Umsatzsteuer-Anwendungserlass
































BMF 1
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BMF Kommentierung

Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2016

Mittlerweile ist es gute Übung, dass die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel überarbeitet und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Obwohl materiell-rechtliche Änderungen damit nicht verbunden sind, ist die Aufnahme von einigen BFH-Entscheidungen für die Praxis wichtig.







Postbote übergibt Pakete aus LKW
Postbote übergibt Pakete aus LKW
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Vorsteuer-Vergütungsverfahren bei Ausfuhr- und innergemeinschaftlichen Lieferungen

Der liefernde Unternehmer muss die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ausfuhrlieferung bzw. innergemeinschaftlichen Lieferung nachweisen. Kann der Unternehmer den beleg- und buchmäßigen Nachweis nicht, nicht vollständig oder nicht zeitnah führen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung bzw. innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind.






Abrechnung (1)
Abrechnung (1)
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Umsatzsteuer bei Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 27.10.2011 (C-93/10, GFKL) entschieden, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter ihrem Nennwert liegenden Preis kauft, keine entgeltliche Dienstleistung i. S. v. Art. 2 Nr. 1 MwStSystRL erbringt und keine in ihren Geltungsbereich fallende wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wenn die Differenz zwischen dem Nennwert dieser Forderungen und deren Kaufpreis den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der betreffenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Übertragung widerspiegelt.





Reisebusse
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Umsatzsteuer bei Preisnachlässen durch Vermittler

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 16.1.2014 (Az. C-300/12) entschieden, dass die Grundsätze, die der EuGH im Urteil vom 24.10.1996 (Az. C-317/94) zur Bestimmung der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer aufgestellt hat, nicht anzuwenden sind, wenn ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird.