Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Abnehmer als Nichtunternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG)

Rz. 139 Hat der liefernde Unternehmer oder sein Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete befördert oder versendet und ist der Abnehmer nicht Unternehmer, liegt eine Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG nur dann vor, wenn der Abnehmer ein ausländischer Abnehmer ist (Rz. 160ff.) und der Gegenstand in das übrige ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG)

Rz. 249 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG muss der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, haben. Im Gegensatz zum "ausländischen Abnehmer" i. S. v. § 6 Abs. 2 UStG, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten, hat, verlangt § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG einen "drittländischen" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7 Lieferungen in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete (§ 13 Abs. 4 UStDV)

Rz. 483 Wenn der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiet befördert oder versendet, sind zusätzliche Aufzeichnungen für den Nachweis der Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG erforderlich.[1] Neben den Grundaufzeichnungen des § 13 Abs. 2 und den nach § 13 Abs. 3 UStDV zusätzlichen Aufze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Ausfuhr in das Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG)

Rz. 20 Unter Ausfuhr versteht man den Vorgang, durch den ein Gegenstand vom Inland in das Drittlandsgebiet gelangt. Weder das UStG noch die MwStSystRL enthalten eine gesetzliche Definition des Begriffes "Ausfuhr". Nach der Begriffsbestimmung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 UStG 1967/73 musste der Gegenstand der Lieferung in das Ausland gelangt sein. Diese Definition entsprach dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt eine Ausfuhrlieferung i. S. v. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG vor, wenn bei einer Lieferung der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, befördert oder versendet hat. Nach dieser Regelung ist nicht Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass die Lieferung an einen auslän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Das Verfahren nach § 18e Nr. 3 UStG

Rz. 64a MWv 1.7.2021 hat die Regelung des § 18e USG mit einer neuen Nr. 3 durch das Jahressteuergesetz 2020[1] eine weitere Erweiterung erfahren. Nunmehr kann auch "dem Betreiber i. S. d. § 25e Abs. 1 UStG" die Gültigkeit einer inländischen USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmers i. S. d. § 25 e Abs. 2 S. 1 UStG auf Anfrage durch das BZSt best...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Abnehmer als Unternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 135 Hat der liefernde Unternehmer oder sein Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet, liegt eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG nur vor, wenn der Abnehmer Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und dieser Gegenstand nicht ausschließlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein ausl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Unentgeltliche Wertabgabe (§ 6 Abs. 5 UStG)

Rz. 510 Nach § 6 Abs. 5 UStG gelten die Abs. 1 bis 4 nicht für die Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 [1] wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 § 6 Abs. 5 UStG im Zuge der Aufhebung der Tatbestände des Entnahmeeigenverbrauchs[2] und der Regelung zu den unentgeltlichen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer[3] eingefügt. An die Stelle dieser Bestimmungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Ausländische Zweigniederlassungen (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2 UStG)

Rz. 200 Hat ein im Inland und in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässiger Unternehmer Zweigniederlassungen im Ausland[1], so sind diese Zweigniederlassungen ausländische Abnehmer, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abschließen.[2] Dagegen sind Zweigniederlassungen im Inland und in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten eines im Ausland ansässig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausfuhrtatbestände (§ 6 Abs. 1 UStG)

Rz. 100 Im Gegensatz zum UStG 1967/73 zählt § 6 Abs. 1 S. 1 UStG in seinen Nr. 1 bis 3 verschiedene begünstigte Ausfuhrtatbestände auf (Rz. 6). Nach der früheren Fassung musste der Gegenstand der Lieferung in das Ausland gelangt sein, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand in das Ausland befördert oder versendet. Mit dieser F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 121 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG betrifft die Fälle, in denen der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Ausfuhrgegenstand bereits im Inland ausgehändigt erhält und die Beförderung oder Versendung des Gegenstands in das Drittlandgebiet veranlasst (sog. Abholfälle). Anders als bei der Versendung oder Beförderung durch den Unternehmer[1] kann das Umsatzgeschäft nicht mit eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Bearbeitung und Verarbeitung vor der Ausfuhr (§ 6 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 145 Die Anerkennung einer steuerfreien Ausfuhr wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Gegenstand der Lieferung durch Beauftragte vor der Ausfuhr be- oder verarbeitet wird.[1] Diese Vorschrift war erforderlich, weil nach einer durch den Beauftragten vorgenommenen Be- oder Verarbeitung der ausgeführte Gegenstand und der Liefergegenstand nicht mehr identisch sind. Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Ausfuhrfrist (§ 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG)

Rz. 253 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG muss der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt werden. Diese Bestimmung entspricht Art. 147 Abs. 1 Buchst. b der MwStSystRL.[1] Eine Härtefallregelung ist nicht vorgesehen. Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[2] ist nicht zulässig. Ist die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.10 Nichtkommerzieller Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)

Rz. 500 Im nichtkommerziellen Reiseverkehr ist durch das Jahressteuergesetz 1996 [1] die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen beschränkt worden. Nach dem eingefügten § 6 Abs. 3a UStG muss der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet[2] haben und den Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.3 Führung der Bücher im Geltungsbereich des UStG

Rz. 450 Nach § 13 Abs. 1 S. 1 UStDV sind die Bücher im Geltungsbereich der UStG, d. h. im Bundesgebiet zu führen. Sie brauchen also nicht im umsatzsteuerlichen "Inland" geführt zu werden. Es genügt z. B. die Führung in einem Freihafen. Ein ausländischer Unternehmer muss den von der inländischen Betriebsstätte zu erbringenden Buchnachweis im Bundesgebiet führen; es genügt nic...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.9 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird

Zeilen 30–32 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Abs. 6 UStG schulden Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte steuerpflichtige Umsätze.[1] Im Vordruck sind folgende Eintragungen vorgesehen: Die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Ausländischer Abnehmer (§ 6 Abs. 2 UStG)

5.1 Allgemeines Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Nichtkommerzieller Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)

7.1 Allgemeines Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Nachweis (§ 6 Abs. 4 UStG)

8.1 Allgemeines Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Das Verfahren nach § 18e Nr. 1 UStG

2.2.1 Die "Anfrage" 2.2.1.1 Inhalt Rz. 21 Die Möglichkeit einer "Anfrage" beim BZSt ist der Kern des § 18e UStG. Gem. § 18e Nr. 1 UStG bestätigt das BZSt dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde. Dabei hat der Unternehmer einen – u. ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Zeilen 51 und 52 sind Angaben zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge zu machen. Entgegen dem Wortlaut im Vordruck sind nicht sämtliche Fälle der Minderung der Bemessungsgrundlage zu erfassen. Nach den Erläuterungen in der Ausfüllanleitung sollen unter die Meldepflicht lediglich Fälle der Uneinbringlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG – Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen

2.1 Überblick Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer/Einrichtungen. Rz. 14 Steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG – andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen

3.1 Überblick Rz. 39 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG bestimmen sich ebenfalls nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Unternehmer bzw. Einrichtungen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.1 Allgemeines

Rz. 48 Die Rechtsnatur einer positiven oder negativen Bestätigung durch das BZSt war bereits vor der "Heraufstufung" der Bedeutung der USt-IdNr. als materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Rz. 9) umstritten. Nach der früher auch hier und teilweise im Schrifttum vertretenen Auffassung soll es sich bei beiden Formen der Bestätigung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 22 [Vorträge, Kurse usw.]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 22 UStG beruht auf sozialpolitischen und kulturellen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen, wegen ihrer kulturellen Bedeutung steuerlich zu entlasten und dadurch die allgemeine Bildungsarbeit zu fördern. Die Befreiungsvorschrift steht in ihrer Z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18e Bestätigungsverfahren

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Die Vorschrift des § 18e UStG wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Der Grund zur Einfügung dieser Vorschrift bestand darin, dass durch die Schaffung des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6 Ausfuhrlieferung

1 Allgemeines 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 1 In § 6 UStG sind die Voraussetzungen für die Gewährung der nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerbefreiten Ausfuhrlieferung geregelt. Danach müssen die Gegenstände der Lieferung in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Ausfuhr ist das Verbringen eines Gegenstands aus dem Inland – ggf. über Mitgliedstaaten der Union – in da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 22 UStG beruht auf sozialpolitischen und kulturellen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen, wegen ihrer kulturellen Bedeutung steuerlich zu entlasten und dadurch die allgemeine Bildungsarbeit zu fördern. Die Befreiungsvorschrift steht in ihrer Zielrichtung im Zusammenhang mit §§ 4 Nr. 21 und 4 Nr. 23 UStG, du...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 bedurfte es einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, denn die Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Union waren für alle Umsätze im neuen Binnenmarkt vollständig weggefallen. Die Kontrolle der geltenden Allphasen-USt mit Vorsteuera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.1 Inhalt

Rz. 21 Die Möglichkeit einer "Anfrage" beim BZSt ist der Kern des § 18e UStG. Gem. § 18e Nr. 1 UStG bestätigt das BZSt dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde. Dabei hat der Unternehmer einen – u. U. einklagbaren – Anspruch auf de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.2 Voraussetzungen, Form der Anfrage und die von ihr erfassten Umsätze

Rz. 23 Mit Bezug auf die Anfrage ist zunächst entscheidend, für welche Umsätze der inländische Unternehmer eine solche Anfrage an das BZSt vornehmen muss. Einer solchen Anfrage bedarf es nun bei der Durchführung grenzüberschreitender "innergemeinschaftlicher Leistungsaustausche" das erklärt auch, warum grundsätzlich keine Abfrage inländischer USt-IdNrn. nach § 18 Nr. 1 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Versenden

Rz. 104 Unter Versenden versteht das UStG, dass der Unternehmer die Beförderung durch einen selbstständigen Beauftragten ausführen oder besorgen lässt (§ 3 Abs. 6 S. 3 UStG; § 3 Abs. 6 UStG Rz. 36ff.). Eine Ausfuhr durch Versenden kommt dadurch zustande, dass zwischen dem leistenden Unternehmer (Exporteur) und dem empfangenden Abnehmer ein Beauftragter mit dem Transport über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 130 In den vorangehenden Ausfuhrtatbeständen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG sind Ausfuhrlieferungen in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ausgenommen. Nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG können Lieferungen in diese Gebiete nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG von der USt befreit werden. Im Gegensatz zu den vorangehenden Ausfuhrtatbeständen gil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Befördern

Rz. 102 Befördern ist gem. § 3 Abs. 6 S. 2 UStG jede Fortbewegung eines Gegenstands (§ 3 Abs. 6 UStG Rz. 18ff.). Eine Beförderung in das Drittlandsgebiet liegt vor, wenn der Unternehmer oder Abnehmer (Rz. 121ff.) den Liefergegenstand ohne Einschaltung eines Spediteurs, Frachtführers, Verfrachters oder eines sonstigen Unternehmers mit eigenem Fahrzeug über die Unionsgrenze in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 66 Sollte das BZSt die Durchführung eines Bestätigungsverfahrens ausnahmsweise ablehnen (Rz. 67)[1], dann dürfte das nicht nur ein schlichtes Verwaltungshandeln darstellen[2], sondern einen Verwaltungsakt zum Inhalt haben, gegen den der Rechtsbehelf des Einspruchs nach § 347 AO statthaft sein dürfte. In diesem Fall kann der Betreffende dann weiter (bei einer ablehnenden ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.1 Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers

Rz. 484 Aus diesen Angaben zum Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers soll sich dessen Unternehmereigenschaft ergeben.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18e UStG wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Der Grund zur Einfügung dieser Vorschrift bestand darin, dass durch die Schaffung des Umsatzsteuer-Binnenmarkts in der Euro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiung auf Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.2 Rechtslage bis zum 31.12.2019

Rz. 51 Die Regelung des § 6a UStG hatte i. V. m. den §§ 17a-17c UStDV in den letzten Jahren in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere in der Rechtsprechung der Finanzgerichte traten die damit verbundenen Fragen häufig auf, was zwangsläufig zur Folge hatte, dass sich auch der BFH vermehrt mit diesen Vorschriften auseinanderzusetzen hatte. Im Hinblick auf § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Überwiegende Kostendeckung

Rz. 38 Die Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG setzt für alle begünstigten Einrichtungen und Umsätze voraus, dass die Einnahmen aus den Umsätzen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Nach dem auf die Förderung der Bildung gerichteten Zweck der Befreiungsvorschrift soll durch diese Bedingung erreicht werden, dass die Bemessung des für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 14 § 18e UStG gibt dem Unternehmer, dem Lagerhalter und dem Betreiber einer elektronischen Schnittstelle die Möglichkeit, beim BZSt Informationen über ausländische Abnehmer inländische Auslagerer oder im Fall des § 18e Nr. 3 UStG über die Gültigkeit inländischer USt-IdNrn. einzuholen. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Gültigkeit der USt-IdNr., man spricht hier vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.4 Einzelheiten zur Anfrage

Rz. 34 Die geschilderten – auf den ersten Blick einfach erscheinenden – Anforderungen einer Bestätigungsanfrage können in der Praxis eine ganze Reihe von Fragen aufwerfen, insbesondere wenn sich z. B. nachträglich herausstellt, dass der ausländische Leistungsempfänger an einem vermeintlichen Umsatzsteuerbetrug beteiligt war. Hier ist natürlich nach den Rechtsfolgen einer dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzgeschäft mit einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S. v. § 2b UStG bewirkt werden. Umsätze im Hoheitsbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.4 Entgelt

Rz. 471 Angaben über das Entgelt sind unerlässlich.[1] Die Ausstellung einer unterfakturierten Zweitrechnung, mit der der Abnehmer im Drittland eine Steuerhinterziehung begehen kann, führt nicht zur Versagung der Erstrechnung und der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung.[2] Die Ausstellung einer unterfakturierten Rechnung stellt die Entgeltlichkeit der Ausfuhrlieferung nicht ...mehr