Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die 1956 geborene Antragstellerin und der 1957 geborene Antragsgegner hatten am 23.6.1989 die Ehe geschlossen, aus der die am 30.10.1989 geborene Tochter C hervorgegangen ist. Die Antragstellerin hatte ihre vorehelich geborenen Töchter K, geb. am 15.2.1984, und F, geb. am 8.1.1988, mit in die Ehe gebracht. In dem e...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / 3 Anmerkung

In dem Verfahren ging es um Trennungsunterhalt. Die Ehefrau hatte sich nach einer langen 26-jährigen Ehe, aus der fünf Kinder hervorgegangen waren, von ihrem Ehemann getrennt und war zu einer Freundin gezogen, mit der sie eine intime gleichgeschlechtliche Beziehung aufnahm. Die Kinder blieben beim Vater. Der BGH hat die Entscheidung des OLG Brandenburg aufgehoben, weil das OL...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das Amtsgericht Kassel hatte der Abänderungsklage des geschiedenen Ehemannes auf Wegfall des nachehelichen Unterhaltes mit Wirkung ab Januar 2010 stattgegeben. Das OLG Frankfurt hat nach vorangegangenem Hinweisbeschluss vom 10.5.2010 durch Beschluss vom 19.11.2010 die Berufung gegen das Urteil I. Instanz zurückgewiesen, und zwar nach § 522 ZPO. In der Sache ist der Entscheidun...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunter... / 3 Anmerkung

Der BGH hatte sich mit der Revision gegen ein Urteil des OLG Schleswig zu beschäftigen. [1] Die Entscheidung des OLG hatte die Berufung des Ehemannes gegen die Verurteilung auf nachehelichen Unterhalt (Folgesache) in Höhe von 463 EUR zurückgewiesen. Der Antragsteller wollte ab Rechtskraft der Ehescheidung keinen Unterhalt mehr zahlen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des ...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Aus den Gründen

Gründe: Revision und Anschlussrevision haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. 1. Das Berufungsgericht hat die Klägerin nach Maßgabe des § 1361 Abs. 1 BGB für unterhaltsberechtigt gehalten, weil sie nach dem eingeholten Sachv...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunter... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Der 1971 geborene Antragsteller und die 1967 geborene Antragsgegnerin hatten im Januar 2002 geheiratet. Im Februar 2002 wurde der gemeinsame Sohn geboren. Im Januar 2005 trennten sich die Parteien. Auf den im Februar 2006 zugestellten Scheidungsantrag wurde die Ehe der Parteien mit Verbundurteil geschieden, das hinsich...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Sachverhalt

… Zu 3. (Unterhalt): Tatbestand: Aus der Ehe ist der am 31.7.1996 geborene Sohn T P hervorgegangen, der im Haushalt der Antragsgegnerin lebt. Die Antragsgegnerin begehrt vom Antragsteller nachehelichen Unterhalt. Die Antragsgegnerin ist als MtA halbschichtig berufstätig. Sie trägt im Wesentlichen vor: Die Einkommensverhältnisse der Parteien hätten sich seit dem Trennungsunterhalt...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Leitsatz

1. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2008, die dem Berechtigten einzuräumen ist, um sich auf die Verschärfung der Erwerbsobliegenheit nach dem neuen Unterhaltsrecht einzustellen und einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden, ist die Mutter eines fast zwölfjährigen Kindes verpflichtet, vollschichtig zu arbeiten. 2. Ist die Unterhaltsberechtigte nach der Trennung eine...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2010, 303 veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung wie folgt begründet: (wird ausgeführt) II. [15] Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. [16] 1. Allerdings weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass seine Revision uneingeschränkt zulässig s...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / III. Ausgleichsunterhalt

Für Dauer und Umfang des Ausgleichsunterhalts ist grundsätzlich auszugehen vom Einkommen des Berechtigten im Zeitpunkt der Eingehung der Ehe und möglichen hypothetischen Steigerungen. abgelehnt 13:15:4 in typisierter Form von einem die Arbeitsteilung und das Vorhandensein gemeinsamer Kinder berücksichtigenden, mit zunehmender Ehedauer steigenden Anteil der Einkommensdifferenz z...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Klage ist teilweise begründet. Die Antragsgegnerin kann von dem Antragsteller nur noch vorübergehend auf Grund von § 1570 BGB im Hinblick auf die Betreuung des gemeinsamen Kindes die Leistung von Unterhalt verlangen. Grundsätzlich ist auf Grund des seit dem 1.1.2008 geltenden neuen Unterhaltsrechtes Betreuungsunterhalt nur während der ersten drei Lebe...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / I. Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung für das Kind. angenommen 34:0:0 Der Betreuungsunterhalt ist als Teil des Kindesunterhalts zu begreifen. angenommen 16:12:5 Notwendige Drittbetreuungskosten sind Teil des Kindesunterhalts. angenommen 30:2:3 Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist dadurch zu verwirklichen, dass der Betreuungs...mehr

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AGS 12/2010, Nachfestsetzun... / Anmerkung

Zu BGH und OLG Celle: Beide Entscheidungen sind zutreffend und vorzüglich begründet. Auf die Instanzgerichte wird nunmehr eine Flut von Nachfestsetzungsanträgen zukommen.[1] Nachfestsetzungen sind möglichmehr

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zfs 03/2009, Fortsetzung de... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… Die zulässige Berufung ist begründet, soweit die Klägerin der Sache nach die Feststellung begehrt, dass das zwischen den Parteien bestehende Krankenversicherungsverhältnis unter Einschluss des Krankentagegeldtarifs über den 30.9.2005 hinaus so lange fortzusetzen ist, wie von der Klägerin Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit bezogen wird. Insoweit hat...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / 3 Anmerkung

Mit diesem Urteil setzt der Familiensenat des BGH konsequent seine Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt nach dem neuen § 1570 BGB fort. Drei Aspekte sind von Bedeutung: Betreuungsunterhalt bei zwei Kindern (13 und 15 Jahre) Nach der etwas missverständlichen Entscheidung des BGH vom 16.7.2008[1] zur Betreuung eines nichtehelichen Kindes hat er jetzt nach der Entscheidung vom 1...mehr

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AGkompakt 05/2011, Nachfest... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht der Nachliquidation nicht entgegen Der Nachliquidation der Umsatzsteuer steht die Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht entgegen. Hat der Erstattungsberechtigte zunächst die Umsatzsteuer nicht geltend gemacht und erklärt, zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, so hat das Erstgericht mangels Antrags über die Ber...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wenden sich lediglich gegen die Entscheidung des OLG zum Betreuungsunterhalt der Klägerin. Beide Rechtsmittel sind begründet und führen in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. II. Das Berufu...mehr

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FF 09/2009, Rechtsprechung ... / Hausrat und Zugewinn

Hausratsgegenstände unterfallen – ganz unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an ihnen – entgegen der Auffassung des BGH (FamRZ 1984, 144) ausnahmslos dem Hausratsverteilungsverfahren und finden damit weder im Anfangs- noch im Endvermögen Berücksichtigung (OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.1.2009 – 5 UF 186/07, FamRZ 2009, 1326; die zugelassene Revision ist eingelegt, BGH – XII Z...mehr

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AGkompakt 12/2010, Nachfest... / II. Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO

Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens nach den §§ 103 ff. ZPO ist eine Nachfestsetzung grundsätzlich möglich. Ein Kostenerstattungsgläubiger kann Positionen, die er bislang nicht angemeldet hatte, später noch nachmelden. Er muss dann lediglich die Mehrkosten der Nachfestsetzung tragen. Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht der Nachfestsetzung nicht entgegen...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 1. Abänderungsverlangen des Gläubigers

Für die inhaltlichen Voraussetzungen der Abänderung einer Jugendamtsurkunde, ist nach einmütiger Meinung, weil es sich nicht um einen rechtskraftfähigen Titel handelt, nicht die Bestimmung des § 323 ZPO (§ 238 FamFG) mit ihren weiteren Voraussetzungen maßgebend, sondern das materielle Recht (§ 239 Abs. 2 FamFG). Auf Seiten des Gläubigers ist zu fragen, ob dieser stets den ges...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / 4. Entscheidungen in 2011

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FF 01/2008, Ungefragte Info... / II. Die Meinungen in der Literatur

Die Meinungen in der Literatur sind nicht einheitlich, weil die Voraussetzungen der ungefragten Auskunft mit den genannten Entscheidungen des BGH nur scheinbar geklärt sind.[10] Teilweise wird generell eine ungefragte Informationspflicht nur bejaht, wenn das Schweigen des Berechtigten oder Verpflichteten unredlich war und kein Anlass bestand, sich durch eine Auskunft zu verge...mehr

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FF 11/2009, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kann im vereinfachten Verfahren nicht als Einwand i.S.v. § 648 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (§ 252 Abs. a S. 1 Nr. 2 FamFG) geltend gemacht werden (KG, Beschl. v. 23.6.2009 – 18 WF 140/09, FamRB 2009, 306 [Giers]).mehr

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FF 05/2008, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.), 2. Auflage 2008, 1529 Seiten, 108 EUR, Verlag C.H. Beck Nach 5 ½ Jahren ist die zweite Auflage des mit Recht gelobten Werkes erschienen (vgl. Vorbesprechung der 1. Aufl. z.B. bei Brudermüller, FamRZ 2003, 145). Um es vorweg zu sagen: Auch die 2. Auflage verdient Lob und Anerkennung, gerade weil sie die Unterhaltsrechtsreform in der Kürze der Zeit se...mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Nach der Trennung der Parteien ist der Vorteil mietfreien Wohnens zunächst regelmäßig nur noch im Umfang einer angemessenen Wohnungsnutzung durch den verbleibenden Ehegatten anzurechnen. Ist die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht mehr zu erwarten, etwa wenn der Scheidungsantrag anhängig ist oder die Eheleute die vermögensrechtlichen Folgen ih...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Leitsatz

a) Gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB setzt die Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es genügt nicht, wenn er in einem natürlichen Sinne vorsätzlich gehandelt hat. b) Eine Störung familiärer Beziehungen i.S.d. § 1611 BGB genügt grundsätzlich nicht, um eine unbillige Härte i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII zu beg...mehr

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FF 04/2008, Umfang der Aufk... / Aus den Gründen

Aus den Gründen des Beschlusses des AG Solingen: I. Die Parteien sind seit dem 17.7.2003 rechtskräftig geschiedene Eheleute (AG Solingen 33 F 26/03). Die Trennung der Parteien erfolgte bereits im Jahre 1998. Seit Ende des Jahres 2002 wird unter den Parteivertretern über die Verteilung des Hausrats korrespondiert. Da bis zum Scheidungstermin eine Einigung über die Verteilung ...mehr

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FF 09/2011, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Der Unterhaltsberechtigte verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert beginnt. Das gilt jedenfalls insoweit, als der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes – ggf. unter zusätzlicher B...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / VIII. Kinderschutzklausel

Im Rahmen der Billigkeitsabwägungen sind Belange der gemeinsamen Kinder zu berücksichtigen. Hier ist eine umfassende Interessenabwägung notwendig. Die Verschärfung der Eigenverantwortung im Rahmen des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes führt allerdings dazu, dass bereits ab drei Jahren die Frage der Verwirkung gestellt werden muss.[17] Die Pflege und Erziehung der Kinder ist g...mehr

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FF 01/2008, Ungefragte Info... / V. Ergebnis

Es kann nicht zwischen Vergleichen und Titulierung durch Urteil unterschieden werden.[32] Vergleiche bieten keinen Anlass, anders als bei einem vorangegangenen Urteil, von einem vorangegangenen Tun auszugehen. Die Wahrheitspflicht im Prozess ist nicht auf ein vorangegangenes Tun beschränkt, sondern besteht unabhängig davon auch bei vorangegangenen Urteilen. Sie bezieht sich ...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / 1. Entscheidungen in 2008

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbe... / 3. Frist

Die Erinnerung ist unbefristet Die Erinnerung ist unbefristet, weil in § 56 Abs. 2 S. 1 RVG für die Erinnerung nur auf § 33 Abs. 4 S. 1 RVG verwiesen wird, nicht aber auf die Beschwerdefrist in § 33 Abs. 3 S. 3 RVG (vgl. OLG Düsseldorf RVGreport 2008, 216; OLG Brandenburg RVGreport 2010, 218; OLG Hamm MDR 2009, 294; LAG München JurBüro 2010, 26; OLG Frankfurt RVGreport 2007, ...mehr

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FF 01/2011, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Gemäß § 1611 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 BGB setzt Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es genügt nicht, wenn er im natürlichen Sinne vorsätzlich gehandelt hat. Eine Störung familiärer Beziehungen i.S.d. § 1611 BGB genügt nicht, um eine unbillige Härte i.S.d. § 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII zu begründen und damit einen Anspruchs...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter aus übergegangenem Recht in Anspruch. [2] Die Klägerin ist Trägerin der öffentlichen Hilfe, die der Mutter des Beklagten, Frau M., seit November 2005 gewährt wird. Frau M. befindet sich seit April 2005 in einem Pflegeheim. Sie litt schon während der Kindheit des Bek...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr

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FF 05/2011, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Für das Bestehen ehebedingter Nachteile kommt es vor allem darauf an, ob aus der tatsächlichen, nicht notwendig einvernehmlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung Erwerbsnachteile entstanden sind. Gab der unterhaltsberechtigte Ehegatte während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft seinen Arbeitsplatz auf, ist es jedenfalls grundsätzlich nicht von B...mehr

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AGS 09/2009, Unzulässige Be... / 2 Anmerkung

Nach Beendigung der Angelegenheit hat der Anwalt eine Berechnung seiner Vergütung beim nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständigen AG einzureichen und den Anfall der angemeldeten Gebühren und Auslagen glaubhaft zu machen (§ 55 Abs. 5 S. 1 RVG i.V.m. § 104 Abs. 2 ZPO). Es besteht Formularzwang nach Anlage 2 der BerHVV. Die Vergütung wird, soweit sie berechtigt ist, vom Urkundsbeamten d...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Anrechnung fiktiven Einkommens kommt nur bei einem verantwortungslosen, zumindest leichtfertigen bzw. grob schuldhaften Verhalten in Betracht (BVerfG FamRZ 2008, 131, 133). Eine Umschulung, deren unterhaltsrechtliche Anerkennungswürdigkeit im Einzelfall zu prüfen ist, entbindet den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um ei...mehr

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FF 12/2008, Befristung und ... / Aus den Gründen

Der am 17.3.1952 geborene, derzeit 56 Jahre alte Beklagte ist Diplom-Ingenieur und vollschichtig als Betriebsleiter bei der M. GmbH beschäftigt. Sein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen hat das Familiengericht – bereinigt um Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und eine Zusatzkrankenversicherung, berufsbedingte Fahrtkosten sowie ratenweise monatliche Rü...mehr

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AGS 10/2011, Verjährung bei... / 2 Aus den Gründen

I. Für die Erhebung der Gerichtskosten ist nach §§ 72 Nr. 1 i.V.m. 71 Abs. 1 GKG n.F. das GKG in seiner vor dem 1.7.2004 geltenden Fassung anzuwenden, weil der zugrunde liegende Rechtsstreit vor dem 1.7.2004 anhängig gemacht worden war. Ebenso gilt grundsätzlich das Verjährungsrecht in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung, Art. 231 § 6 Abs. 1 EGBGB. II. Die Beschwerde der...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / VII. Distanzierte Lebensgemeinschaft

Häufig ist es schwierig, eine verfestigte Lebensgemeinschaft dann anzunehmen, wenn die Parteien nicht zusammen wohnen und keinen gemeinsamen Haushalt führen. Für Büttner kommt eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach wie vor nicht Betracht, wenn es sich um eine distanzierte Lebensgemeinschaft handelt.[12] Sie ist aber grundsätzlich so zu behandeln wie eine verfestigte Lebens...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / b) Fakultative Pflichtteilsklauseln und Geschäftsunfähigkeit

Pflichtteilsklauseln in unterschiedlicher Ausgestaltung gehören seit jeher zum Inhalt gemeinschaftlicher Testamente und Ehegattenerbverträge, auch bei älteren Erblassern. Ziel derartiger Klauseln ist es, den pflichtteilsberechtigten Abkömmling von der Geltendmachung des Pflichtteils nach dem erstversterbenden Elternteil abzuhalten.[41] In der Kautelarpraxis findet sich neben...mehr

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FoVo 12/2009, Strenge Anfor... / 2 II. Die Entscheidung

Der BGH sagt nein! Die Vorschrift des § 765a ZPO ermöglicht den Schutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die wegen ganz besonderer Umstände eine Härte für den Schuldner bedeuten, die mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist. Anzuwenden ist § 765a ZPO nur dann, wenn im Einzelfall die Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem untragbaren E...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / I. Begründung des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber hat einen neuen eigenständigen Verwirkungstatbestand geschaffen, um die Erscheinungsform des Zusammenlebens des/der Unterhaltsberechtigten mit einem/einer neuen Partner/Partnerin deutlicher als bisher objektiv erfassen und sanktionieren zu können. Die Einfügung eines neuen Härtegrundes ist mehr als eine Dekorationsfrage.[1] Der alte Auffangtatbestand des § 15...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / 3 Anmerkung

Die mit Spannung erwartete erste Entscheidung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht betrifft den Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter, die 2 Kinder im Alter von 9 und 7 Jahren betreut, die aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hervorgegangen sind. Das Urteil enthält eine Reihe von wichtigen Aspekten, die allerdings im Rahmen dieser ersten Rezension nur kurz aufgegr...mehr

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FF 03/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen. Vom Krankengeld des Unterhaltspflichtigen sind weder pauschale berufsbedingte Kosten noch ein Erwerbstätigenbonus abzusetzen. Im Rahmen der Leistungsfähigkeit gilt für ihn der Selbstbehalt eines Nichterwerbstäti...mehr

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FF 10/2008, Das Große Famil... / III. Die Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG

Die wichtigste der im FamFG vorgesehenen Zuständigkeitserweiterungen der Familiengerichte ist die in der obigen Auflistung an erster Stelle genannte Schaffung einer Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" (§§ 111 Nr. 10, 266 FamFG). Was sind "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG? 1. Das Anliegen dieser Vorschrift ist im Kern, die vermögensrechtlichen Streitigkeiten d...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / 3 Anmerkung

I. Sachverhalt Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die in einem Pflegeheim untergebrachte Mutter des unterhaltspflichtigen Kindes trägt, verlangt von diesem aus übergegangenem Recht Unterhalt für die Zeit bis April 2008 in Höhe von 21.030 EUR, danach gestaffelt 674 EUR und 701 EUR monatlich (§§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. §§ 1601 ff. BGB). Die Mutter leidet bereits ...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das ... / III. Die Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG

Die wichtigste der im FamFG vorgesehenen Zuständigkeitserweiterungen der Familiengerichte ist die in der obigen Auflistung an erster Stelle genannte Schaffung einer Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" (§§ 111 Nr. 10, 266 FamFG). Was sind "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG? 1. Das Anliegen dieser Vorschrift ist im Kern, die vermögensrechtlichen Streitigkeiten d...mehr