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Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 10.12.2014 ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist.
Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da das Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
Die Änderungen im Einzelnen finden sich in dem BMF-Schreiben.
BMF, Schreiben v. 15.12.2015, III C 3 - S 7015/15/10003
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Anwendungserlass