Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 602 Die vorstehende Fassung der Nr. 42 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 730 Die vorstehende Fassung der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Gesetz v. 15.12.2003[2] sind lediglich die in den Buchstaben a bis c der Vorschrift auf... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 412 Die vorstehende Fassung der Nr. 23 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. a des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[2] wurde die Vo... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.7 Futtermittelherstellung durch Mahl- und Mischdienste

Rz. 583 Zur Anwendung des zutreffenden Steuersatzes bei der Futtermittelherstellung durch sog. Mahl- und Mischdienste vertritt die Verwaltung folgende Auffassung[1]: Zitat In der Regel übergibt der Landwirt dem Unternehmer Getreide, das dieser dann mahlt und aus dem er dann – ggf. unter Beifügung von selbst beschafften Stoffen (z. B. Ergänzungsfuttermittel, Soja- oder Rapsöl) ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 424 Die vorstehende Fassung der Nr. 26 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 345 Die vorstehende Fassung der Nr. 14 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 721 Die vorstehende Fassung der Nr. 51 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 5 Nr. 36 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2003 v. 15.12.2003[2] (Rz. 7) ist m... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Ermäßigter Steuersatz auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Rz. 60a In der Corona-Krise (COVID-19-Pandemie) mussten ab Mitte März 2020 viele Restaurants, Gaststätten usw. schließen. Sie konnten keine oder nur geringe Umsätze durch Außer-Haus-Verkäufe erzielen. Als steuerliche Entlastungsmaßnahme für die Branche hat der Gesetzgeber durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz[1] eine zeitlich befristete Steuerermäßigung für Restaurant-... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 603 Unter Nr. 42 der Anlage 2 des UStG fällt nur Essigsäure der Unterposition 2915 21 00 des Zolltarifs (CH3COOH), ein Erzeugnis der trockenen Holzdestillation. Dazu gehören auch nicht aromatisierte oder gefärbte Lösungen von Essigsäure in Wasser mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 Gewichtshundertteilen. Rz. 604 Hierzu gehören nicht Speiseessig (Position 2209 de... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 366 Unter Nr. 17 der Anlage 2 des UStG fällt nur native (natürlich entstandene) Stärke (Kohlenhydrat) aus Position 1108, z. B. Stärke aus Weizen, Mais, Maniok und Kartoffeln, und zwar ohne Rücksicht auf ihre Form, Aufmachung und Verwendung (z. B. Strahlenstärke, Brockenstärke, Stärkemehl und Stärkepuder). Deshalb gehört hierzu auch ein zur Verwendung in der Papier- und T... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.4 Hilfsgeschäfte

Rz. 147a Hilfsgeschäfte sind Tätigkeiten des Unternehmers, die die Haupttätigkeit mit sich bringt. Sie bilden zwar nicht den eigentlichen Gegenstand des Unternehmens, gehören aber dennoch grundsätzlich zu den Umsätzen, die der Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind steuerbar, ohne eine eigenständige nachhaltige Tätigkeit zu begründen. Hilfsgeschäfte unte... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.4 Bestattungsunternehmen

Rz. 258 Bestattungsunternehmen erbringen gesondert zu beurteilende Leistungen verschiedener Art. Für die Lieferungen von Sträußen, Blumenkörben und ähnlichen Waren, die frische Blüten, frische Blütenknospen, frisches Blattwerk usw. enthalten, kann der ermäßigte Steuersatz in Anspruch genommen werden. Das gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch für die Gestellung (Vermietung) f... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 585 Die Nr. 38 der Anlage des UStG 1993, wonach Tabakpflanzen begünstigt waren, galt v. 1.1.1997 bis zum 31.12.1999. Nach dem Gesetzeswortlaut fielen lediglich (lebende) Tabakpflanzen aus Position 2401 des Zolltarifs unter die Steuerermäßigung. Allerdings hat die Bundesregierung später bemerkt, dass lebende Tabakpflanzen bereits unter Position 0602 des Zolltarifs fallen ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Warenzusammenstellungen

Rz. 128 Es kommt oft vor, dass verschiedene Waren zu einem einheitlichen Gesamtpreis geliefert werden, ohne dass nach außen kenntlich gemacht wird, wie sich das Entgelt auf die einzelnen Gegenstände verteilt, z. B. Warenlager, Präsentkörbe, Spielzeug mit Süßwaren, Schokolade mit Kriminalromanen, Tee mit Teetasse im Geschenkbeutel, Süßwaren in Porzellangegenständen, Kakao in ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 Besteuerung der Speisenabgabe in bestimmten Branchen

Rz. 67e Die aktuelle Verwaltungsregelung[1] enthält 16 Beispiele für unterschiedliche Arten von Speisenabgaben in unterschiedlichen Branchen. Diese Beispiele, um deren Formulierung die Verwaltung im Vorfeld lange gerungen hat, sind mehr als nur Erläuterungen der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getr... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.5 Sonstige Leistungen

Rz. 237 Unter die Steuerermäßigung fallen nur die Lieferungen von Pflanzen, nicht aber sonstige Leistungen (Rz. 42). Die Anzucht von Pflanzen unterliegt jedoch nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz. mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.47.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.43.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.24.1 Text der Vorschrift

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