Klaus Schnitzler (Hrsg.), 2. Auflage 2008, 1529 Seiten, 108 EUR, Verlag C.H. Beck

Nach 5 ½ Jahren ist die zweite Auflage des mit Recht gelobten Werkes erschienen (vgl. Vorbesprechung der 1. Aufl. z.B. bei Brudermüller, FamRZ 2003, 145). Um es vorweg zu sagen: Auch die 2. Auflage verdient Lob und Anerkennung, gerade weil sie die Unterhaltsrechtsreform in der Kürze der Zeit seit ihrem Verabschieden im Bundestag noch berücksichtigt hat. Den Unterhalt, der im Mittelpunkt des Werkes steht, haben auf 503 Seiten (gut 1/3 der Textseiten) die Autoren Friederici, Bömelburg, Götz, Grandel, Schnitzler, Kath-Zurhorst, Wever und Günther bearbeitet. Hier hat sich im Bearbeiterkreis insofern ein Wandel ergeben, als Miesen und Oenning ausgeschieden sind und dafür Friederici (er war auch in der ersten Auflage schon Autor), Bömelburg, Götz und Grandel hinzugekommen sind. Davon hat Friederici die grundsätzlichen Fragen des Unterhalts übernommen. Man kann von einer völligen Neubearbeitung dieses Abschnitts sprechen. Es erscheint notwendig, einen solchen "allgemeinen Teil" voranzustellen, wenn auch einzelne Fragen auf diese Weise doppelt behandelt werden (z.B. der Auskunftsanspruch sowohl § 5 Rn 36-62; § 7 Rn 58-64; § 10 Rn 108, § 11 Rn 175-177), aber dort doch mehr mit Bezug auf die einzelnen Gebiete des Unterhalts. Bömelburg hat den Unterhalt für minderjährige Kinder bearbeitet. Auch hier ist kaum ein Stein auf dem anderen geblieben. Sie geht die Sache systematisch an, was viele Vorteile gegenüber der stichwortorientierten Darstellung beim Volljährigenunterhalt von Götz hat. Andererseits hat die stichwortorientierte Darstellung den Vorteil gesteigerter Auffindbarkeit, ohne dass der Leser in den Index schauen muss (obwohl auch sie in Rn 1-29 dem Volljährigenunterhalt allgemeine Grundlagen voranstellt).  Für den Volljährigenunterhalt ist somit das ABC beibehalten worden, wenn es auch gründlich überarbeitet wurde. Beide Darstellungen erreichen hohes Niveau und lassen nichts zu wünschen übrig.

Grandel hat den Getrenntlebensunterhalt bearbeitet, bis auf das Kapitel zur Verwirkung, das von Schnitzler stammt. Zum Geschiedenenunterhalt hat (anders als in der Inhaltsübersicht angegeben) Kath-Zurhorst die Unterhaltstatbestände, Schnitzler die Verwirkung nach § 1579 BGB und Grandel die Begrenzung und Befristung des Geschiedenenunterhalts nach § 1578b BGB bearbeitet. Es fällt auf, dass § 1578b BGB im Anschluss an § 1579 BGB behandelt wird, obwohl § 1578b BGB nur einfache Unbilligkeit voraussetzt, während § 1579 BGB grobe Unbilligkeit fordert (vgl. dazu Büttner, FamRZ 2007, 773, 778). 

Wever hat die Unterhaltsansprüche nicht miteinander verheirateter Eltern (ähnlich in FamRZ 2008, 553) gründlich bearbeitet, Günther ebenso gründlich den Elternunterhalt und Übergang von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger.     

Meine Anregung sei wiederholt (s. NJW 2003, 806), jedenfalls die Checklisten (s. z.B. § 6 Rn 159, § 7 Rn 29, 113) und die Muster (s. z.B. § 6 Rn 139, § 7 Rn 114) in eine CD-ROM aufzunehmen, damit sie vom Benutzer ggf. nach seinen Bedürfnissen umgestaltet werden können.

Im Übrigen enthält das Buch alles, was in der Praxis gebraucht wird, von der elterlichen Sorge und dem Umgangsrecht über die Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts, über die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die eingetragene Lebenspartnerschaft bis hin zu Steuerrecht, Verfahrensrecht, Kosten und Vergütungsrecht und internationalem Familienrecht. Das Verfahrensrecht ist insgesamt in Teil M (in der ersten Auflage Teil B) behandelt worden und ist zwischen dem Verfahren vor dem Familiengericht 1. Instanz (Sarres), 2. Instanz (Klinkhammer) und dem Einstweiligen Rechtsschutz (Friederici) aufgeteilt worden. Es erscheint gerechtfertigt, das Verfahrensrecht aufzunehmen, obwohl es ja noch das von Gottwald herausgegebene Münchener Prozessformularbuch zum Familienrecht gibt, weil ja vielleicht nicht jeder im Besitz der beiden Bände ist.

Das Abstammungsrecht (Bearbeiter: Klinkhammer, der zum Richter am BGH gewählt worden ist) ist erstmals eingefügt worden. Damit ist das Buch im materiellen Teil vollständig. Es ist unmöglich, auf alle Einzelheiten der Änderungen einzugehen. Nur eines sei gesagt: Mit seinen einleitenden Nachweisen des Schrifttums, den Praxistipps, seinen Checklisten, seinen Mustern, den Formulierungsvorschlägen, Beispielsfällen und Synopsen wird das Buch in beispielhafter Weise den Bedürfnissen der Anwaltspraxis gerecht. Noch ein Wort zum Herausgeber: Es nötigt Bewunderung ab, 25 Autoren in der Kürze der Zeit, die jedenfalls beim Unterhalt zur Verfügung stand (daran waren 9 Autoren beteiligt) und die auch in anderen Teilen zur Überarbeitung und zum Einbau der neuesten Rechtsprechung und Literatur genutzt wurde, zur pünktlichen Abgabe zu motivieren.

Die Reform des FGG, die Versorgungsausgleichsreform und die Reform des Zugewinnausgleichs stehen an, man darf gespannt sein, welche Reform zuerst kommt. Jedenfalls wird bei Inkrafttreten der einen oder ...

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