Vermietung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen?

Tz. 85a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der EuGH hatte sich auf Vorlage durch den Bundesfinanzhof mit der Frage zu befassen, ob das Aufteilungsgebot in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG (Anhang 5), wonach die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umsatzsteuer

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Zufluss der in Rechnung gestellten USt einerseits und die USt-Zahlung an das FA andererseits sind kein durchlaufender Posten, BFH vom 30.05.1990, I R 6/88, BStBl II 1991, 235 zu 2.a. Das gilt entsprechend für die dem StPfl in Rechnung gestellte und von ihm gezahlte USt (Vorsteuer) und die vom FA erstattete Vorsteuer, BFH vom 29.06.1982, V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15.2 Eng mit der Jugendhilfe verbundene Leistungen

Tz. 169 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 25 Satz 3 UStG (Anhang 5) begünstigt die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen im Rahmen der Jugendhilfe, wenn die Darbietungen von den Jugendlichen selbst erbracht werden, wenn diese Leistungen in einem engen Zusammenhang mit den in § 4 Nr. 25 Satz 1 UStG (Anhang 5) bezeichneten Leistungen stehen. Begünstigt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 19. Ausgefüllte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März 2020

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerberechnungsschemata

mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.3.1 Betriebsvorrichtungen werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben

Betriebsvorrichtungen sind steuerlich als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einzustufen, auch wenn sie zivilrechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Zu den Betriebsvorrichtungen gehören somit Fotovoltaikanlagen, Arbeitsbühnen, Bedienungsbühnen, Beschickungsbühnen und Galerien aller Art, die ausschließlich zur Bedienung und Wartung v...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.3.2 Scheinbestandteile sind eigenständige Wirtschaftsgüter

Scheinbestandteile sind Teile oder Anlagen, die der Mieter vorübergehend in ein Gebäude einfügt. Hierbei handelt es sich um selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, die ebenso wie Betriebsvorrichtungen gesondert abgeschrieben werden. Scheinbestandteile sind nicht nur steuerlich als eigenständiges Wirtschaftsgut zu erfassen, sondern auch zivilrechtlich.[1] Das bedeutet, das...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.5 Beispiel 5: Schaffung eines immateriellen Wirtschaftsguts (Nutzungsvorteil)

Die Abgrenzung zwischen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern ist bei Mietereinbauten schwierig. Entscheidend ist hier, dass es sich um Aufwendungen handeln muss, für die der Unternehmer weder einen Zuschuss noch eine Entschädigung erhält, und diese Aufwendungen ausschließlich mit einer Verbesserung der Gebäudenutzung verbunden sind. Es darf sich also nicht um ein m...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Verwendung (Wertabgabe) von Gegenständen des Unternehmensvermögens im außerunternehmerischen Bereich (§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG)

Tz. 187 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für die Verwendung von Gegenständen (Gleichstellung der Wertabgabe mit einer sonstigen Leistung, s. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, Anhang 5) als Bemessungsgrundlage sind die bei der Ausführung der Leistung entstandenen Ausgaben anzusetzen, soweit diese zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigen (s. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG, A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.1 Reine Mietverträge

Tz. 79 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Abschluss eines reinen Mietvertrages ist m. E. ebenfalls unter den Gesichtspunkten einer kurzfristigen oder einer langfristigen Gebrauchsüberlassung zu beurteilen. D.h., dass § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) nicht nur die Steuerbefreiung für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden, die Verm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vereinfachungsverfahren der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Tz. 303 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erleichterungen für den Abzug von Vorsteuerbeträgen kann das Finanzamt auf besonderen Antrag gestatten (s. Abschn. 2.10 Abs. 6ff. UStAE). Tz. 304 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es ist u. U. eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Einnahmen aus dem nicht unternehmerischen (außerunternehmerischen) und unternehmerischen Bereich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuervergütungen nach § 4a UStG

Tz. 176 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen, insbesondere auch die in § 23 UStDV (Anhang 6) aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtsverbände, erhalten auf Antrag die Vorsteuer oder die Umsatzsteuer vergütet, die auf ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Entnahme (Wertabgabe) von Gegenständen aus dem Unternehmensvermögen nach § 3 Abs. 1b UStG

Tz. 183 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei derartigen Wertabgaben gilt als Bemessungsgrundlage der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand oder mangels Einkaufspreis die Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes (Entnahmezeitpunkt und Zeitpunkt der unentgeltlichen Zuwendung eines Gegenstandes), § 10 Abs. 4 Nr. 1 U...mehr