Auswirkung der Investmentsteuerreform auf die Umsatzsteuer
Bezug auf das KAGB
Zum Jahreswechsel 2018 wird durch die Investmentsteuerreform der Anwendungsbereich des InvStG ausgeweitet. In der Folge kann in der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG nicht mehr auf das gesamte InvStG verwiesen werden. Die Regelung nimmt nunmehr Bezug auf die Verwaltung bestimmter nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regulierter Investmentvermögen.
Umsetzung von EuGH-Rechtsprechung
Zugleich wurde in der Neufassung der Vorschrift das EuGH-Urteil vom9. 12.2015, 314344, Fiscale Eenheid X (Haufe Index 8795854), umgesetzt. Danach wird die Steuerbefreiung punktuell auf bestimmte nach dem KAGB regulierte Investmentvermögen erweitert.
Das BMF nimmt Stellung zu den Neuregelungen und gibt Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass bekannt.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9665
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.167
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823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7156
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
650
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
601
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
350
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
347
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
313
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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