Am 12. Dezember 2018 wurden in Berlin die Ratifizierungsurkunden zum deutsch-moldauischen Sozialversicherungsabkommen ausgetauscht. Das Abkommen tritt zum 1. März 2019 in Kraft.mehr
Am 1. Juni 2018 tritt das neue deutsch-philippinische Sozialversicherungsabkommen in Kraft. Dadurch wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme sichergestellt und koordiniert, insbesondere für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.mehr
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Ein Abkommen über soziale Sicherheit haben die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Albanien am 23.9.2015 unterzeichnet. Nachdem die Ratifizierungsurkunden nun ausgetauscht wurden, tritt das Abkommen zum 1.12.2017 in Kraft. Das hat einige Auswirkungen für die HR-Praxis.mehr
Deutschland und Quebec bauen ihre Zusammenarbeit im Bereich der Sozialen Sicherheit aus. Eine Vereinbarung mit Verbesserungen der Unfallversicherung gilt ab 1.4.2014. Aber auch zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften für entsandte Arbeitnehmer und zur Rentenzahlung gibt es Neues.mehr
Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 1.10.2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 %.mehr
Arbeitgeber müssen Krankheitskosten für ins Ausland entsandte Beschäftigte für die Krankenkasse vorleisten. Gleiches gilt, wenn begleitende Angehörige erkranken. Bei Leistungen für Angehörige von Auslandsbeschäftigten sollten Arbeitgeber allerdings nicht mehr so großzügig sein.mehr
Am 1.5.2013 tritt das deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen in Kraft. Es regelt den sozialen Schutz von deutschen und brasilianischen Arbeitnehmern in der Rentenversicherung.mehr
Die Leistungsaushilfe im Rahmen der Krankenversicherung durch den Arbeitgeber soll auch bei Dienstreisen gelten. Eine entsprechende Order an die Krankenkassen hat der GKV-Spitzenverband herausgegeben.mehr
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen der Schweiz und Deutschland gilt seit dem 1.4.2012 in der Sozialversicherung das EU-Recht. Aus der bisherigen 12-Monats-Grenze werden nun 24 Monate.mehr
„Die Neuen sind da“ heißt es ab August wieder landesweit. Für viele junge Menschen beginnt das Arbeitsleben mit einer Berufsausbildung. Entgeltabrechner müssen die zahlreichen Besonderheiten dieses Personenkreises kennen. Und dies betrifft nicht nur die differenzierte Aufteilung der Beiträge. Was Sie beachten und wissen sollten, erfahren Sie in unserem Überblick.mehr