Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen

Rz. 30 Für die Übermittlung von E-Rechnungen sieht das Gesetz keinen bestimmten Übermittlungsweg vor. Daher steht den Vertragsparteien nach ihrer freien Wahl der Versand per E-Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle, der gemeinsame Zugriff auf einen zentralen Speicherort innerhalb eines Konzernverbundes oder die Möglichkeit des Downloads...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Kleinunternehmer dürfen nach § 34a S. 1 Nr. 2 UStDV auch die mWv 1.1.2025 neu eingeführte Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.1 Allgemeines

Rz. 146 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV können Rechnungen, die entweder nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG oder § 14 UStG enthalten (formelle Fehler) oder die Angaben in der Rechnung insoweit unzutreffend sind (materielle Fehler) – außerhalb des Anwendungsbereichs von § 14c UStG –, berichtigt werden. Diese Berichtigungsmöglichkeit von Rechnungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Rz. 70 Dabei ist diesen Anforderungen genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 66 § 14 Abs. 4 S. 1 UStG beinhaltet in den Nummern 1 bis 10 die Pflichtangaben einer Rechnung, die auch für eine (umsatzsteuerliche) Gutschrift gelten. Die Angaben der Nummern 1 bis 8 sind in allen Rechnungen anzugeben, die Nummern 9 und 10 nur in den gesetzlich definierten Fällen, wobei für Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise sowie mWv 1.1.2025 auch für Kleinu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 Angabe des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 110 Eine Rechnung muss gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 8 MwStSystRL). Entgelt im umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung).[1] Das strukturierte elektro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.6 Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 100 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG verlangt Angaben in der Rechnung zur Menge und Art der gelieferten Gegenstände mit der handelsüblichen Bezeichnung oder zum Umfang oder der Art der sonstigen Leistung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL). Rz. 100a Diese Angaben tatsächlicher Art müssen insb. eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zivilrechtlicher Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung

Rz. 34 Allerdings besteht unabhängig von den umsatzsteuerlichen Regelungen regelmäßig ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers gegen den leistenden Unternehmer auf Erteilung einer Rechnung; deren Durchsetzung vor den Zivilgerichten geltend zu machen ist und der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) unterliegt.[1] Dabei haben die Zivilgerichte au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 21 § 14 Abs. 1 S. 1 UStG definiert die Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Das Wort "Rechnung" muss in dem Abrechnungsdokument nicht verwendet werden. Also ist z. B. auch ein mit "Abrechnung", "Quittung" oder "Empfangsbestätigun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.12 Kennzeichnung von Gutschriften (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG)

Rz. 123a Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG muss eine Rechnung in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe "Gutschrift" enthalten (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL). Diese Änderung ist nach § 27 Abs. 1 UStG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] erstmal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Rechnungen über Anzahlungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

Rz. 127 Die Vorschrift des § 14 Abs. 5 UStG findet für die Rechnungserstellung im Zusammenhang mit Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen (im Folgenden: Anzahlungen) i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG Anwendung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 220 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 MwStSystRL). Wird über Anzahlungen mittels Gutschrift abgerechnet, gilt ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / a) Sachverhalt

Verpachtung für 1 EUR: Gemeinde C verpachtete ab 2005 auf der Grundlage eines "Betriebspachtvertrags" (Vertrag 1) ein ihr gehöriges Schwimmbad an einen "Betreiberverein". Der Pachtzins betrug jährlich 1 EUR. Außerdem verpflichtete sich die Gemeinde dem Verein einen Zuschuss i.H.v. 75.000 EUR zu zahlen (die Kommunalaufsichtsbehörde hatte der Gemeinde vorgegeben, dass die komm...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) Unionsrecht

Unionsrecht vergleichbar: Dass auch im Unionsrecht ein Rechtsinstitut des Verbots rechtsmissbräuchlicher Gestaltungen existiert, hat der EuGH in seiner grundlegenden Entscheidung hierzu vom 21.2.2006 bejaht.[76] Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen kam er hierin zu ganz ähnlichen Ergebnissen, wie sie sich aus § 42 AO ergeben.[77] Keine Verneinung von e...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) Welche Kosten sind "Betriebskosten"?

Prüfauftrag für das FG: Obwohl der BFH also zu dem Ergebnis kam, das FG sei nach den Maßstäben des EuGH rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, dass die Gemeinde A als Unternehmerin zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt sei, trug er dem FG auf, im zweiten Rechtsgang zu prüfen, ob entsprechend dem EuGH-Urteil von einer Asymmetrie zwischen den Pachteinnahmen und den Kosten,...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / a) Sachverhalt

Errichtung und Vermietung: Es ging, vereinfacht gesagt, um eine Gemeinde A, die für die Errichtung eines Sportzentrums – bestehend aus Dreifeldturnhalle einschl. Gastronomie, Verbindungsbau (Fertigstellung März 2006) und Freizeitbad (Fertigstellung November 2008) – für die Jahre 2006 bis 2010 einen Vorsteuerabzug von insgesamt ca. 1,8 Mio. EUR (hauptsächlich i.Z.m. den Herst...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / cc) Kein Rechtsmissbrauch

Prüfung des § 42 AO: Schließlich ging der BFH – richtigerweise (s. dazu unten III.3.c.) – noch darauf ein, dass die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs durch die Stadt X auch nicht rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Kein Missbrauch, da marktüblich: Sie habe keinen Sachverhalt künstlich geschaffen, allein um sich einen Steuervorteil zu verschaffen. Sie war vielmehr – wie alle an...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / a) Sachverhalt

Errichtung und Vermietung: Eine Stadt X errichtete von 2010 bis 2014 eine Sporthalle mit Gaststätte. Die Sporthalle wurde zum einen für Zwecke des Schulsports genutzt, zum anderen sollte sie auch für Zwecke des Erwachsenensports an Vereine überlassen werden. Für die Überlassung der Sporthalle an die Vereine (Umfang ca. 15 % der Gesamtnutzung) erhob die Stadt X Entgelte nach ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) "Symbolischer" Preis

"Symbolischer Preis" ist für EuGH ein Entgelt: Dass auch "symbolische" Preise zu den Entgelten i.S.d. Mehrwertsteuerrechts gehören, ergibt sich auch aus der Scandic-Entscheidung des EuGH.[59] Dort hatte er angeführt, die – von der schwedischen Regierung gesehene – Gefahr, dass durch die Erhebung "symbolischer Preise" die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verhinder...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / b) Ausführungen des BFH

Das FG wies die Klage der Gemeinde C gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs ab. Der BFH wies die hiergegen eingelegte Revision der Gemeinde C ebenfalls zurück. aa) Keine Leistung gegen Entgelt In diesem Fall verneinte der BFH bereits, dass die Gemeinde C mit der Verpachtung des Schwimmbads auf der Grundlage von Vertrag 1 eine entgeltliche Leistung erbracht habe (verneinte als...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / c) Unangemessene Gestaltungen

Die Frage, ob die Bemessungsgrundlage für einen Umsatz tatsächlich anzupassen oder ob der Vorsteuerabzug nicht zu gewähren ist, ist dann in einem weiteren Prüfungsschritt zu untersuchen. aa) Nationales Recht Prüfung der "Angemessenheit" gem. § 42 AO: Dieser weitere Prüfungsschritt ergibt sich im deutschen Recht aus § 42 AO mit der Prüfung, ob eine missbräuchliche Gestaltung vo...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (1) Dienstleistung gegen Entgelt reicht allein nicht aus

Weitere Voraussetzungen: Er führte vielmehr aus, dass das Vorliegen einer gegen Entgelt erbrachten Dienstleistung für die Feststellung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht ausreiche. Es seien alle Umstände zu prüfen, unter denen die Tätigkeit erfolgt sei. Dabei könne z.B. darauf abgestellt werden, ob die Umstände, unter denen der Betreffende die Dienstleistungen erbringe, ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (1) "Asymmetrie" allein spricht nicht gegen wirtschaftliche Tätigkeit

Grad der Kostendeckung nicht allein maßgeblich: Vorab merkte der BFH dabei an, dass sich aus dem EuGH-Urt. v. 12.5.2016 ergebe, dass allein die "Asymmetrie" zwischen den Betriebskosten und den Entgelten (Kostendeckungsgrad von 3 %) nicht ausreiche, um eine wirtschaftliche Tätigkeit zu verneinen.[42] Indizielle Wirkung: Insofern werde auch nicht vom vorgenannten Urteil des V. ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (4) Endverbraucher?

Daseinsvorsorge = Endverbraucher: Schließlich stellte der EuGH fest, die Gemeinde B trete selbst als Endverbraucher von Beförderungsleistungen in Erscheinung, indem sie Transportleistungen erwerbe und den Schülereltern im Rahmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung stellt. Umkehr der Argumentationskette: Das war allerdings kein Argument dafür, dass keine wirtschaftliche Tätigkei...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (1) "Zusammenhang gelöst"

"Symbolische" Preisvereinbarung: Bei einem jährlichen Pachtentgelt von 1 EUR und der (kostenintensiven) Verpflichtung zur Instandhaltung trete die "Entgeltverpflichtung" so sehr in den Hintergrund, dass der Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt als gelöst erscheine. Der vereinbarte Pachtzins von 1 EUR und die Verpflichtung zur Betriebsführung deuteten darauf ...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 2.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sowohl die Tätigkeit als Rechtsanwalt als auch die Tätigkeit als bestellter Betreuer nach § 1814 Abs. 1 BGB für Volljährige, die aufgrund Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können. Das erworbene Fahrzeug konnte R im Juli 2025 seinem Un...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 1 Problematik

Bezieht ein Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung, muss er entscheiden, ob er diese Leistung für sein Unternehmen oder für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezieht. Der nichtunternehmerische Bereich umfasst sowohl den unternehmensfremden (privaten) Bereich des Unternehmens als auch den nichtwirtschaftlichen Bereich i. e. S. (Bereich, der nicht in den An...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 4.3 Lösung

S ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Mit seiner Steuerberatertätigkeit führt S steuerpflichtige, den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze aus, sodass davon auszugehen ist, dass der Kauf der Notebooks vor 2 Jahren zu einem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG geführt hatte. Wichtig Keine steuerbare A...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 3.3 Lösung

K ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Kaffeezubereitungssysteme und die Kaffeekapseln sind jeweils getrennt zu beurteilende Gegenstände, die einzeln verkehrsfähig sind. Die offensichtlich entgeltliche Veräußerung der Kaffeekapseln führt zu steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen, soweit diese in Deutschland verka...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / Zusammenfassung

Überblick Die Entstehung von Umsatzsteuer setzt grundsätzlich einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu muss der Unternehmer für eine von ihm ausgeführte Leistung eine Gegenleistung erwarten. Führt der Unternehmer aus seinem Unternehmen eine Leistung ohne die Absicht aus, eine Gegenleistung zu erhalten, kann dies nur unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b oder des § 3 Abs. 9a...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 3.1 Sachverhalt

Kaffeehersteller K hat ein revolutionäres neues, besonders auf Singlehaushalte ausgerichtetes Kaffeezubereitungssystem entwickelt, für das ein spezielles kostengünstig herzustellendes Zubereitungsgerät sowie spezielle Kaffeekapseln benötigt werden. Nachhaltige Einnahmen will K insbesondere aus dem Verkauf der Kaffeekapseln generieren. Das Kaffeezubereitungssystem kostet in de...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3.3 Lösung

S ist als Schönheitschirurg unternehmerisch tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Zu seinem Unternehmen gehört die Tätigkeit als Schönheitschirurg. Die Umsätze des S sind regelmäßig an seinem Unternehmenssitz ausgeführt[2] und damit im Inland steuerbar.[3] Soweit er Leistungen ausführt, die der Behandlung, Heilung oder Vorsorge...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 1 Problematik

Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann in vielschichtiger Weise er­folgen. Von dem einfachen Kauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis hin zu einem umfangreichen Beteiligungserwerb, verbunden mit einem aktiven Eingreifen in die Tätigkeiten der Gesellschaften, sind alle Zwischenformen denkbar. Dabei muss immer unterschieden werden, ob...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4.3 Lösung

Die A & B-oHG ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Der Rahmen des Unternehmens umfasst die Produktion, den Handel und den Einbau von Fenstern. Die Beteiligung an der Kunststoffe-GmbH ist unselbstständiger Bestandteil des Unternehmens der A & B-oHG; die oHG ist Unternehmer und hat die GmbH...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4.2 Fragestellung

Die A & B-oHG ist unsicher, wie der Kaufpreis von 3 Mio. EUR aus dem Beteiligungsverkauf umsatzsteuerrechtlich zu behandeln ist. Darüber hinaus möchte die A & B-oHG wissen, ob sie zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung des V berechtigt ist.mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 2.3 Lösung

E ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht im Rahmen seines Einzelhandelsgeschäfts tätig ist.[1] Sein Unternehmen umfasst die Tätigkeit im Weinhandel sowie die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen. Fraglich ist, ob E durch den Erwerb der Beteiligung an der GmbH den Rahmen seiner un­ternehmerischen Betätigung erweitert oder ob es...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / Zusammenfassung

Hält ein Unternehmer Beteiligungen an anderen Gesellschaften, können sich daraus vielfältige umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Von der Annahme eines einheitlichen Unternehmens im Falle der Organschaft über die Frage der Zuordnung der Beteiligung zum Unternehmen und den sich daraus ergebenden Problemen bei einem Verkauf dieser Beteiligungen bis hin zum Vorsteuerabz...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.1 Vorsteuerabzug aus den Baurechnungen

Besteller als Empfänger der Bauleistungen Empfängerstatus entscheidend Maßgebend für den Vorsteuerabzug aus den Baurechnungen ist nicht, wer Eigentümer des Grundstücks, sondern wer Empfänger der Bauleistungen ist. Denn gem. § 15 Abs. 1 UStG steht der Vorsteuerabzug nur dem Empfänger der Leistung zu. Ist der Besteller der Baumaßnahme gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks, so h...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.6 Vorsteuerabzug aus der Errichtung des Bauwerks durch den Besteller

Sofortiger Vorsteuerabzug Der Besteller kann die ihm für die Baumaßnahme in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge sofort als Vorsteuer abziehen, soweit er das Bauwerk im Rahmen seines Unternehmens zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze nutzen will; eine beabsichtigte Verwendung für steuerfreie Zwecke (z. B. steuerfreie Vermietung nach § 4 Nr. 12 UStG oder Ausübung einer ä...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.1 Gebäude auf eigenem Boden

Fallgruppe I: Das Grundstück gehört nur einem Ehegatten, dieser hat den Bauauftrag erteilt Praxis-Beispiel Einzelner Ehegatte ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks Ehegatte A ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks. Er erteilt einen Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes. Von den beauftragten Bau- und Handwerksbetrieben erhält A Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis. Es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.4 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 229 Die Zollvorschriften über Zolllager gelten für die EUSt sinngemäß [1], auch wenn das Zolllager lediglich die Funktion eines Aufschublagers hat. Die Lagervorschriften werden grundsätzlich auch dann sinngemäß angewendet, wenn der Einführer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für zum Zolllager abgefertigte Waren entsteht zunächst keine EUSt-Schuld, sondern erst dur...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.4 Weiterlieferung gegen Entgelt

Die Verfügungsmacht kann entgeltlich und damit im Rahmen eines Leistungsaustausches oder unentgeltlich übergehen. Als Entgelt kommen insbesondere die Übernahme von Baukosten und Schulden, ein Mietverzicht oder Mietsenkungen und eine Entschädigung nach dem Zeitwert in Betracht. Liegen solche Zuwendungen vor, so stellen sie die Gegenleistung für die Weiterlieferung dar, wenn s...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 1.2 Bruchteilsgemeinschaft: Wer erbringt die Vermietungsleistung?

Wenn Ehepartner gemeinsam eine Immobilie halten, erfolgt dies regelmäßig in Form einer Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB. Zivilrechtlich ist das unproblematisch: Beide Ehegatten sind anteilige Eigentümer, die Gemeinschaft selbst ist kein eigenständiges Rechtssubjekt. Umsatzsteuerlich hat sich die Lage jedoch deutlich verschärft, insbesondere durch das BMF-Schreiben ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 1 Die EUSt bildet einen unselbstständigen Teil der USt und ist selbst USt. Auch die Vorläufer des UStG 2005 enthielten in § 15 UStG 1932, § 15 UStG 1951 und § 21 UStG 1967/73 Sondervorschriften über die EUSt bzw. Umsatzausgleichsteuer. Im Gegensatz zu den UStG 1932 und 1951 ist die EUSt nicht mehr in einer Ausgleichsteuerordnung, sondern weitgehend im UStG selbst geregel...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.2 Weiterlieferung des Bauwerks an den Grundstückseigentümer

Eine Weiterlieferung des Gebäudes an den Grundstückseigentümer ist für den Vorsteuerabzug des Bestellers schädlich, wenn die Weiterlieferung gemäß § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei ist.[1] Hierfür ist gemäß BMF-Schreiben v. 23.7.1986 [2] wie folgt zu unterscheiden: Bei sofortiger Weiterlieferung des Gebäudes durch den Besteller an den Grundstückseigentümer im Zeitpunkt der Erstellung ...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 1.5 Gestaltungsmissbrauch

Gestaltungsmissbrauch Zu prüfen ist im Einzelfall, ob ein Gestaltungsmissbrauch [1] vorliegt. Das wird dann der Fall sein, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist. Die Einschaltung von Ehegatte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.2 Aktive Veredelung

Rz. 237 Nicht-Unionswaren können ohne Erhebung von Zoll zur aktiven Veredelung angemeldet werden. Eine Wiederausfuhrabsicht (wie früher) ist nicht mehr erforderlich (s. Erwägungsgründe Nr. 50 UZK). Die Veredelung kann auch in einem Zusammensetzen (Montage von Waren), in einer Ausbesserung, aber auch in einem Reinigen bestehen. Als Veredelung gilt auch die ein- oder mehrfache...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Zahlungsaufschub (§ 21 Abs. 3 und 3a UStG)

Rz. 321 Nach § 21 Abs. 3 UStG kann die Zahlung der EUSt ohne Sicherheitsleistung aufgeschoben werden, wenn die zu entrichtende Steuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.[1] Diese Vorschrift wurde durch das UStG 1980 eingefügt und entspricht der früheren Verwaltungsübung. Danach wird, ausgenommen im Fall des Einzelaufschubs, unter V...mehr