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Änderung des UStAE aufgrund BMF-Schreiben zu den GoBD


Änderung des UStAE aufgrund BMF-Schreiben zu den GoBD

Mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 ("Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff"), wurden die BMF-Schreiben vom 7.11.1995 (GoBS) und vom 16.7.2001 (GDPdU)  mit Wirkung zum 1.1.2015 außer Kraft gesetzt.

Auf die vorgenannten BMF-Schreiben bzw. auf die „GoBS“ und „GDPdU“ wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an verschiedenen Stellen Bezug genommen. Der UStAE wird daher entsprechend geändert.

Die Regelungen dieses Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 bewirkt werden.

BMF, Schreiben v. 5.5.2015, IV D 3 - S 7015/15/10001


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