Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Die Finanzverwaltung hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an verschiedenen Stellen aktualisiert und zudem einige ältere BMF-Schreiben aufgehoben.

UStAE geändert

Die Finanzverwaltung hat mehrere Änderungen im UStAE vorgenommen. So zum Beispiel zur gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Finanzinvestoren oder auch Versteigerungen. Außerdem wurden mehrere überholte BMF-Schreiben aufgehhoben.

BMF, Schreiben v. 7.2.2023, III C 2 - S 7300/19/10004 :005