Umsatzsteuerermäßigung für die Personenbeförderung mit Schiffen
Nach diesem Zeitpunkt ausgeführte Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Schiffen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn es sich um genehmigten Linienverkehr oder Fährverkehr handelt und sich die Beförderung innerhalb einer Gemeinde vollzieht oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird daher wie folgt geändert:
1. Abschn. 12.12 wird gestrichen.
2. In Abschn. 12.13 werden nach Abs. 10 neue Absätze 10a und 10b eingefügt.
Die Regelungen dieses Schreibens sind auf nach dem 31.12.2011 ausgeführte Umsätze anzuwenden.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
-
Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
-
Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
-
LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
-
Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
-
Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
-
Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
-
Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025