Tz. 313

Stand: EL 133 – ET: 08/2023

Die Regelung des § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG a. F., welche die Nichtabziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen auf Reisekosten betrifft, wurde aufgehoben. Die Änderung dient der Rechtsbereinigung, weil der BFH (s. BFH vom 23.11.2000, BStBl II 2001, 266) die Nichtabziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten bereits aufgehoben hatte. S. BMF vom 24.03.2001, BStBl I 2001, 251. Aus den gleichen Gründen wird auch der Vorsteuerabzug, soweit es sich um Fahrtkosten für Fahrzeuge des Personals handelt und soweit der Unternehmer (Verband/Verein) Leistungsempfänger ist und alle übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG (Anhang 5) erfüllt sind, zugelassen. Entsprechend gelten die allgemeinen Grundsätze.

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