Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 3.1 Leistungsverkauf

Bei einem Leistungsverkauf soll ein Unternehmer im Auftrag seines Auftraggebers in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers eine sonstige Leistung am Markt erbringen. Der eingeschaltete Unternehmer tritt gegenüber dem Dritten in eigenem Namen auf (handelt ihm gegenüber also so, als wenn er selbst die Leistung ausführen würde), das wirtschaftliche Ergebnis des Umsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 2.1 Verkaufskommission

Die Verkaufskommission ist der vorrangige Anwendungsfall in der Praxis. Der Kommittent als Eigentümer eines Gegenstands bedient sich für den Verkauf eines Kommissionärs als eingeschaltetem Unternehmer, der gegenüber dem Erwerber den Vorgang in eigenem Namen abwickelt. Kommt der Verkauf zustande, liegt nach § 3 Abs. 3 UStG eine Lieferung zwischen Kommittent und Kommissionär u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 3 Steuersatz und Steuerentstehung

Da beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG zwei separat zu prüfende Leistungen vorliegen, ergibt sich der Steuersatz grds. nach den allgemeinen Vorschriften, die für die individuell zu beurteilende Leistung anzuwenden sind. Ebenso entsteht die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regelungen des § 13 Abs. 1 UStG, i. d. R. also mit Ablauf des Voranmeldung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 2.2 Besonderheiten im Pkw-Handel

Bei Verkäufen im (Neu-)Fahrzeughandel wird häufig damit geworben, dass der Händler ein gebrauchtes Fahrzeug zu einem höheren Preis in Zahlung nimmt, als es eigentlich dem Verkehrswert des Fahrzeugs entspricht (sog. verdeckter Preisnachlass). Die Finanzverwaltung hatte früher bei einem verdeckten Preisnachlass als Gegenleistung unabhängig vom Anrechnungswert den tatsächlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 3.2 Leistungseinkauf

Bei einem Leistungseinkauf wird ein Unternehmer von einem anderen beauftragt, in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers am Markt eine sonstige Leistung einzukaufen. Praxis-Beispiel Leistungseinkauf bei Beförderungsleistungen Unternehmer U beauftragt den Spediteur S aus Deutschland, den Transport eines Gegenstands von Zürich nach Basel (CH) zu organisieren. S beauft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 2.3.1 Innergemeinschaftliche Kommissionsgeschäfte

Gelangt Kommissionsware im Rahmen einer Verkaufskommission bei der Zurverfügungstellung vom Kommittenten an den Kommissionär von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen Mitgliedstaat, handelt es sich regelmäßig um ein innergemeinschaftliches Verbringen i. S. d. § 1a Abs. 2 UStG und § 3 Abs. 1a UStG.[1] Im Rahmen dieses Verbringens müsste der Kommittent im Herkunftsland e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 2 Lieferkommission

Wird der Kommissionär im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kommittenten in die Ausführung einer Lieferung eingebunden, wird nach § 3 Abs. 3 UStG zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär eine Lieferung fingiert. Diese Fiktion der Lieferung zwischen Kommittent und Kommissionär verdrängt die handelsrechtlich vorliegende Geschäftsbesorgungsleistung (die eine sonstige Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 1.1 Definition Tausch

Bei einem Tausch besteht die Gegenleistung für eine Lieferung in einer Lieferung. Dabei wird klargestellt, dass jede Lieferung für die umsatzsteuerliche Behandlung separat zu betrachten ist. Die Definition des § 3 Abs. 12 Satz 1 UStG entspricht insoweit der gesetzlichen Definition des § 480 BGB über den Tausch, da dort geregelt ist, dass für den Tausch die Vorschriften über ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 1.2 Definition tauschähnlicher Umsatz

Ein tauschähnlicher Umsatz liegt nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG dann vor, wenn die Gegenleistung für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung besteht. Ein tauschähnlicher Umsatz ergibt sich aber auch, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer sonstigen Leistung besteht.[1] Erfolgt im Rahmen eines solchen tauschähnlichen Umsatzes auch noch eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 2.2 Einkaufskommission

Bei einer Einkaufskommission möchte der Kommittent einen Gegenstand erwerben und schaltet dazu den Kommissionär ein. Der Kommissionär tritt gegenüber dem Verkäufer des Gegenstands in eigenem Namen, aber für Rechnung des Kommittenten auf. Da zivilrechtlich der Kommissionär zu keinem Zeitpunkt die Verfügungsmacht an dem Gegenstand erlangt, er aber gegenüber dem Dritten als Erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 3.3 Fiktion einer Leistungskommission

Im Zusammenhang mit der Regelung zur Bestimmung des Orts der elektronisch ausgeführten sonstigen Leistungen, der Telekommunikationsleistungen und der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im Gemeinschaftsgebiet ist in § 3 Abs. 11a UStG [1] eine Fiktion der Leistungskommission enthalten. Danach wird ein Unternehmer, der in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschaltet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 1 Anwendungsbereich

Bei einem Kommissionsgeschäft tritt ein Kaufmann (Kommissionär) in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung (des Kommittenten) gegenüber einem fremden Dritten auf. Während das Kommissionsgeschäft zivilrechtlich[1] als Besorgungsleistung ausgestaltet ist (und damit einer Dienstleistung des Kommissionärs gegenüber dem Kommittenten entspricht), führt das Kommissionsgeschäft – so...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Tausch und einem tauschähnlichen Umsatz stehen sich jeweils zwei eigenständige Leistungen gegenüber. Bei einem Tausch besteht die Gegenleistung für eine Lieferung in einer Lieferung, während bei einem tauschähnlichen Umsatz die Gegenleistung für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung besteht. Von besonderer Bedeutung ist bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Kommissionsgeschäft wird ein Unternehmer (Kommissionär) in die Abwicklung einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung eingeschaltet. Er tritt dabei im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten (Kommittent) auf. Umsatzsteuerrechtlich unterscheidet man zwischen der Lieferkommission und der (Dienst-)Leistungskommission. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 1 Definition von Tausch und tauschähnlichem Umsatz

§ 3 Abs. 12 UStG definiert den Tausch und den tauschähnlichen Umsatz, die Definitionen haben klarstellende Bedeutung und beinhalten insbesondere ein Saldierungsverbot bei im Austausch ausgeführten Leistungen. Unerheblich ist dabei, ob beide am Tausch oder tauschähnlichen Umsatz Beteiligten Unternehmer sind oder nicht. 1.1 Definition Tausch Bei einem Tausch besteht die Gegenlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 2.3.2 Dreifachumsatz bei Sicherungsübereignung

Ein besonderer Fall ergibt sich im Zusammenspiel zwischen Sicherungsübereignung [1] und Kommissionsgeschäft. Wird ein zur Sicherung übereigneter Gegenstand verwertet und überlässt es der Sicherungsnehmer dem Sicherungsgeber, den Gegenstand in eigenem Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers zu verkaufen, liegen nach der Rechtsprechung des BFH[2] 3 Lieferungen vor: Der Si...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 2.1 Allgemeines

Die zutreffende Feststellung der Bemessungsgrundlage ist bei einem Tausch oder tauschähnlichen Umsatz von besonderer Bedeutung. Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG ermittelt sie sich bei einem Tausch, einem tauschähnlichen Umsatz sowie bei einer Hingabe an Zahlungs statt jeweils nach dem Wert der erhaltenen Leistung. Dabei ist die erhaltene Leistung mit dem subjektiven Wert für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 1.3 Abgrenzung zur Hingabe an Zahlungs statt

Der Tausch oder der tauschähnliche Umsatz ist systematisch von der Hingabe an Zahlungs statt abzugrenzen. Während bei einem Tausch oder einem tauschähnlichen Umsatz von Anfang an als Gegenleistung für eine Leistung eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vereinbart worden sein muss, erfolgte bei der Hingabe an Zahlungs statt erst einmal eine Vereinbarung über eine Geldlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 3 Leistungskommission

Der Begriff der Kommission war früher beschränkt auf Lieferungen. Nach diversen Urteilen des BFH[1] ist § 3 Abs. 11 UStG den Vorgaben des Unionsrechts angepasst und die Leistungskommission [2] eingeführt worden. Eine Leistungskommission liegt immer dann vor, wenn ein eingeschalteter Unternehmer in eigenem Namen gegenüber einem fremden Dritten auftritt, für fremde Rechnung handel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.15 § 27 Abs. 14 UStG: Erstmalige Anwendung des § 18 Abs. 9 UStG und des § 18g UStG bei nach dem 31.12.2009 gestellten Vergütungsanträgen

Rz. 76 Art. 7 Nr. 19 des Jahressteuergesetzes 2009[1] fügte dem bisherigen Text des § 27 UStG mWv 25.12.2008[2] einen Abs. 14 an. Danach waren die neuen Regelungen, die das Jahressteuergesetz 2009 für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren durch die Änderung des § 18 Abs. 9 UStG und die Einfügung des § 18g UStG in das UStG mWv ab dem 1.1.2010 geschaffen hatte, erst auf Anträge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.26 § 27 Abs. 24 UStG: Anwendung des § 3a Abs. 5, § 14 Abs. 7 UStG und § 18 Abs. 4c und 4d UStG

Rz. 106 Die Regelung des § 27 Abs. 24 UStG wurde gleichfalls mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Der neue § 27 Abs. 24 S. 1 UStG bestimmt, dass die Änderungen des § 3a Abs. 5 UStG und des § 14 Abs. 7 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden waren, die nach dem 31.12.2018 ausgeführt wurden. Der neue § 27 Abs. 24 S. 2 UStG bestimmte, dass die Änderung des § 18 Abs. 4c S. 1 und Abs. 4d UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.17 § 27 Abs. 16 UStG: Erstmalige Anwendung der §§ 3 Abs. 9a, 15 Abs. 1b und 15a Abs. 6a und Abs. 8 S. 2 UStG für Wirtschaftsgüter i. S. d. § 15 Abs. 1b UStG

Rz. 79 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde mWv 1.1.2011 ein neuer Abs. 16 in § 27 UStG eingefügt. Diese Übergangsregelung war insbesondere durch die Schaffung (der zuvor unbesetzten Regelung) des § 15 Abs. 1b UStG für solche Wirtschaftsgüter (Grundstücke) erforderlich geworden, welche aufgrund eines rechtswirksamen Vertrags vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind; mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.16 § 27 Abs. 15 UStG: Erstmalige Geltung des geänderten § 14 Abs. 2 S. 2 UStG sowie des § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG bei Rechnungen über nach dem 31.12.2008 ausgeführte Umsätze

Rz. 77 Durch Art. 8 Nr. 4 des Steuerbürokratieabbaugesetzes v. 20.12.2008[1] erhielt § 27 UStG einen Abs. 15 mW ab dem 1.1.2009.[2] Die Zielsetzung dieses Gesetzes bestand insbesondere darin, die Steuerfestsetzung so "bürokratiearm" wie möglich zu gestalten. Nach der Übergangsregelung des § 27 Abs. 15 UStG entfiel die durch die Neufassung des § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG aufgehobe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.27 § 27 Abs. 25 UStG: Anwendung des § 22f und § 25e UStG

Rz. 108 Die erste Fassung der Regelung des § 27 Abs. 25 wurde mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Sie stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der damals geschaffenen Möglichkeit der Haftung der damals so bezeichneten Betreiber elektronischer Marktplätze, die allerdings seit dem 1.7.2021 als elektronische Schnittstellen bezeichnet werden.[2] § 27 Abs. 25 UStG regelte das Übergangsverf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 27 Abs. 7 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 13c und § 13d UStG 2004

Rz. 57 § 27 Abs. 7 UStG wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2004 durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. d i. V. m. Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003[1] an den unverändert gebliebenen § 27 Abs. 6 UStG (1999) angefügt. § 27 Abs. 7 S. 1 UStG regelte dabei die erstmalige Anwendung des gleichfalls durch das StÄndG 2003 neu in das UStG eingefügten § 13c UStG zur Haftung des Abtretungsempfängers bei Abtret...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 § 27 Abs. 5 UStG: Anwendbarkeit von § 15 Abs. 1b und § 15a Abs. 3 UStG ab 1.4.1999

Rz. 47 § 27 Abs. 5 UStG nahm bis Ende 2001 den Platz des jetzigen Abs. 3 ein (Rz. 4). § 27 Abs. 5 UStG hatte bis Ende 2003 folgende Fassung: Zitat § 15 Abs. 1b und § 15a Abs. 3 Nr. 2 sind erstmals auf Fahrzeuge anzuwenden, die nach dem 31.3.1999 angeschafft oder hergestellt, eingeführt, innergemeinschaftlich erworben oder gemietet werden. Die in § 27 Abs. 5 UStG enthaltene Übe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 § 27 Abs. 4 UStG: Übergangsregelung für § 13b UStG

Rz. 45 Das zum 1.1.2002 neu eingeführte Rechtsinstitut des Übergangs der Steuerschuldnerschaft in § 13b UStG (= Reverse-Charge-Verfahren) ersetzte die vormaligen Bestimmungen des Abzugsverfahrens; damit war insbesondere ein Übergang der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten verbunden, diese Umstellung konnte aber zu Steuerlüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.19 § 27 Abs. 18 UStG: Erstmalige Anwendung des § 14 Abs. 1 und Abs. 3 UStG

Rz. 82 Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] wurde u. a. eine Neuregelung (Erweiterung) der Möglichkeiten zur elektronischen Rechnungsstellung in § 14 UStG [2] getroffen; dies war aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 217ff. (233) MwStSystRL erforderlich geworden. Bei Einführung der Regelung bedurfte es einer Übergangsregelung, welche Inhalt des damals neu eing...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 § 27 Abs. 8 UStG: Rückwirkende Anwendung von § 15a UStG i. d. F. ab 1.1.2002

Rz. 62 Durch das StÄndG 2003 wurde zudem § 27 Abs. 8 UStG zum 1.1.2004 eingeführt.[1] Diese Übergangsregelung regelte die rückwirkende Anwendung des zum 1.1.2002 [2] geänderten § 15a UStG zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs in den Fällen, in denen der Vorsteuerabzug zwar nach der Verwendungsabsicht vorgenommen wurde, die erstmalige Nutzung aber von der Absicht in vorsteuerab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.13 § 27 Abs. 12 UStG: Erstmalige Anwendung von § 15a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2007

Rz. 74 Durch Art. 8. Nr. 1 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft[1] wurden die Abs. 3 und 4 des § 15a UStG hinsichtlich der Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Wirtschaftsgütern neu gefasst. In der durch Art. 8 Nr. 2 des Gesetzes geschaffenen Übergangsregelung des § 27 Abs. 12 UStG wurde angeordnet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.31 § 27 Abs. 28 UStG: Anwendung der §§ 15 Abs. 4b, 16 Abs. 2 S. 1 und 18 Abs. 9 UStG

Rz. 115 Gemäß dem ebenfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 28 UStG [1] waren die mit dem gleichen Gesetz geänderten § 15 Abs. 4b, § 16 Abs. 2 S. 1 und § 18 Abs. 9 i. d. F.d. Art. 12 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erstmals auf Voranmeldungs-, Besteuerungs- und Vergütungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 endeten. Die Gesetzbegründung dazu ga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.14 § 27 Abs. 13 UStG: Erstmalige Geltung von § 18a Abs. 1 UStG i. d. F. ab dem 19.12.2007

Rz. 75 Durch Art. 7 Nr. 9 des Jahressteuergesetzes 2007[1] wurde in § 18a Abs. 1 UStG die Verpflichtung zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)[2] in elektronischer Form geschaffen. Die Einzelheiten der Meldung ergaben sich aus der damals geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung [3], auf eine solche elektronische Üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.36 § 27 Abs. 33 UStG: Anwendung der besonderen Besteuerungsverfahren der §§ 18i, 18j und 18k UStG

Rz. 121 MWv 1.4.2021 wurde des Weiteren der Abs. 33 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dem S. 1 dieser Regelung waren die Steuererklärungspflichten der gleichfalls mit dem JStG 2020 neu eingeführten besonderen Besteuerungsverfahren der §§ 18i, 18j und 18k UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgeführt wurden. In dem S. 2 des § 27 Abs. 32 UStG wurde wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.44 § 27 Abs. 40a UStG: Anwendung des aufgehobenen § 4 Nr. 4a UStG

Rz. 133 § 27 Abs. 40a UStG wurde mWv 1.1.2026 durch Art. 4 des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung v. 29.12.2025[1] eingefügt. Der Anlass für diese Regelung bestand darin, dass mit dem Jahressteuergesetz 2024[2] die Regelung § 4 Nr. 4a UStG – Umsatzsteuerlagerregelung – nebst Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG sowie die hierzu ergangenen Reg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 27 Abs. 2 UStG: Übergangsregelung für die Optionseinschränkung nach § 9 Abs. 2 UStG

Rz. 39 § 27 Abs. 2 UStG in der seit dem 1.1.1994 geltenden Fassung (Rz. 3) regelt den zeitlichen Anwendungsbereich der eingeschränkten Verzichtsmöglichkeit auf Steuerbefreiungen bei Umsätzen mit Gebäuden gem. § 9 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1994; inhaltlich geht es mithin um den Wegfall des Optionsrechts bei der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden. Der BFH hatte die Übergan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.23 § 27 Abs. 22 UStG: Anwendung des § 2b UStG

Rz. 97 Mit der durch das Gesetz v. 2.11.2015[1] mWv 1.1.2016 eingeführten Regelung des § 27 Abs. 22 UStG und der Streichung des § 2 Abs. 3 UStG wurden bestimmte Fragen zum Anwendungszeitraum im Zusammenhang mit der zum 1.1.2017 neu geregelten Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) in dem damals neu eingeführten § 2b UStG festgelegt.[2] Nach der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.22 § 27 Abs. 21 UStG: Erstmalige Anwendung des § 18 Abs. 2 UStG in der Fassung vom 1. Januar 2015

Rz. 96 Mit der mWv 1.1.2015 durch das Gesetz v. 22.12.2014[1] eingeführten Regelung des § 27 Abs. 21 UStG wurde festgelegt, ab welchem Voranmeldungszeitraum die Erweiterung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Unternehmensgründer [2] auch bei anderen Rechtssubjekten anzuwenden ist. Die Vorschrift steht demnach im unmittelbaren Zusammenh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.35 § 27 Abs. 32 UStG: Anwendung des § 24 Abs. 1 UStG

Rz. 120 MWv 29.12.2020 wurde der Abs. 32 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dieser Regelung war der gleichfalls durch das JStG 2020 geänderte § 24 Abs. 1 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 bewirkt wurden. Diese beiden Regelungen waren nicht Inhalt des ursprünglichen Gesetzentwurfs[2], sie wurden erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt.[3] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.18 § 27 Abs. 17 UStG: Erstmalige Anwendung des § 18 Abs. 3 UStG

Rz. 81 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde zugleich mit dem Abs. 16 mWv 1.1.2010 ein neuer Abs. 17 in § 27 UStG eingefügt. Diese Übergangsregelung regelte den Anwendungszeitraum der damals neu in § 18 Abs. 3 UStG eingeführten Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in elektronischer Form nach Maßgabe der damals geltenden Steuerdaten-Übermittlungsvero...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.25 § 27 Abs. 23 UStG: Anwendung der Regelung für Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG

Rz. 105 Die Regelung des § 27 Abs. 23 UStG wurde mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Sie regelte die Umsetzung der zum 1.1.2019 neu eingeführten Regelung für Gutscheine im UStG. Die dahingehende unionsrechtlich vorgegebene Neuregelung[2] in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG sowie § 10 Abs. 1 S. 6 UStG sollte erst auf Gutscheine Anwendung finden, die nach dem 31. 12.2018 ausgestellt wurden. Für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.33 § 27 Abs. 30 UStG: Anwendung des § 25f UStG

Rz. 117 Gemäß dem gleichfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 30 UStG [1] war der auch zum 1.1.2020 neu geschaffene Tatbestand des § 25f UStG i. d. F. des Art. 12 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erstmals auf Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 endeten. Auch hier gab die Gesetzesbegründung keine weiteren Erläuteru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.45 § 27 Abs. 41 UStG: Anwendung des geänderten § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG (mWv 1.1.2028)

Rz. 135 Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2024 [1] – vor Einfügung des § 27 Abs. 40a UStG – wurde erst mWv 1.1.2028 (neben weiteren Änderungen des § 27 UStG mit anderen Inkrafttretungszeiträumen) ein neuer Abs. 41 in den § 27 UStG eingefügt. Dieser Absatz enthält eine Übergangsregelung für den ebenfalls mit dem JStG geänderten § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (gleichfalls mWv 1.1.2028...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.12 § 27 Abs. 11 UStG: Erstmalige Anwendung des § 15a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2005

Rz. 71 Mit Wirkung ab dem 1.1.2005 wurde § 27 UStG durch Art. 5 Nr. 20 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes um einen Abs. 11 erweitert.[1] Rz. 72 In § 27 Abs. 11 UStG wird bestimmt, dass der zum 1.1.2005 wegen der fehlenden Übereinstimmung mit den unionsrechtlichen Grundlagen in Art. 187 ff. MwStSystRL [2] vollständig neu gefasste § 15a UStG [3], nur auf Vorsteuerbeträge anzuwend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 § 27 Abs. 1a UStG: Umsätze von Sprachheilpädagogen in der Zeit vor dem 1.1.2000

Rz. 35 Art. 7 Nr. 20 des StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] fügte einen neuen Abs. 1a in den bisherigen § 27 UStG ein.[2] Anlass dafür war, dass es in Deutschland – außer in Niedersachsen – für Sprachheilpädagogen keine Berufsordnung gab. Damit war die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für heilberufliche Umsätze nicht unmittelbar für die Umsätze von Sprachheilpädagoge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.41 § 27 Abs. 38 UStG: Abweichende Anwendung der neuen Rechnungsregelung in § 14 Abs. 1 und 2 UStG

Rz. 128 Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024[1] ist u. a. eine neue Regelung zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung bei Leistungen zwischen Unternehmern geschaffen worden. In dem dazu ergänzend eingefügten § 27 Abs. 38 UStG findet sich eine stufenweise Übergangsregelung, die allerdings mit dem nachfolgend ergangenen Jahressteuergesetz 2024 [2] (Rz. 13 un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.39 § 27 Abs. 36 UStG: Anwendung des neu gefassten § 18a Abs. 5a UStG

Rz. 125 Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde mWv 1.1.2023 § 18a Abs. 5a UStG dahingehend geändert, dass das Bundeszentralamt für Steuern für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach § 18a Abs. 5a UStG (Fälle der Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a UStG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten für ausländische Missionen, berufskonsul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.38 § 27 Abs. 35 UStG: Anwendung der neuen § 4c und § 5 Abs. 1 Nr. 8 und 9 UStG

Rz. 124 Mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht v. 21.12.2021[1] wurde mWv 1.1.2022 ein neuer Abs. 35 in § 27 UStG eingefügt. Mit dieser Vorschrift wurden die Umsetzungszeiträume der zum selben Zeitpunkt eingeführten neuen § 4c und § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG geregelt, die bereits (rückwirkend) ab dem 1.1.2021 gelten sollten. Diese Regelungen w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.21 § 27 Abs. 20 UStG: Erstmalige Anwendung der Abs. 3 und 4 des § 18h UStG

Rz. 95 Durch das KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 war u. a. ein neuer § 18h in das UStG eingefügt worden, der die Erklärungspflichten inländischer Unternehmer bei der Anwendung des damals neuen Verfahrens des "mini-one-stop-shop-Verfahrens" (oder MOSS-Verfahren) bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronischen Dienstleistungen (= digitale Diens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.32 § 27 Abs. 29 UStG: Anwendung des § 22b Abs. 2 und 2a UStG

Rz. 116 Gemäß dem gleichfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 29 UStG [1] war der mit dem gleichen Gesetz geänderte bzw. neu geschaffene § 22b Abs. 2 und 2a UStG i. d. F. d. Art. 12 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erstmals auf Voranmeldungs-, Besteuerungs- und Meldezeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 endeten. Auch hier gab die Gesetzesbegründu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 § 27 Abs. 9 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 18 Abs. 1 UStG (elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung)

Rz. 66 Der durch das StÄndG 2003 mWv 1.1.2005 geschaffene § 27 Abs. 9 UStG [1] ordnete an, dass das durch das StÄndG 2003 in § 18 Abs. 1 S. 1 UStG grundsätzlich vorgeschriebene Erfordernis der elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (nach Maßgabe der damals geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung) erstmals für Voranmeldungszeiträume galt, die nach dem 31.1...mehr