Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Organschaft / 4 Umsatzsteuer

Zunächst wiederum ein kurzer Blick auf die Rechtsformen der Beteiligten: Organträger kann sein: jeder inländische Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG. Organgesellschaft kann i. d. R. nur sein: eine inländische juristische Person, also insbesondere eine Kapitalgesellschaft[1]. Praxis-Tipp Personengesellschaft als Organgesellschaft Abweichend von der Grundregel kann auch eine Perso...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2 Differenzbesteuerung: Es sind besondere Konten zu führen und abzustimmen

Grundsätzlich unterliegen Umsätze entweder der Umsatzsteuer oder sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bildet hierbei eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Umsatzsteuerpflichtig ist bei Anwendung dieser Ausnahme nur die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis eines beweglichen und körperlichen (Gebraucht-) Gegenstands beim Ankauf von...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 1.2 Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer wurde durch das Jahressteuergesetz 2022[1] für "kleinere" Photovoltaikanlagen ein neuer sog. Nullsteuersatz geschaffen. Der Umsatzsteuersatz für eine gelieferte Photovoltaikanlage beträgt 0 %. Welche Photovoltaikanlagen sind davon betroffen? Ähnlich wie bei der Einkommensteuer, aber nicht identisch, ist die Abgrenzung kleinerer Photovoltaikanlagen für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.3 Folgen für die Praxis

Durch den Nullsteuersatz wird in der Rechnung für entsprechende kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023 keine Vorsteuer mehr ausgewiesen sein. Dies hat zur Folge, dass auch kein Bedarf mehr besteht zur Regelbesteuerung zu optieren, und damit die im Regelfall einschlägige Kleinunternehmerregelung abzuwählen. In der Praxis wird für fast alle ab dem 1.1.2023 gelieferten und install...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.2 Nullsteuersatz

Doch diese mit der Unternehmereigenschaft einhergehenden Rechte und Pflichten eines Unternehmers haben sich durch die Änderungen im JStG 2022 gravierend geändert. Ein neuer § 12 Abs. 3 UStG brachte einen Umsatzsteuersatz mit 0 % (sog. Nullsteuersatz, anstelle des bisher geltenden Umsatzsteuersatz mit 19 %) für folgende Umsätze: Die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Organschaft / 4.2 Rechtsfolgen

Sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegeben, ist nur der Organträger der umsatzsteuerliche Unternehmer. Der Organträger ist Steuerschuldner und nur er hat Voranmeldungen bzw. eine Jahreserklärung abzugeben. Darin werden alle Umsätze, Vorsteuern etc. für beide Betriebe zusammengefasst. Aus der umsatzsteuerlichen Organschaft folgt auch, dass Umsätze zw...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / Zusammenfassung

Begriff Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Lichtenergie (Sonnenlicht) durch Solarzellen in elektrische Energie (Strom). Nicht zuletzt durch die staatliche Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einer darin für 20 Jahre festgeschriebenen garantierten Einspeisevergütung hat diese Form der Energiegewinnung in den letzten 15 Jahren zunehmend an Bedeut...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Idealerweise stimmen Sie die Konten der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge im Rahmen der Abstimmung mit den Umsatzsteuerkonten ab. Zu den Umsatzerlösen gehören die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen dire...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.5 Wer ist Betreiber einer Photovoltaikanlage?

Nur Lieferungen an den Betreiber einer Anlage können unter den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG fallen. Alle in der Lieferkette vorhergehenden Lieferungen unterliegen dem Regelsteuersatz mit 19 %. Betreiber können sein: eine natürliche Person, eine juristische Person oder Personenzusammenschlüsse (z. B. GbR). Ein gewichtiges Indiz wird sein, wer im Marktstammdatenregister al...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.1 Unternehmer

Es gilt der Grundsatz: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, wird dadurch zum Unternehmer. Dies gilt auch für Hausbesitzer, die sonst keiner unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und ihr Haus selbst bewohnen. Der mit einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird grundsätzlich ganz oder teilweise und nicht nur gelegentlich in das öffentliche Netz eingespeist. Damit erfüllt der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Organschaft / Zusammenfassung

Begriff Die Organschaft ist ein rein steuerrechtlicher Begriff. Zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen werden für steuerliche Zwecke zu einer Einheit zusammengefasst. Eine Organschaft gibt es im Bereich der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und auch bei der Umsatzsteuer. Manche Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind vergleichbar, andere hingegen völlig unt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.1 Werbung mit Geschenken

Zu den typischen nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG zählen Aufwendungen für Geschenke an (potenzielle) Kunden. Der Begriff der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben ist dabei irreführend: Geschenke bis zu einem Wert von 50 EUR [1] (bis 2023: 35 EUR) können in jedem Fall als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nur wenn der Wert eines Geschenks über 50 EUR l...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Nachzahlungszinsen zur USt bei beiderseitigem Rechtsirrtum über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung

Ist eine Zinsvorschrift, nach der Nachzahlungszinsen zur USt unabhängig von den Umständen des Einzelfalles – insbesondere unabhängig vom Verschulden des Steuerpflichtigen oder dem entstandenen Steuerschaden für das Finanzamt – entstehen, mit dem Unionsrecht – insbesondere mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität der Mehrwertsteuer – vereinbar? Die Erheb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance bei der Nutzung ... / 2 Buchführungspflichtige Unternehmer

Kaufleute sind nach Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig (§ 238 HGB). In § 140 AO ist vorgeschrieben: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die betreffenden Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Nach § 141 Abs. 1 AO sind gewerbliche Unternehmer sowie L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g [Übernahme von Verbindlichkeiten]

1 Vorbemerkung 1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG sind die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei. In der Übernahme von Verbindlichkeiten ist im Regelfall eine Entgeltzahlung zu sehen[1], mit der Folge, dass diese Leistung als nicht steuerbar nicht unter die Steuerbefreiung fäl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 50.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2026 auf 50.000 EUR angehoben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Bindungswirkung und Widerruf

Rz. 27 Die Erklärung zur Anwendung des § 23a UStG bindet den Unternehmer für mindestens fünf Jahre. Nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist ist keine neue Erklärung abzugeben, die Anwendung des § 23a UStG läuft bis zum Widerruf durch den Unternehmer weiter. Ziel dieser Regelung ist, einen ständigen Wechsel in der Besteuerungsform zu verhindern. Damit kann der Unternehmer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 31 Findet ein Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und der Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 23a UStG (und umgekehrt) statt, müssen die Vorsteuerbeträge des Unternehmers den jeweiligen Perioden zugeordnet werden, um festzustellen, zu welcher Besteuerungsform der jeweilige Vorsteuerbetrag gehört, um eine doppelte oder gar keine Erfassung der Vorsteuerbeträge zu ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 24 Die Regelung des § 23a UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 UStG genannte Umsatzgrenze von 25.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Steuerbefreiung für Kleinunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fristgebundene Erklärung

Rz. 25 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG ist ein erklärungsgebundenes Wahlrecht. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann somit auch in der Umsatzsteuervoranmeldung dem FA mitgeteilt werden. Ein Antrag (mit Zustimmung durch das FA) ist für die Anwendung des § 23a UStG nicht notwendig. Rz. 26 Die Erklärung ist jedoch fristgebunden. Der Unternehmer ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "die Vermittlung und Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber". Unter den Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten"; gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 23a Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes

1 Allgemeines Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1990 wurde die Vorschrift des § 23a UStG als Vereinfachungsregelung für die Besteuerung bestimmter kleinerer Körperschaften durch das Vereinsförderungsgesetz[1] neu in das Gesetz aufgenommen. Formaler Inhalt der Regelung ist die Pauschalierung der Vorsteuer i. H. v. 7 % des Umsatzes; tatsächlich soll aber mit dieser Regelung eine Verei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausschluss weiterer Vorsteuerbeträge

Rz. 20 Neben den pauschalen Vorsteuerbeträgen hat der Unternehmer keinen weiteren Vorsteuerabzug. Dies betrifft sowohl Vorsteuerbeträge für laufende Aufwendungen als auch Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung von Investitionsgütern. Rz. 21 Von dem Verbot des Abzugs weiterer Vorsteuerbeträge sind auch die Umsatzsteuerbeträge erfasst, die sich aufgrund der Einfuhrumsatzsteuer od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Weitere Vereinfachung nach § 66a UStDV

Rz. 23 Der Unternehmer, der nach § 23a UStG den Durchschnittssatz für die Vorsteuer anwendet, ist nach § 66a UStDV von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 UStG befreit. Damit braucht der Unternehmer keine Aufzeichnungen über die an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie der von ihm bewirkten Einfuhren zu führen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Bemessungsgrundlage der pauschalen Vorsteuer

Rz. 18 Der Unternehmer kann 7 % seines steuerpflichtigen Umsatzes pauschal als Vorsteuer abziehen. Dabei gehen in die Berechnungsgrundlage alle Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ein, auch, wenn sie aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen; ausgenommen sind allerdings die Umsätze "Einfuhr" und "innergemeinschaftlicher Erwerb". Soweit der Unternehmer unentgeltl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1990 wurde die Vorschrift des § 23a UStG als Vereinfachungsregelung für die Besteuerung bestimmter kleinerer Körperschaften durch das Vereinsförderungsgesetz[1] neu in das Gesetz aufgenommen. Formaler Inhalt der Regelung ist die Pauschalierung der Vorsteuer i. H. v. 7 % des Umsatzes; tatsächlich soll aber mit dieser Regelung eine Vereinfachung gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 7 § 23a UStG steht im Zusammenhang mit Vereinfachungsregelungen für Kleinunternehmer. Nach Art. 281 MwStSystRL [1] können die Mitgliedstaaten Regelungen treffen, die zu einer Vereinfachung bei der Besteuerung und Steuererhebung führen. Allerdings dürfen diese Regelungen nicht zu einer Steuerermäßigung führen. Da die Regelung des § 23a UStG ursächlich die Vereinfachung der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vermittlungsumsätze

Rz. 19 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten bestehen. Der Begriff der Vermittlung ist identisch mit dem in § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG sind die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei. In der Übernahme von Verbindlichkeiten ist im Regelfall eine Entgeltzahlung zu sehen[1], mit der Folge, dass diese Leistung als nicht steuerbar nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Eine steuerbare – und ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG wurde mWv 1.1.1990 durch das Vereinsförderungsgesetz[1] eingeführt und ist seitdem – bis auf wenige Änderungen – fast unverändert geblieben. Zum 1.1.1993[2] wurde im Zusammenhang mit der Einführung des Europäischen Binnenmarkts klargestellt, dass in den "Umsatz", der als Berechnungsbasis für den pauschalierten Vorsteuerabzug gi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 5 Unter Übernahme von Verbindlichkeiten ist die Schuldbefreiung durch Schuldübernahme [1] und die Schuldmitübernahme oder der Schuldbeitritt neben einem Schuldner bei bereits bestehenden Verpflichtungen und nicht das Eingehen einer neuen Verpflichtung zu verstehen. Das abstrakte Rechtsgeschäft der Schuldübernahme stellt eine Leistung dar, die darin besteht, dass der Über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung dieser Umsätze ausgedehnt worden.[1] Rz. 3 Durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. c des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[2] war mWv 1.7.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkung

1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG sind die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei. In der Übernahme von Verbindlichkeiten ist im Regelfall eine Entgeltzahlung zu sehen[1], mit der Folge, dass diese Leistung als nicht steuerbar nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Eine steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Pauschalierung der Vorsteuer

3.1 Bemessungsgrundlage der pauschalen Vorsteuer Rz. 18 Der Unternehmer kann 7 % seines steuerpflichtigen Umsatzes pauschal als Vorsteuer abziehen. Dabei gehen in die Berechnungsgrundlage alle Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ein, auch, wenn sie aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen; ausgenommen sind allerdings die Umsätze "Einfuhr" und "innergemeinschaftl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Anwendung

2.1 Begünstigte Körperschaften Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Erklärung des Unternehmers

4.1 Fristgebundene Erklärung Rz. 25 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG ist ein erklärungsgebundenes Wahlrecht. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann somit auch in der Umsatzsteuervoranmeldung dem FA mitgeteilt werden. Ein Antrag (mit Zustimmung durch das FA) ist für die Anwendung des § 23a UStG nicht notwendig. Rz. 26 Die Erklärung ist jedoch frist...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück / 4 Abgrenzung zum Unternehmensvermögen

Oftmals wird der ertragsteuerrechtliche Begriff "Betriebsvermögen" mit dem umsatzsteuerrechtlichen Terminus "Unternehmensvermögen" vermischt. Dies hat gerade bei Grundstücken besondere Bedeutung. Abweichend vom Ertragsteuerrecht gibt es im Umsatzsteuerrecht keinen Grundsatz der Unteilbarkeit eines Gegenstands, sodass bei jedem gemischt genutzten Gegenstand, z. B. Grundstück,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Übernahme von Bürgschaften

Rz. 8 Mit "Bürgschaft" ist der Begriff i. S. v. § 765 Abs. 1 BGB gemeint. Die Übernahme einer Bürgschaft liegt vor, wenn sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten vertraglich verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. [1] Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.[2] Die Bürgsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.3 Was beim gemeinen Wert bei der Umsatzsteuer zu beachten ist

Werden im Zusammenhang mit einem Grundstück auch Gegenstände übertragen, ist das Gesamtentgelt in einen umsatzsteuerpflichtigen (Zubehör) und einen steuerfreien (Grundstück)[1] Teil aufzusplitten. Maßgebend sind die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter. Achtung Geschäftsveräußerung im Ganzen Im Zusammenhang mit der Aufteilung von Zubehör und Grundstück sollte genauestens abgegr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung

Während im Einkommensteuerrecht Abflüsse aus dem Betriebsvermögen an die Inhaber als Entnahmen mit dem Teilwert zu bewerten sind,[1] sind verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschaften an ihre Anteilseigner als Pendant zu den Entnahmen eines Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[2] Praxis-Beispiel Verdeckte Gewinnausschüttung X ist Gesellschafter-Gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)

Tz. 171 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für den einbringenden Unternehmer führt die nicht stbare Einbringung als Geschäftsveräußerung nicht zu einer Berichtigung des VorSt-Abzugs nach § 15a UStG (§ 15a Abs. 10; s Oelmaier, in Sölch/Ringleb, § 1 UStG Rn 199). Denn die Geschäftsveräußerung als solche stellt keine Änderung der Verhältnisse iSd § 15a UStG dar (s Abschn 15a.10 S 1 Nr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 2. Anforderung an die Rechnung gem. § 14 UStG

Rz. 86 Gem. § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung, auch eine elektronisch übermittelte, folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 4. Garantie der Echtheit bei der elektronischen Übermittlung, § 14 Abs. 3 UStG

Rz. 91 Nach § 14 Abs. 3 UStG sind bei elektronischer Übermittlung der Vergütungsberechnung die Echtheit der Herkunft der Rechnung und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung zu gewährleisten. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 4. Pflichtangaben in der Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG

Rz. 52 Ist der RA zur Rechnungslegung gem. § 14 Abs. 1 und 4 UStG verpflichtet, muss die Rechnung folgende Angaben erhalten:mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / I. Ordnungsgemäße Rechnungsstellung gem. § 14 UStG

Rz. 48 Der RA ist nicht nur berechtigt, sondern auch teilweise verpflichtet, eine Rechnung zu erteilen, die an besondere inhaltliche Bestandteile geknüpft ist. Diese Bestandteile einer Rechnung sind Pflicht. Die Pflicht, wann eine Rechnungserteilung erforderlich ist, ergibt sich aus § 14 Abs. 2 UStG. 1. Muss-Vorschrift Rz. 49 Neben den in § 14 Abs. 4 UStG genannten Pflichtanga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / III. Pflicht zur einfachen Buchführung/Aufzeichnungspflichten

Rz. 9 Der RA, ob als Einzelanwalt tätig oder in Zusammenschluss einer Sozietät in Form der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder der Partnerschaftsgesellschaft (PartG), hat die Freiberuflereigenschaft. Rz. 10 Wer ein Freiberufler ist, ergibt sich auch aus der Regelung des § 18 EStG (Einkommensteuergesetz). Der Freiberufler hat im Gegenteil zu dem Gewerbetreibenden einig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 9. Elektronische Rechnungen ab 2025

Rz. 68 Schon seit Ende 2020 kennen wir die E-Rechnung. Verpflichtend musste diese Form der Rechnung gegenüber öffentlichen Auftraggebern bereits praktiziert werden. Doch nun ist die E-Rechnung seit 1.1.2025 verpflichtend. Geregelt wird dies im Wachstumschancengesetz, welches im März 2024 in Kraft getreten ist. In zwei Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Tz. 163 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb eines ustlichen Organkreises, s Tz 161) liegt ustlich ein Leistungsaustausch vor. Denn die Sachein...mehr