BMF

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Arbeitsmarktdienstleistungen

Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird die Angabe „§ 6 SGB II“ durch die Angabe „§§ 6, 6a SGB II“ ersetzt.

Mann sitzt ratlos vor Agentur fuer Arbeit

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird in Abschn. 4.21.2 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und in Abschn. 4.21.5 Abs. 5 Satz 1 UStAE jeweils die Angabe „§ 6 SGB II“ durch die Angabe „§§ 6, 6a SGB II“ ersetzt.

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 12.7.2013, IV D 3 - S 7179/09/10003-05


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