Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 398 Unter Nr. 21 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse aus Position 1211 des Zolltarifs: Rz. 399 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 355 Die vorstehende Fassung der Nr. 15 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen (Pulver, Granulat und Pellets von Trockenkartoffeln wer... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 494 Im Einzelnen fallen unter Nr. 32 der Anlage 2 des UStG: Rz. 495 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 441 Die vorstehende Fassung der Nr. 28 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 23 der Anlage des UStG. G... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 451 Die vorstehende Fassung der Nr. 29 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Der Wortlaut der Vorschrift entspricht der bis zum 31.12.1987 gültigen Nr. 24 der Anlage des UStG. Materiell... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 414 Unter Nr. 23 der Anlage 2 des UStG fallen alle Erzeugnisse der Positionen 1213 00 00 und 1214 des Zolltarifs: Rz. 415 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Kunstgegenstände und Sammlungsstücke

Rz. 38 Ebenso wie die Einbeziehung der wichtigsten Waren des Buchhandels und des graphischen Gewerbes hat die Einbeziehung der Kunstgegenstände und Sammlungsstücke in den ermäßigten Steuersatz kulturpolitische Gründe. Auch sie sollte Mehrbelastungen im Bereich des Kunsthandels, die eine Verlagerung der Geschäfte in das Ausland hätten befürchten lassen, vermeiden. Darüber hin... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.3 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs gehörende Waren

Rz. 650 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs (und damit nicht zu den begünstigten Erzeugnissen nach Nr. 49 der Anlage 2 des UStG) gehören beispielsweise: Rz. 651 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 372 Im Einzelnen fallen unter Nr. 18 der Anlage 2 des UStG: Rz. 373 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.46.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 622 Die vorstehende Fassung der Nr. 46 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Eine redaktionelle Änderung erfuhr die Vorschrift durch Art. 5 Nr. 36 Buchst. a des Steueränd... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.22.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 407 Unter Nr. 22 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse aus Position 1212 des Zolltarifs in der in dieser Position beschriebenen Beschaffenheit: Rz. 408 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.16.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 360 Die vorstehende Fassung der Nr. 16 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen (Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten wird gesondert ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 550 Die vorstehende Fassung der Nr. 35 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Nr. 30 der Anlage des UStG. Grundsätzlich... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Allgemeines

Rz. 188 Unter Nr. 3 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 3 des Zolltarifs (Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere) mit Ausnahme von Zierfischen, Langusten, Hummer einschließlich der sog. Schwänze (Tiere ohne Kopf, Scheren und Füße), Austern und Schnecken. Rz. 189 Zu Kap. 3 des Zolltarifs gehören lebende Fische, Krebstiere, Weichtiere und ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Allgemeines

Rz. 203 Unter Nr. 4 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 4 des Zolltarifs (Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier und Eigelb sowie natürlicher Honig) mit Ausnahme von ungenießbaren Eiern ohne Schale, von ungenießbarem Eigelb sowie von genießbaren Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Position 0410 (Rz. 208). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundesta... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 221 Im Einzelnen fallen unter Nr. 5 der Anlage 2 des UStG: Rz. 222 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 551 Unter Nr. 35 der Anlage 2 des UStG fallen nur Milchmischgetränke aus Position 2202 des Zolltarifs, die mengenmäßig zu mindestens 75 % aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen, z. B. Milchgetränke mit Zusatz von Kakao (Kakaomilch) oder Fruchtsäften (Fruchttrunk), mit oder ohne Zusatz von Kohlensäure. Der Anteil von 75 % an Milch oder Milcherzeugnissen bezieht sich au... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 311 Die vorstehende Fassung der Nr. 12 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 13 der Anlage des UStG. G... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 828 Die vorstehende Fassung der Nr. 55 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 12 Nr. 21 des Gesetzes v. 12.12.2019[1] Hierdurch werden Menstruationsartikel erstmals in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2020 in Kraft getreten (Art. 39 Abs. 2 JStG 2019). Der ermäßigte USt-Satz für die Monatshygieneprodukte ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuh... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.5 Abgrenzung begünstigter Futtermittel zu nicht begünstigten Fütterungsarzneimitteln

Rz. 580 Nach dem Wegfall der Steuerermäßigung für Fütterungsarzneimittel (Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG) zum 1.1.2002 (Rz. 613) können lediglich Futtermittel unter die Steuerermäßigung fallen. Die Verwaltung hat Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Lieferung oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln die Steuerermäßigung für Futtermittel in An... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 328 Die vorstehende Fassung der Nr. 13 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 14 der Anlage des UStG. G... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.5 Einlagerung von Getreide

Rz. 334 Landwirte lagern das geerntete Getreide verschiedentlich bei Landhändlern ein, ohne es jedoch sofort zu veräußern. Da die Landhändler nicht in der Lage sind, jede Partie getrennt zu lagern, schütten sie Getreide gleicher Art und Güte zusammen. Zivilrechtlich werden die Landwirte dadurch Miteigentümer des vermengten Getreides.[1] Aufgrund der mit den Landwirten getrof... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 557 Unter Nr. 36 der Anlage 2 des UStG fällt lediglich Speiseessig der Position 2209 00 des Zolltarifs. Rz. 558 Hierzu gehören Gärungsessig (d. h. durch Essiggärung aus alkoholischen Flüssigkeiten gewonnenes Erzeugnis) ohne Rücksicht auf den Gehalt an Essigsäure, z. B. Weinessig, Malzessig, Obstessig, Bieressig, Essig aus Apfelwein, Birnenwein oder anderen vergorenen Fruch... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.3 Allgemeines

Rz. 442 Unter Nr. 28 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 16 des Zolltarifs mit Ausnahme von Kaviar und der Zubereitungen von Langusten, Hummern, Austern und Schnecken. Dazu gehören genießbare Zubereitungen aus Fleisch oder aus Schlachtnebenerzeugnissen, auch von Wildbret und Geflügel (z. B. Zubereitungen von Füßen, Häuten, Herzen, Zungen, Lebern, Därmen, Magen u... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.3 Allgemeines

Rz. 452 Unter Nr. 29 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 17 des Zolltarifs, nämlich Zucker (Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose, Fructose usw.), Sirupe, Invertzuckercreme, Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker sowie Zucker und Melassen, karamellisiert, und Zuckerwaren. Rz. 453 Hierzu gehören nicht die meisten chemisch reinen Zucker einschließlic... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.6 Werklieferung von Futtermitteln im Fall der Materialbeistellung

Rz. 582 Umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten können sich bei der Werklieferung von Futtermitteln im Fall der Materialbeistellung ergeben. Gegenstand der Werklieferung ist in diesen Fällen der vom Werkunternehmer beschaffte Hauptstoff in dem durch seine Verarbeitung veränderten Zustand, aber ohne das vom Auftraggeber beigestellte Material. Die Werklieferung unterliegt dem er... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Rollstühle für Kranke oder Behinderte sowie orthopädische Hilfsmittel

Rz. 40 Anders als im bis 31.12.1967 geltenden Umsatzsteuerrecht sieht das ab 1.1.1968 geltende UStG eine Befreiung der Umsätze an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung nicht mehr vor, weil eine solche Maßnahme Subventionscharakter hätte.[1] Um die dadurch eintretenden Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger auf ein politisch vertretbares Maß zu reduzieren, hat... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.24.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 419 Unter Nr. 24 der Anlage 2 des UStG fallen nur Pektinstoffe, Pektinate und Pektate (Unterposition 1302 20 des Zolltarifs). Pektinstoffe (im Handel allgemein als Pektine bezeichnet) sind Polysaccharide, die sich von der Polygalakturonsäure ableiten. Sie finden sich in den Zellen gewisser Pflanzen (insbesondere gewisser Früchte und Gemüse) und werden technisch aus den R... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.3 Allgemeines

Rz. 635 Unter Nr. 48 der Anlage 2 des UStG fallen ab dem 6.12.2024 alle Hölzer der in Nr. 48 Buchst. a aufgeführten Holzerzeugnisse aus Unterposition 4401 des Zolltarifs und nach Nr. 48 Buchst. b sämtliche Holzerzeugnisse, die in die Unterpositionen 4401 3100, 4401 3200, 4401 3900, 4401 4100 und 4401 4900 des Zolltarifs einzureihen sind. Bearbeitungen, die zum Konservieren o... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf das Gesamtentgelt

Rz. 110 Bei der Lieferung von Gegenständen der Anlage 2 des UStG bemisst sich der steuerbegünstigte Umsatz nach dem Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Steuersatz ist auf das gesamte Entgelt für die bewirkte Lieferung anzuwenden. Zusätzliche Entgelte i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 3 UStG (z. B. Ausgleichsbeträge und Zuschüsse zur Preisauffüllung)[1] teilen das Schicksal des H... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein – vor dem 1.7.2020 und in der Zeit v. 1.1.2024 bis 31.12.2025 dem allgemeinen Steuersatz unterliegender – "Vor-Ort-Umsatz" von einem – in allen Zeit dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden – "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art u... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.9 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 776 Im Einzelnen fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 des UStG: Rz. 777 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 196 Im Einzelnen fallen unter Nr. 3 der Anlage 2 des UStG: Rz. 197 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.3 Allgemeines

Rz. 732 Unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Körperersatzstücke, orthopädischen Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen für Menschen. Zunächst ist jedoch zu prüfen, ob eine Steuerbefreiung in Betracht kommt. Die Lieferungen von Körperersatzstücken und ortho... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 444 Im Einzelnen fallen unter Nr. 28 der Anlage 2 des UStG: Rz. 445 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 523 Unter Nr. 34 der Anlage 2 des UStG fällt nur Wasser aus Unterposition 2201 90 00 des Zolltarifs. Dazu gehört nur natürliches, gewöhnliches Wasser, auch wenn es durch physikalische oder chemische Verfahren gereinigt (z. B. filtriert, entkeimt, geklärt oder entkalkt) ist, insbesondere das übliche Leitungswasser. Begünstigt ist die Abgabe von Wasser zum Gebrauch oder Ve... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.3 Allgemeines

Rz. 425 Unter Nr. 26 der Anlage 2 des UStG fallen – soweit genießbar – nur die in den Buchst. a bis f der Vorschrift ausdrücklich aufgeführten tierischen und pflanzlichen Fette und Öle der Positionen 1501 00 bis 1503 00 sowie 1507 bis 1517 des Zolltarifs. Rz. 426 Hierzu gehören z. B. nicht Fette und Öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert (Position 1504 des Zol... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.4 Abgrenzung von Kunstgegenständen nach dem Zolltarif

Rz. 765 Von Nr. 53 der Anlage 2 des UStG werden nicht alle Kunstgegenstände umfasst, sondern nur solche, die unter die Positionen 9701, 9702 und 9703 des Zolltarifs fallen (Rz. 769 und 777ff.). Gegen diese Beschränkung sind aus Kunstkreisen seit Einführung der MwSt. in Deutschland zum 1.1.1968 wiederholt Einwendungen erhoben worden.[1] Der Gesetzgeber hat im Jahr 1967 den er... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Lebensmittel

Rz. 32 Die ermäßigte Besteuerung der essbaren Lebensmittel (Nahrungsmittel) hat in erster Linie sozialpolitische Gründe. Lebensmittel gehören zu den Gütern des lebensnotwendigen Bedarfs, für die schon bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Milderung der Regressionswirkung der USt (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 8) einen ermäßi... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 468 Im Einzelnen fallen unter Nr. 30 der Anlage 2 des UStG: Rz. 469 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 296 Im Einzelnen fallen unter Nr. 11 der Anlage 2 des UStG: Rz. 297 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Futtermittel

Rz. 28 Futtermittel sind aus agrarpolitischen Gründen in die Liste der ermäßigt besteuerten Waren aufgenommen worden. Die Aufnahme hängt ebenfalls mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) zusammen. Unterläge die Land- und Forstwirtschaft der Regelbesteuerung, hätte es wegen des möglichen Vorsteuerabzugs keiner Steuerermäßigung fü... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des grafischen Gewerbes

Rz. 35 Für den gesamten Bereich der kulturellen Leistungen (einschließlich Unterhaltungsleistungen) hatte der Regierungsentwurf des UStG 1967 Steuervergünstigungen nicht vorgesehen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags war jedoch der Auffassung, dass die Anwendung des Normalsteuersatzes im Kulturbereich, der bis dahin weitgehend steuerlich präferiert war (z. B. durch... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 316 Im Einzelnen fallen unter Nr. 12 der Anlage 2 des UStG: Rz. 317 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Historische Entwicklung

Rz. 56 Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Restaurants und Gaststätten um Lieferungen (Essenslieferungen) handele. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG i. d. F. bis zum 26.6.1998 waren dementsprechend die "Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle" von der Steuerermäßigung der in d... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.2 Allgemeines

Rz. 792 Ab 1.1.1995 besteht für Wiederverkäufer von Sammlungsstücken usw. unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die sog. Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anzuwenden. Im Rahmen der Differenzbesteuerung ist auch auf die Umsätze von Sammlungsstücken i. S. d. Nr. 54 der Anlage bzw. der Anlage 2 des UStG stets der allgemeine Steuersatz anzuwenden (Rz. 762). Bei Ums... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 718a Die vorstehende Fassung der Nr. 50 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes v. 25.7.2014.[1] Hierdurch werden Hörbücher und dgl. in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2015 in Kraft getreten (Art. 28 Abs. 5 KroatienG). Der ermäßigte USt-Satz für Hörbücher und dgl. ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuhren, innergemeinsch... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 176 Im Einzelnen fallen unter Nr. 2 der Anlage 2 des UStG: Rz. 177 Rz. 178 mehr