Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt der Regelung

2.1 Die gesonderte Erklärung der Bemessungsgrundlagen 2.1.1 Allgemeines Rz. 20 Gemäß § 18b S. 1 UStG hat der Unternehmer (1) die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, (2) seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die gesonderte Erklärung der Bemessungsgrundlagen

2.1.1 Allgemeines Rz. 20 Gemäß § 18b S. 1 UStG hat der Unternehmer (1) die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, (2) seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und (3) seiner Lief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 18b UStG wurde mit der Gesamtregelung des damals neuen europäisch ausgerichteten Umsatzsteuerrechts durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 3.4.1992[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / 3. Erweiterung § 26a UStG

Die Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wurde in Nr. 109 Abs. 4 erweitert. Es ist nun auch für Bußgeldverfahren nach § 26a Abs. 2 Nr. 8 bis Nr. 10 UStG zuständig.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 15 [Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen]

1 Entstehung, Entwicklung und Bedeutung der Vorschrift 1.1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. regelte, dass auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zunächst in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Nachdem diese Gastronomieumsätze nach dem Auslaufen der bis 31.12.2023 be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Einzweck- und Mehrzweckgutscheine

Rz. 67 Viele Gastronomen haben in der Corona-Krise ihre Stammgäste gebeten, zur Überbrückung der Umsatzausfälle des Betriebs oder zur Vermeidung der Insolvenz Gutscheine käuflich zu erwerben, die dann bei Wiedereröffnung des Lokals eingelöst werden könnten. Ansonsten sind Gutscheine in der Gastronomie (sog. Restaurantgutscheine) als Geschenk zu allen möglichen Gelegenheiten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Abgrenzung von Lieferungen und Dienstleistungen

Rz. 38 Verzehrfertig zubereitete Speisen können sowohl im Rahmen einer – stets dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. verschiedenen Nrn. der Anlage 2 des UStG unterliegenden – Lieferung (z. B. Speisen zum Mitnehmen) als auch im Rahmen einer – bis 30.6.2020 und in der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden – sonstigen Lei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sonstige Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen

Rz. 76 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG betrifft nicht nur die klassische Gastronomie und Hotellerie (Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen), sondern gilt für alle Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen. Dies sind z. B. Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Salatbars, Caterer, Party-Service-Betriebe, Cafés, E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Rz. 40 Speisen zum Mitnehmen ("to go") bieten neben Imbissbetrieben und Fast-Food-Ketten auch normale Restaurants und Gaststätten (z. B. Pizzerien mit Pizza-Bringdienst) an. Nach der wegen der COVID-19- Pandemie behördlich verfügten Schließung von Restaurants und Gaststätten ab März 2020 und in den nachfolgenden Lockdowns haben darüber hinaus weitere gastronomische Betriebe ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Grundsätze zur zeitlichen Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 42 Allgemein sind Gesetzesänderungen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ist zwar am Tag nach der Verkündung im BGBl I 2020, 1385, somit am 30.6.2020 in Kraft getreten (Rz. 3). In § 12 Abs. 2 Nr. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Preisgestaltung nach Steuerermäßigungen

Rz. 31 Entsprechend der Begründung für die zunächst bis zum 30.6.2021 vorgesehene befristete Steuersatzabsenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wollte beobachten, wie sich die Änderung auf die Umsätze und die Abgabepreise auswirk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begünstigung aller Arten von Speisen

Rz. 51 Bis zum 30.6.2020 und in der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 ist die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung (Essen im Lokal) insgesamt der USt zum allgemeinen Steuersatz von 19 % zu unterwerfen. Dies gilt auch für Milch und bestimmte Milchmischgetränke, die im Falle einer Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden.[1] Vom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Eigenverbrauch von Speisen und Getränken

Rz. 80 Die Grundsätze für die Abgrenzung von Nahrungsmittellieferungen und Restaurantdienstleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rz. 61ff.) gelten auch für unentgeltliche Wertabgaben. Nach der Verwaltungsauffassung[1] liegt eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG vor, wenn der Verzehr von Speisen und Getränken durch den Unternehmer selbst als sonstige Lei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Ursprünglich vorgesehene Steuersatzsenkung vom 1.7.2020 bis 30.6.2021

Rz. 3 Die Gastronomie- und Hotellerieverbände (insbesondere der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA) forderten bereits seit vielen Jahren, auf Gastronomieumsätze den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 23). Diese Forderung, die in der Corona-Krise nochmals mit Nachdruck vorgetragen wurde, fand schließlich in der Politik Gehör. Der Koalition...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Begriff der Speisen

Rz. 36 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist die Abgabe von Getränken sowohl in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 als auch ab 1.1.2026 von der Steuerermäßigung ausgenommen. Das bedeutet, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt. Der Begriff der Speisen ist nach der Entstehungsgeschi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Wiedereinführung der Steuerermäßigung für Gastronomieumsätze ab 1.1.2026

Rz. 48 Zum 1.1.2026 hat der Gesetzgeber die Steuerermäßigung für die Abgabe von Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal jedoch ohne zeitliche Befristung – durch das StÄndG 2025 wieder eingeführt, indem § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG neu gefasst wurde[1] (Rz. 18 – 27). Damit ist auf die Abgabe von Speisen in der Gastronomie ab dem 1.1.2026 wieder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Gutschein gilt für Speisen und Getränke

Rz. 71 Bei Restaurantgutscheinen, die in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ausgestellt wurden und die sowohl für Speisen als auch für Getränke eingelöst werden können, liegen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 14 UStG für Einzweckgutscheine nicht vor, weil mit diesen Gutscheinen sowohl Speisen zum ermäßigten Steuersatz als auch Getränke zum allgemeinen Steuersatz in Anspruc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Aufteilung von Verpflegungsleistungen in Hotels und Pensionen

Rz. 61 In Beherbergungsbetrieben (insbesondere Hotels und Pensionen) unterliegt die Beherbergungsleistung (Übernachtung im Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer) dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), im Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2020 mit 5 %, ab 1.1.2021 mit 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist in diesen Betrieben vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 und ab 1.1.2026 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Unionsrecht

Rz. 28 Die EU-Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nur auf solche Arten von Umsätzen einen ermäßigten Steuersatz anwenden, die in Anhang III der MwStSystRL expliziert aufgeführt sind (§ 12 UStG Rz. 98). Sie sind allerdings nicht verpflichtet, von einer nach dem Unionsrecht möglichen Steuerermäßigung in ihrem nationalen Recht Gebrauch zu machen (§ 12 UStG Rz. 113). Mangels ex...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Steuerliche Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 49 Gastwirte usw., die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) besteuern (sog. Ist-Besteuerung) müssen An- und Vorauszahlungen für spätere Umsätze im Zeitpunkt des Geldeingangs versteuern. Aber auch Gastwirte, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Soll-Besteuerung), müssen An- oder Vorauszahlungen für spätere Restaurantdienstleistunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Unterschiedliche Besteuerung von Speisen und Getränken

Rz. 53 Die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a.F als auch in der aktuellen Fassung der Vorschrift ausdrücklich von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausgenommen. Deshalb müssen Gastwirte usw. im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 und ab 1.1.2026 zwischen der Abgabe von begünstigten Speisen u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Steuerermäßigung lief automatisch zum 31.12.2023 aus

Rz. 11 Die durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020[1] ab 1.7.2020 neu in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG eingeführte Steuerermäßigung für die Gastronomiebranche war von vornherein in der Vorschrift selbst bis 30.6.2021 befristet. Im Anschluss daran wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen

Rz. 35 Bei der Fortführung der bisherigen Preise über den 31.12.2025 hinaus konnte ein Gast, der die Speisen als Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens erwarb (sog. Geschäftsessen), weniger Vorsteuer als bisher abziehen. Praxis-Beispiel In einer Gaststätte betrug der Preis für ein einfaches Schnitzel laut Speisekarte bis zum 31.12.2025 11,90 EUR (Entgelt 10 EUR zuzüglich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025

Rz. 18 Im Herbst 2024 ist die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP zerbrochen. Dies führte zu der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.2.2025. In ihren Wahlprogrammen hierfür hatten sich CDU, CSU, FDP und AfD für eine Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz ausgesprochen.[1] Tatsächlich vereinbarten die aus den Neuwahlen h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Begriff der Getränke

Rz. 37 Als Getränke sind nach dem Sprachgebrauch alle Flüssigkeiten zu verstehen, die unmittelbar – d. h. ohne weitere Zubereitung – zum Trinken durch Menschen geeignet sind. Ähnlich wie bei den Speisen ist auch bei den Getränken eine weite Auslegung geboten. Unter den Begriff der Getränke fallen sowohl alkoholische als auch alkoholfreie Getränke. Als nicht begünstigte Geträ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Getränkeabgabe ist Hauptleistung

Rz. 57 Weil der Gesetzgeber sowohl in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. als auch in der aktuellen Fassung der Vorschrift die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen hat, ist die Abgabe von Speisen einerseits und von Getränken andererseits jeweils als Hauptleistung anzusehen. Die Hauptleistung "Speisenabga...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 77 Soweit Betriebe bis 30.6.2020 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum allgemeinen Steuersatz ausgeführt haben, brauchte nicht weiter untersucht zu werden, ob weitere Leistungen dieser Betriebe für ihre Kunden als Haupt- oder Nebenleistungen zu beurteilen waren, weil ja sämtliche Leistungen dem allgemeinen Steuersatz unterlagen. In der Zeit vom 1.7.2020 bis 31...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Zukunft der Vorschrift

Rz. 87 Im Gegensatz zu der Vorgängerregelung enthält § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG i. d. F. des StÄndG 2025 keine Befristung. Die Wiedereinführung der Steuerermäßigung für die Speisenabgabe in der Gastronomie zum 1.1.2026 ist nicht nur in der Literatur, sondern auch in der Politik auf heftige Kritik gestoßen (Rz. 23ff.). Deshalb ist es nicht ausgeschlossen, dass bei einer eventuel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. regelte, dass auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zunächst in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Nachdem diese Gastronomieumsätze nach dem Auslaufen der bis 31.12.2023 befristeten Steuerermäßigung in den Jahren 2024 und 2025 dem allgemeinen Steuersatz u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Nutznießer der Steuerermäßigung

2.1 Preisgestaltung nach Steuerermäßigungen Rz. 31 Entsprechend der Begründung für die zunächst bis zum 30.6.2021 vorgesehene befristete Steuersatzabsenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wollte beobachten, wie sich die Änderung a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Speisen- und Getränkeabgabe vor und nach der Ermäßigung zum 1.1.2026

3.1 Definition von Speisen und Getränken 3.1.1 Begriff der Speisen Rz. 36 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist die Abgabe von Getränken sowohl in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 als auch ab 1.1.2026 von der Steuerermäßigung ausgenommen. Das bedeutet, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Vergebliche Initiativen der Politik zur Verlängerung der Steuerermäßigung

1.3.3.1 Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rz. 15 Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages (seit Dezember 2021 in der Opposition) hatte erstmals im Jahr 2022 beantragt, die Umsatzsteuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unbefristet fortzuführen.[1] Dies hat der BT-Finanzausschuss mit den Stimmen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen

4.3.1 Absenkung des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomieumsätze von 19 % auf 5 % zum 1.7.2020 Rz. 45 Als steuerliche Entlastungsmaßnahme für die Gastronomiebranche hat der Gesetzgeber zunächst durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz[1] eine zeitlich befristete Steuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen eingeführt (Rz. 1). Im Rahmen des Konjunktur-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelheiten der Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

5.1 Begünstigung aller Arten von Speisen Rz. 51 Bis zum 30.6.2020 und in der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 ist die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung (Essen im Lokal) insgesamt der USt zum allgemeinen Steuersatz von 19 % zu unterwerfen. Dies gilt auch für Milch und bestimmte Milchmischgetränke, die im Falle einer Lieferung dem ermäßig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Speise- und Getränkeanteil bei Gesamtpreisen

5.4.1 Getränkeabgabe ist Hauptleistung Rz. 57 Weil der Gesetzgeber sowohl in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. als auch in der aktuellen Fassung der Vorschrift die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen hat, ist die Abgabe von Speisen einerseits und von Getränken andererseits jeweils als Hauptleistung anz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ausgestellte Gutscheine

6.3.1 Gutschein gilt für Speisen und Getränke Rz. 71 Bei Restaurantgutscheinen, die in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ausgestellt wurden und die sowohl für Speisen als auch für Getränke eingelöst werden können, liegen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 14 UStG für Einzweckgutscheine nicht vor, weil mit diesen Gutscheinen sowohl Speisen zum ermäßigten Steuersatz als auch G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung, Entwicklung und Bedeutung der Vorschrift

1.1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. regelte, dass auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zunächst in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Nachdem diese Gastronomieumsätze nach dem Auslaufen der bis 31.12.2023 befristeten Steuerermäßigung in den Jahren 2024 und 2025...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitliche Anwendung der Steuerermäßigung

4.1 Grundsätze zur zeitlichen Anwendung des ermäßigten Steuersatzes Rz. 42 Allgemein sind Gesetzesänderungen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ist zwar am Tag nach der Verkündung im BGBl I 2020, 1385,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Definition von Speisen und Getränken

3.1.1 Begriff der Speisen Rz. 36 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist die Abgabe von Getränken sowohl in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 als auch ab 1.1.2026 von der Steuerermäßigung ausgenommen. Das bedeutet, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt. Der Begriff der Speisen ist n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausstellung und Einlösen von Gutscheinen

6.1 Einzweck- und Mehrzweckgutscheine Rz. 67 Viele Gastronomen haben in der Corona-Krise ihre Stammgäste gebeten, zur Überbrückung der Umsatzausfälle des Betriebs oder zur Vermeidung der Insolvenz Gutscheine käuflich zu erwerben, die dann bei Wiedereröffnung des Lokals eingelöst werden könnten. Ansonsten sind Gutscheine in der Gastronomie (sog. Restaurantgutscheine) als Gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Anwendung der Steuerermäßigung auf weitere Betriebe

7.1 Sonstige Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen Rz. 76 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG betrifft nicht nur die klassische Gastronomie und Hotellerie (Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen), sondern gilt für alle Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen. Dies sind z. B. Imbissbetriebe, Würstche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzgebungsverfahren

1.2.1 Ursprünglich vorgesehene Steuersatzsenkung vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 Rz. 3 Die Gastronomie- und Hotellerieverbände (insbesondere der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA) forderten bereits seit vielen Jahren, auf Gastronomieumsätze den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 23). Diese Forderung, die in der Corona-Krise nochmals mit Nachdr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Wiedereinführung der Steuerermäßigung ab 1.1.2026

1.4.1 Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Rz. 18 Im Herbst 2024 ist die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP zerbrochen. Dies führte zu der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.2.2025. In ihren Wahlprogrammen hierfür hatten sich CDU, CSU, FDP und AfD für eine Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz ausgesprochen.[1]...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bemühungen um eine weitere Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung zunächst erfolglos

1.3.1 Steuerermäßigung lief automatisch zum 31.12.2023 aus Rz. 11 Die durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020[1] ab 1.7.2020 neu in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG eingeführte Steuerermäßigung für die Gastronomiebranche war von vornherein in der Vorschrift selbst bis 30.6.2021 befristet. Im Anschluss daran wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speise...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Zweite Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2023

Rz. 7 Ohne weiteres Einschreiten des Gesetzgebers wäre die Steuersatzsenkung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2022 automatisch ausgelaufen. Ab 1.1.2023 hätte dann der allgemeine Steuersatz von 19 % auf derartige Umsätze gegolten. Da sich viele Gastronomiebetriebe noch immer nicht von den Betriebsschließungen und Einsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Dauerfristverlängerung und Anrechnung der USt-Sondervorauszahlung

Rz. 86 Unternehmer können auf Antrag die Frist zur Abgabe der USt-Voranmeldung um einen Monat verlängern. Wird diese Dauerfristverlängerung für USt-Voranmeldungen und USt-Vorauszahlungen in Anspruch genommen, haben sog. Monatszahler (Unternehmer, die zur Abgabe monatlicher USt-Voranmeldungen verpflichtet sind) eine Sondervorauszahlung auf die USt des Kalenderjahres zu leiste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Erste Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2022

Rz. 4 Aufgrund des zweiten Lockdown ab November 2020 und der damit verbundenen Schließung ihrer Betriebe konnten die meisten Gastronomiebetriebe die zunächst bis 30.6.2021 befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe nicht ausnutzen. Die als steuerliche Hilfsmaßnahme gedachte Steuersatzsenkung ging damit weitgehend ins Leere. Die Politik war sich ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Grundsätze zur Ermittlung des Speise- und Getränkeanteils

Rz. 58 Die Aufteilung in einen begünstigten Speiseanteil und einen nicht begünstigten Getränkeanteil ist auch erforderlich, wenn Speisen und Getränke zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Dies kann z. B. der Fall sein bei einem Brunch, in dem ein Glas Sekt sowie Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke im Gesamtpreis inbegriffen sind, bei Buffets, die Speisen und Getränke beinha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zeitpunkt der Ausführung einer Restaurantdienstleistung

Rz. 43 Sowohl beim Wechsel des Steuersatzes für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurantdienstleistungen von 19 % auf 7 % als auch von 7 % auf 19 % stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt konkret eine Restaurantdienstleistung als ausgeführt gilt. Von steuerlicher Auswirkung ist diese Frage bei Bewirtungen in Restaurants und Gaststätten, die bei einer Steuersatzänderung...mehr