Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 2 Unternehmer, Unternehmen

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

1 Allgemeines

 

Rz. 1

Der Unternehmerbegriff ist ein zentraler Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht. Ohne Unternehmereigenschaft kann eine natürliche Person, ein Personenzusammenschluss oder eine juristische Person keine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung erbringen. § 2 UStG normiert den Unternehmerbegriff, unmittelbare Rechtsfolgen entstehen daraus aber nicht. Erst im Zusammenspiel mit anderen Rechtsnormen des UStG ergeben sich für den Unternehmer steuerrechtliche Konsequenzen. Ohne Unternehmereigenschaft besteht grundsätzlich keine Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 Abs. 1 S. 1 UStG. Der Unternehmer ist der Steuerpflichtige nach § 33 AO, er hat Steuererklärungen und ggf. Voranmeldungen nach § 18 UStG abzugeben, er muss die Aufzeichnungsvorschriften – insbesondere nach § 22 UStG – erfüllen und er ist nach § 13a UStG der Schuldner der USt für die von ihm bewirkten Umsätze bzw. kann Steuerschuldner für ihm gegenüber ausgeführte Umsätze nach § 13b UStG werden. Darüber hinaus treffen ihn besondere Meldeverpflichtungen bei grenzüberschreitend ausgeführten Leistungen.

 

Rz. 2

Darüber hinaus wirkt die Unternehmereigenschaft aber auch in private Vorgänge hinein. Wer Unternehmer i. S. d. UStG ist, wird Steuerschuldner für bestimmte an ihn ausgeführte Leistungen (sog. Reverse-Charge-Verfahren; insbesondere Werklieferungen und sonstige Leistungen ausländischer Unternehmer sowie auch bei an ihn ausgeführte Bauleistungen, wenn der Leistungsempfänger selbst nachhaltig Bauleistungen ausführt), auch wenn die Leistung nicht für das Unternehmen bezogen wird (§ 13b Abs. 5 S. 7 UStG). Aber auch hier gilt: Ohne Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG ergeben sich keine Steuerfolgen. Eine Ausnahme besteht für juristische Personen. Sie können in bestimmten Fällen auch ohne Unternehmereigenschaft Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG werden.

 

Rz. 3

Es gibt im Umsatzsteuerrecht nur wenige Anspruchsgrundlagen, die zu einer Besteuerungsfolge bei einem Nichtunternehmer führen. So werden z. B. Privatpersonen bei der Lieferung von neuen Fahrzeugen in der EU wie ein Unternehmer behandelt (§ 2a UStG), die dann einen beschränkten Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 4a UStG haben. Ferner hat der nichtunternehmerische Erwerber einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1b UStG zu besteuern, wenn er ein neues Fahrzeug aus einem anderen Mitgliedstaat der EU für private Zwecke erwirbt. Nichtunternehmerisch tätige juristische Person müssen unter bestimmten Umständen einen innergemeinschaftlichen Erwerb der Besteuerung unterwerfen (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG, soweit die Erwerbsschwelle nach Abs. 3 überschritten wird). Die Einfuhr eines Gegenstands im Inland erfolgt, ohne dass die Unternehmereigenschaft für diesen Besteuerungstatbestand von Bedeutung ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Schließlich führt der gesonderte Steuerausweis in einem Abrechnungsdokument dazu, dass auch ein Nichtunternehmer die ausgewiesene USt schuldet (§ 14c Abs. 2 UStG).

1.1 Entwicklung der Vorschrift

 

Rz. 4

Schon im UStG v. 26.7.1918[1] wurde eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit zur USt herangezogen (noch ohne die freiberuflichen Tätigkeiten), ohne dass der Begriff des Unternehmers explizit genannt wurde. Durch Gesetzesergänzung[2] wurde die Besteuerung auch auf die freiberuflichen Tätigkeiten ausgedehnt.

 

Rz. 5

Mit dem UStG v. 16.10.1934[3] wurden dann erstmals die Voraussetzungen für die Besteuerung in die Regelungen des § 1 UStG 1934 (Steuerbarkeit) und den § 2 UStG 1934 (Unternehmer) getrennt. Diese Aufteilung ist bis heute im UStG beibehalten worden. Ebenso wurde 1934 erstmals der Begriff des Unternehmers in das Gesetz mit aufgenommen, die Definition entspricht noch der heutigen Grunddefinition, dass derjenige Unternehmer ist, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.

 

Rz. 6

Die umsatzsteuerliche Organschaft wurde erstmals 1934 in das Gesetz aufgenommen, die damalige Fassung entsprach aber noch nicht den heutigen Vorgaben. Zwar war die Eingliederungsmöglichkeit auch – wie momentan immer noch nach der nationalen gesetzlichen Formulierung im UStG – auf juristische Personen beschränkt. Voraussetzung für die Nichtselbstständigkeit war aber lediglich, dass die juristische Person dem Willen eines Unternehmers derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat. Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 15 v. 11.2.1946 wurden die Wirkungen der Organschaft später zeitweilig[4] außer Kraft gesetzt. Ebenso wurden in diesem Gesetz die Grundlagen für die Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts geregelt, indem klar gestellt wurde, dass die Ausübung der öffentlichen Gewalt keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ist.

 

Rz. 7

Die Grunddefinition der Unternehmereigenschaft blieb dann über die weiteren Stufen der Entwicklung des UStG unverändert, auch der Übergang zur "Mehrwertsteuer" durch das UStG 1967[5] sowie die Angleichung an die Regelungen der 6. EG-Richtlinie (seit dem 1.1.2007 Mehrwertsteuersystemrichtlinie – MwStSystRL) durch das UStG 1980[6] haben an den Grundlagen der...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Jahreswechsel 2022/2023 (4. Aktualisierung): Umsatzsteuer 2023: Wichtige Änderungen im Überblick
ust2223
Bild: Haufe Online Redaktion

Zum Jahreswechsel 2022/2023 gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Wir geben einen Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2022 sowie einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen für 2023.


Umsatzbesteuerung von jPöR: Neuregelung des § 2b UStG: Teil 1 - Beurteilung von Ausgangsleistungen
Umsatzsteuererklärung
Bild: Michael Bamberger

Die gesetzliche Neuregelung zur Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird nunmehr erst zum 1.1.2025 "scharf" geschaltet. Ab diesem Zeitpunkt muss die geänderte Rechtslage verpflichtend angewendet werden. Bei der Umstellung sind neben rechtlichen Aspekten auch prozessuale Themen zu beachten.


Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
HGB Bilanz Kommentar
Bild: Haufe Online Redaktion

Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

  Rz. 4 Schon im UStG v. 26.7.1918[1] wurde eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit zur USt herangezogen (noch ohne die freiberuflichen Tätigkeiten), ohne dass der Begriff des Unternehmers explizit genannt wurde. Durch Gesetzesergänzung[2] wurde die ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren