Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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Keine Wiederaufnahme des gem. § 2 Abs. 1 VAÜG ausgesetzten Verfahrens zum Versorgungsausgleich nach dem Tod des ausgleichsberechtigten Ehemannes

Leitsatz Im Ehescheidungsverfahren war eine Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich gem. § 2 Abs. 1 VAÜG erfolgt. Der Ehemann wäre Berechtigter des Ausgleichsanspruchs i.S.d. § 1587e Abs. 2 BGB gewesen, da die Ehefrau insgesamt die um 9,73 DM höheren Versorgungsanwartschaften während der Ehezeit erworben hatte. Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover ...mehr

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Gesteigerte Unterhaltspflicht eines Unterhaltsschuldners, der Berufsunfähigkeitsrente bezieht gegenüber minderjährigen Kindern

Leitsatz In einem Unterhaltsrechtsstreit begehrte der Vater zweier minderjähriger Kinder die Abänderung eines im Jahre 2000 zum Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs ab November 2000 im Hinblick darauf, dass er seit dem Herbst 2000 nur noch eine Berufsunfähigkeitsrente bezog. Es ging in dem Verfahren primär um die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Vaters. Sa...mehr

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Substantiierungspflicht bei konkreter Bedarfsbemessung

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um den Trennungsunterhalt. Aus der Ehe waren zwei inzwischen volljährige und wirtschaftlich selbständige Kinder hervorgegangen. Die Parteien hatten während gemeinsamer Ehe in überdurchschnittlich guten wirtschaftlichen Verhältnissen gelebt. Die Klägerin beanspruchte klageweise einen konkret berechneten Trennungsunterhalt in Höh...mehr

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Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt bei einseitiger Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft

Leitsatz Die Parteien waren getrennt lebende Eheleute. Die Klägerin nahm den Ehemann auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch. Sie hatte während noch bestehender Ehe eine Beziehung zu einem neuen Partner aufgenommen, ihren Mann im Mai 2004 verlassen und war aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Unmittelbar im Anschluss daran zog sie in die Wohnung ihres neuen Partners ...mehr

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Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsvertrages wegen einer für die Ehefrau nachteiligen Unterhaltsregelung

Leitsatz Die miteinander verheirateten Parteien hatten am 24.2.1997 einen Ehevertrag geschlossen, in dem unter anderem der Versorgungsausgleich ausgeschlossen und zum nachehelichen Unterhalt vereinbart worden war, dass ein Anspruch der Ehefrau für den Fall entfallen sollte, dass sie eine eheähnliche Beziehung aufnimmt. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war die Ehefrau schwa...mehr

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Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist im Fall der Verwirkung von Trennungsunterhalt wegen anwaltlichen Fehlverhaltens

Leitsatz Die Parteien stritten sich darüber, ob die Beklagte, die seinerzeit von der Klägerin als Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt worden war, die Klägerin tatsächlich zum Trennungsunterhalt defizitär beraten und/oder vertreten hatte und ob der Klägerin daraus ein Schaden in Gestalt des Verlustes begründeter Trennungsunterhaltsansprüche gegen ih...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtshängigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrages im Rahmen einer Stufenklage; Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt; Rückübertragung übergegangener Unterhaltsansprüche

Leitsatz Eine getrennt lebende Ehefrau hatte im Wege der Stufenklage für sich Trennungsunterhalt und in gesetzlicher Prozessstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB für die gemeinsamen Kinder Kindesunterhalt geltend gemacht. Die Klage enthielt neben dem Antrag auf Verurteilung zur Auskunftserteilung auch einen unbezifferten Zahlungsantrag. Nachdem ein Anerkenntnisteilurteil gegen ...mehr

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Abänderung eines Vergleichs zum Kindes- und nachehelichen Unterhalt

Leitsatz Die Parteien stritten um Kindes- und Ehegattenunterhalt. Sie waren geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe waren zwei in den Jahren 1986 und 1993 geborene Töchter hervorgegangen, die beide in dem Haushalt ihrer Mutter lebten. Am 9.7.1999 war vor dem OLG ein Unterhaltsvergleich zwischen den Parteien geschlossen worden, in dem der Ehemann sich verpflichtete, an die Ehefrau...mehr

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Unterhaltsansprüche des volljährigen Kindes; teilweise Verwirkung des Anspruchs wegen bewusst falscher Strafanzeige

Leitsatz Eine volljährige Tochter nahm ihren Vater auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch. Die Tochter lebte bis zur Aufnahme des Studiums im Oktober 2005 in dem Haushalt ihrer Mutter. Aus der Ehe ihrer Eltern war eine weitere am 1.2.1989 geborene Tochter hervorgegangen, die ebenfalls bei der wiederverheirateten Kindesmutter lebte, die nicht berufstätig war und Einkommen nich...mehr

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Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Pflegegeldes als Einkommen

Leitsatz Die getrennt lebende Ehefrau und ein volljähriger Adoptivsohn der Parteien nahmen den Ehemann auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch. In einem Parallelverfahren hat der Ehemann Vollstreckungsgegenklage gegen eine im Scheidungsverfahren erlassene einstweilige Anordnung auf Zahlung von Trennungsunterhalt erhoben und sich hierzu ebenso wie im Trennungsunterhaltsverfahre...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsprägung durch Einkommensminderung des Unterhaltsverpflichteten infolge Stellenwechsels bei demselben Arbeitgeber; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Verschweigens einer Erbschaft und Ausdehnung der Erwerbstätigkeit

Leitsatz Die Parteien stritten sich sowohl um die Höhe des von dem Ehemann zu zahlenden Kindesunterhalts als auch um den nachehelichen Unterhalt. Die geschiedene Ehefrau und die gemeinsamen Kinder der Parteien nahmen den Beklagten im Wege der Abänderungsklage auf Zahlung höheren Unterhalts als mit Scheidungsverbundurteil aus dem Jahre 1999 tituliert in Anspruch. Der Beklagte ...mehr

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Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer

Leitsatz Die Parteien hatten am 8.10.2002 geheiratet. Ende März 2004 zog die Ehefrau aus der ehelichen Wohnung aus. Nach Vortrag des Ehemannes hatten sich die Parteien bereits zuvor - am 1.5.2003 - innerhalb der ehelichen Wohnung voneinander getrennt. Das Scheidungsverfahren wurde von dem Ehemann mit am 23.9.2004 an die Ehefrau zugestellten Ehescheidungsantrag eingeleitet. Di...mehr

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Berücksichtigung der Vorteile des Zusammenlebens mit einem neuen Partner beim Ehegattenunterhalt

Leitsatz Die Parteien stritten sich um den von dem Ehemann zu zahlenden rückständigen Trennungs- und Ehegattenunterhalt sowie den laufenden Ehegattenunterhalt. Der Ehemann wurde erstinstanzlich zur Zahlung verurteilt und beantragte Prozesskostenhilfe für die von ihm beabsichtigte Berufung, die er primär darauf stützte, das erstinstanzliche Gericht habe den ehelichen Bedarf n...mehr

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Aufrechnung mit verjährten Honorarforderungen eines Steuerberaters

Leitsatz Der Verjährungsbeginn setzt nicht voraus, dass ein Steuerberater seinem Auftraggeber eine Rechnung erteilt hat. Sind Steuerberaterleistungen in einem Jahr erbracht worden, haben die Verjährungsfristen zum Ende des Jahres begonnen. Sind Gegenansprüche innerhalb der Verjährungsfrist entstanden, standen sich die Ansprüche aufrechenbar gegenüber. Die Verwirkung von Steue...mehr

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Verwirkung des Anspruchs auf die Restmiete bei rügeloser Hinnahme einer Minderzahlung

Leitsatz § 539 BGB a. F. kann nicht analog auf einen Mietzinsrückstand angewandt werden, der aus einer vom Vermieter über längere Zeit widerspruchslos hingenommenen Mietminderung herrührt. Ob der Vermieter mit solchen Nachforderungen ausgeschlossen ist, beurteilt sich nach den allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung (amtlicher Leitsatz des BGH). Normenkette BGB § 535 Komme...mehr

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Kein Rechtsverlust des Vermieters bei längerer widerspruchlos hingenommener Mietminderung des Mieters

Leitsatz Der Vemieter verliert nicht gem. § 539 a.F. BGB analog sein Recht auf die Mietnachforderungen, wenn er einen Mietrückstand aus Minderungen des Mieters über längere Zeit unbeanstandet hingenommen hat. Ob der Vermieter mit solchen Nachforderungen ausgeschlossen ist, richtet sich nach den allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung. Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatte...mehr

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Sicherheitsleistung für begrenztes Realsplitting / Erwerbspflicht bei Betreuung eines schwerstbehinderten volljährigen Kindes

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten sich um die Verpflichtung der Ehefrau zur - unbedingten - Zustimmung zur Geltendmachung des begrenzten Realsplittings durch den Ehemann für 2003 sowie seine Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts an die Ehefrau ab Rechtshängigkeit der von ihm erhobenen Abänderungsklage. Sachverhalt Aus der geschiedenen Ehe der Parteien waren ...mehr

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Berücksichtigung von Erhöhungen bzw. Absenkungen des Ruhegehalts nach der Ehezeit bei der Berechnung des schuldrechtlichen Ausgleichs einer Beamtenversorgung (schuldrechtlicher Versorgungsausgleich)

Leitsatz Die Ehe der seit dem Jahre 1977 miteinander verheirateten Eheleute wurde im August 1997 geschieden. Im Verbundverfahren wurde zugunsten der Ehefrau der Versorgungsausgleich durchgeführt. Ein Teil des Gesamtsausgleichsanspruchs wurde im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ausgeglichen, wegen des den Höchstbetrag überschreitenden Restausgleichsbetrages wurde d...mehr

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Kosten des Umgangs; Verwirkungstatbestände

Leitsatz Das unterhaltsrelevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen kann wegen der Kosten des Umgangsrechts gemindert werden, wenn die notwendigen Kosten nicht aus den Mitteln bestritten werden können, die ihm über dem notwendigen Selbstbehalt verbleiben. Zum unberechtigten Vorwurf sexuellen Missbrauchs und zur Vereitelung des Umgangs als Verwirkungstatbestand i.S.d. § 1579 ...mehr

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Abstammungssicherung und Ziel der Vaterschaftsermittlung

Leitsatz Das Gebot der Abstammungssicherung und das Ziel der Vaterschaftsermittlung erfordern - wenn eine Vaterschaft noch nicht besteht - die Möglichkeit der nicht fristgebundenen Vaterschaftsfeststellung gem. § 1600d BGB. Verfassungsrechtliche Bedeutung des Bedürfnisses des Kindes nach Klärung seiner wahren Abstammung. Sachverhalt Die Mutter E.P. des im Januar 1967 geborene...mehr

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Verwirkung des Kündigungsrechts bei Zahlungsverzug

Leitsatz Hat der Vermieter einen Zahlungsrückstand zunächst längere Zeit hingenommen, so ist das Recht zur fristlosen Kündigung wegen dieses Rückstands nicht verwirkt, wenn sich der Rückstand in der Folgezeit weiter vergrößert. Normenkette BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3 Kommentar In dem Entscheidungsfall war ein Gebäude zum Betrieb eines Wohnheims für betreutes Wohnen vermietet. Nach ...mehr

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Verwirkung des Rechts zur fristlosen Kündigung bei Mietrückstand

Leitsatz Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vermieters ist nicht ohne Weiteres verwirkt, wenn aus dem Mietverhältnis Rückstände der Miete, z.B. Umsatzsteuer, auftreten, dies zunächst hingenommen wird und sie weiter auflaufen. Sachverhalt Im Urteilsfall war im Geschäftsraummietvertrag zwischen Mieter und Vermieter die Miete mit Umsatzsteuer vereinbart worden. Im Laufe der ...mehr

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Die Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters ist zu verlängern, wenn die Eltern viele Jahre zusammengelebt haben, aus der Beziehung zwei Kinder hervorgegangen sind und das Versprechen des Vaters, für die gesamte Familie zu sorgen, mitbestimmend war für den Entschluss der Mutter, auch das zweite Kind auszutragen.

Leitsatz Die nicht miteinander verheirateten Parteien stritten sich um den Unterhalt der Klägerin zu 1) und den Unterhalt der gemeinsamen Kinder. Sie hatten sich im Jahre 1996 kennen gelernt und trennten sich im Juni 2002 zunächst innerhalb der gemeinsamen Wohnung, aus der der Beklagte im Dezember 2002 auf Wunsch der Klägerin zu 1) auszog. Im Jahre 1997 wurde die gemeinsame ...mehr

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Freistellung von Steuernachteilen

Leitsatz Der unterhaltsberechtigte Ehegatte hat einen rückwirkend nicht begrenzten Anspruch auf Ausgleich der Steuernachteile, die durch seine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting entstehen. Sachverhalt Für 1993 nahm der Beklagte mit Zustimmung der Klägerin das begrenzte Realsplitting in Anspruch und setzte 17280DM als Sonderausgaben für Unterhaltsleistungen ab. Deshalb wu...mehr

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Rückforderung von Kindergeld

Leitsatz Die Beteiligten stritten sich darüber, unter welchen Voraussetzungen die Festsetzung von Kindergeld rückwirkend aufgehoben werden kann. Sachverhalt Die Familienkasse und spätere Beklagte hatte zunächst an den früheren Ehemann der Klägerin Kindergeld für die beiden gemeinsamen Kinder (geboren 1973 und 1981) ausgezahlt. Im Jahre 1995 erfuhr die Familienkasse von dem To...mehr

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Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsschuldner; Haftungsanteile des geschiedenen Ehemannes und des Vaters eines nichtehelichen Kindes

Leitsatz In einem Unterhaltsrechtsstreit nahm die Klägerin ihren geschiedenen Ehemann auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt in Anspruch. Sie hatte nach der Scheidung ein Kind von einem neuen Partner geboren und ging einer Erwerbstätigkeit nicht nach. Sachverhalt Die Ehe der Parteien war im Jahre 2001 geschieden worden. Das gemeinsame Kind lebte bei der Klägerin, die am 24.2...mehr

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Antrag ausländischer Eheleute auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nach rechtskräftiger Ehescheidung

Leitsatz Die Ehe zweier griechischer Staatsangehöriger war im Jahre 1994 nach Art. 1439 des griechischen Zivilgesetzbuches geschieden worden. Im Ehescheidungsverfahren war von beiden Parteien ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht gestellt worden. Der Versorgungsausgleich wurde daher im Scheidungsverfahren nicht geregelt. Im September 2003 beantragte die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2 Verwirkung des Säumniszuschlags

2.1 Steuern — zurückzuzahlende Steuervergütungen — Haftungsschulden Rz. 5 Abs. 1 S. 1 lässt Säumniszuschläge verwirken, wenn eine Steuer nicht rechtzeitig entrichtet wird. Abs. 1 S. 2 stellt dem den Fall gleich, dass eine Steuervergütung nicht rechtzeitig zurückgezahlt wird. Durch Gesetz v. 23.6.1998[1] ist durch Ergänzung des Abs. 1 S. 2 der S. 1 ausdrücklich auch auf Haftun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.4 Verwirkung

Rz. 47 Ein Verschulden des Zahlungspflichtigen etwa bei der Säumnis ist für die Entstehung der Säumniszuschläge im Gegensatz zu den Verspätungszuschlägen (§ 152 Abs. 1 S. 2) nicht erforderlich[1]. Deswegen kommt es auch nicht darauf an, ob ein Konkursverwalter sich schuldhaft oder entschuldbar über die LSt-Abführungspflicht geirrt hat[2]. Ist allerdings eine gesetzliche Zahl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3.2 Zahlungsaufschub

Rz. 25 Der Zahlungsaufschub, von dem vor allem nach Art. 224—227 ZK Gebrauch gemacht wird, hat wie die Stundung ein Hinausschieben der Fälligkeit zur Folge. Der ZK regelt eine Reihe verschiedener Fälle mit verschiedenen Voraussetzungen. Hinsichtlich der Verwirkung von Säumniszuschlägen gelten die Ausführungen zur Stundung. Stundungszinsen nach § 234 sind im Fall des Zahlungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.4.1 Erlöschen des Anspruchs

Rz. 36 Die Säumnis endet mit der Leistung, also mit der Zahlung oder mit einem anderen Erlöschen des Anspruchs (§ 47). Die Zahlung kann auch durch einen Dritten bewirkt worden sein (§ 48 Abs. 1).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3.1 Stundung

Rz. 22 Eine Stundung wird nach § 222 regelmäßig nur auf Antrag gewährt, ausnahmsweise kann sie auch von Amts wegen ausgesprochen werden. Da die Stundung ein Hinausschieben der Fälligkeit um die Dauer ihrer Laufzeit bedeutet, kann sie nur ab Fälligkeitstag wirksam werden. Die Stundung kann vor Fälligkeit ausgesprochen werden. Geschieht dieses jedoch erst nach dem Fälligkeitst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2 Säumnis

Rz. 12 Säumnis ist gegeben, wenn eine Steuer, zurückzuzahlende Steuervergütung oder Haftungsschuld bis zum Ablauf des Fälligkeitstags nicht entrichtet wird (Abs. 1 S. 1 u. 2). 2.2.1 Fälligkeit Rz. 13 Nichtentrichtung bis zum Ablauf des Fälligkeitstags ist Voraussetzung des Säumniszuschlags. Die Fälligkeit, also das Zahlenmüssen und das Fordernkönnen der Steuer oder eines ander...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.2 Steuerfestsetzung oder Steueranmeldung

Rz. 17 Nach Abs. 1 S. 3 ist eine Säumnis frühestens ab Festsetzung oder Anmeldung der Steuer gegeben. Steuern werden grundsätzlich durch Steuerbescheid festgesetzt (§ 155 Abs. 1 S. 1) oder angemeldet. Dabei wird eine Steuerfestsetzung mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids wirksam (§ 124 Abs. 1 S. 1, § 122). Entsprechend bedarf es bei einer Änderung des Steuerbescheides ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3.3 Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung

2.2.3.3.1 Aussetzung der Vollziehung Rz. 26 Die Aussetzung der Vollziehung hat nicht das eigentliche Ziel, die Fälligkeit zu verschieben. Sie soll vielmehr einen vorläufigen Rechtsschutz bei Anhängigkeit eines Rechtsbehelfsverfahrens bieten, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder die Vollziehung unbillig wäre. Sie steht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3.3.2 Aufhebung der Vollziehung

Rz. 29 Die Aufhebung der Vollziehung eines bereits vollzogenen Verwaltungsaktes war ursprünglich nur in § 69 Abs. 3 FGO vorgesehen. Sie ist vom BFH in sinngemäßer Anwendung auf das Einspruchsverfahren übertragen worden[1]. Der Aufhebung sollte dabei nicht entgegenstehen, dass die Leistung freiwillig erbracht worden ist[2]. Obwohl die Aufhebung der Vollziehung an sich die Rec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.4 Ende und Wegfall der Säumnis

2.2.4.1 Erlöschen des Anspruchs Rz. 36 Die Säumnis endet mit der Leistung, also mit der Zahlung oder mit einem anderen Erlöschen des Anspruchs (§ 47). Die Zahlung kann auch durch einen Dritten bewirkt worden sein (§ 48 Abs. 1). 2.2.4.2 Aufrechnung Rz. 36a Bei einer Aufrechnung (§ 226) kann der Anspruch mit Wirkung für die Vergangenheit wegfallen. Die Aufrechnung hat nach § 226 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3.5 Niederschlagung

Rz. 34 Die Niederschlagung (§ 261) ist eine behördeninterne Maßnahme ohne gestaltende Wirkung nach außen. Die niedergeschlagene Forderung bleibt bestehen und fällig. Sie wird lediglich zur Zeit nicht weiterverfolgt und deswegen aus dem laufenden Vollstreckungsverfahren herausgenommen. Da die Fälligkeit nicht beseitigt wird, werden auch nach Niederschlagung laufend Säumniszus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 5.1 Erhebung des Säumniszuschlags

Rz. 62 Die Säumniszuschläge sind nach Abs. 1 S. 2 zu entrichten, ohne dass sie festgesetzt werden (§ 218 Abs. 1 S. 1 Hs. 2). Sie sind mit der Säumnis verwirkt und auch fällig (vgl. § 220 Rz. 12). Für die Vollstreckung ist i. d. R. noch nicht einmal ein Leistungsgebot erforderlich. Nur wenn die Vollstreckung getrennt von der Steuer betrieben werden soll, bedarf es eines Leist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3 Verschiebung oder Aufhebung der Fälligkeit

Rz. 21 Bei den Verbrauchsteuern und der USt (vor allem der EUSt) ist im Wege der abweichenden Fälligkeitsbestimmung nach § 221 ein Vorverlegen der Fälligkeit möglich. Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieses Vorverlegens vgl. Erl. zu § 221. Häufiger als das Vorverlegen ist das Hinausschieben der Fälligkeit durch Zahlungsaufschub bei Zöllen und Verbrauchsteuern (nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3.6 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 35 Wird ein Antrag auf Herabsetzung von bisher höher festgesetzten Vorauszahlungen gestellt und über diesen nicht bis zur Fälligkeit der Vorauszahlungen entschieden, so werden bei Nichtzahlung Säumniszuschläge verwirkt. § 240 Abs. 1 S. 4 lässt die verwirkten Säumniszuschläge durch die Herabsetzung unberührt. Dies ist ein Fall der Änderung der Steuerfestsetzung i. S. d. §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3.3.3 Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses

Rz. 32 Bei Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses des FG durch den BFH mit Rückwirkung ist nach Auffassung des BFH v. 14.9.1978, V R 35/72, BStBl II 1979, 58 wegen des Zweckes des Säumniszuschlages als Druckmittel Anlass zu einem Erlass der Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen gegeben[1]. Der Ermessensspielraum des FA soll nach Auffassung des BFH nur in der Wei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3.4 Vollstreckungsaufschub

Rz. 33 Durch den Vollstreckungsaufschub (§ 258) wird die Fälligkeit nicht berührt. Er hat keine stundungsgleichen oder stundungsähnlichen Wirkungen, auch wenn er — wie üblich — dem Vollstreckungsschuldner mitgeteilt wird. Säumniszuschläge werden also verwirkt[1]. Der Vollstreckungsaufschub,d. h. die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung wegen Geldforderungen nach §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.1 Steuern — zurückzuzahlende Steuervergütungen — Haftungsschulden

Rz. 5 Abs. 1 S. 1 lässt Säumniszuschläge verwirken, wenn eine Steuer nicht rechtzeitig entrichtet wird. Abs. 1 S. 2 stellt dem den Fall gleich, dass eine Steuervergütung nicht rechtzeitig zurückgezahlt wird. Durch Gesetz v. 23.6.1998[1] ist durch Ergänzung des Abs. 1 S. 2 der S. 1 ausdrücklich auch auf Haftungsschulden erstreckt worden. 2.1.1 Steuern Rz. 6 Die Nichtentrichtung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.1.2 Zurückzuzahlende Steuervergütungen

Rz. 9 Zurückzuzahlende Steuervergütungen sind in Abs. 1 S. 2 den Steuern gleichgestellt. Dabei ist zu beachten, dass die vor allem als Prämien und Zulagen gewährten Subventionen, wie die Wohnungsbauprämie, die Sparprämie, die Bergmannsprämie, die Arbeitnehmersparzulage, die Investitionszulage und andere Subventionen, hierunter fallen, auf die die für Steuervergütungen gelten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3.3.4 Ungerechtfertigte Ablehnung der Aussetzung

Rz. 32a Hat ein Steuerpflichtiger mit einem Rechtsbehelf gegen eine Steuerfestsetzung Erfolg (z. B. durch Änderung des Steuerbescheides nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a), hatte er gegenüber der Finanzbehörde alles getan, um eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen, und war diese von der Finanzbehörde unzutreffend abgelehnt worden, so ist nach Auffassung des BFH wenigstens die Fo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.1 Fälligkeit

Rz. 13 Nichtentrichtung bis zum Ablauf des Fälligkeitstags ist Voraussetzung des Säumniszuschlags. Die Fälligkeit, also das Zahlenmüssen und das Fordernkönnen der Steuer oder eines anderen Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis, der für einen Säumniszuschlag in Betracht kommt, richtet sich nach den Vorschriften der Steuergesetze (§ 220 Abs. 1), der Zeitpunkt der Entrichtun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.1.1 Steuern

Rz. 6 Die Nichtentrichtung einer Steuer bis zum Ablauf des Fälligkeitstags ist Voraussetzung des Säumniszuschlags (Abs. 1 S. 1). Dabei ist Steuer grundsätzlich jede unter den Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 fallende Geldleistung, auf die die AO anzuwenden ist. Dazu gehören wegen § 1 Abs. 2 Nr. 5 auch die Realsteuern (GrSt, GewSt). Auf Steuern und sonstige Abgaben, auf die die A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.1.3 Haftungsschulden

Rz. 10 Die Frage, ob Säumniszuschläge auch vom Haftungsschuldner bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Haftungsbetrags verwirkt werden, ist in der Vergangenheit nicht einheitlich beantwortet worden. Während die eine Auffassung eine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern i. S. d. Abs. 1 S. 1 auch für den Haftungsschuldner als gegeben ansah und die Frage bejahte[1], lehnte die Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2.2.3.3.1 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 26 Die Aussetzung der Vollziehung hat nicht das eigentliche Ziel, die Fälligkeit zu verschieben. Sie soll vielmehr einen vorläufigen Rechtsschutz bei Anhängigkeit eines Rechtsbehelfsverfahrens bieten, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder die Vollziehung unbillig wäre. Sie steht in einem inneren Zusammenhang damit,...mehr