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Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird geändert
Mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 ("Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff"), wurden die BMF-Schreiben vom 7.11.1995 (GoBS) und vom 16.7.2001 (GDPdU) mit Wirkung zum 1.1.2015 außer Kraft gesetzt.
Auf die vorgenannten BMF-Schreiben bzw. auf die „GoBS“ und „GDPdU“ wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an verschiedenen Stellen Bezug genommen. Der UStAE wird daher entsprechend geändert.
Die Regelungen dieses Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 bewirkt werden.