Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Steuersatz / 18 E-Books und andere Printerzeugnise in elektronischer Form

Mit Wirkung vom 18.12.2019 gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form der ermäßigte Steuersatz.[1] Im Einzelnen ermäßigt ist die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a - e und Nr. 50 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger ... mehr

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Steuersatz / 3.1 Begünstigte Warengruppen

Für welche Gegenstände im Einzelnen die Steuerermäßigung in Betracht kommt und für welche nicht, ergibt sich über die Angaben in der Anlage 2 hinaus aus dem BMF-Schreiben vom 5.8.2004 [1] bzw. den dazu ergangenen Änderungsschreiben. Die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 kann in folgende Warengruppen unterteilt werden: land- und fors... mehr

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Steuersatz / 16 Einfuhren von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken

Seit 1.1.2014 waren nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG die Einfuhren der in Nr. 49 Buchst. f und der in den Nrn. 53 und 54 der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Gegenstände steuerermäßigt. Begünstigt waren somit Einfuhren der dort aufgeführten Kunstgegenstände und Sammlungsstücke. Der gewerbliche Kunsthandel und Handel mit Sammlungsstücken unterlag demgegenüber ab 1.1.2014 der Regelb... mehr

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Steuersatz / 20 Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Lieferungen von Erdgas und Wärme

Nach dem durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022[1] in das UStG eingefügten § 28 Abs. 5 UStG war § 12 Abs. 2 UStG (rückwirkend) vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort genannte Steuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz galt. D.h. in der Zeit vom 1.10... mehr

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Steuersatz / 17 Lieferungen von Kunstgegenständen

Seit 1.1.2014 waren nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG nur noch bestimmte Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nr. 53 der Anlage 2 bezeichneten Kunstgegenstände begünstigt. Es musste sich um Lieferungen handeln, die vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden. Wer als Urheber oder Rechtsnachfolger anzusehen ist, ist auch im Rahmen de... mehr

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Steuersatz / 3.5.2 Kombinierte Nomenklatur/Harmonisiertes System

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif[1] (und ihren späteren Änderungen, vgl. z. B. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Kommission v. 22.9. 2025 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87[2]) gilt in der EU die sog. Kombinierte Nomenklatur (KN),... mehr

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Steuersatz / 21 Ermäßigter Steuersatz von 0 % für Lieferungen von Bestandteilen einer Photovoltaikanlage ab 1.1.2023

Für folgende Umsätze ermäßigt sich der Steuersatz seit dem 1.1.2023 auf 0 %: für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von... mehr

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Steuersatz / 3.3 Abgrenzung von steuerermäßigten Lieferungen und regelbesteuerten sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken

Die Abgabe von Speisen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn es sich um eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG handelt.[1] Werden Speisen und Getränke im Rahmen einer sonstigen Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG abgegeben, findet mit Ausnahme der Fälle des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG der Normalsteuersatz von 19 % Anwendung. Verzehrfertig zubereitete Speisen können s... mehr

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Steuersatz / 2 Allgemeiner Steuersatz

Der allgemeine Steuersatz[1] beträgt seit dem 1.1.2007 19 % (bis 31.12.2006: 16 %). Er ist grundsätzlich auf alle steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzuwenden. Das gilt allerdings nur, wenn nicht der ermäßigte Steuersatz von 7 %[2] oder der ermäßigte Steuersatz von 0 %[3] oder ein Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte[4] zur Anwendung kommen. Diese speziell... mehr

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Steuersatz / 1 Überblick und zeitliche Anwendung

Wichtig Befristete Senkung der Steuersätze allgemein Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Coronakrise wurde vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.[1] Anzuwenden ist jeweils der Steuersatz, der in dem Zeitpunkt gilt, in dem der Umsatz ausge­führt wird. Zu beachten ist der Ze... mehr

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Steuersatz / Zusammenfassung

Begriff Der Steuersatz spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der Steuerbelastung eines Umsatzes bzw. bei der Erteilung von Rechnungen. Er bringt die auf einer Ware oder Dienstleistung ruhende Umsatzsteuerbelastung zum Ausdruck. Das Gesetz kannte im Grundsatz bis 31.12.2022 nur 2 Steuersätze, den allgemeinen Steuersatz von 19 % (vom 1.7.2020 – 31.12.2020: 16 %) und de... mehr

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Steuersatz / 3.5.4 Unverbindliche Zolltarifauskunft

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich also nach dem Zolltarif in der jeweils aktuellen Fassung. Bestehen Zweifel, ob die Lieferung eines bestimmten Gegenstands unter die Steuerermäßigung fällt, haben die Lieferer (bzw. Einführer und innergemeinschaftlichen Erwerber) die Möglichkeit, bei der zuständigen Dienststelle des Bildungs-... mehr

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Steuersatz / 3.2 Unentgeltliche Wertabgaben

Nur die einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellten Entnahmen von Gegenständen der Anlage 2 durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, die unentgeltliche Zuwendung eines solchen Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf und jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands de... mehr

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Steuersatz / 3.4.4 Warenzusammenstellungen

Zolltarifrechtlich ist zwischen Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen (Mischungen) i. S. d. Allgemeinen Vorschrift für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 3b 1. Alternative und "Warenzusammenstellungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf" i. S. d. AV 3b 2. Alternative zu unterscheiden. Von Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Best... mehr

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Steuersatz / 3.4.2 Gehaltslieferungen

Zu den begünstigten Lieferungen gehören auch sog. Gehaltslieferungen i. S. v. § 3 Abs. 5 UStG. Diese liegen vor, wenn der Abnehmer dem Lieferer Nebenerzeugnisse oder Abfälle, die bei der Bearbeitung oder Verarbeitung des gelieferten Gegenstands entstehen, zurückgibt. In diesem Fall beschränkt sich die Lieferung auf den Gehalt des Gegenstands an den Bestandteilen, die dem Abn... mehr

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Steuersatz / 21.8 Installation einer Photovoltaikanlage

Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG unterliegt auch die Installation von Photovoltaikanlagen der Begünstigung, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Zu den begünstigten Leistungen gehören die photovoltaikanlagenspezifischen Arbeiten, die ausschließlich dazu dienen, eine Photovoltaikanlage sicher für das Gebäude und f... mehr

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Steuersatz / 19 Umsätze in der Gastronomie

Ab dem 1.1.2026 gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG zeitlich unbefristet der ermäßigte Steuersatz für die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes kommt somit nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in Betracht. Unter Speisen sind alle Lebensmittel... mehr

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Steuersatz / 3.4.5 Warenumschließungen/Nebenleistungen

Ob Verpackungen (innere und äußere Behältnisse, Aufmachungen, Umhüllungen und Unterlagen mit Ausnahme von Beförderungsmitteln, Behältern, Planen, Lademitteln und des bei der Beförderung verwendeten Zubehörs) Gegenstand einer Nebenleistung sind, ist nach den umsatzsteuerlichen Rechtsgrundsätzen zu entscheiden. Diese decken sich so weitgehend mit der zolltarifrechtlichen Behan... mehr

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Steuersatz / 3.5.1 Warenbezeichnungen nach Zolltarifpositionen

Die in der Anlage 2 aufgeführten Waren, die unter die Steuerermäßigung fallen, werden nach dem Zolltarif abgegrenzt. Zum einen bedeutet dies, dass die Liste der begünstigten Waren abschließend ist. Waren, die in der Anlage 2 nicht aufgeführt sind bzw. sich in den dort bezeichneten Kapiteln, Positionen und Unterpositionen des Zolltarifs nicht finden, fallen nicht unter die St... mehr

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Steuersatz / 3.4 Umfang der Steuervergünstigung

Da die Steuervergünstigung auf die Lieferung eines in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstands abhebt, ist bei Lieferungen zunächst der Umfang der Leistung zu prüfen. Werden mehrere Gegenstände geliefert oder gehört zum Leistungsumfang auch eine sonstige Leistung, ist zunächst zu untersuchen, ob eine einheitliche Leistung (z. B. eine Hauptleistung und unselbstständige Nebenleis... mehr

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Steuersatz / 3.5 Abgrenzung der begünstigten Waren nach dem Zolltarif

3.5.1 Warenbezeichnungen nach Zolltarifpositionen Die in der Anlage 2 aufgeführten Waren, die unter die Steuerermäßigung fallen, werden nach dem Zolltarif abgegrenzt. Zum einen bedeutet dies, dass die Liste der begünstigten Waren abschließend ist. Waren, die in der Anlage 2 nicht aufgeführt sind bzw. sich in den dort bezeichneten Kapiteln, Positionen und Unterpositionen des Z... mehr

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Steuersatz / 3.4.1 Werklieferungen

Zu den Lieferungen zählen auch die Werklieferungen.[1] Diese fallen dann unter die Steuerermäßigung, wenn das fertige Werk einer in der Anlage 2 genannten Ware zuzuordnen ist. Das fertige Werk muss also in seiner Gesamtheit (bestehend aus gelieferten Hauptstoffen, Nebensachen und Zutaten und der Arbeitsleistung des Unternehmers) unter die Anlage 2 fallen. Praxis-Beispiel Anfe... mehr

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Steuersatz / 3.5.3 Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur

Bei der Anwendung des Zolltarifs bzw. der Einreihung der Waren zu den einzelnen Kapiteln, Positionen und Unterpositionen (Tarifierung) gelten allgemein die Grundsätze nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV; vgl. Teil I Titel I Abschn. A des TARIC). Des Weiteren können die als Verwaltungsanweisungen vom BMF herausgegebenen Erläute... mehr

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Steuersatz / 21.3 Belegenheitsvoraussetzungen

Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt eine Installation der Solarmodule, Speicher oder wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, voraus. Wohnung und Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als ... mehr

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Steuersatz / 21.6 Solarmodule und Speicher

Netzgebundene Anlagen und nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (sog. Inselanlagen) unterliegen dem Nullsteuersatz. Aus Vereinfachungsgründen ist davon auszugehen, dass Solarmodule mit einer Leistung von 300 Watt und mehr für netzgekoppelte Anlagen oder stationäre Inselanlagen eingesetzt werden. Beträgt die Leistung der Photovoltaikanlagen nicht mehr als 800 Voltampere, ent... mehr

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Steuersatz / 3.4.3 Mit Grund und Boden fest verbundener Gegenstand

Unerheblich für die Anwendung der Steuerermäßigung ist, ob der gelieferte Gegenstand mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. Auch im Rahmen einer Werklieferung kann der gelieferte Gegenstand mit dem Grund und Boden fest verbunden sein. Dementsprechend erstreckt sich die Steuerermäßigung auch auf die Lieferung eines Gegenstands, der zwar als solcher nicht nach der Anlage ... mehr

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Steuersatz / 21.1 Lieferung einer Photovoltaikanlage/Einheitlichkeit der Leistung

Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage begründet eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG und unterliegt dem Nullsteuersatz. Lieferungen und sonstige Leistungen, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellen, um die Lieferung der Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, teilen das Schi... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 1. Allgemeines zur Steuerbefreiung für Grundstückslieferungen

Nach dem Gesetzeswortlaut sind steuerbare Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, steuerfrei.[1] Historisch betrachtet zielt der Zweck der Steuerbefreiung darauf ab, Grundstücksumsätze, die bereits der Grunderwerbsteuer unterliegen, nicht mit Umsatzsteuer zu belasten, um eine Doppelbelastung von Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Es kommt jedoch n... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 4. Lieferung eines Grundstücks mit nicht grunderwerbsteuerbaren Bestandteilen

Steuerbefreite Grundstückslieferung gegeben? Wird im Rahmen einer einheitlichen Leistung ein Grundstück mit Betriebsvorrichtungen oder Scheinbestandteilen (z.B. forstwirtschaftlicher Baumbestand) geliefert, stellt sich die Frage, inwieweit die umsatzsteuerliche Befreiung für Grundstückslieferungen Anwendung findet. Der Gesetzeswortlaut allein hilft dem Rechtsanwender hierbei ... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 5. Kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie

Nach den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie befreien die Mitgliedstaaten Lieferungen von Gebäuden, Gebäudeteilen einschließlich dazugehörigen Grund und Bodens sowie unbebaute Grundstücke von der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht vor dem Erstbezug geliefert werden bzw. sofern es sich nicht um Baugrundstücke handelt.[19] Für Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen u... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / c) Keine grunderwerbsteuerbare Leistung

Bei Leistungen, die nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (Fallgruppe Nr. 3), können zwei Fallkonstellationen unterschieden werden: Leistungen mit grunderwerbsteuerbaren Bestandteilen und Leistungen ohne Grunderwerbsteuerbarkeit. Die Fälle, die grunderwerbsteuerbare Leistungsbestandteile enthalten, sind insbesondere solche, die einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang im R... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 6. Praxishinweis

Die bisherige Praxis der Aufteilung nach grunderwerbsteuerlichen Kriterien muss im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung zur Einheitlichkeit der Leistung in Bezug auf die Steuerbefreiung für Vermietungsleistungen[57] und die seit 2017 geltende Grundstücksdefinition[58] überdacht werden. Die derzeitige Divergenz zwischen nationaler und unionsrechtlicher Steuerbefreiungsnorm fü... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / b) Neubauten und Baugrundstücke

Keine Aufteilung einer einheitlichen Leistung und daher nur eingeschränkte Anwendung des Grundstücksbegriffs nach GrEStG: Wird eine Immobilie vor dem Erstbezug oder ein Baugrundstück geliefert, könnte es sich anders verhalten als bei Bestandsimmobilien oder unbebauten Grundstücken, die keine Baugrundstücke sind. Denn für jene Fälle lässt die Mehrwertsteuersystemrichtlinie es... mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / b) Einrichtung

Begriff der Einrichtung: Außerdem ist zu beachten, dass Abschn. 2.3. Abs. 1b UStAE (anders als Abschn. 1.1. Abs. 1 Satz 10 ff. UStAE; s. oben II.) nur für "Einrichtungen" gelten soll. Es stellt sich daher die Frage, was unter einer "Einrichtung" zu verstehen ist. Regelungen in der Richtlinie: Das europäische Mehrwertsteuerrecht erwähnt "Einrichtungen" in Art. 13 Abs. 1 MwStSy... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 2. Grunderwerbsteuerliche Aspekte

Verpflichtungsgeschäft als Anknüpfungspunkt: Im Grunderwerbsteuergesetz sucht man vergeblich nach umsatzsteuerlichen Lieferungen und Leistungen. Die Grunderwerbsteuer knüpft als Rechtsverkehrsteuer grundsätzlich an das Verpflichtungsgeschäft an, während nach dem Umsatzsteuergesetz demgegenüber das Erfüllungsgeschäft besteuert wird.[9] Trotz dieser Inkongruenz gehören offenku... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Alexander Konkol, Altena[*] Der Katalog der steuerfreien Lieferungen und sonstigen Leistungen im Umsatzsteuergesetz sieht auch für Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ein Anwendungsszenario vor. Es ergeben sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen der Handhabung – insbesondere im Kontext der Richtlinienkonformität der Steuerbefreiungsnor... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / d) Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person, schuldet er die Umsatzsteuer für den Umsatz, der unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt.[51] Da Voraussetzung für den Verzicht auf die Steuerbefreiung der unternehmerische Leistungsbezug durch den Empfänger ist, geht der Wechsel der Steuerschuldnerschaft regelmäßig mit dem Verzicht auf die Steuerbefrei... mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / 2. Abschn. 1.1. Abs. 1 Satz 11 und 12 UStAE

"Aber": Die vorgenannte Regelung wird aber dadurch konterkariert (also doch nicht "allein maßgeblich"), dass im Weiteren noch zwei Sätze (Abschn. 1.1. Abs. 1 Sätze 11 und 12 UStAE neu) ergänzt werden (eine Bezugnahme auf BFH-Urteile gibt es hierbei nicht[5]): "Ein Leistungsaustausch liegt bei Preisvereinbarungen, die lediglich als symbolische Preisvereinbarung ohne Entgeltcha... mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / a) Einzelbetrachtung trotz einheitlichen Unternehmens

Ein Unternehmen: Hierbei ist zunächst zu beachten, dass eine juristische Person des öffentlichen Rechts mehrwertsteuerlich nur ein einziges Unternehmen hat, nicht verschiedene Unternehmen.[28] Mehrere Tätigkeiten: Dieses Unternehmen kann sich aber natürlich aus verschiedenen wirtschaftlichen (und nichtwirtschaftlichen[29]) Tätigkeiten zusammensetzen. Typischerweise kann also ... mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / a) Zusätzliche Prüfung

Keine "zusätzliche" Prüfung: Dass bei dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen "zusätzlich" festzustellen sei, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliege, ist etwas unglücklich formuliert. In Abschn. 2.3. UStAE geht es ohnehin ausschließlich darum, wann eine "gewerbliche oder berufliche" Tätigkeit, d.h. eine wirtschaftliche Tätigkeit gegeben ist. Keine spezielle Regelung für ... mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / 1. Abschn. 1.1. Abs. 1 Satz 10 UStAE

Ergänzung des Abschnitts "Leistungsaustausch": In Abschn. 1.1. Abs. 1 UStAE ergänzt das BMF im Anschluss an die Feststellung, dass sich für die Bejahung eines Leistungsaustauschs Leistung und Gegenleistung nicht gleichwertig gegenüberzustehen brauchen (vgl. Abschn. 1.1. Abs. 1 Satz 9 UStAE), die Regelung: "Maßgeblich ist allein das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs z... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / a) Bestandsimmobilien und unbebaute Grundstücke

Steuerfreie Grundstückslieferung auch bei Mitübertragung von nicht der GrESt unterliegenden Gegenständen: Die Lieferung eines Grundstücks mit Bestandsimmobilie bzw. eines unbebauten Grundstücks, das kein Baugrundstück ist, ist insgesamt steuerfrei. Aufgrund der Definition des Grundstücksbegriffs nach der Mehrwertsteuerdurchführungsverordnung gehören auch Maschinen und Betrie... mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / aa) Keine Alternativen

Abwarten nicht möglich: Ansonsten müsste im Prinzip abgewartet werden, bis die jeweilige wirtschaftliche Tätigkeit beendet wird, um dann festzustellen, ob die Einrichtung unternehmerisch tätig war oder nicht. Das mag für kurze (Einzel-)Tätigkeiten theoretisch funktionieren, auch wenn es für die Einrichtung kaum praktikabel wäre.[31] Wie soll sie ihre Preise kalkulieren?[32] I... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.4 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG kann der Arbeitgeber pauschale LSt von dem Arbeitslohn erheben, den er aus Anlass von Betriebsveranstaltungen zahlt, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Der Zweck der Pauschalierung besteht darin, dem Arbeitgeber die Übernahme der LSt zu eröffnen, weil dies... mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ... mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.1 Leistung des Zuwendungsempfängers

Die Leistungen im Rahmen des Sponsorings sind häufig in vertraglichen Vereinbarungen zwischen Sponsor und Zuwendungsempfänger (Sponsoringvertrag) geregelt, in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers bestimmt werden.[1] Fehlt es an einer vertraglichen Regelung und einer konkretisierten Leistung, bzw. an konkreten Vorteilen als Gegenleistung für die Zu... mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im... mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), d... mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.3 Sponsoring ohne Gegenleistung

Sofern die Prüfung ergibt, dass der Zuwendungsempfänger an den Sponsor keine Leistung erbringt, ist für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung entscheidend, worin die Zuwendung besteht. Eine bloße Geldzahlung des Sponsors ist umsatzsteuerlich unbeachtlich, weil bloße Zahlungen keine umsatzsteuerbare Leistung darstellen.[1] Besteht die Zuwendung hingegen in einem Gegenstand, lie... mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.4 Vorsteuerabzug

Korrespondierend mit der Frage nach der Steuerbarkeit der Leistung stellt sich für den Unternehmer die Frage, in welchen Fällen er aus den mit dem Sponsoring zusammenhängenden Eingangsleistungen den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Der Unternehmer ist grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen[1] und damit für seine wirtschaftlic... mehr