BMF: Umsatzsteuer bei Arbeitsmarktdienstleistungen

Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird die Angabe „§ 6 SGB II“ durch die Angabe „§§ 6, 6a SGB II“ ersetzt.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird in Abschn. 4.21.2 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und in Abschn. 4.21.5 Abs. 5 Satz 1 UStAE jeweils die Angabe „§ 6 SGB II“ durch die Angabe „§§ 6, 6a SGB II“ ersetzt.

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 12.7.2013, IV D 3 - S 7179/09/10003-05