Umsatzsteuerermäßigung für die Personenbeförderung mit Schiffen
Nach diesem Zeitpunkt ausgeführte Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Schiffen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn es sich um genehmigten Linienverkehr oder Fährverkehr handelt und sich die Beförderung innerhalb einer Gemeinde vollzieht oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird daher wie folgt geändert:
1. Abschn. 12.12 wird gestrichen.
2. In Abschn. 12.13 werden nach Abs. 10 neue Absätze 10a und 10b eingefügt.
Die Regelungen dieses Schreibens sind auf nach dem 31.12.2011 ausgeführte Umsätze anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 22.1.2013, IV D 2 - S 7244/07/10001-04.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6635
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.546
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.216
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0216
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.795
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.736
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.33737
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.303
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.703
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.069
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024
-
Erster digitaler Gewerbesteuerbescheid wurde in Hessen versandt
23.10.2024
-
Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen
23.10.2024
-
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
23.10.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
23.10.2024