Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Smart Contracts, stumpfes U... / 5. Mining, Staking und Forging

Die Finanzverwaltung nimmt an, dass die Leistungen der Miner nicht in einem Leistungsaustauschverhältnis erbracht werden.[39] Begründet wird dies damit, dass die Transaktionsgebühren freiwillig gezahlt werden und der Block Reward durch das System selbst – nicht durch einen identifizierbaren Leistungsempfänger – gewährt wird.[40] In der Literatur wird diese Auffassung differe... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / c) Rechtsfolgen

Keine steuerfreie Lieferung mehr möglich: Folgt man der neuen Auffassung des BMF, so sind für Kleinanleger bestimmte Gegenstände im Inland trotz Zollverfahrens nicht mehr steuerfrei lieferbar. Dies ist für Unternehmen, die entsprechende Geschäfte betreiben, ebenso wie für die Anleger massiv nachteilig, da nunmehr Umsatzsteuer abzuführen ist. Es ergibt sich ein theoretisches w... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / a) Beendigung des Verfahrens ausreichend, keine Einfuhr erforderlich

Das BMF macht deutlich, dass jede Beendigung eines der besonderen Verfahren nach Art. 210 UZK unschädlich für die Anwendung des § 4 Nr. 4b UStG auf Vorstufenlieferungen der Ware ist.[17] Neben der Einfuhr wird explizit die Wiederausfuhr erwähnt. Beispiel: Der Unternehmer A lagert aus dem Drittland kommende Computerchips in einem Zolllager in Hamburg ein. Er verkauft Teile der... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / e) Nachweisführung

Die Ausführungen des BMF aus 2004 zur Nachweisführung werden im Wesentlichen unverändert übernommen. Da jedoch nunmehr geklärt ist, dass eine Beendigung durch andere Handlungen als die Einfuhr im Inland für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG unschädlich ist, sollte dies aus Unternehmenssicht unproblematisch sein. mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / d) Kritische Würdigung

Die geänderte Auffassung des BMF überzeugt aus mehreren Gründen nicht. Zunächst ist fraglich, ob sie überhaupt mit dem Gesetzeswortlaut vereinbar ist. Dieser befreit bekanntlich Lieferungen "vor der Einfuhr" von der Umsatzsteuer. Die h.M. in der Literatur hatte hierzu bereits vertreten[31], dass die Steuerbefreiungsvorschrift auch anzuwenden sei, wenn keine Einfuhr im Inland ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Smart Contracts, stumpfes U... / 1. Currency Token

Steuerbefreite sonstige Leistung gem. § 4 Nr. 8 b) UStG: Ausgangspunkt der umsatzsteuerlichen Einordnung von Kryptowerten ist die Leitentscheidung des EuGH in der Rechtssache Hedqvist.[13] Danach stellt der Umtausch von Bitcoin in Fiatwährungen und umgekehrt eine steuerbare sonstige Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 24 MwStSystRL dar, die nach Art. 135 Abs. 1 ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Smart Contracts, stumpfes U... / 3. Utility Token und die Gutscheinregelung

Mehrzweck-Gutschein: Utility Token gewähren dem Inhaber Zugang zu einer Dienstleistung oder einem Produkt des Emittenten.[33] Funktional handelt es sich um digitale Gutscheine, so dass §§ 3 Abs. 13–15 UStG heranzuziehen sind.[34] Da bei der Emission regelmäßig weder inhaltlich noch zeitlich feststeht, welche spezifische Leistung der Token gewähren wird, sind Utility Token ga... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Erweiterung des Reverse Cha... / aa) Aktuelle Fassung (1.1.2007 bis 30.6.2028)

Reverse charge: Nach der bis zum 30.6.2028 geltenden Fassung des Art. 194 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft vorsehen, wenn in einem Mitgliedstaat eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung bewirkt wird und der leistende Unternehmer in dem Mitgliedstaat, in dem diese Leistung der Mehrwertsteuer unterliegt, nicht ansässig ist... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Erweiterung des Reverse Cha... / c) Flankierende Änderungen

Den oben beschriebenen Zusammenhang zwischen Registrierungsverpflichtung und innergemeinschaftlichen Erwerbstatbeständen greift der Unionsgesetzgeber auf, indem er das OSS-Verfahren nach Art. 369xa–Art. 369xd MwStSystRL n.F. auf Fälle des innergemeinschaftlichen Verbringens ausdehnt.[12] Auch künftig führen grenzüberschreitende Warenbewegungen eines Unternehmers an sich selbs... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Smart Contracts, stumpfes U... / 3. Utility Token und die Gutscheinregelung – Vertiefung

Die in Abschnitt II.3 dargestellte Einordnung von Utility Token als Mehrzweck-Gutscheine hat weitreichende Konsequenzen: Die zeitliche Verschiebung des Besteuerungszeitpunkts – von der Emission bis zur Einlösung – kann bei langfristigen Projekten dazu führen, dass zwischen Tokenemission und Umsatzbesteuerung erhebliche Zeiträume liegen, was die Finanzverwaltung vor Nachweiss... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / b) Hintergrund

Eine offizielle Begründung für die neue Einschränkung gibt es bisher nicht. Vermutlich sollen als unerwünscht empfundene Steuergestaltungen eingedämmt werden. Wenn nämlich Edelmetalle mit Ausnahme von Anlagegold[25] im Inland geliefert werden, unterliegen entsprechende Transaktionen der Umsatzbesteuerung. Dies bewirkt u.a., dass die Anlage in Silber im Gegensatz zur Anlage in... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / 5. Schlussbemerkung

Grundsätzlich ist das neue BMF-Schreiben sehr positiv zu bewerten. Insbesondere erhöht es die Rechtssicherheit bei Lieferungen von Waren in bestimmten Zollverfahren. Es behebt die Unsicherheit, ob bei Waren, die nie im Inland eingeführt werden, wirklich eine steuerfreie Lieferung möglich ist, und ist daher für Unternehmen von erheblicher praktischer Relevanz. Leider hat das B... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Smart Contracts, stumpfes U... / I. Einleitung und Grundlagen

Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren eine disruptive Dynamik entfaltet, die weit über ihren ursprünglichen Anwendungsbereich – den dezentralen Zahlungsverkehr mit Bitcoin – hinausreicht.[1] Längst existiert ein vielfältiges Ökosystem aus Currency Token, Security Token, Utility Token, Non Fungible Token (NFTs) und komplexen DeFi-Protokollen, das neue Formen de... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / d) Keine Aussage zur Registrierungspflicht

Das aktuelle BMF-Schreiben enthält deutlich weniger Beispiele. Zugleich wird das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 aufgehoben. Es ist erwähnenswert, dass im neuen BMF-Schreiben die Aussagen, dass in bestimmten Fällen für ausländische Unternehmer keine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht bestehe, ersatzlos entfallen sind. Weitere Erläuterungen gibt es seitens des BMF jedoch... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / f) Aufnahme in den UStAE

Anders als bisher[23] werden alle wesentlichen Aussagen des BMF unmittelbar in den UStAE integriert, was sehr zu begrüßen ist, da dies die rechtliche Klarheit erhöht. mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Smart Contracts, stumpfes U... / d) Bemessungsgrundlage und Folgerechtsvergütungen

Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 UStG (Entgelt i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 UStG).[66] NFTs werden ganz überwiegend mittels Kryptowährung – insbesondere Ethereum – erworben.[67] Ein Tauschgeschäft wird dabei verneint, so dass die Hingabe der Kryptowährung der Verwendung konventioneller Zahlungsmittel gleichgestellt ist.[68] Da sich der Wert von Kryptowährungen stet... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / a) Aussagen des BMF

Das BMF hatte bereits vor einiger Zeit im Entwurf eines deutlich kürzeren Schreibens die Absicht verkündet, bestimmte Lieferungen an Endverbraucher in Zolllagern aus dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 4b UStG auszuklammern. Dies ist nunmehr geschehen. Ein neuer Abs. 6 in Abschn. 4.4b.1 UStAE führt aus, dass "Lieferungen von Gegenständen in ein oder in einem Zolllager an einen ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / e) Mögliche Gesetzesänderung

Dem Vernehmen nach war geplant, im Gesetzgebungsverfahren für das kommende Jahressteuergesetz 2026 den Wortlaut des § 4 Nr. 4b UStG anzupassen. Die Änderung sollte klarstellenden Charakter haben und eine eindeutigere Rechtsgrundlage für den Ausschluss der Lieferungen an Kleinanleger aus dem Anwendungsbereich der Steuerbefreiung schaffen. Allerdings wurde kein konkreter Formu... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Smart Contracts, stumpfes U... / 4. Initial Coin Offerings (ICO)

Bei der Emission von Security Token im Rahmen eines ICO liegt nach ständiger EuGH-Rechtsprechung keine steuerbare Leistung vor, da die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt.[37] Der spätere Handel ist sodann nach § 4 Nr. 8 lit. e, f oder c UStG umsatzsteuerbefreit (s. oben II.2). Werden Utility Token emittiert, greifen die Guts... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / c) Nachweisführung

Das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 machte es sich weiterhin relativ einfach, was die Nachweisführung anging. Es wurde lediglich lapidar ausgeführt, der liefernde Unternehmer müsse einen "Beleg" besitzen, aus dem hervorgehe, dass sich die Ware in einem Nichterhebungsverfahren befinde. Als Beispiel wird eine Bescheinigung des Lagerhalters über die Einlagerung ("Lagerschein") b... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Erweiterung des Reverse Cha... / [Ohne Titel]

StB Alexander Thoma / RAin Juliane Hille-Kaatz[*] Der vorliegende Beitrag befasst sich im Kern mit den Änderungen des Art. 194 MwStSystRL im Rahmen des ViDA-Pakets. Diese unionsrechtlichen Vorgaben zwingen auch den deutschen Gesetzgeber zumindest in Teilen dazu, das nationale Umsatzsteuerrecht – insbesondere § 13b UStG – mit Wirkung zum 1.7.2028 anzupassen. Anhand praxisnaher... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zur Steuerbefreiung für Lie... / [Ohne Titel]

StB, Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 4b UStG ist nunmehr über 20 Jahre alt (eingeführt mit Wirkung zum 1.1.2004 durch StÄndG 2003 v. 15.12.2003, BGBl. I 2003, 2645). Leider ergaben sich regelmäßig erhebliche rechtliche Unsicherheiten bei der Anwendung, auf die der folgende Beitrag näher eingeht. Eigentlicher Anlass... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Smart Contracts, stumpfes U... / V. Fazit, Handlungsempfehlungen und Ausblick

Die vorstehende Untersuchung zeigt ein ernüchterndes Bild: Nahezu zehn Jahre nach der Hedqvist-Entscheidung des EuGH befindet sich die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten noch immer in einem Zustand erheblicher Rechtsunsicherheit. Die einzige höchstrichterlich geklärte Frage – die Steuerbefreiung des Umtauschs von Bitcoin in Fiatwährungen – betrifft den simpelsten ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Erweiterung des Reverse Cha... / bb) Neue Fassung (ab dem 1.7.2028)

Einführung einer Muss-Vorschrift: Mit Wirkung zum 1.7.2028 wird Art. 194 MwStSystRL neu strukturiert. Der Unionsgesetzgeber führt neben der bisherigen Kann-Vorschrift eine Muss-Vorschrift ein. Nach Art. 194 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL n.F. ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft künftig verpflichtend anzuwenden, wenn in einem Mitgliedstaat eine steuerpflichtige Lieferung od... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Abzug der vom Leistungsempfänger gem. § 13b UStG geschuldeten Steuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 291 Seit dem 1.1.2002 regelt die durch das StÄndG 2001 (Rz. 15) geschaffene Nr. 4 von § 15 Abs. 1 UStG den Abzug der Steuer, die der Unternehmer als Leistungsempfänger gem. § 13b UStG schuldet. Diese Norm wurde zum 1.7.2010 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 erweitert, sodass auch § 15 Abs. 1 N... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Geltung der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs gem. § 18 Abs. 9 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 15 Abs. 4b UStG)

Rz. 438 Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG durch das StÄndG 2001 wurde der Abs. 4b in § 15 UStG eingefügt; es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift. Danach gelten die in § 18 Abs. 9 S. 4 und 5 UStG geltenden Ausschlüsse des Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind – s... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an: - in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und i - n Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugs... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1b UStG hinsichtlich des privat genutzten Anteils bei Grundstücken

Rz. 350 § 15 Abs. 1b UStG, der gem. § 27 Abs. 16 UStG [1] für Wirtschaftsgüter gilt, die aufgrund eines nach dem 31.12.2010 abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft wurden oder mit deren Herstellung nach dem 31.12.2010 begonnen wurde, schließt den Vorsteuerabzug aus bei vom Unternehmer sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vorsteuerabzug für nichtunternehmerische Fahrzeuglieferer (§ 15 Abs. 4a UStG)

Rz. 432 Der zum 1.1.1993 durch das USt-Binnenmarktgesetz neu in § 15 UStG eingefügte Abs. 4a[1] ermöglicht den nichtunternehmerischen Fahrzeuglieferern, deren Lieferungen von Neufahrzeugen in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter § 2a UStG [2] fallen[3], einen nachträglichen Vorsteuerabzug zur Vermeidung einer doppelten Belastung des gelieferten Fahrzeugs mit deutscher Steuer ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Jüngere gesetzgeberische Entwicklung des § 15 UStG

Rz. 13 Obschon seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems der Vorsteuerabzug bisher grundsätzlich unangetastet blieb, hat die gesetzliche Regelung des Vorsteuerabzugs laufend teilweise einschneidende Änderungen erfahren. Maßgeblich dafür sind nicht nur die Änderungen der unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben, sondern gelegentlich auch Urteile des EuGH, aus denen sich unio... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Nicht in § 15 Abs. 1a UStG erwähnte Aufwendungen gem. § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 347 § 15 Abs. 1a UStG i. d. F. ab dem 19.12.2006 nennt – wie schon § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG i. d. F. vor dem 19.12.2006 – nicht die Nrn. 5, 6 und 6b von § 4 Abs. 5 EStG. Gründe hierfür sind dem Bericht des Finanzausschusses des Dt. Bundestags[1] allerdings nicht zu entnehmen. Der Vorsteuerabzug für diese nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben ist mithin grundsätzlich nicht a... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Abzug der Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 286 Gem. dem seit dem 1.1.1993 geltenden § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer auch die USt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen. Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs gem. § 1a UStG ersetzt in der Binnenmarkt-Übergangsregelung bei entgeltlichen Bezügen und Verbringungen von Gegenständen au... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.1 10-%-Grenze gem. § 15 Abs. 1 S. 4 UStG

Rz. 144 Mit dem zum 1.4.1999 eingefügten S. 4 von § 15 Abs. 1 UStG, der aber wegen der erst später wirksamen unionsrechtlichen Genehmigung erst ab dem 5.3.2000 Geltung erlangte (Rz. 146), hat der Gesetzgeber die schon früher von der Verwaltung für maßgeblich gehaltene 10 %-Grenze in das Gesetz eingefügt, allerdings nur für körperliche Gegenstände. Bei körperlichen Gegenständ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt des § 15 UStG

Rz. 9 § 15 UStG regelt in Abs. 1 die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, in Abs. 2 das Verbot des Abzugs bei bestimmten Steuerbefreiungen. Abs. 1a schließt den Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen aus, die nicht streng betrieblich veranlasst sind. Der seit dem 1.1.2011 geltende Abs. 1b schließt den Vorsteuerabzug anteilig aus bei sowohl u... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1a UStG

Rz. 337 § 15 Abs. 1a UStG gilt seit dem 19.12.2006.[1] Er regelt den Ausschluss des Vorsteuerabzugs ausnahmslos bei bestimmten Aufwendungen, die als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in § 4 Abs. 5 EStG aufgeführt sind oder unter das Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 1 EStG fallen. Der Gesetzgeber hat damit die in Art. 176 MwStSystRL [2] vorgesehene Belastungsmethode von Aufwendungen... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrechtliche Grundlagen des § 15 UStG

Rz. 21 § 15 UStG beruhte in der Zeit vor dem 1.1.2006 auf Art. 17 der 6. EG-Richtlinie, der zum 1.1.1993 durch Art. 28f an die Binnenmarkt-Übergangsregelung angepasst wurde. Die weiteren Einzelheiten zu Art. 17 regelte Art. 18 der 6. EG-Richtlinie. Seit dem 1.1.2007 stellen die Art. 167 bis Art. 183 der zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen MwStSystRL v. 28.11.2006[1] die un... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Persönliche und sachliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG)

2.1 Unternehmereigenschaft Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstve... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 Abs. 4 UStG)

5.1 Grundsätze Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vors... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 15 Vorsteuerabzug

1 Allgemeines und Vorgeschichte 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten h... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht zur Gewäh... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.2 Einfuhr für das Unternehmen

Rz. 272 Die EUSt kann nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG abgezogen werden, wenn Gegenstände für das Unternehmen eingeführt worden sind. Ob ein Gegenstand für das Unternehmen des Abzugsberechtigten eingeführt worden ist, ist im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen wie beim Abzug der USt nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Der eingeführte Gegenstand muss im Unternehmen d... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen

Rz. 321 Die Vereinfachung der Ausstellung von Rechnungen über Kleinbeträge war schon bei Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 ein allgemeines Anliegen der Wirtschaft. Insbesondere war dort eine Sonderregelung erforderlich, wo ein einfaches Berechnungsverfahren mit Kassenzetteln, Fahrscheinen und ähnlichen Belegen gebräuchlich und allgemein üblich ist. Aufgrund de... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 256 Allgemeines Mit dem Inkrafttreten des UStG 1967 trat die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an die Stelle der vorher geltenden Umsatzausgleichssteuer. Gegenstand der Besteuerung war bis Ende 1992 die Einfuhr von Waren aus dem Ausland in das Zollgebiet. seit dem 1.1.1993 die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet[1] in das Inland. Seit dem 1.1.2004 ist die Einfuhr v... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Ermächtigungen für das BMF

Rz. 441 § 15 Abs. 5 UStG enthält folgende Ermächtigungen für das BMF – anders als bei § 26 Abs. 1 UStG nicht für die Bundesregierung –, mit Zustimmung des Bundesrats in Rechtsverordnungen nähere Bestimmungen darüber zu treffen: in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für den Vorsteuerabzug auf eine Rechnung i. S. d. § 1... mehr