Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 6 Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts bestehen besondere Probleme im Hinblick auf die Abgrenzung des unternehmerischen und des nichtunternehmerischen (hoheitlichen) Bereichs. Abziehbar sind Vorsteuerbeträge für Umsätze, die für den unternehmerischen Bereich der juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeführt werden, z. B. Lieferungen von Büromaterial für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 10 Steuerbefreiungen und kein Vorsteuerabzug

Die Steuerbefreiungen, ausgenommen die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen[1], bleiben unberührt.[2] Dies bedeutet, dass z. B. die Ausfuhrlieferung eines gebrauchten Gegenstandes in ein Drittlandsgebiet nach § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG steuerfrei ist. Die innergemeinschaftliche Lieferung ist hiernach im Rahmen der Differenzbesteuerung nicht steuerfrei. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 2 Maßgebende Verhältnisse

Nach der Rechtsprechung[1] gilt als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt. Leistet ein solcher Unternehmer eine Anzahlung, bevor die angezahlte Leistung an ihn bewirkt ist, ist für den Vorsteuerabzug auf seine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 3.2 Aufteilung im Schätzungsweg

Der Unternehmer kann die nicht abziehbaren Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln.[1] Hierbei ist es erforderlich, dass der angewandte Maßstab systematisch von der Aufteilung nach der wirtschaftlichen Zuordnung ausgeht. Ein anderer präziserer (sachgerechter) Aufteilungsschlüssel geht dem Gesamtumsatzschlüssel immer vor. Die Ermittlung der abziehbaren Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 4.1 Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Verwendet ein Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (z. B. eigene Wohnzwecke), oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 2 Welche Gegenstände fallen unter die Differenzbesteuerung?

Unter die Differenzbesteuerung fallen alle beweglichen körperlichen Gegenstände, mit Ausnahme der Edelsteine und Edelmetalle. Als Edelsteine gelten rohe oder bearbeitete Diamanten sowie (andere) Edelsteine, z. B. Rubine, Saphire, Smaragde, und Schmucksteine der Positionen 71 02 und 71 03 des Zolltarifs. Synthetische und rekonstituierte Steine rechnen nicht dazu. Edelmetalle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 5 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern (§ 43 UStDV)

Die den folgenden steuerfreien Umsätzen zuzuordnenden Vorsteuerbeträge sind nur dann vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn sie diesen Umsätzen ausschließlich zuzuordnen sind[1]: Umsätze von Geldforderungen, denen zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze des Unternehmers zugrunde liegen; Umsätze von Wechseln, die der Unternehmer von einem Leistungsempfänger erhalten hat, weil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 1 Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Die Vorsteuern sind nach ihrer wirtschaftlichen Zuordnung aufzuteilen. Die Aufteilung betrifft jedoch nur die Vorsteuerbeträge, die teils der einen (mit Vorsteuerabzug) und teils der anderen Umsatzart (ohne Vorsteuerabzug) zuzuordnen sind. Aus diesen Gründen sind drei Gruppen von Vorsteuerbeträgen zu unterscheiden. 1.1 Voller Vorsteuerabzug Von den Vorsteuerbeträgen sind vorab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 8 Werbemaßnahmen für steuerfreie Zwecke

Gibt ein Unternehmer geringwertige Werbeartikel (bis 50 EUR netto, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG) unentgeltlich an seine Kunden ab und bewirkt er in seinem Unternehmen sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Umsätze, ist eine Vorsteueraufteilung vorzunehmen.[1] Die Aufteilung hat im Verhältnis der Umsätze zu erfolgen. Praxis-Beispiel Vorsteuerabzug aus Werbeartikeln eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / Zusammenfassung

Begriff Verwendet der Unternehmer die für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstände und die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen sowohl für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so hat er die angefallenen Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 6 Sonderregelung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

Der Wiederverkäufer kann spätestens bei Abgabe der ersten Voranmeldung eines Kalenderjahrs gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er die Differenzbesteuerung von Beginn dieses Kalenderjahrs an auch auf bestimmte Gegenstände anwendet, die er mit Vorsteuerabzugsrecht erworben hat.[1] Zu diesen Gegenständen gehören Kunstgegenstände (Nr. 53 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 16 Wann ist der Verzicht auf die Differenzbesteuerung möglich?

Der Wiederverkäufer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten, soweit er nicht die Vereinfachungsregelung[1] anwendet.[2] Diese Einzeloption ist auch dann möglich, wenn der Wiederverkäufer sich bei Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten allgemein für die Differenzbesteuerung entschieden hat. In diesem Fall kann er die Vorsteuer frühesten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 1.3 Übrige Vorsteuerbeträge

In diese Gruppe fallen alle Vorsteuerbeträge, die sowohl mit Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch mit Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausschließen, in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Praxis-Beispiel Nutzung eines Fahrzeugs zu unterschiedlichen Zwecken Ein Versicherungs- und Grundstückmakler verwendet einen unternehmerischen Pkw so...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 4 Welche Umsätze fallen unter die Differenzbesteuerung?

Unter diese Besteuerungsform fallen die Lieferungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.[1] Dies liegt beim Verkauf von Waren an Dritte gegen Entgelt vor. Bei Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG [2] kommt eine Differenzbesteuerung regelmäßig nicht in Betracht, weil diese Vorschrift die Berechtigung zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug voraussetzt. Diese Voraussetzung ist gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 1.2 Voller Vorsteuerausschluss

Von den Vorsteuerbeträgen sind solche vorab auszuscheiden, die in voller Höhe vom Abzug ausgeschlossen sind, weil sie ausschließlich Umsätzen zuzurechnen sind, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Praxis-Beispiel Voller Vorsteuerausschluss bei Grundstücksgeschäften Bei steuerfreien Grundstücksverkäufen gehören hierzu z. B. die Vorsteuerbeträge für die Leistungen des Makle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / Zusammenfassung

Begriff Ein Wiederverkäufer kann im Kern die Differenzbesteuerung anwenden, wenn er Gegenstände in Deutschland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet erworben hat, für die der Lieferer entweder keine Umsatzsteuer schuldet oder dieser selbst die Differenzbesteuerung angewendet hat. Hierbei wird – mangels Vorsteuerabzug aus der Anschaffung – lediglich die Differenz zwischen Verka...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 14 Keine Erwerbsbesteuerung

Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn auf die Lieferung der Gegenstände an den Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist.[1] Deshalb ist es so wichtig, dass die Rechnung des Lieferers vollständige Angaben über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung enthält. Praxis-Beispiel Keine Erwerbsbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 18 Besonderheiten bei Inzahlungnahme von Gebrauchtgegenständen, insbesondere von Gebrauchtfahrzeugen

Nimmt ein Wiederverkäufer beim Verkauf eines Neugegenstandes einen Gebrauchtgegenstand in Zahlung und leistet der Käufer i. H. der Differenz eine Zuzahlung, war bislang im Rahmen der Differenzbesteuerung als Einkaufspreis nach § 25a Abs. 3 UStG der tatsächliche Wert des Gebrauchtgegenstands anzusetzen.[1] Inzwischen stellen Rechtsprechung[2] und Finanzverwaltung[3] stattdesse...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 5 Aus welchem Land müssen die Gegenstände erworben worden sein?

Die Gegenstände müssen an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert worden sein.[1] Der Wiederverkäufer muss die Gegenstände also entweder im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet erworben haben. Erwirbt der Wiederverkäufer solche Gegenstände dagegen im Drittlandsgebiet, findet die Differenzbesteuerung – von Ausnahmen[2] abgesehen – keine Anwendung. In diesen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 11 Kein Steuerausweis in der Rechnung

Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung [1] findet im Fall der Differenzbesteuerung keine Anwendung.[2] Dies gilt unabhängig davon, an wen der Wiederverkäufer liefert, also auch dann, wenn er den Gegenstand an einen zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer liefert. Würde der Wiederverkäufer dennoch Umsatzsteuer in einer Rechnung gesondert auswei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 7 Bemessungsgrundlagen

Der Umsatz wird nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt.[1] Bei den gleichgestellten Lieferungen[2] und in den Fällen der Mindestbemessungsgrundlage[3] tritt jeweils an die Stelle des Verkaufspreises der Wert nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG, das ist der Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes. Die Umsatzsteuer gehört in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 5.3 Lösung

Hinweis Reverse-Charge-Verfahren bei der Lieferung von Handys beachten Zu beachten ist, dass sich bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten bei einer Lieferung für mindestens 5.000 EUR die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ergibt, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Im vorliegenden Fall hat dies auf die Lösung aber keine Auswirkung. Alle Beteiligten sind Unt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 2.3 Lösung

U 1 (Schneider aus Dresden) ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Er führt Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Abnehmer (Zwingli) Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft; da es sich bei der Lieferung von 100 Waschmaschinen nicht um "eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 3.3 Lösung

Sowohl M als auch H sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigen. Beide Unternehmer werden im Rahmen ihres Unternehmens und auch gegen Entgelt tätig. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6a Satz 1 UStG, da die beteiligten Unternehmer nicht über denselben Gege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 4.3.1 Unternehmer U1 hat den Gegenstand befördert

Wenn U1 den Gegenstand der Lieferung befördert oder versendet hat, ist (zwingend nach § 3 Abs. 6a Satz 2 UStG) die erste Lieferung die Beförderungslieferung, deren Ort sich nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG bestimmt. Die Lieferung von U1 ist damit im Inland ausgeführt und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar. Eine Steuerbefreiung kommt in dem vorliegenden Fall nicht zur Anwendung....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8604/8605 Geschenke steuerlich abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) und nicht abzugsfähig

Geschenke zu Jubiläen und anderen Anlässen an Geschäftsfreunde sind auf diesen Konten zu erfassen. Steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig sind allerdings derzeit (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, Stand: 01.01.2024) nur Geschenke an ein und dieselbe Person bis 50 EUR im Jahr. Mehrere Geschenke im Jahr sind zusammenzurechnen. Daher kann sich im Lauf des Jahres ein Umbuchungserforder...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8919 Steuererstattungen/-nachzahlungen für frühere Jahre

Wie bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag können auch bei den sonstigen Steuern die frühere Jahre betreffenden Steuern auf einem gesonderten Konto erfasst werden. Bei größerem Umfang empfiehlt es sich, für die einzelnen Steuerarten eine Unterteilung vorzunehmen. Exkurs: Umsatzsteuer und Bauabzugsteuer Die Umsatzsteuer wird nach der "Nettomethode" kontokorrentmäßig auf e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 36 Umsätze nach § 4 Nr. 16 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Die begünstigten Einrichtungen können ihre Umsätze auch nicht nach § 9 Abs. 1 UStG als steuerpflichtig behandeln. Umsätze nach § 4 Nr. 16 UStG sind zwingend umsatzsteuerfrei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Per...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / IV. Risiko für den Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug möglich? Nicht abschließend geklärt ist, ob der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wenn der Leistungsempfänger – statt der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Halbs. 2 UStG vorgeschriebenen E-Rechnung – eine "sonstige Rechnung" erhält. Wenn eine E-Rechnung verpflichtend vorgeschrieben ist, dürfte grundsätzlich nur diese zum Vorsteuerabzug berechtigen.[45] S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Strafrechtliche Risiken

Mögliche Steuerhinterziehung? In der Praxis stellt sich die Frage, ob sich aus den neuen Regelungen zu E-Rechnungen – neben Risiken für den Vorsteuerabzug – auch steuerstrafrechtliche Risiken für den Rechnungsempfänger ergeben könnten. Denkbar wäre hier allenfalls die Konstellation, dass der Rechnungsempfänger wissentlich einen Vorsteuerabzug geltend macht, obwohl er keine o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / D. Ausblick

Die umsatzsteuerlichen Anforderungen an Rechnungen sind in einer Umbruchphase, ausgelöst durch das EU-Maßnahmenpaket ("VAT in the Digital Age" – ViDA). Noch sind wohl weder ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen noch steuerstrafrechtliche Risiken bei fehlerhaftem Rechnungsformat von den Umsatzbeteiligten zu befürchten. Langfristig könnte sich das jedoch ändern, d.h. die Pflic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Bußgeldrisiko als Folge von Pflichtverstößen?

Für den leistenden Unternehmer ist die Nichtausstellung einer Rechnung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Es kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 EUR erhoben werden, wenn nicht rechtzeitig eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird. Bußgeld auch bei Ausstellung als sonstige Rechnung? Es ist jedoch noch nicht geklärt, ob eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldfolge auch da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Sicherstellung Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen

Neue Verpflichtungen für Rechnungsempfänger: Auch den Rechnungsempfänger treffen nach den Neuregelungen für E-Rechnungen neue Pflichten und Risiken. Seit 1.1.2025 müssen inländische Unternehmen technisch sicherstellen, E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.[37] Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt auch für Kleinunternehmer und ist unab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / VI. Haftungsrisiko

Kein Bußgeld, aber zivilrechtliche Haftung: Wenn auch ein Bußgeld aktuell bei falschem Rechnungsformat noch nicht zu befürchten ist, besteht ein zivilrechtliches Haftungsrisiko. Wird dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug aufgrund einer formal unrichtigen Rechnung versagt, kann dieser den Rechnungsersteller zur Verantwortung ziehen.[35] Allein aus diesem Grunde sollte der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BFH konkretisiert (endlich)... / IV. Noch keine Rechtssicherheit für die Praxis

Dann wissen alle Treuhänder jetzt also genau, ob ihre Honorare gegenüber dem Stiftungsvermögen umsatzsteuerpflichtig sind? Leider nein. Zwar wurde nun erstmals ein Urteil zur Verwaltung sog. unselbständiger Stiftungen (sog. Treuhandstiftungen) gesprochen. Der Praxis fehlt aber noch die Rechtssicherheit. Denn der BFH hat die Rechtssache mit vielen Fragen an das FG zurückgegeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Pflicht zur Prüfung der empfängerbezogenen Voraussetzungen

Allgemein und seit langem gilt, dass Unternehmer verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, wenn die der Rechnung zugrunde liegende Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird und nicht steuerfrei ist (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG [9]). Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / A. Einführung

Implementierung eines E-Rechnungssystems für inländische B2B-Umsätze: Auf EU-Ebene ist ein Maßnahmenpaket vorgesehen ("VAT in the Digital Age" – ViDA), das u.a. zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug für grenzüberschreitende Transaktionen die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung in Verbindung mit einem Meldesystem enthält.[1] Schon im Vorgriff auf die geplanten ViDA-Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / II. Kontrollpflicht und Beanstandung fehlerhafter Rechnungen

Fehlerhafte Rechnung beanstanden: Der Rechnungsempfänger hat die Pflicht zu prüfen, ob die erhaltene Rechnung die formellen Anforderungen erfüllt. Sofern die Rechnung erkennbar fehlerhaft ist, z.B. weil das richtige Format (vgl. § 14 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 UStG) nicht eingehalten wurde, sollte dies beanstandet und eine Rechnungskorrektur verlangt werden.[38] Zurückbehaltungsrecht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.4 Vorsteuerabzug bei steuerfreier Forderungsabtretung

Handelt es sich um eine steuerfreie Forderungsabtretung, kann dies Auswirkungen auf einen möglichen Vorsteuerabzug haben. Da die Forderungsabtretung nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei ist, wirkt diese grundsätzlich vorsteuerschädlich. Insoweit sind die Grundsätze für Hilfsumsätze nach § 43 UStDV und Abschn. 15.18 UStAE zu beachten. Danach ist die Steuerfreiheit der For...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 2.3 Lösung

Sowohl die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Altgesellschaft) als auch die neue Partnerschaftsgesellschaft hat Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie jeweils selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig werden und die Gesellschaften jeweils rechtsfähig sind. Gegenstand beider Gesellschaften ist die Ausführung von Rechtsberatungsleistungen. Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2.3 Lösung

Umsatzsteuer für den leistenden Unternehmer Bauunternehmer B erbringt mit der Errichtung des Rohbaus eine Werklieferung nach § 3 Abs. 4 UStG, da davon auszugehen ist, dass er bei der Errichtung des Gebäudes auch selbst beschaffte Materialien verwendet und er einen fremden Gegenstand (das seinem Auftraggeber oder einem Dritten gehörende Grundstück) bearbeitet. Die Werklieferun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 3.3 Lösung

A ist mit der Vermietung unternehmerisch tätig, da er die Vermietung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betreibt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung stellt eine sonstige Leistung[1] dar, die am Grundstücksort[2] ausgeführt ist. Die Vermietungsleistungen werden auch alle entgeltlich ausgeführt, sodass sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 5.3 Lösung

Grundsätzlich können sich umsatzsteuerrechtlich Gesellschafter und eine (Personen-)Gesellschaft als fremde Dritte gegenüber stehen und damit steuerbare und steuerpflichtige Leistungen ausführen, für die der jeweilige Leistungsempfänger unter den weiteren Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zur Ausstellung einer Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG mit gesondert ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / 2.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört offensichtlich die Vermietungstätigkeit in München. I bezieht für sein Unternehmen sowohl die Leistung des österreichischen Dachdeckers als auch die Leistung des österreichischen Rechtsanwalts. Die Leistungen sind jeweils ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / 3.3 Lösung

G ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sein Großhandel. G bezieht für sein Unternehmen mit der Softwarewartung eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG, die von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt wird. Der Ort der sonstigen Leistung be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 2.2 Fragestellung

R möchte wissen, ob er oder die neue Partnerschaftsgesellschaft die aus der Übernahme des Mandantenstamms entstandene Umsatzsteuer von 38.000 EUR als Vorsteuer abziehen kann. Soweit ein Vorsteuerabzug nicht infrage kommt, bittet R um Angabe, wie der Sachverhalt hätte gestaltet werden können, um einen Vorsteuerabzug für die entstandene Umsatzsteuer sicherzustellen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 1 Problematik

Personenzusammenschlüsse jeglicher Art – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis zur Personenhandelsgesellschaft – sind unternehmerisch tätig, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen des § 2 UStG erfüllen. Nach einer zum 1.1.2023 vorgenommenen Gesetzesergänzung ist die Rechtsfähigkeit keine Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft. Wichtig Rechtsfähigkeit keine Vora...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 4.2 Steuerbare Umsätze

Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden. Bei den erbrachten Leistungen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen (bspw. die Einräumung eines Nutzungsrechts an zuvor eigenverantwortlich erstellten digitalen Inhalten, Werbedienstleistungen durch Produktplatzierung oder persönliche Auftritte auf Events, Messen usw.).[1] Besteht das Entgelt...mehr