Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Originäre begünstigte Umsätze/Einrichtungen

Rz. 188 Leistungen der Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG werden in Krankenhäusern erbracht. Dies sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Krankenhausbehandlungen und andere begünstigte Umsätze

Rz. 187 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG wird nur für die dort abschließend aufgezählten Behandlungen, d. h. die Umsätze, gewährt, die in den entsprechenden Einrichtungen originär erbracht werden. Weiterhin befreit sind die mit diesen (originären) Umsätzen (Behandlungen) eng verbundenen Umsätze. Steuerbegünstigt sind danach nur Krankenhausbehandlungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Tätigkeit als Zahnarzt

Rz. 83 Zahnarzt oder Zahnärztin ist, wer aufgrund der Approbation nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) zur dauernden Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt ist. Als Ausübung der Zahnheilkunde sind die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten anzusehen. Ausübu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Rz. 25 Durch Art. 9 Nr. 2 des ZollkodexAnpG[1] wird der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erweitert. Nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Doppelbuchst. hh (neu) UStG sind seit dem 1.1.2015 auch Einrichtungen begünstigt, mit denen Verträge nach § 127 i. V. m. § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen bestehen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Tätigkeit als Heilpraktiker

Rz. 95 Neben (Zahn-)Ärzten und Psychotherapeuten dürfen Heilpraktiker als Angehörige der Heilberufe eigenverantwortlich körperliche und seelische Leiden behandeln. Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde am Menschen (ohne als Arzt "bestellt" zu sein) – ausgenommen Zahnheilkunde – durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG.[1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Rz. 24 Durch Art. 10 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des AmtshilfeRLUmsG[1] wird die Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG auf Einrichtungen erweitert, mit denen Versorgungsverträge nach § 73b bzw. § 73c SGB V bestehen. Des Weiteren wird durch Art. 10 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb des AmtshilfeRLUmsG die Steuerbefreiung im Bereich der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.8 Jahressteuergesetz 2020

Rz. 27 Mit der Einfügung des § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG um die Leistungen, die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen, auf Grundlage des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und g MwStSystRL ergänzt werden. Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für die heilberuflichen Umsätze im Bereich der Humanmedizin beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL . Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgefüh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Steuerpflichtige ärztliche Leistungen

Rz. 63 Folgende ärztliche Leistungen sind steuerpflichtig [1]: die schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, auch soweit es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuhei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Steuerfreie ärztliche Leistungen (Gutachten und vergleichbare Untersuchungen)

Rz. 76 Folgende Leistungen sind steuerfrei: gutachterliche Tätigkeit zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation, auch wenn der Arzt zu dem Ergebnis gelangt, dass der Patient nicht rehabilitierbar ist, sondern eine dauerhafte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gegeben ist; die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Tätigkeit als Physiotherapeut

Rz. 97 Physiotherapeuten (Krankengymnasten) sind Personen, die durch Maßnahmen der Bewegungstherapie, der physikalischen Therapie und durch Massagen verschiedene Krankheitsbilder behandeln. Die Tätigkeit eines Physiotherapeuten i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG besteht darin, Störungen des Bewegungssystems zu beheben und die sensomotorische Entwicklung zu fördern. Ein Teilb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

1.2.1 UStG 1967 und 1973 Rz. 11 § 4 Nr. 14 UStG geht im Wesentlichen auf die Neufassung der Vorschrift im UStG 1967 mWv 1.1.1968 zurück. Während nach § 4 Nr. 11 UStG 1951 die ärztlichen und ähnlichen Hilfeleistungen und die Umsätze von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nur steuerfrei waren, soweit sie gegenüber Einrichtungen der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Sonstiges

8.1 Unrichtiger Steuerausweis Rz. 259 Die für eine nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Leistung ausgewiesene USt wird nach § 14c Abs. 1 UStG vom Unternehmer geschuldet. Der Leistungsempfänger kann diese Steuer gleichwohl nicht als Vorsteuer abziehen. Eine Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG entsteht nicht, wenn ein Unternehmer eine Leistung tatsächlich ausgeführt und hierüber eine Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.1 Leistungen der Tierärzte und Tierärztegemeinschaften für ihre Mitglieder

Rz. 180 Obwohl nicht (mehr) ausdrücklich geregelt, sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt und die Umsätze von Gemeinschaften, deren Mitglieder Tierärzte sind, von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ausgenommen. Rz. 181 Nach § 2 der Bundes-Tierärzteverordnung darf die Berufsbezeichnung "Tierarzt" nur führen, wer als Tierarzt bestellt oder zur Ausübung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Rz. 64 Die fingierte Vermögensübertragung von der übertragenden auf die übernehmende Gesellschaft gilt nur für ertragsteuerliche Zwecke. Mithin löst der Formwechsel mangels zivilrechtlichem Rechtsträgerwechsel keine unmittelbaren grunderwerb-[1] oder umsatzsteuerlichen Folgen aus. Unmittelbare grunderwerb- oder umsatzsteuerliche Folgen hinsichtlich des miteingebrachten Sonde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Unionsrechtswidriges nationales Recht kann unionsrechtlichen Ansprüchen nicht entgegenstehen

Hier schon deswegen kein Ersatzanspruch, weil kein Erstattungsanspruch: Hierzu ist zunächst anzumerken, dass der BFH in der vorhergehenden Entscheidung zum vorliegenden Fall vom 26.6.2019 festgestellt hatte, bei den "Belastungen" handele es sich weder um Rechnungen über Leistungen von A an M noch um Rechnungen i.S.d. § 14c UStG (s. oben II.3.). Insofern müsste sein Argument ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Treuhand und Umsatzsteuer

Überträgt der Treugeber im Fall der Vollrechtstreuhand einen Gegenstand auf den Treuhänder, geht wohl bei Sachen das bürgerlich-rechtliche Eigentum auf den Treuhänder über. Da jedoch das wirtschaftliche Eigentum beim Treugeber verbleibt, liegt meist (noch) keine Lieferung an den Treuhänder vor. Wichtig Unentgeltliche Wertabgabe kann vorliegen Allerdings kann eine unentgeltlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / aa) Ausführungen des BFH

Direktanspruch ≠ "Ersatzanspruch" ...: Der Direktanspruch ist nach Ansicht des BFH auch nicht – wie in der Literatur ausgeführt – ein Anspruch des "Rechnungsempfängers" gegen den Fiskus, der ersatzweise entsteht, wenn der "Rechnungsaussteller" einen Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht an den Fiskus abgeführten MwSt (aus § 14c Abs. 1 S. 2 bzw. Abs. 2 S. 3 ff. UStG) nicht g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / III. Entscheidung des FG

Kein Direktanspruch: Das FG, das über die Klage auf Erlass einer Billigkeitsmaßnahme (s. oben II.2.) zu entscheiden hatte,[15] führte aus, dass zwar nach der als gefestigt zu bezeichnenden Rechtsprechung des BFH eine sachliche Unbilligkeit vorliegen könne, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des vom EuGH entwickelten sog. Reemtsma-Direktanspruchs vorlägen. Es war aber der An...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 2. Keine Änderung der Festsetzung bei A und keine Rückzahlungen

Keine Erstattung an A: Die Steuerfestsetzungen der A, in der die Steuerzahlungen für die vermeintlich an M erbrachten Dienstleistungen enthalten waren, wurden allerdings nicht korrigiert, da die Veranlagung der A für das Jahr 2006 bereits bestandskräftig war.[10] A erhielt also die an das FA für diese vermeintlichen Dienstleistungen abgeführte Mehrwertsteuer nicht zurück. Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zu nicht rechtsfähige... / bb) Mögliche Folgen für die BGB-Gütergemeinschaft

Rz. 16 Auf dieser Grundlage ist bei einer ehelichen Gütergemeinschaft nach dem BGB, die mit dem zu einer Gesamthandsgemeinschaft gehörenden Gesamtgut unternehmerisch tätig ist, wie folgt zu unterscheiden: Verwaltet ein Ehegatte[18] das Gesamtgut – in seinem Namen –, ist der verwaltende Ehegatte der Unternehmer. Dass er dabei auf Rechnung des Gesamtguts handelt, ist unerheblic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 1. EuGH-Rechtsprechung kennt die Anforderungen des BFH nicht

Keine Einschränkung in EuGH-Urteilen: Die Ausführungen des BFH im Beschluss vom 5.12.2024 gründen wohl eher auf einer prinzipiellen Abneigung, die er gegenüber dem Direktanspruch empfindet, als auf belastbaren Argumenten. Wie unter IV. bereits z.T. aufgezeigt, ergibt sich aus den Entscheidungen des EuGH, in denen dieser das Rechtsinstitut des Direktanspruchs auf der Grundlag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / aa) Ausführungen des BFH

Anwendungsbereich der Richtlinie muss eröffnet sein: Nach Ansicht des BFH kann der Direktanspruch nur von einem Rechnungsempfänger geltend gemacht werden, "zu dessen Gunsten der Neutralitätsgrundsatz wirkt. Für diesen [also den Rechnungsempfänger] muss somit der Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/112/EG eröffnet sein."[24] Dies sei aber im Hinblick auf die vorliegend in F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zu nicht rechtsfähige... / aa) Durchsetzung von Steueransprüchen gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Rz. 24 Dabei geht es zum einen um die Frage, wie der Steuergläubiger seinen Steueranspruch durchsetzen kann. Richtet sich der Steueranspruch gegen die nicht rechtsfähige Personenvereinigung als Steuerpflichtige, die den gegen sie gerichteten Steueranspruch verwirklichen kann. Eine gegen diese Personenvereinigung gerichtete Steuerfestsetzung erweist sich nur dann als durchset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 3. BFH im Urteil vom 26.6.2019 zu den "Belastungen"

Keine Rechnungen: Bei den "Belastungen" handelte es sich – wie der BFH im Urteil vom 26.6.2019, ebenfalls zum vorliegenden Sachverhalt, festgestellt hatte – weder um Rechnungen über Leistungen von A an M noch um Rechnungen i.S.d. § 14c UStG. Sie waren vielmehr als "bloße" Gutschriften für die Minderungen der Lieferentgelte anzusehen (s. oben II.1.).[14]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zu nicht rechtsfähige... / bb) Flucht in die GbR

Rz. 28 Diese nur eingeschränkten Durchsetzungsmöglichkeiten zur Realisierung von Steueransprüchen bilden den Hintergrund für die nicht selten anzutreffende Annahme, dass in Fällen der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung von einer zumindest konkludent gegründeten rechtsfähigen GbR ausgegangen werden soll, der dann zwar ein eigenes Gesellschaftsvermögen fehlt, bei der aber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zu nicht rechtsfähige... / dd) Ausgestaltung der Gesamtschuld

Rz. 34 Bei Annahme einer derartigen Gesamtschuld ist aber auch zu beachten, dass sich die bei einer Gesamtschuld bestehende Erfüllungswirkung des § 44 Abs. 2 Satz 1 AO auf die Tilgung der Gesamtschuld beschränkt, so dass jedes Mitglied der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung als verpflichtet anzusehen sein könnte, Voranmeldungen und Jahreserklärungen abzugeben, die sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 1. Lieferungen von M an A und (keine) Leistungen von A an M

Lieferungen von M an A: M lieferte im Jahr 2006 Nahrungsmittel an A. M wendete auf die Lieferungen den ermäßigten Steuersatz (7 %) an. Belastungen von A an M: Entsprechend den Vereinbarungen in den umfangreichen Lieferverträgen tätigte M auch Zahlungen an A (lt. Vertrag: Bonus, Verkaufsförderung, Logistik-Service-Center, Effiziente Logistik[8]). Hierfür wurden Belege erstellt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zu nicht rechtsfähige... / aa) Bestimmung des Leistenden und des Leistungsempfängers

Rz. 6 Die Person des leistenden Unternehmers bestimmt sich nach ständiger EuGH-Rechtsprechung danach, wer die wirtschaftliche Tätigkeit im eigenen Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausübt und wer das mit der Ausübung dieser Tätigkeit einhergehende wirtschaftliche Risiko trägt.[2] Rz. 7 Fraglich ist, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn die insgesamt vier ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / VII. Fazit und Ausblick

Regelung der Grundlagen ist besser als Nichtstun ...: Den vorstehenden Ausführungen des EuGH ist eigentlich wenig hinzuzufügen und es verwundert, dass der Gesetzgeber offenbar seit mehr als 20 Jahren nicht in der Lage zu sein scheint, ein Erstattungssystem zu installieren, das diesen in Grundzügen relativ simplen Vorgaben genügt.[78] Mit einer sauberen Umsetzung dieser Vorga...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / cc) Nicht steuerbare Vorgänge: Kein Vorsteuerabzug, aber Direktanspruch

Direktanspruch besteht, ...: Auch das Greentech-Urteil des EuGH zeigt noch einmal deutlich, dass die Auffassung des BFH nicht mit den Vorgaben des EuGH in Einklang steht.[38] Der EuGH bestätigte hierin, dass der Erwerber eines Unternehmensvermögens i.S.d. Art. 19 und 29 MwStSystRL (Greentech), der dem Übertragenden (Greenfiber) als Gegenleistung (fälschlicherweise) den Kaufp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. a [Kredite]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG sind die Gewährung und die Vermittlung von Krediten umsatzsteuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer, der nur gelegentlich Kredite gewährt oder vermittelt. Hauptanwendungsbereich der Steuerbefreiung dürfte die Gewährung von Geld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff der Vermittlung

Rz. 58 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG ist auch die Vermittlung von Krediten steuerfrei. Der Begriff der "Vermittlung" ist im UStG nicht definiert. Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt regelmäßig vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.8 Beteiligung als stiller Gesellschafter

Rz. 48 Wenn sich ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens als stiller Gesellschafter mit einer Geldeinlage an einem anderen Unternehmen beteiligt und hierfür als Gegenleistung Anteile am Handelsbilanzgewinn des anderen Unternehmens erhält, liegt keine steuerfreie Kreditgewährung nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG vor. Bis 15.12.2004 war vielmehr ein steuerfreier Umsatz nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 70 Übernimmt ein Baubetreuer im Rahmen eines Baubetreuungsverhältnisses auch die Kreditvermittlung, fällt diese ebenfalls unter § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG.[1] Dies gilt aber nur, wenn die Tätigkeit im Aufgabenkreis des Kreditgebers, nicht aber aufseiten des Kreditnehmers erfolgt.[2] Rz. 71 Bei der Baufinanzierung ist die Vermittlung zur Erlangung öffentlicher Gelder in glei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.5 Kreditkarten, Telekarten

Rz. 29 Bei Kundenkreditkarten, die Unternehmer an ihre Kunden ausgeben, die zum bargeldlosen Einkaufen berechtigen, liegt hinsichtlich der Gebühren für diese Karten eine steuerfreie Kreditgewährung dieser Unternehmer vor.[1] In seinem Urteil Auto Lease[2] hatte der EuGH in einem Fall der Nutzung von Tankkreditkarten festgestellt, dass im dortigen Ausgangsverfahren die Mineral...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG sind die Gewährung und die Vermittlung von Krediten umsatzsteuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer, der nur gelegentlich Kredite gewährt oder vermittelt. Hauptanwendungsbereich der Steuerbefreiung dürfte die Gewährung von Gelddarlehen durch Kreditinstitut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.10 Dienstleistungskommission

Rz. 49 In den Fällen der Dienstleistungskommission[1] kann dem in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschalteten Unternehmer auch eine steuerfreie Kreditgewährung als gleichzeitig von ihm bezogen und erbracht zugerechnet werden. (nach Beispiel 4 in Abschn. 3.15 Abs. 7 UStAE) Ein nicht im Inland ansässiges Kreditinstitut K (ausländischer Geldgeber) beauftragt eine im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff

Rz. 5 Die Kreditgewährung ist eine sonstige Leistung, da sie keine Lieferung ist.[1] Diese sonstige Leistung Kreditgewährung kann in zwei verschiedenen Formen vorkommen: in der Form eines Geldkredits oder eines sog. Warenkredits. Unter einem Geldkredit versteht man die Kreditgewährung i. S. einer Hingabe von Geld (Kapital) zur Nutzung mit dem Versprechen künftiger Rückzahlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.6 Factoring

Rz. 33 Beim sog. Factoring (Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer – Factor ist meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut – von einem die Forderung besitzenden Unternehmer gegen einen unter dem Nominalwert der Forderung liegenden Preis) ist zwischen dem sog. unechten Factoring und dem echten Factoring zu unterscheiden. Das echte Factoring unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Umfang der Steuerbefreiung – steuerfreie Entgelte

Rz. 14 Gegenstand der Steuerbefreiung sind die Entgelte, die für die Nutzung des Kapitals gezahlt werden. Zu den steuerfreien Entgelten gehören regelmäßig auch Kosten aus der Anbahnung und Abwicklung des Kreditgeschäfts, die der Kreditnehmer zu tragen hat, wie z. B. Portokosten oder Fernsprechgebühren oder sonstiger Auslagen- und Unkostenersatz wie z. B. Buchungsgebühren. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.7 Warenkredit

Rz. 40 Bei einem sog. Warenkredit (Kreditgewährung im Zusammenhang mit einer Warenlieferung) war ursprünglich die Kreditgewährung als – steuerpflichtige – Nebenleistung zu der Warenlieferung angenommen worden. Der BFH hatte in seinem Urteil v. 18.12.1980[1] im Fall des Abzahlungsgeschäfts i. S. d. § 1a Abzahlungsgesetz[2] entschieden, dass der Verkäufer zwei Leistungen erbri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die Verwaltung und Gewährung von Krediten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Kreditsicherheiten ausgedehnt worden. Rz. 3 Durch Gesetz v. 11.10.1995[1] wurde § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG mWv 1.1.1996 neu gefasst.[2] Seit diesem Zeitpunkt sind nach d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Partiarisches Darlehen

Rz. 28 Ein partiarisches Darlehen ist im Gegensatz zu einer Beteiligung eines Geldgebers nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust des von ihm finanzierten Unternehmens oder Geschäfts eine Kreditgewährung i. S. v. § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG. Dies gilt auch dann, wenn das von dem partiarischen Darlehensgeber finanzierte Geschäft mit Verlust abschließt, er jedoch den Anspruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.9 Sale-and-lease-back

Rz. 48a Werden Gegenstände im Leasingverfahren überlassen, ist die Übergabe des Leasinggegenstands durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer eine Lieferung, wenn der Vertrag ausdrücklich eine Klausel zum Übergang des Eigentums an diesem Gegenstand vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer enthält und aus den – zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung und objektiv zu beurteile...mehr