Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.2 Mobilfunkgeräte

Rz. 117 Mobilfunkgeräte i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG sind nach Auffassung der Verwaltung[1] Geräte, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Mobilfunk-Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden, unabhängig von etwaigen weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Hiervon werden insbesondere alle Geräte erfasst, mit denen Telekommunikationsleistunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.1 Allgemeines

Rz. 113 Durch Gesetz v. 16.6.2011[1] wurde mWv 1.7.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG a. F.). Die Regelung gilt nur bei Lieferungen der genannten Gegenstände, wenn der Rechnungsbetrag (netto) mindestens 5.000 EUR beträgt. Die Regelung beruh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehung und Systematik der Vorschrift; EU-rechtliche Vorgaben Rz. 1 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens sowie bei Lieferungen von Grundst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.4 Spielekonsolen

Rz. 123 Spielekonsolen sind nach der Definition in Abschn. 13b.7 Abs. 1b UStAE Computer oder computergesteuerte Geräte, die in erster Linie für Videospiele entwickelt werden. Neben den Spielen können sie weitere Funktionen bieten, z. B. Wiedergabe von Audio-CDs, Video-DVDs und Blue-ray Discs.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.3 Tablet-Computer

Rz. 122 Ein Tablet-Computer ist nach der Definition in Abschn. 13b.7 Abs. 1a UStAE ein tragbarer, flacher Computer in besonders leichter Ausführung, der vollständig in einem Touchscreen-Gehäuse untergebracht ist und mit den Fingern oder einem Stift bedient werden kann.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

3.1 Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG) Rz. 37 Nach § 3a Abs. 2 UStG ist die sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (Rz. 186) dann im Inland steuerpflichtig (Ort der Leistung im Inland), wenn sie an einen Unternehmer für dessen Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1 Allgemeine Erklärungspflichten

13.1.1 Leistungsempfänger Rz. 220 Zuständig für die Besteuerung der überwälzten USt ist das FA, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist. Für nicht im Inland ansässige Leistungsempfänger besteht eine zentrale Zuständigkeit eines bestimmten FA.[1] Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sie ihre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13 Besteuerungsverfahren

13.1 Allgemeine Erklärungspflichten 13.1.1 Leistungsempfänger Rz. 220 Zuständig für die Besteuerung der überwälzten USt ist das FA, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist. Für nicht im Inland ansässige Leistungsempfänger besteht eine zentrale Zuständigkeit eines bestimmten FA.[1] Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das FA z...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.1 Vorsteuerabzugsberechtigung bei dem Leistungsempfänger

Wurde mit dem Bau eines Gebäudes ab dem 11.11.1993 begonnen oder das Gebäude erst ab dem 1.1.1998 fertiggestellt, kann eine Option bei der Nutzungsüberlassung von Grundstücken nur nach der einschränkenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in der aktuellen Fassung erfolgen. Eine Option auf die Steuerpflicht ist nur dann möglich, wenn der Mieter bezüglich der ihm gegenüber ausgef...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Frage der Steuerbefreiung bei Schulungsleistungen hat der BFH[1] entschieden, dass der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL nicht die Erteilung von Flugunterricht...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2.3 Gestaltungsüberlegungen

Für den leistenden Unternehmer stellt sich bei den Objekten, bei denen der Bau vor dem 11.11.1993 begann und die auch vor dem 1.1.1998 fertiggestellt wurden, die Frage, ob eine Option bei der Vermietung sinnvoll ist. Dabei müssen jeweils die Besonderheiten des Einzelfalls beachtet werden, es lassen sich jedoch folgende allgemeine Grundsätze feststellen: Prüfung der Vorteilhaf...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.1.2 Sonderregelung bei Nutzung der zentralen Zollabwicklung

Neu eingeführt werden soll zum 1.1.2026 in § 21b UStG eine besondere Regelung, die umsatzsteuerrechtlich eine Sonderregelung des unionsweiten Zollkodex umsetzen soll. Nach Art. 179 UZK [1] können die Zollbehörden einer Person auf Antrag bewilligen, bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, eine Zollanmeldung für Waren abzugeben, die be...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.2 Bagatellgrenze bei vorsteuerabzugsschädlichen Umsätzen

Nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 2 UStG muss der Unternehmer die Räume ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Finanzverwaltung hat allerdings im Rahmen einer Vereinfachungsregelung [1] festgelegt, dass der Mieter auch in geringfügigem Umfang (bis maximal 5 %) die Räume für Umsätze verwenden kann, die den Vorsteuerabzug ...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat sie die folgenden Feststellungen getroffen: Nach vielen Jahren hat die Finanzverwaltung[1] zu der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Kraftstofflieferungen im ...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.2.1 Anpassung bei der Vorsteueraufteilung

Duch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung[1] soll eine erneute Anpassung bei der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG – diesmal ausdrücklich bezogen auf die Vorsteueraufteilung bei Immobilien – vorgenommen werden. Hinweis Wiederholte Anpassung des § 15 Abs. 4 UStG Eine Anpassung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG war schon zum 6.12.2024 ...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.3 Nachweisverpflichtung des leistenden Unternehmers

Der leistende Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung nachzuweisen. Dieser Nachweis ist an keine bestimmte Form gebunden. Ständig wiederholte Bestätigungen des Mieters sind nicht erforderlich, die Finanzverwaltung[1] geht jedoch davon aus, dass in Einzelfällen eine jährliche Bestätigung des Mieters ...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 1 Allgemeine Voraussetzungen für die Option

Grundsätzlich kann ein Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerfreiheit bestimmter steuerfreier Umsätze verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt.[1] Bei der Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit einem Grundstück treten aber neben diese allgemeinen Anforderungen noch weitere Voraussetzungen, die in § 9 Abs. 2 UStG geregelt...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.4.4 Steuersatz für land- und forstwirtschaftliche Erzeuger

Unternehmer, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, können die Durchschnittsatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 600.000 EUR erzielt haben. Der Durchschnittssteuersatz beträgt für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse seit dem 1.1.2025 7,8 %.[1] Wichtig Weitere Anpassung ...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2 Besonderheiten bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 11.11.1993 und Fertigstellung bis 31.12.1997

Bei Gebäuden, bei denen mit dem Bau vor dem 11.11.1993 begonnen und die auch vor dem 1.1.1998 fertiggestellt wurden, kann der leistende Unternehmer die in § 9 Abs. 2 UStG aufgeführten Leistungen steuerpflichtig behandeln, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und das Grundstück für seine unternehmerischen Zwecke verwendet. Soweit diese Voraussetzungen gegeben sind,...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2.2 Nutzung des Objekts zu anderen nichtunternehmerischen Zwecken

Bei einer Vermietung eines Objekts, das in der tatsächlichen Nutzung nichtunternehmerischen Zwecken dient und bei dem mit dem Bau des Gebäudes ab dem 1.6.1984 begonnen oder das Gebäude ab dem 1.1.1986 fertiggestellt wurde, kann der leistende Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger nicht zur Umsatzsteuer optieren. Solche nichtunternehmerischen Zwecke liegen insbesondere ...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.4.1 Die neue E-Rechnung

Hinweis Ausführliche Kommentierung der BMF-Schreiben beachten Die Finanzverwaltung hat zu den Neuregelungen zur E-Rechnung in 2 umfangreichen Schreiben Stellung genommen. In einem ersten Schreiben[1] hatte die Finanzverwaltung schon vor dem Inkrafttreten der Regelung zum 1.1.2025 umfangreich Stellung genommen. In einem zweiten Schreiben[2] wurden Fehler des ersten Schreibens ...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.2 Prüfung anhängiger Verfahren

Zum Jahreswechsel sollten immer auch die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjährung zu hemmen. Wichtige Fragen, die derzeit vom EuGH bzw. vom BFH zu klären sind, sind insbesondere: Die Frage, ob bei Hotelleistungen [1] ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden ist ode...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.4 Problem Gestaltungsmissbrauch

Eine Option zur Steuerpflicht kann in bestimmten Fällen einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO darstellen, der zur Nichtanerkennung der Option führt. Insbesondere bei gewerblichen Zwischenvermietungsmodellen für die "Altgebäude", bei denen mit dem Bau vor dem 1.6.1984 begonnen wurde und die auch vor dem 1.4.1985 fertiggestellt worden waren, kann ein Gestaltungsmissbrau...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.2.2 Übergangsregelung zum Steuerlager

Durch die sog. 2. Vereinfachungsrichtlinie[1] der EU waren in das Unionsrecht Rahmenbedingungen zur Gewährung einer Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit einem von jedem EU-Mitgliedstaat selbst zu definierenden Umsatzsteuerlager festgesetzt worden. Durch die Regelung sollte eine Gleichbehandlung von bestimmten Unionswaren mit Drittlandswaren in Zolllagern...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.4.2 Reform der Kleinunternehmerbesteuerung

Hinweis BMF hat umfassend den UStAE angepasst Die zum 1.1.2025 in Kraft getretenen Veränderungen bei der nationalen Kleinunternehmerbesteuerung und die erstmals mögliche grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung in der Europäischen Union sind von der Finanzverwaltung[1] mit einer umfassenden Anpassung des UStAE begleitet worden. Insoweit wird auf die umfangreiche Komme...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel bzw. der Prüfung bei Abgabe der Jahressteuererkläru...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.1 Zum Jahreswechsel zu prüfende Wahlrechte

Möchte ein Unternehmer bestimmte Wahlrechte ausüben, muss dies – anders als im Ertragsteuerrecht – häufig schon rechtzeitig, zum Teil schon vor Beginn des Kalenderjahrs, geschehen. Für den Jahreswechsel 2025/2026 sind in der Umsatzsteuer insbesondere zu beachten: Möchte ein Unternehmer, der vor mehr als 5 Jahren auf die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung verzichtet hatt...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.3.2 Ausblick zum 1.1.2028: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs ändert sich

Obwohl es noch einige Zeit hin ist, sollte schon jetzt vorausschauend berücksichtigt werden, dass sich zum 1.1.2028 der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zum Teil ändert und dadurch grundlegende Änderungen in der Buchhaltung erforderlich sind. Derzeit ist es für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers unerheblich, ob der leistende Unternehmer seine Umsätze nach vereinbarten En...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / Zusammenfassung

Überblick Bei steuerfreien Vermietungsumsätzen oder anderer Überlassung von Grundstücksteilen kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt. Der Gesetzgeber hat in zwei Schritten Mitte der achtziger Jahre und Mitte der neunziger Jahre die Möglichkeiten bei der Option in diesen Fällen durch wei...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.3 Entscheidungskriterium Baubeginn

Für die Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsvorschrift bei der Option zur Steuerpflicht in Abhängigkeit von der Nutzung des Objekts kommt es entscheidend darauf an, wann mit dem Bau begonnen wurde. Als Baubeginn ist dabei die Ausführung von tatsächlichen Bauhandlungen zu sehen, der Antrag auf Baugenehmigung ist nicht entscheidend. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind s...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.1.1 Restaurant- und Verpflegungsumsätze

Durch das Steueränderungsgesetz 2025 soll die Absenkung des Steuersatzes auf 7 % für die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1.1.2026 wieder – diesmal aber unbefristet – in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG umgesetzt werden. Die Ermäßigung des Steuersatzes soll weiterhin nur die Abgabe von Speisen, nicht aber die von Getränken, betreffen. Damit würde sich dann ab dem 1...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1 Gebäude, bei denen mit dem Bau ab dem 11.11.1993 begonnen wurde oder die ab dem 1.1.1998 fertiggestellt worden sind

2.1.1 Vorsteuerabzugsberechtigung bei dem Leistungsempfänger Wurde mit dem Bau eines Gebäudes ab dem 11.11.1993 begonnen oder das Gebäude erst ab dem 1.1.1998 fertiggestellt, kann eine Option bei der Nutzungsüberlassung von Grundstücken nur nach der einschränkenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in der aktuellen Fassung erfolgen. Eine Option auf die Steuerpflicht ist nur dann...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einschränkungen bei der Opt... / 2.2.1 Nutzung des Objekts zu Mietwohnzwecken

Wird das Objekt in der Endnutzung zu Mietwohnzwecken genutzt, kann der leistende Unternehmer dann nicht zur Steuerpflicht optieren, wenn mit dem Bau ab dem 1.6.1984 begonnen oder wenn das Objekt ab dem 1.4.1985 fertiggestellt wurde. Auch in diesen Fällen ist nicht entscheidend, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde, wann die Vermietung durchgeführt wird oder wann der leis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.3.1 Aufhebung der Freizone Cuxhaven

Durch das Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften soll zum 1.1.2027 die Freizone des Hafens Cuxhaven ("Freihafen Cuxhaven") aufgehoben werden.[1] Die Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG als Betreiberin der Freizone Cuxhaven hat die Aufhebung des Freizonenstatus beantragt, da das wirtschaftliche Bedürfnis für die Aufrechterhaltung der Fr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 2 Steuererklärung 2025

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen –eine Jahressteuererklärung über die amtlich bestimmte Schnittstelle[1] zu übermitteln. Kleinunternehmer sind aber seit 2024 von der Verpflichtung, eine Jahressteuererklärung abzugeben, grundsätzlich befreit. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regelmäßig 7 Monate n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.14 Geänderte Steuersatzbestimmungen in den EU-Mitgliedstaaten auf Basis der durch die RL (EU) 2022/542 geänderten MwStSystRL ab 1.6.2024

Belgien Der bisher nur vorübergehend (von 2021 bis 31.12.2023) geltende Steuersatz von 6 % für den Abriss und Wiederaufbau von Privatwohnungen gilt einstweilen bis 31.12.2025. Die Steuersatzermäßigung soll nur für Privatpersonen gelten, die ein neues Haus bauen, nachdem sie das alte abgerissen haben. Immobilienentwickler, die nach dem Abriss der alten Wohnungen neue Privatwoh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3.2 Kein umsatzsteuerlicher Unternehmer

Umsatzsteuerlich kann der "Scheinselbstständige" nicht als Unternehmer angesehen werden. Infolgedessen darf der Auftraggeber die gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Rechnungsberichtigung nur mit Zustimmung des Finanzamts Gleichwohl schuldet der Scheinselbstständige diese gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 UStG (unberech...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 7 Gewerbeertrag bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (§ 7 S. 3 Halbs. 2 GewStG)

Rz. 119 Nach § 7 S. 3 Halbs. 2 GewStG gilt als Gewerbeertrag auch das nach § 8 Abs. 1 S. 3 KStG ermittelte Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen i. H. v. 16 % der Entgelte i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG aus Werbesendungen (Fiktion). Bei der Regelung handelt es sich um eine unwiderlegbare Vermutung. Sie betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags für Werbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf die Steuerfreiheit von Vermietungsumsätzen nach § 9 Abs. 2 UStG – Plädoyer für eine Reform (USTB 2025, Heft 11, S. 354)

StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Der folgende Beitrag geht auf ein aktuelles Umsatzsteuerproblem für traditionell voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer, insbesondere Einzelhändler im Bereich Elektronik, ein. Die strenge Ausgestaltung des eigentlich zur Missbrauchsbekämpfung geschaffenen § 9 Abs. 2 UStG kann zu neutralitätswidrigen massiven Umsatzsteuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für Umsätze mit NFTs nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG (USTB 2025, Heft 11, S. 358)

Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld LL.M. / Anja Bürgel LL.B.[*] Nach dem EuGH (EuGH, Urt. v. 22.10.2015 – C-264/14 – Hedqvist, UR 2015, 864) fällt der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt unter die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Das BMF hat dies auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG übertragen und damit klargestellt, dass sog. Curren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / 1. Ausgangsfrage: Fallen NFTs unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 b) UStG?

Als Kryptowerte werden digitale Darstellungen eines Wertes oder eines Rechts verstanden, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können.[1] Der Überbegriff Kryptowerte umfasst dabei sowohl herkömmliche Kryptowährungen (sog. Currency Token) als auch sonstige Token wie die str...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteuerabzug bei Kleinunt... / Hintergrund

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die geringe Umsätze erzielen. Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nach dem Umsatzsteuergesetz in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss ein Unternehmer keine Umsatzsteuer abführen und in Rechnung stellen. Im Gegenzug darf der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / c) Verfehlte sog. "Bagatellgrenze"

Ungewollte Nachteile: Es zeigte sich bereits sehr schnell, dass § 9 Abs. 2 UStG zu ungewollten umsatzsteuerlichen Nachteilen führen konnte. Der unglückliche Wortlaut, der eine Ausschließlichkeit der Nutzung forderte, bedeutete und bedeutet, dass bereits ein einziger vorsteuerschädlicher Umsatz die Option unmöglich gemacht hätte. Wenn beispielsweise ein Juwelier einen einzige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / 2. Einführendes Fallbeispiel mit Problemdarstellung

§ 9 Abs. 2 UStG sieht vor, dass ein Vermieter nur auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Immobilien an einen anderen Unternehmer verzichten kann, soweit dieser die Mietsache ausschließlich für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze verwendet. Die sich aus § 27 Abs. 2 UStG ergebende erleichterte Regelung für sog. Altbauten ist von abnehmender Relevanz.[...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / f) Lösungsvorschlag: großzügigere Schädlichkeitsgrenze oder prozentuale Option

Wie sich gezeigt haben sollte, führt die als Vorschrift zur Bekämpfung bestimmter, als Missbrauch angesehener Gestaltungen eingeführte Norm des § 9 Abs. 2 UStG zu neutralitätswidrigen Belastungen von Unternehmen, die eigentlich weitgehend oder sogar fast ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigt wären. Bereits relativ geringe vorsteuerschädliche Umsätze eines Mieters bewir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorlage an das EuG zu Dreie... / 2. Anmerkung

Das Vorlageverfahren betrifft zwei interessante und über den Einzelfall hinaus bedeutsame Fragen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / a) Entstehungsgeschichte

Intention der Verhinderung von "Zwischenmietern": Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in ihrer heutigen Gestalt wurde zum 1.1.1994 eingeführt.[9] Ausweislich der Gesetzesbegründung sollten unerwünschte Gestaltungen in Form der sog. "Vorschaltmodelle" verhindert werden.[10] Bei diesen Modellen wurden sog. Zwischenvermieter eingesetzt, um bei Immobilien, die von nicht zum Vorst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / e) Vergleich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung selbstgenutzter betrieblicher Immobilien

Besonders erschreckend ist die Ungleichbehandlung selbstgenutzter und angemieteter Immobilien in Hinblick auf das Vorsteuerabzugsrecht aus den Investitions- und laufenden Aufwendungen für das Objekt. Erwirbt oder errichtet der Unternehmer ein Gebäude selbst, so kommt es nur im präzisen Umfang der vorsteuerschädlichen Verwendung zur Versagung des Vorsteuerabzugsrechts. § 15 Ab...mehr