Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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AGS Nr.12/2012, Beschwerde gegen PKH-Vergütungsfestsetzung; Verwirkung des Erinnerungsrechts

SGG § 178 S. 1 RVG §§ 45 ff., 56 Leitsatz Gegen diese Beschlüsse über Erinnerungen, welche gegen Kostenfestsetzungen der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Verfahren nach §§ 45 ff. RVG erhoben worden sind, ist das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft; § 178 S. 1 SGG tritt insoweit gegenüber § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG zurück. Das verfassungsrechtliche Vert...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beschwerde ... / 2 Aus den Gründen

1. Zur Zulässigkeit der Beschwerde Die Beschwerde ist zulässig. Entgegen der Ansicht des SG ist die Beschwerde statthaft. § 178 S. 1 SGG führt nicht dazu, dass es gegen den Beschluss der Kostenrichterin kein Rechtsmittel gibt. Diese Norm bestimmt, dass gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten das Gericht angerufen werden kann; dessen Entscheidung ist endgültig, ein Rechtsmit...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beschwerde ... / Leitsatz

Gegen diese Beschlüsse über Erinnerungen, welche gegen Kostenfestsetzungen der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Verfahren nach §§ 45 ff. RVG erhoben worden sind, ist das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft; § 178 S. 1 SGG tritt insoweit gegenüber § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG zurück. Das verfassungsrechtliche Vertrauensschutzprinzip gebietet, dass das Er...mehr

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Betriebskosten: Nachträglich erhöhte Grundsteuer abrechnen

Leitsatz Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist. Die Verjährung der sich aus der Nachberechnung ergebenden Forderung beginnt nicht vor Kenntnis des Vermieters von den anspruchsbegründenden Umständen (hier: rückwirkende Neufestsetzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 96 Nachver... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 96 erfasst die in § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 aufgezählten Personengruppen, die nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden und ihren Anspruch auf Versorgung verloren haben, z.B. durch Erlöschen des Anspruchs aufgrund Verurteilung eines Beamten wegen einer vor oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses begangenen Straftat ode...mehr

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FF 11/2012, Berufsorientier... / Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die am x.3.1992 geborene, im Haushalt der Mutter lebende Tochter des Antragsgegners. Sie hat die Realschule im Schuljahr 2009/2010 ohne Abschluss verlassen und besucht seit dem 7.9.2011 das Städtische Berufskolleg für Technik, Hauswirtschaft und Sozialpädagogik in M.; dort leistet sie ein Berufsorientierungsjahr in der Fachrichtung Ernährung und Ha...mehr

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FF 11/2012, Berufsorientier... / Leitsatz

1. Das Berufsorientierungsjahr ist als "allgemeine Schulausbildung" i.S.v. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB anzusehen. 2. Zur Verwirkung von Unterhalt eines in der allgemeinen Schulausbildung befindlichen Kindes. 3. Das unterhaltsberechtigte Kind kann entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1607 Abs. 2 BGB allein den leistungsfähigen Elternteil in Anspruch nehmen; auf fiktives Einkommen d...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / 2 Aus den Gründen:

[4] Die Revision ist unbegründet. I. [5] Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass dem Sohn des Beklagten in dem streitgegenständlichen Zeitraum kein Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten zugestanden habe, so dass ein solcher auch nicht auf den Kläger habe übergehen können. Der Beklagte sei leistungsunfähig. Dem Grunde nach stehe einem unterhaltspflichtigen Elternteil...mehr

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Keine verbindliche Zusage durch Hinweismitteilung im Steuerbescheid

Leitsatz Der Hinweis im Steuerbescheid, dass zukünftig keine Steuererklärung mehr abzugeben sei, begründet keine verbindliche Zusage des Finanzamts. Sachverhalt Den Klägern, die Rentner sind, wurde der Einkommensteuerbescheid 1997 übersandt. Dieser enthielt im Erläuterungsteil den Hinweis, dass die Steuerakte zum 1.1.1998 gelöscht werde und sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ...mehr

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Herausgabeanspruch eines sondernutzungsberechtigten Speicherraum-Eigentümers

Leitsatz Unverjährbarer und auch nicht verwirkter Herausgabeanspruch eines sondernutzungsberechtigten Speicherraum-Eigentümers gegen die restlichen Eigentümer Normenkette § 15 Abs. 3 WEG; §§ 903 Abs. 1, 985 BGB Kommentar In der Gemeinschaftsordnung war vereinbart: "Der teilende Eigentümer ist berechtigt, bei der Beurkundung von Verträgen über die – von ihm aus betrachtet – ers...mehr

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AGS 10/2012, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

In einem Mietprozess erhoben die klagenden Mieter, die der Beteiligte zu 1) vertrat, Klage auf Feststellung bestimmter streitiger Fragen des Mietverhältnisses. Ihnen wurde unter Beiordnung des Beteiligten zu 1) Prozesskostenhilfe bewilligt. In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien über die Streitpunkte einen Prozessvergleich, darüber hinaus verpflichteten sich di...mehr

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FF 9/2012, Verwirkung des Trennungsunterhalts bei verfestigter Lebensgemeinschaft vor Ablauf von zwei Jahren

BGB § 1361 Abs. 3, § 1579 Nr. 2 Leitsatz Bereits 1 ¾ Jahre nach der Trennung ist von einer verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen, wenn das Verhältnis schon vor der Trennung der Eheleute begonnen hat, nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, insbesondere durch die Einbeziehung naher Angehöriger verfestigt erscheint und das Zusammenleben mit dem neuen Partner in des...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz eines unterhaltspflichtigen Berufssoldaten/Verwirkung von Betreuungsunterhalt bei Kind aus neuer Partnerschaft

BGB § 1361; BBesG § 58a a.F.; AuslVZV § 2 Leitsatz 1. Der Auslandsverwendungszuschlag, den ein in Afghanistan eingesetzter Berufssoldat bezieht, ist nicht in voller Höhe zum unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen zu rechnen. In welchem Umfang der Zuschlag für den Unterhalt heranzuziehen ist, ist unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (amtlicher Leitsatz...mehr

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FF 9/2012, Verwirkung des T... / 2 Anmerkung

Die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach § 1579 Nr. 2 BGB war in letzter Zeit Gegenstand verschiedener Aufsätze[1] und Urteile. Für das Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft sah die frühere Rechtsprechung des BGH[2] regelmäßig einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren vor. Offenbar sind die Obergerichte nicht mehr bereit, dieser bisher herrschenden Meinung zu folgen. So...mehr

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FF 9/2012, Verwirkung des T... / Leitsatz

Bereits 1 ¾ Jahre nach der Trennung ist von einer verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen, wenn das Verhältnis schon vor der Trennung der Eheleute begonnen hat, nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, insbesondere durch die Einbeziehung naher Angehöriger verfestigt erscheint und das Zusammenleben mit dem neuen Partner in dessen Haus schon ein Jahr andauert. (Leits...mehr

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FF 9/2012, Verwirkung des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs. Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Die Trennung erfolgte im März 2010. Am 3.11.2010 schlossen die Beteiligten in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter dem Aktenzeichen 23 F 185/10 vor dem Amtsgericht Witten einen Vergleich, wonach sich der Antragsteller verpflichtete, a...mehr

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zfs 9/2012, Kein Regress de... / 3 Anmerkung:

1. Die Entscheidung des OLG Celle ist kurz vor der Entscheidung des BGH v. 12.10.2011 (VersR 2011/1550) ergangen. Ihre (nicht abgedruckten) Gründe zu 2b nehmen die Argumentation des BGH vorweg, nach der eine unterlassene Anpassung der alten AVB dazu führt, dass die dort enthaltene, § 6 Abs. 3 VVG a.F. entsprechende Sanktionsregelung nicht mehr gilt und auch nicht aufgrund de...mehr

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zfs 8/2012, Verwirkung aufgrund arglistiger Täuschung über Vorschaden

BGB § 242 Leitsatz 1. Der Grundsatz, wonach der VN durch eine arglistige Täuschung den Anspruch auf die Versicherungsleistung verwirken kann, auch wenn eine solche Rechtsfolge vertraglich nicht vereinbart ist, gilt auch nach dem Urteil des BGH v. 12.10.2011 (IV ZR 199/10) zur Folge der Nichtanpassung der AVB an das neue VVG. 2. Eine Verwirkung liegt vor, wenn dem VR die Erfüllu...mehr

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zfs 8/2012, Verwirkung aufg... / Leitsatz

1. Der Grundsatz, wonach der VN durch eine arglistige Täuschung den Anspruch auf die Versicherungsleistung verwirken kann, auch wenn eine solche Rechtsfolge vertraglich nicht vereinbart ist, gilt auch nach dem Urteil des BGH v. 12.10.2011 (IV ZR 199/10) zur Folge der Nichtanpassung der AVB an das neue VVG. 2. Eine Verwirkung liegt vor, wenn dem VR die Erfüllung seines Leistun...mehr

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zfs 8/2012, Verwirkung aufg... / 1 Aus den Gründen:

“Nach dem Inhalt der mir vorliegenden Unterlagen kann sich der VR im Hinblick auf den Unfallschaden vom November 2009 auf Leistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung berufen. Die Leistungsfreiheit des VR ergibt sich allerdings nicht aus §§ 7 I. Abs. 2, V. Abs. 4 AKB 2006, die dem Vertrag des Beschwerdeführers zugrunde lagen. Darin wird für die Rechtsfolgen einer Obliegenhei...mehr

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FF 7/2012, Verfestigte Lebe... / 2 Aus Tatbestand und Gründen:

I. Die Parteien streiten um Abänderung eines am 15.3.2002 vor dem Amtsgericht im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt. Der Beklagte hatte sich verpflichtet, an die Klägerin einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 422 EUR zu zahlen. In dem Verfahren … hatte der Beklagte beantragt, den Vergleich zum nachehelichen Unter...mehr

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Keine konkludente Abnahme bei unzureichender Wärmedämmung von Dachgeschosswohnungen

Leitsatz Unzureichende Wärmedämmung der Dachgeschosswohnungen als anfängliche Baumängel des Gemeinschaftseigentums Sondereigentumsabnahme war vorliegend nicht als konkludente Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Ingebrauchnahme zu werten Normenkette §§ 640, 633 Abs. 3 BGB a.F. Kommentar Vorliegend entsprachen Wärmedämmung sowie Feuchtigkeitsschutz der Dachgaubenwohnungen ni...mehr

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Jansen, SGG § 87 Frist für ... / 2.2 Fristbeginn

Rz. 6 Die Frist nach § 87 Abs. 1 Satz 1 und 2 beginnt mit der Bekanntgabe des angefochtenen Verwaltungsakts. Bekanntgabe bedeutet bewusste und gewollte Übermittlung von Informationen durch die die Angelegenheit bearbeitende Behörde. Darunter fällt folglich nicht eine zufällige Kenntniserlangung des Betroffenen; in derartigen Fällen muss aber eine Verwirkung in Betracht gezog...mehr

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Jansen, SGG § 89 Ausnahme v... / 2.3 Alternative 3 (Untätigkeit)

Rz. 8 Betroffen ist die Untätigkeitsklage nach § 88 Abs. 1. Die Behörde hat einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund innerhalb von 6 Monaten nicht beschieden. Es liegt also noch gar kein Verwaltungsakt vor, so dass auch nicht ersichtlich ist, woran eine Klagefrist anknüpfen sollte. Die Regelung ist daher in doppeltem Sinne entbehrlich. Wird die ...mehr

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Jansen, SGG § 88 Untätigkei... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 84 Frist und ... / 2 Frist

Rz. 2 Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt im Inland einen Monat. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheides gegenüber dem Widerspruchsführer. Die Bekanntgabe erfolgt in der gesetzlich vorgesehenen Form. Verwaltungsakte können gemäß § 33 SGB X mündlich, schriftlich, elektronisch oder in anderer Form, etwa durch schlüssiges Verhalten (z. B. Auszahlung von Kran...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.2.2 Antrag/Antragsgegner

Rz. 19 Der einstweilige Rechtsschutz wird auf Antrag gewährt (Abs. 1 Satz 1). Daher ist ein den Anforderungen des § 90 genügender Antrag des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten erforderlich. Die Antragstellung richtet sich nach der jeweiligen Antragsart: die sofortige Vollziehung des Bescheids vom ... anzuordnen (Abs. 1 Nr. 1), die aufschiebende Wirkung des Widerspruch...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.2.2 Negative schriftliche Belehrung

Rz. 34 Diese Variante setzt im Gegensatz zur Variante "höhere Gewalt" voraus, dass die Gericht bzw. die Behörde aktiv darüber belehren, dass kein Rechtsbehelf gegeben ist. Ein finales Handeln etwa in dem Sinn, dem Betroffenen bewusst den Rechtsweg abzuschneiden, ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Tatsache der negativen Belehrung, gleichgültig, ob sie von einer besti...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.1.3 formelle Voraussetzungen der Berufung

Rz. 4 Zwingend vor der Sachprüfung muss das LSG klären, ob die Berufung statthaft und im Übrigen zulässig ist. Kommt das LSG zum Ergebnis, dass eine oder mehrere nachfolgender Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Berufung unzulässig (vgl. Rohwer-Kahlmann, SGG, VI/2005, § 158 Rn. 2): Rz. 5 a) Statthaftigkeit der Berufung. Statthaft ist ein Rechtsmittel dann, wenn es geg...mehr

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Jansen, SGG § 173 Beschwerd... / 2.1.3 GKG/JVEG/RVG

Rz. 5 Sonderregelungen existieren für die Beschwerde gegen die endgültige Streitwertfestsetzung (§ 63 Abs. 2 GKG). Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten Frist eingelegt wird, mithin nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.1 Jahresfrist

Rz. 26 Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder ist sie unrichtig erteilt, läuft statt der Rechtsbehelfsfrist die Jahresfrist des § 66 Abs. 2 Satz 1 HS 1 (hierzu BSG, Beschluss v. 21.6.2011, B 4 AS 32/11 B). Innerhalb der Jahresfrist kann allerdings im Verwaltungsverfahren eine richtige Rechtsbehelfsbelehrung nachgeschoben und damit der Mechanismus des § 66 Abs. 1 i...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / 1. Verwirkung

Nach der Neufassung des § 1579 BGB zum 1.1.2008 ist – nach den hier in Betracht kommenden Tatbeständen – ein Unterhaltsanspruch nach Höhe und/oder zeitlicher Dauer der Leistung zu beschränken oder zu versagen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes gr...mehr

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FF 6/2012, Verfestigte Lebe... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit Ende September 2010 getrennt lebende Ehegatten. Die Antragstellerin ist seinerzeit zu ihrem neuen Lebensgefährten Herrn A gezogen, bei dem sie seitdem lebt und dem sie den Haushalt führt. Die Antragstellerin macht Trennungsunterhalt ab Dezember 2010 geltend. Die Beteiligten haben am 15.6.2000 geheiratet. Für beide ist es die zweite Ehe. Gemeinsam...mehr

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Beschluss über die Aufhebung der Kostenbefreiung für Speicher-Teileigentum bis zu etwaigem Ausbau

Leitsatz Vereinbarte Kostenbefreiung für Speicher-Teileigentum bis zu etwaigem Ausbau kann nicht über Beschluss nach § 16 Abs. 3 WEG aufgehoben werden § 16 Abs. 3 WEG eröffnet nur die Möglichkeit, mit Beschlusskompetenz einen vereinbarten Verteilungsschlüssel der Betriebs- und Verwaltungskosten zu ändern Beschlussweise mögliche Verteilungsänderung setzt jedoch dem Grunde nach ...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / a) Tatbestände

aa) § 1579 Nr. 3 BGB Die Härteklausel des § 1579 Nr. 3 BGB (§ 1579 Nr. 2 BGB a.F.) greift ein, wenn sich der Berechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten schuldig gemacht hat. Hierunter fallen in Bezug auf die Auskunftsverpflichtung insbesondere die o.a. dargelegten Betrugshandlungen zum Nachteil des Unterhaltspflichtigen....mehr

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FF 6/2012, Verfestigte Lebe... / Leitsatz

1. Alleine das "einseitige Ausbrechen aus intakter Ehe" rechtfertigt nicht die Annahme einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB. 2. Eine "verfestige Lebensgemeinschaft" im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB kann bei Vorliegen besonderer Umstände auch schon nach Ablauf des ersten Trennungsjahres angenommen werden. OLG Oldenburg, Beschl. v. 19.3.2012 – 13 UF 155/11...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / b) Zusätzliche Prüfung der Unbilligkeit, Interessenabwägung, Rechtsfolgen

Als Rechtsfolge kann nach § 1579 BGB ein Unterhaltsanspruch je nach Ausmaß der Unbilligkeit im Einzelfall versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Möglich ist auch eine Kombination dieser Rechtsfolgen. Aus dem Wort "soweit" ergibt sich, dass der Unterhaltsanspruch zunächst herabgesetzt und nach einer weiteren Übergangszeit völlig versagt werden kann. Die Bestimmun...mehr

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AGS 5/2012, Nachliquidation... / Leitsatz

Wurde bei einem Beratungsschein für "Getrenntleben und Ehescheidung" antragsgemäß zunächst nur eine Gebühr festgesetzt, scheitert die nach der geänderten OLG-Rechtsprechung erfolgte Geltendmachung weiterer Beratungshilfegebühren nicht an Verwirkung (analog § 20 GKG). OLG Köln, Beschl. v. 22.6.2011 – 17 W 69/11mehr

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AGS 5/2012, Nachliquidation... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und Beschwerdeführer war 2006 im Rahmen einer seiner Mandantin bewilligten Beratungshilfe für die Angelegenheit "Getrenntleben und Ehescheidung" tätig. Entsprechend seinem Antrag v. 18.10.2006 wurde seine Vergütung (Geschäftsgebühr und Nebenkosten) mit Beschl. v. 24.10.2006 auf 97,44 EUR festgesetzt. Unter dem 17.12.2009 beantragte er nachträglich – unter Be...mehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / 1. § 1 RVG-E

In § 1 RVG soll ein neuer Abs. 3 eingefügt werden mit folgendem Wortlaut: § 1 Geltungsbereich … (3) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erinnerung und die Beschwerde gehen den Regelungen der für das zugrunde liegende Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften vor. Der neue § 1 Abs. 3 RVG-E soll klarstellen, dass sich Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in den Kostenverfahren d...mehr

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AGS 5/2012, Nachliquidation... / 2 Aus den Gründen

Dem Antragsteller stehen aufgrund des erteilten Berechtigungsscheins für Beratungshilfe gem. § 44 RVG gesonderte Vergütungsansprüche zu, wie sie mit den Anträgen vom 17.12.2009 geltend gemacht worden sind. Dass dem Antragsteller diese Ansprüche aufgrund der geänderten Rspr. des OLG Köln grundsätzlich zuzubilligen sind, weil die mit dem Berechtigungsschein vom 3.1.2006 gewährt...mehr

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zfs 5/2012, Versuchte argli... / 1 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung der Kl. ist begründet. Abweichend von der angefochtenen Entscheidung steht der Kl. der geltend gemachte Anspruch auf Rückzahlung der aus Anlass des Einbruchdiebstahls v. 17./18.2.2006 erbrachten Entschädigungsleistung in Höhe von 8.855,90 EUR nebst Zinsen zu." I. Anspruchsgrundlage für den in Rede stehenden Rückforderungsanspruch ist § 812 Abs. 1 S. ...mehr

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FF 5/2012, Erwerbsbemühungen eines unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubigers

BGB § 1361 Abs. 1, 2 Leitsatz 1. Einen unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubiger trifft die Obliegenheit, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen. Im Rahmen der zu fordernden Bemühungen um einen Therapieplatz reicht es nicht aus, sich überwiegend telefonisch an den Therapeuten zu wenden, auf den Anrufbeantworter zu s...mehr

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Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsrecht des Putativvaters trotz Kenntnis vom Mehrverkehr der Partnerin bei der Vaterschaftsanerkennung

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob die Anfechtung der Vaterschaft durch den Putativvater dadurch ausgeschlossen ist, dass er bereits vor Abgabe der Anerkennungserklärung Kenntnis vom Mehrverkehr der Kindesmutter hatte. Sachverhalt Die Eltern des am 3.10.2009 geborenen Kindes waren seit dem 19.3.2010 verheiratet, lebten jedoch seit Dezember 2010 v...mehr

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Jung, SGB XII Vorbemerkunge... / 1.6 Aufrechnung, Verjährung, Erlöschen und Verwirkung des Anspruchs

Rz. 31 Aufrechnung: Eine laufende Leistung der Sozialhilfe, auch Grundsicherung ist Sozialhilfe, kann bis auf das im Einzelfall Unerlässliche mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe gegen eine leistungsberechtigte Person aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Perso...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.3 Erlöschen des Kostenersatzanspruchs (Abs. 3)

Rz. 36 Vgl. zunächst die Komm. vor §§ 102 bis 105 (dort auch zur Verwirkung). Anders als bei § 102, der entsprechend der selbständigen Erbenhaftung auf den Zeitpunkt des Todes der leistungsberechtigten Person abstellt (§ 102 Abs. 4 Satz 1), stellt § 103 Abs. 3 auf den Zeitpunkt ab, in dem die Leistung erbracht wurde. Drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbr...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.4 Erlöschen des Kostenersatzanspruchs (Abs. 4)

Rz. 45 Zunächst wird auf die Kommentierung vor §§ 102 bis 105 (dort auch Verwirkung) verwiesen. Der Kostenersatzanspruch erlischt in 3 Jahren nach dem Tod der leistungsberechtigten Person oder – wenn sich der Ersatzanspruch nach Abs. 1 gegen den Erben des Ehegatten oder Lebenspartners richtet – nach dem Tod dieser Personen. Das Gesetz geht also davon aus, dass dem Sozialhilfe...mehr

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AGS 3/2012, Keine Verwirkung bei längerer Dauer bis zum Erlass eines Kostenfestsetzungsantrages

RPflG § 11 Abs. 1 BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3 Leitsatz Die Verjährungsfrist eines Kostenfestsetzungsanspruchs beträgt gem. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre ab Rechtskraft der Kostengrundentscheidung. Ein längeres Abwarten mit dem Kostenfestsetzungsantrag (hier: acht Monate) nach Erlass der Kostengrundentscheidung führt noch nicht zu einer Verwirkung des Erstattungsanspruchs. OLG...mehr

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AGS 3/2012, Keine Verwirkun... / 1 Aus den Gründen

Der von der Klägerin weiter erhobene Einwand der Verwirkung greift nicht. Für ihn ist streitig, ob er im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt berücksichtigt werden kann (bejahend Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 104 Rn 21 "Verwirkung" m. w. Nachw.; OLG Bamberg JurBüro 1987, 1412; LG Bonn Rpfleger 1984, 245; "nur ausnahmsweise" KG KGR 1994, 95; abl. OLG Frankfurt AGS 2005, 2...mehr

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AGS 3/2012, Keine Verwirkun... / Leitsatz

Die Verjährungsfrist eines Kostenfestsetzungsanspruchs beträgt gem. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre ab Rechtskraft der Kostengrundentscheidung. Ein längeres Abwarten mit dem Kostenfestsetzungsantrag (hier: acht Monate) nach Erlass der Kostengrundentscheidung führt noch nicht zu einer Verwirkung des Erstattungsanspruchs. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.3.2011 – I-24 W 17/11mehr