Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / d) Unbrauchbare gegenständliche Teiloption

Grundsätzlich ist es zulässig, dass nach deutschem Recht der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur anteilig erklärt wird, d.h. es ist möglich, einen einheitlichen Mietvertrag teilweise als steuerpflichtig und teilweise als steuerfrei zu behandeln. Allerdings verlangt die Finanzverwaltung, eine Abgrenzung der Teilflächen nach baulichen Merkmalen wie etwa nach den Räumen eines ...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / 2. Lösung des Gerichts

NFTs kein Zahlungsmittel i.S.d. § 4 Nr. 8 Buchst. b: Das FG Niedersachsen verneint eine Steuerbefreiung für NFT-Transaktionen. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei NFT-Transaktionen um sonstige Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG. Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG scheide aus, da NFTs nicht als Zahlungsmittel akzeptiert würden und somit der unmittelba...mehr

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Vorlage an das EuG zu Dreie... / 1. Vorlageverfahren

Reihengeschäfte stellen mehrere aufeinander folgende Lieferungen im umsatzsteuerlichen Sinne dar, bei denen der Gegenstand der Lieferung(en) unmittelbar vom ersten Unternehmer in der Kette an den letzten Abnehmer geliefert wird (§ 3 Abs. 6a UStG, Art. 36a MwSt SystRL). Für sog. "innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte" mit grenzüberschreitenden Lieferungen in der EU mit dre...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / f) Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände

Das FG Niedersachsen stellt zutreffend fest, dass der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a.F. nur für Lieferungen der in Nr. 53 der Anlage 2 bezeichneten Kunstgegenstände durch deren Urheber oder bestimmte Unternehmer gilt. Diese Regelung setzt eine Lieferung voraus und ist daher auf Kryptowert-Kunstwerke bzw. den Handel mit NFT-Kollektionen nicht anwendbar. Of...mehr

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Probleme des Verzichts auf ... / 4. Schlussbemerkung

Die aktuelle Ausgestaltung des § 9 Abs. 2 UStG führt zu neutralitätswidrigen Belastungen von Vermietungen an nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. Die weiterhin bestehende Verwaltungsmeinung, eine Teiloption sei nur im Wege gegenständlicher Zuordnung zulässig, verschärft das Problem. Der Gesetzgeber sollte daher eine quotale Option ermöglichen, die sich an de...mehr

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Probleme des Verzichts auf ... / [Ohne Titel]

StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Der folgende Beitrag geht auf ein aktuelles Umsatzsteuerproblem für traditionell voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer, insbesondere Einzelhändler im Bereich Elektronik, ein. Die strenge Ausgestaltung des eigentlich zur Missbrauchsbekämpfung geschaffenen § 9 Abs. 2 UStG kann zu neutralitätswidrigen massiven Umsatzsteuerbe...mehr

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Probleme des Verzichts auf ... / 1. Vorbemerkung

Neue Geschäftsmodelle und eine geänderte Verwaltungsmeinung zu sog. Garantieverlängerungen führen dazu, dass insbesondere Handelsunternehmen zunehmend umsatzsteuerlichen Risiken ausgesetzt sind, die sich aus der Gestaltung des § 9 Abs. 2 UStG ergeben. Der folgende Beitrag geht auf die Problematik ein und setzt sich kritisch mit diesen Rechtsfolgen auseinander. Ausgehend von ...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / c) Leistungsort und Blockchain-Pseudoanonymität

FG: Pflicht zur Ermittlung des Leistungsempfängers: Hinsichtlich des Leistungsorts komme bei Umsätzen an Nichtunternehmer § 3a Abs. 5 UStG zur Anwendung, so dass der Wohnsitz des Leistungsempfängers maßgeblich sei. Auch die technischen Besonderheiten der Blockchain, wie ihre dezentrale Struktur und die weitgehende Anonymität der Teilnehmer, führten nach dem FG zu keinem ande...mehr

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Finanzverwaltung äußert sic... / Aktuelle Informationen der Finanzverwaltung

Bisher konnten Unternehmen wählen, ob sie eine Rechnung in Papierform, als PDF-Datei oder elektronisch ausstellen wollen. Doch nun gelten hier strenge Regelungen. Da die Umstellung, insbesondere im Zusammenhang mit den Übergangsfristen, viele komplexe Fragen mit sich bringt, hat die Finanzverwaltung ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht, das wichtige Grundsätze erläuter...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld LL.M. / Anja Bürgel LL.B.[*] Nach dem EuGH (EuGH, Urt. v. 22.10.2015 – C-264/14 – Hedqvist, UR 2015, 864) fällt der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt unter die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Das BMF hat dies auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG übertragen und damit klargestellt, dass sog. Currenc...mehr

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Vorlage an das EuG zu Dreie... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. StB Axel Jansen[*] Reihengeschäfte und ihre Sonderregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte i.S.d. § 25b UStG führen in der Praxis immer wieder zu Anwendungsfragen. Obwohl die Neuregelung der Reihengeschäfte in Art. 36a der MwStSystRL und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten zum 1.1.2020 eigentlich eine EU-weit einheitliche Handhabung sicherstellen un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuersatz

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer, Ausfuhrlieferungen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuervoranmeldung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitpunkt der Anwendung der Regelung des § 22f UStG (§ 27 Abs. 25 UStG)

Rz. 73 Gemäß dem zum 1.1.2019 eingefügten § 27 Abs. 25 UStG a. F. [1] teilte das Bundesministerium der Finanzen den Beginn des Datenabrufverfahrens nach (dem damaligen) § 22f Abs. 1 S. 6 UStG durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben mit. Gleiches galt für die Festlegung des Kalenderjahres, ab dem Daten nach § 22f Abs. 3 UStG auf Anforderung zu übermittel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Aufzeichnungspflichten nach Art. 54c MwStVO (§ 22f Abs. 3 UStG)

Rz. 56 Neu eingeführt in § 22f UStG wurde mWv 1.7.2021 (Rz. 4) der Abs. 3 der Vorschrift, wonach derjenige, der mittels einer elektronischen Schnittstelle die Erbringung einer sonstigen Leistung an einen Empfänger nach § 3a Abs. 5 S. 1 UStG (sog. digitale Dienstleistungen[1]) unterstützt, Aufzeichnungen nach Art. 54c der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich des § 22f UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 23 Der Anwendungsbereich der Aufzeichnungspflichten des § 22f UStG hängt in seiner ersten Fassung und in der seit dem 1.7.2021 geltenden neuen Fassung der Vorschrift (Rz. 4) zunächst entscheidend davon ab, ob der betreffende Unternehmer der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 1 und 5 UStG ist. Dafür ist es erforderlich, dass dieser Unternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 22f Abs. 5 UStG – Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Rz. 71 Gemäß § 22f Abs. 5 UStG wird das Bundesministerium der Finanzen dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zum Datenübermittlungsverfahren nach Abs. 4 S. 1 zu erlassen. Eine solche Rechtsverordnung liegt bisher – genauso wenig wie zur Vorgängerregelung – nicht vor.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 § 22f Abs. 2 UStG – Angaben bei Privatanbietern als Leistungsanbieter

Rz. 50 Der Abs. 2 des § 22f UStG regelt die Anforderungen an den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für Lieferungen von Nutzern, die dem Betreiber gegenüber angegeben haben, dass die Lieferungen nicht im Rahmen eines Unternehmens (sondern als Privatperson) erfolgen. Der Gesetzeswortlaut fordert in seinem S. 1, dass dann, wenn die Registrierung auf der elektronische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 22f Abs. 5 UStG – Datenübermittlung an die Finanzbehörde

Rz. 68 Gemäß § 22f Abs. 4 S. 1 UStG hat der Betreiber der elektronischen Schnittstelle die Unterlagen nach den Abs. 1 und 2 auf Anforderung des Finanzamtes elektronisch zu übermitteln. Stellt die Finanzbehörde ein Sammelauskunftsersuchen (vgl. dazu in § 93 Abs. 1a S. 1 AO), findet § 93 Abs. 1a S. 2 AO keine Anwendung (§ 22f Abs. 4 S. 2 UStG). Mit diesem Absatz des § 22f UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Dauer der Aufbewahrung (§ 22f Abs. 4) UStG

Rz. 63 Die Dauer der Aufbewahrung des betroffenen Unternehmers richtete sich in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG nach der allgemeinen Regel des § 147 Abs. 3 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen) nunmehr richtet sie sich nach § 22f Abs. 4 S. 1 UStG (Rz. 66), die erste Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) enthielt keine Regelung über die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Die Aufzeichnungspflichten im Einzelnen

Rz. 27 Durch die Neuregelung der Aufzeichnungspflichten in § 22f Abs. 1 UStG zum 1.7.2021 hat sich die Zahl der aufzuzeichnenden Punkte schon rein nummerisch auf neun erhöht. Der Erfassungsaufwand hat sich also erhöht, wobei die Betreiber der elektronischen Schnittstellen i. d. R. über die meisten der hier genannten Daten schon aus diesem Grund verfügen dürften, weil sie die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Aufzeichnungspflicht und Nachweis der Unternehmereigenschaft (§ 22f Abs. 1 UStG) bei Leistungen durch Unternehmer

2.3.1 Allgemeines Rz. 25 Gem. § 22f Abs. 1 S. 1 UStG hat der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 5 und 6 UStG [1] für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, Folgendes aufzuzeichnen: den vollständigen Nam...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt das vorgenannte Steueränderungsgesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzeszweck und Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Der ursprüngliche Zweck der Schaffung des § 22f UStG kann nur einheitlich mit der (zeitgleichen) Einfügung des neuen § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) gesehen und begründet werden. Beide Vorschriften sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Bereits in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 24.9.2918...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 8 In seiner ersten Fassung hatte § 22f UStG keine unmittelbaren unionsrechtlichen Vorgaben, die Regelung stellte einen Alleingang des nationalen deutschen Gesetzgebers zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung beim Online-Handel an Verbraucher dar, obwohl damals bereits die Einfügung einer Steuerschuldnerschaft der Betreiber elektronischer Schnittstellen unionsrechtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Überblick der Regelung

Rz. 20 Inhaltlich besteht die Vorschrift des § 22f UStG seit dem 1.7.2021 aus fünf Absätzen, bei denen die eigentlichen Aufzeichnungspflichten der Betreiber elektronischer Schnittstellen im ersten Absatz geregelt werden. Der zweite Absatz enthält eine wichtige Sonderregelung für Anbieter, die sich bei dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle nicht als Unternehmer anmel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22f Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt das vorgenannte Steueränderungsgesetz eine Fülle von steuerlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Das Datenabrufverfahren

Rz. 40 Die S. 6 und 7 der bis zum 30.6.2021 geltenden ersten Fassung des § 22f Abs. 1 UStG (Rz. 4) regelten Einzelheiten des geplanten Datenabrufverfahrens durch die Finanzbehörde. So sollte die für den liefernden Unternehmer örtlich zuständige Finanzbehörde die Daten nach S. 1 Nr. 1 bis 3 speichern und diese zum Datenabruf bereitstellen (S. 6). Der Antragsteller war dann üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Bestellung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten

Rz. 35 Nach dem S. 2 des § 22f Abs. 1 UStG (vormals S. 4, Rz. 4) hat ein Unternehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist (Drittlandsverkäufer), spätestens mit der AntragsteIlung auf steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 72 Zu beachten ist, dass Verstöße gegen gesetzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 379 AO als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das gilt selbstverständlich auch für die Aufzeichnungspflichten nach § 22f UStG [1] und nach Art. 54c MwStVO, denn auch hierbei handelt es sich um derartige gesetzliche Aufzeichnungspflichten. Kritisch zu sehen war in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Gem. § 22f Abs. 1 S. 1 UStG hat der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 5 und 6 UStG [1] für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, Folgendes aufzuzeichnen: den vollständigen Namen und die vollst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Exkurs: Nachweis durch Bescheinigung über die steuerliche Erfassung

Rz. 42 In der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) musste der damals noch so bezeichnete Plattformbetreiber im Besitz eine Bescheinigung über die steuerliche Erfassung der auf seiner Plattform tätigen ausländischen Unternehmer sein. Wegen der u. U. weiterhin bestehenden Bedeutung dieser Regelung für Sachverhalte aus den "Altjahren" sollen die dazu gelte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt das vorgenannte Steueränderungsgesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen q...mehr