Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 3 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.2 Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer: Nettobetrag maßgeblich

Bei Unternehmern, die ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze ausführen, gehört die auf für Geschenke ausgewiesene Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die 50 EUR-Grenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist daher als Nettobetrag zu verstehen. Wird der Nettobetrag von 50 EUR nicht überschritten, sind die Nettoaufwendungen für das ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / ee) Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung bei sich ähnelnden Tätigkeiten zweier Ehegatten: Melden Ehegatten jeweils ein eigenes Gewerbe an und erbringen jeweils unter eigenem Namen, eigenem Briefkopf und in eigener Verantwortung Leistungen gegenüber Kunden, so können jeweils beide die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG selbst dann in Anspruch nehmen, wenn sich beide Tätigkeiten ähneln ("...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3 Ermäßigter Steuersatz für Warengruppen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nur Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände. [1]. Steuerbegünstigt sind also nur die Lieferungen bzw. die mit Lieferungen vergleichbaren Umsätze. Nicht in der Anlage 2 aufgeführte Gegenstände sind nicht begünstigt. Wichtig Auch Werklieferung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 4 Steuerermäßigung für die Vermietung – § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt auch die Vermietung von Gegenständen, die in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG aufgeführt sind und für welche die Steuerermäßigung für Lieferungen (einschließlich der den Lieferungen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben), Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe in Betracht kommt. Ausgenommen von der Steuere...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 8 Kulturelle Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Die Steuerermäßigung gilt für die Eintrittsberechtigung der Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Dienstleistungen ausübender Künstler, wenn diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit sind. Begünstigt ist nur der Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Die Ermäßigung erstreckt sich nicht auf andere Lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 15 Beherbergungsleistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz. Das gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 13 Schwimm- und Heilbäder, Kureinrichtungen – § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Der ermäßigte Steuersatz kommt in Betracht für die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundenen Umsätze, die Verabreichung von Heilbädern und die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist. Unter Schwimmbädern sind insbesondere Freibäder, Hallenbäder und Schwimmbäder mit besonderer Funktion, z. B. Lehrschwimmbäder oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 10 Einräumung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben. Es sind nur Leistungen begünstigt, welche die nach den UrhG vorgesehenen Rechtseinräumungen usw. zum Inhalt haben. Es genügt deshalb z. B. nicht, wenn der Urheber das ihm nach dem UrhG zustehende Recht wahrnimmt, das Werk- od...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 6 Förderung der Tierzucht – § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG

Begünstigt sind Leistungen, die einer für landwirtschaftliche Zwecke geeigneten Tierzucht usw. zu dienen bestimmt sind.[1] Die Leistungen müssen den begünstigten Zwecken unmittelbar dienen. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt bei Lieferungen von Impfstoffen durch die Pharmaindustrie an Tierseuchenkassen, Trächtigkeitsuntersuchungen bei Zuchttieren, Maßnahmen der Unfruchtba...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 11 Zirkus, Schausteller, Zoos – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze. Für die Steuerermäßigung bei einem Zirkus und Schausteller ist maßgebend, dass die Leistung ambulant und nicht ortsfest ausgeführt wird. Die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 7 Zahntechnische Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG

Die Steuerermäßigung gilt uneingeschränkt für alle sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker und auf die Lieferungen von Zahnersatz (einschließlich der unentgeltlichen Wertabgaben aus dem Unternehmen). Sie gilt nicht für die Lieferung anderer Gegenstände (z. B. Beatmungsmasken).[1] Begünstigt sind auch Lieferungen von halbfertigen Teilen von Zahnprothesen. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 21.4 Vereinfachungsregelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 UStG

Die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage lt. MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Die Regelung stellt eine Vereinfachung für die Prüfung der Gebäudeart dar, so sind z. B. auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kw (peak) erfasst, wenn sie sich auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 14 Personenbeförderungen – § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

Begünstigt sind nur Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, Personenbeförderungen mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen jeder Art sowie Personen- und Güterbeförderungen im Fährverkehr. Hinweis Schienenbahnverkehr d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 5 Steuerermäßigung für die Vieh- und Pflanzenzucht – § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG

Steuerbegünstigt ist die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere. Hierunter fällt nicht die Klauen- oder Hufpflege.[1] Die Steuerermäßigung gilt nicht nur für Land- und Forstwirte, sondern auch für alle anderen Unternehmer außer Pauschallandwirte. Unter Vieh sind solche Tiere zu verstehen, die als landwirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 9 Filmvorführungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG

Begünstigt sind alle Zweige der Filmwirtschaft, die Produktion bzw. Überlassung des Rechts zur Auswertung, der Verleih (z. B. an Filmtheater) und die Vorführung der Filme selbst (z. B. durch die Filmtheater). Es handelt sich grundsätzlich um sonstige Leistungen. Lieferungen innerhalb dieser Kette sind i. d. R. nur als (unselbstständige) Nebenleistungen begünstigt. Die Überlas...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 18 E-Books und andere Printerzeugnise in elektronischer Form

Mit Wirkung vom 18.12.2019 gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form der ermäßigte Steuersatz.[1] Im Einzelnen ermäßigt ist die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a - e und Nr. 50 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.1 Begünstigte Warengruppen

Für welche Gegenstände im Einzelnen die Steuerermäßigung in Betracht kommt und für welche nicht, ergibt sich über die Angaben in der Anlage 2 hinaus aus dem BMF-Schreiben vom 5.8.2004 [1] bzw. den dazu ergangenen Änderungsschreiben. Die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 kann in folgende Warengruppen unterteilt werden: land- und fors...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 16 Einfuhren von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken

Seit 1.1.2014 waren nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG die Einfuhren der in Nr. 49 Buchst. f und der in den Nrn. 53 und 54 der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Gegenstände steuerermäßigt. Begünstigt waren somit Einfuhren der dort aufgeführten Kunstgegenstände und Sammlungsstücke. Der gewerbliche Kunsthandel und Handel mit Sammlungsstücken unterlag demgegenüber ab 1.1.2014 der Regelb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 20 Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Lieferungen von Erdgas und Wärme

Nach dem durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022[1] in das UStG eingefügten § 28 Abs. 5 UStG war § 12 Abs. 2 UStG (rückwirkend) vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort genannte Steuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz galt. D.h. in der Zeit vom 1.10...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 17 Lieferungen von Kunstgegenständen

Seit 1.1.2014 waren nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG nur noch bestimmte Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nr. 53 der Anlage 2 bezeichneten Kunstgegenstände begünstigt. Es musste sich um Lieferungen handeln, die vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden. Wer als Urheber oder Rechtsnachfolger anzusehen ist, ist auch im Rahmen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.5.2 Kombinierte Nomenklatur/Harmonisiertes System

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif[1] (und ihren späteren Änderungen, vgl. z. B. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Kommission v. 22.9. 2025 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87[2]) gilt in der EU die sog. Kombinierte Nomenklatur (KN),...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 21 Ermäßigter Steuersatz von 0 % für Lieferungen von Bestandteilen einer Photovoltaikanlage ab 1.1.2023

Für folgende Umsätze ermäßigt sich der Steuersatz seit dem 1.1.2023 auf 0 %: für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.3 Abgrenzung von steuerermäßigten Lieferungen und regelbesteuerten sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken

Die Abgabe von Speisen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn es sich um eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG handelt.[1] Werden Speisen und Getränke im Rahmen einer sonstigen Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG abgegeben, findet mit Ausnahme der Fälle des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG der Normalsteuersatz von 19 % Anwendung. Verzehrfertig zubereitete Speisen können s...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 2 Allgemeiner Steuersatz

Der allgemeine Steuersatz[1] beträgt seit dem 1.1.2007 19 % (bis 31.12.2006: 16 %). Er ist grundsätzlich auf alle steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzuwenden. Das gilt allerdings nur, wenn nicht der ermäßigte Steuersatz von 7 %[2] oder der ermäßigte Steuersatz von 0 %[3] oder ein Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte[4] zur Anwendung kommen. Diese speziell...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 1 Überblick und zeitliche Anwendung

Wichtig Befristete Senkung der Steuersätze allgemein Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Coronakrise wurde vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.[1] Anzuwenden ist jeweils der Steuersatz, der in dem Zeitpunkt gilt, in dem der Umsatz ausge­führt wird. Zu beachten ist der Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / Zusammenfassung

Begriff Der Steuersatz spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der Steuerbelastung eines Umsatzes bzw. bei der Erteilung von Rechnungen. Er bringt die auf einer Ware oder Dienstleistung ruhende Umsatzsteuerbelastung zum Ausdruck. Das Gesetz kannte im Grundsatz bis 31.12.2022 nur 2 Steuersätze, den allgemeinen Steuersatz von 19 % (vom 1.7.2020 – 31.12.2020: 16 %) und de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.5.4 Unverbindliche Zolltarifauskunft

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich also nach dem Zolltarif in der jeweils aktuellen Fassung. Bestehen Zweifel, ob die Lieferung eines bestimmten Gegenstands unter die Steuerermäßigung fällt, haben die Lieferer (bzw. Einführer und innergemeinschaftlichen Erwerber) die Möglichkeit, bei der zuständigen Dienststelle des Bildungs-...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.2 Unentgeltliche Wertabgaben

Nur die einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellten Entnahmen von Gegenständen der Anlage 2 durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, die unentgeltliche Zuwendung eines solchen Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf und jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.4.4 Warenzusammenstellungen

Zolltarifrechtlich ist zwischen Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen (Mischungen) i. S. d. Allgemeinen Vorschrift für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 3b 1. Alternative und "Warenzusammenstellungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf" i. S. d. AV 3b 2. Alternative zu unterscheiden. Von Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.4.2 Gehaltslieferungen

Zu den begünstigten Lieferungen gehören auch sog. Gehaltslieferungen i. S. v. § 3 Abs. 5 UStG. Diese liegen vor, wenn der Abnehmer dem Lieferer Nebenerzeugnisse oder Abfälle, die bei der Bearbeitung oder Verarbeitung des gelieferten Gegenstands entstehen, zurückgibt. In diesem Fall beschränkt sich die Lieferung auf den Gehalt des Gegenstands an den Bestandteilen, die dem Abn...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 21.8 Installation einer Photovoltaikanlage

Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG unterliegt auch die Installation von Photovoltaikanlagen der Begünstigung, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Zu den begünstigten Leistungen gehören die photovoltaikanlagenspezifischen Arbeiten, die ausschließlich dazu dienen, eine Photovoltaikanlage sicher für das Gebäude und f...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 19 Umsätze in der Gastronomie

Ab dem 1.1.2026 gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG zeitlich unbefristet der ermäßigte Steuersatz für die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes kommt somit nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in Betracht. Unter Speisen sind alle Lebensmittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.4.5 Warenumschließungen/Nebenleistungen

Ob Verpackungen (innere und äußere Behältnisse, Aufmachungen, Umhüllungen und Unterlagen mit Ausnahme von Beförderungsmitteln, Behältern, Planen, Lademitteln und des bei der Beförderung verwendeten Zubehörs) Gegenstand einer Nebenleistung sind, ist nach den umsatzsteuerlichen Rechtsgrundsätzen zu entscheiden. Diese decken sich so weitgehend mit der zolltarifrechtlichen Behan...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.5.1 Warenbezeichnungen nach Zolltarifpositionen

Die in der Anlage 2 aufgeführten Waren, die unter die Steuerermäßigung fallen, werden nach dem Zolltarif abgegrenzt. Zum einen bedeutet dies, dass die Liste der begünstigten Waren abschließend ist. Waren, die in der Anlage 2 nicht aufgeführt sind bzw. sich in den dort bezeichneten Kapiteln, Positionen und Unterpositionen des Zolltarifs nicht finden, fallen nicht unter die St...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.4 Umfang der Steuervergünstigung

Da die Steuervergünstigung auf die Lieferung eines in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstands abhebt, ist bei Lieferungen zunächst der Umfang der Leistung zu prüfen. Werden mehrere Gegenstände geliefert oder gehört zum Leistungsumfang auch eine sonstige Leistung, ist zunächst zu untersuchen, ob eine einheitliche Leistung (z. B. eine Hauptleistung und unselbstständige Nebenleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.5 Abgrenzung der begünstigten Waren nach dem Zolltarif

3.5.1 Warenbezeichnungen nach Zolltarifpositionen Die in der Anlage 2 aufgeführten Waren, die unter die Steuerermäßigung fallen, werden nach dem Zolltarif abgegrenzt. Zum einen bedeutet dies, dass die Liste der begünstigten Waren abschließend ist. Waren, die in der Anlage 2 nicht aufgeführt sind bzw. sich in den dort bezeichneten Kapiteln, Positionen und Unterpositionen des Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.4.1 Werklieferungen

Zu den Lieferungen zählen auch die Werklieferungen.[1] Diese fallen dann unter die Steuerermäßigung, wenn das fertige Werk einer in der Anlage 2 genannten Ware zuzuordnen ist. Das fertige Werk muss also in seiner Gesamtheit (bestehend aus gelieferten Hauptstoffen, Nebensachen und Zutaten und der Arbeitsleistung des Unternehmers) unter die Anlage 2 fallen. Praxis-Beispiel Anfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.5.3 Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur

Bei der Anwendung des Zolltarifs bzw. der Einreihung der Waren zu den einzelnen Kapiteln, Positionen und Unterpositionen (Tarifierung) gelten allgemein die Grundsätze nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV; vgl. Teil I Titel I Abschn. A des TARIC). Des Weiteren können die als Verwaltungsanweisungen vom BMF herausgegebenen Erläute...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 21.3 Belegenheitsvoraussetzungen

Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt eine Installation der Solarmodule, Speicher oder wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, voraus. Wohnung und Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 21.6 Solarmodule und Speicher

Netzgebundene Anlagen und nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (sog. Inselanlagen) unterliegen dem Nullsteuersatz. Aus Vereinfachungsgründen ist davon auszugehen, dass Solarmodule mit einer Leistung von 300 Watt und mehr für netzgekoppelte Anlagen oder stationäre Inselanlagen eingesetzt werden. Beträgt die Leistung der Photovoltaikanlagen nicht mehr als 800 Voltampere, ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.4.3 Mit Grund und Boden fest verbundener Gegenstand

Unerheblich für die Anwendung der Steuerermäßigung ist, ob der gelieferte Gegenstand mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. Auch im Rahmen einer Werklieferung kann der gelieferte Gegenstand mit dem Grund und Boden fest verbunden sein. Dementsprechend erstreckt sich die Steuerermäßigung auch auf die Lieferung eines Gegenstands, der zwar als solcher nicht nach der Anlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 21.1 Lieferung einer Photovoltaikanlage/Einheitlichkeit der Leistung

Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage begründet eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG und unterliegt dem Nullsteuersatz. Lieferungen und sonstige Leistungen, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellen, um die Lieferung der Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, teilen das Schi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 1. Allgemeines zur Steuerbefreiung für Grundstückslieferungen

Nach dem Gesetzeswortlaut sind steuerbare Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, steuerfrei.[1] Historisch betrachtet zielt der Zweck der Steuerbefreiung darauf ab, Grundstücksumsätze, die bereits der Grunderwerbsteuer unterliegen, nicht mit Umsatzsteuer zu belasten, um eine Doppelbelastung von Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Es kommt jedoch n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 4. Lieferung eines Grundstücks mit nicht grunderwerbsteuerbaren Bestandteilen

Steuerbefreite Grundstückslieferung gegeben? Wird im Rahmen einer einheitlichen Leistung ein Grundstück mit Betriebsvorrichtungen oder Scheinbestandteilen (z.B. forstwirtschaftlicher Baumbestand) geliefert, stellt sich die Frage, inwieweit die umsatzsteuerliche Befreiung für Grundstückslieferungen Anwendung findet. Der Gesetzeswortlaut allein hilft dem Rechtsanwender hierbei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 5. Kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie

Nach den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie befreien die Mitgliedstaaten Lieferungen von Gebäuden, Gebäudeteilen einschließlich dazugehörigen Grund und Bodens sowie unbebaute Grundstücke von der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht vor dem Erstbezug geliefert werden bzw. sofern es sich nicht um Baugrundstücke handelt.[19] Für Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / c) Keine grunderwerbsteuerbare Leistung

Bei Leistungen, die nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (Fallgruppe Nr. 3), können zwei Fallkonstellationen unterschieden werden: Leistungen mit grunderwerbsteuerbaren Bestandteilen und Leistungen ohne Grunderwerbsteuerbarkeit. Die Fälle, die grunderwerbsteuerbare Leistungsbestandteile enthalten, sind insbesondere solche, die einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang im R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 6. Praxishinweis

Die bisherige Praxis der Aufteilung nach grunderwerbsteuerlichen Kriterien muss im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung zur Einheitlichkeit der Leistung in Bezug auf die Steuerbefreiung für Vermietungsleistungen[57] und die seit 2017 geltende Grundstücksdefinition[58] überdacht werden. Die derzeitige Divergenz zwischen nationaler und unionsrechtlicher Steuerbefreiungsnorm fü...mehr