BMF: Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr

Das BMF veröffentlicht eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur grenzüberschreitenden Personenbeförderung im Luftverkehr.

Nach einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes, mit der Sonderregelung des § 26 Abs. 3 UStG einheitlich zu verfahren, gibt das BMF in einem Schreiben nun Änderungen im UStAE bekannt. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 bewirkt werden. 

BMF, Schreiben v. 7.2.2018, III C 3 - S 7433/15/10001.

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