![Änderungen des UStAE zum 31.12.2015 Änderungen des UStAE zum 31.12.2015](https://www.haufe.de/image/stempel-umsatzsteuer-finanzamt-238318-2.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=gfes_TdiPhQCLML3XpWYpLQ6drw9jTR2TO9k3BHanc0%3D)
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 10.12.2014 ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist.
Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da das Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
Die Änderungen im Einzelnen finden sich in dem BMF-Schreiben.
BMF, Schreiben v. 15.12.2015, III C 3 - S 7015/15/10003