Deutsch-philippinisches Sozialversicherungsabkommen verbessert Rentenansprüche von Expats
Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Um außerdem sicherzustellen, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können, enthält das Abkommen auf diesen Personenkreis zugeschnittene Lösungen. Diese Personen werden künftig grundsätzlich in dem ihnen vertrauten System bleiben können. Der Entsendezeitraum kann bis zu 48 Kalendermonate betragen.
Rentenansprüche für auf den Philippinen beschäftigte Arbeitnehmer
Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Die Renten werden in voller Höhe auch in den jeweils anderen Staat gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten berechnet werden.
Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen soll Arbeitsplätze schaffen
Der Abschluss des Sozialversicherungsabkommens mit den Philippinen liegt auch deshalb im deutschen Interesse, weil es die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern vertieft und damit dazu beitragen kann, Arbeitsplätze zu schaffen.
Philippinen zählen zu den "Next-Eleven"
Die wirtschaftliche Dynamik im südostasiatischen Raum lässt das Interesse der deutschen Wirtschaft an dieser Region steigen. Deutschland zählt bereits jetzt mit zu den größten ausländischen Investoren auf den Philippinen. Die Philippinen werden zu den "Next-Eleven" gezählt, den Schwellenländern, in denen sich in den kommenden Jahrzehnten ein ähnlicher wirtschaftlicher Aufschwung wie in den BRIC-Staaten ergeben könnte.
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
5.989
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
5.3361
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.006
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.74937
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.6368
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
4.530
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
4.207
-
Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2024
4.199
-
Entgeltabrechnung: Was Arbeitgeber bei einer nachträglichen Korrektur beachten müssen
3.386
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
3.338
-
Lohnsteuerliche Behandlung von Kostenerstattung im Homeoffice
17.09.2024
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
12.09.2024
-
Kurzfristig beschäftigte Rentner: was zu beachten ist
11.09.2024
-
Urlaubsabgeltung bei Minijobs
09.09.2024
-
Wachstumsinitiative sieht Anreize für beschäftigte Rentner vor
05.09.2024
-
Mutterschaftsgeld auch im Minijob
04.09.2024
-
Elektronische Fahrtenbücher: vollständige und zeitnahe Erfassung notwendig
02.09.2024
-
Firmenwagen: Bruttolistenpreis bei Sonderausstattung
29.08.202415
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
26.08.2024
-
Keine ermäßigte Besteuerung von Abfindungen bei Teilleistungen oder Rückkehrrecht
22.08.2024