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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Überb ... / 241. Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11.12.2023, BGBl I 2023, Nr 354

Dr. Horst Bitz
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Rn. 261

Stand: EL 172 – ET: 04/2024

Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Gesetz zugestimmt, das Regelungen zum Gesellschaftsrecht, zum Kapitalmarktrecht und zum Steuerrecht enthält. Mit dem ZuFinG soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden.

Aus steuerlicher Sicht enthält das Gesetz im Wesentlichen

  • (Artikel 17) Änderungen zum EStG mit Bezug auf die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, insbesondere zu § 3 Nr 39 und 71 EStG sowie § 19a EStG mit dem Ziel, junge Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Talente durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen zu unterstützen (BR-Drucks 362/23, 2), sowie
  • (Artikel 18) eine Modifizierung von § 4 Nr 8 Buchst h UStG, wonach die Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF) ohne weitere Einschränkungen oder Anforderungen ust-befreit ist.

Die Änderungen beim EStG betreffen im Einzelnen:

§ 3 Nr 39 S 1 EStG:

Der Freibetrag für Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen wurde von bisher EUR 1 440 auf EUR 2 000 angehoben (im Regierungsentwurf des Gesetzes war noch eine Erhöhung auf EUR 5 000 vorgesehen). Die Finanzierung ist auch durch Entgeltumwandlung möglich.

§ 3 Nr 71 EStG:

Der Begriff "Kapitalgesellschaft" wird um den Zusatz "oder einer eingetragenen Genossenschaft" erweitert.

In § 3 Nr 71 Buchst b Doppelbuchst ee EStG wird die Angabe "80 Prozent" durch die Angabe "25 Prozent" ersetzt.

Nach § 52 Abs 4 S 27 EStG anzuwenden ab VZ 2023.

§ 19a Abs 1 S 1 und S 3, Abs 3, 4 und 4a EStG:

Die begünstigte Gewährung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch den ArbG führt grundsätzlich im gleichen Jahr zum Zufluss von Arbeitslohn, ohne dass dem ArbN liquide Mittel für seine Steuerzahlungen zufließen. § 19a Abs 1 S 1, Abs 4 EStG entschärfen schon bisher die Zuflussproblematik, ind...

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