Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Digitaler Nachl... / 2. Der digitale Nachlass im Erbfall

Wer also kann oder darf Zugriff auf die Daten nehmen? Was passiert nun mit diesen ganzen Daten im Erbfall? Zunächst einmal hat derjenige der die Passwörter besitzt Zugriff auf die entsprechenden Daten, sofern diese vom Anbieter noch nicht gesperrt wurden. Sind diese Zugriffsdaten sauber aufgezeichnet und gut verwahrt, ist das kein Problem. Viele Anbieter verweisen ihre Kunden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Höhe der Gebühren

Rz. 55 Der Gebührenrahmen beläuft sich in allen Instanzen sowohl für die Verfahrens- als auch für die Terminsgebühr auf 44 EUR bis 517 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR.[50] Rz. 56 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je weiteren Auftraggeber, sodass er sich bei zwei Auftraggebern auf 57,20 EUR bis 672,10 EUR beläuft. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zuständigkeit

Rz. 29 Zuständig ist das OLG, zu dessen Bezirk das Gericht des ersten Rechtszugs gehört (Abs. 1 S. 1). Im Verfahren vor dem BGH ist der BGH zuständig (Abs. 1 S. 5). Zur Festsetzung der Pauschgebühr im Verwaltungsverfahren siehe Rdn 53 ff.nνν Rz. 30 Das OLG entscheidet mit einem Richter (Abs. 3 S. 1). Dieser hat die Sache dem Senat in der Besetzung von drei Richtern zu übertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (Abs. 1 S. 2)

Rz. 18 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach Abs. 1 S. 2 ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde insowe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kopien von Originalunterlagen

Rz. 148 Nach einem Teil der Rechtsprechung zählen hierzu auch Kopien von Originalunterlagen, die bei Gericht einzureichen sind und von denen der Rechtsanwalt Kopien ständig zur Hand haben muss.[240] Zutreffenderweise sind solche Kopien bereits nach Nr. 1 Buchst. a zu vergüten. Es kann keinen Unterschied machen, ob der Anwalt sich für seine Handakten eine Kopie fertigt und da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zugelassene Beschwerde

Rz. 185 Unabhängig von dem Wert des Beschwerdegegenstands ist die Beschwerde auch dann zulässig, wenn das Erstgericht sie zugelassen hat (§ 68 Abs. 1 S. 2 GKG). Einziger Zulassungsgrund ist die grundsätzliche Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Rechtsfragen (zu diesem wenig fassbaren Begriff und der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung siehe § 33 Rdn 96 ff.).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb)2. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet ein Ermittlungsverfahren ein

Rz. 18 Hat die Staatsanwaltschaft nur wegen einer Straftat ermittelt und das Verfahren insoweit eingestellt, die Sache anschließend aber an die Verwaltungsbehörde zur eventuellen Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach § 43 Abs. 1 OWiG abgegeben, und leitet die Bußgeldbehörde daraufhin auch ein Verfahren ein, dann hätte dies nach der früheren Rspr. des BGH (siehe Rdn 15) e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3516

Rz. 7 Für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1) oder die Wahrnehmung eines außergerichtlichen, von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1) oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts (VV Vorb. 3 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Anfechtung ei... / Leitsatz

Der potentielle gesetzliche Erbe, der die Erbschaft ohne Angabe von Gründen ausschlägt und sodann mit Blick auf die inzwischen festgestellte Werthaltigkeit des Nachlasses seine Ausschlagungserklärung anficht, weil er irrtümlich von einem überschuldeten Nachlass ausgegangen sei, macht nicht den Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (Erbschaft), sondern einen bloßen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Einspruch gegen Versäumnisurteil

Rz. 17 Ebenso wie in erster Instanz greift die Ermäßigung nach VV 3203 nicht beim zweiten Versäumnisurteil; hier bleibt es bei VV 3202 (siehe auch VV 3105 Rdn 20 m.w.N. zur Rechtsprechung). Rz. 18 Soweit nach dem Versäumnisurteil verhandelt wird, erstarkt die bis dahin angefallene 0,5-Terminsgebühr zu einer vollen 1,2-Terminsgebühr. Eine dem § 38 BRAGO vergleichbare Regelung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 1 VV Vorb. 4 enthält in ihren fünf Absätzen allgemeine Regelungen, die für sämtliche Gebühren nach VV Teil 4 gelten, soweit in den einzelnen Abschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist. Zum Teil sind hier auch Vorschriften übernommen worden, die bereits in der BRAGO enthalten waren; zum Teil finden sich aber auch – aufgrund des neuen Gebührensystems – neue Regelungen, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren nach VV Teil 3

Rz. 34 Im Gegensatz zur BRAGO, wonach in § 15 Abs. 1 S. 2 BRAGO geregelt war, dass die Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) nach Zurückverweisung nicht erneut entstehe, ist für Verfahren nach VV Teil 3 nunmehr vorgesehen, dass die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor Zurückverweisung (also des Ausgangsverfahrens) auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beiordnung oder Bestellung

Rz. 61 Gläubiger des Vergütungsanspruch ist bei der Beiordnung oder Bestellung durch Gerichte oder Justizbehörden (§ 59a) der Rechtsanwalt, der beigeordnet oder bestellt worden ist, § 45. Nach der Rechtsprechung des BGH[112] kann bei PKH/VKH auch eine Sozietät beigeordnet werden. Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu.[113] Das gilt auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wegen desselben Gegenstands

Rz. 228 Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Gebühren nach VV Teil 2 "wegen desselben Gegenstands" entstanden sind wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren, wofür von der Rechtsprechung ein zeitlicher, personeller und sachlicher Zusammenhang gefordert wird. Rz. 229 Es muss also zunächst ein zeitlicher Zusammenhang des gerichtlichen Verfahrens mit der außergerichtlichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mahnverfahren und streitiges Verfahren (Nr. 2)

Rz. 17 Beim Mahnverfahren und dem sich anschließenden streitigen Verfahren handelt es sich um gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten. Dies hatte der BGH bereits vor Inkrafttreten des RVG zur doppelten Festsetzbarkeit einer Postentgeltpauschale nach § 26 BRAGO (jetzt VV 7002) entschieden.[2] Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber zur Klarheit in Nr. 2 festgeschrieben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Dokumentenpauschale

Rz. 107 Für die Anfertigung der nach § 82 Abs. 1 S. 2 VwGO beizufügenden Kopien des angefochtenen Verwaltungsaktes und des Widerspruchsbescheides ist die Fertigung von Kopien aus den Behördenakten grds. nicht erforderlich, da der Anwalt diese Bescheide vom Auftraggeber in Urschrift erhält und sich hiervon Kopien fertigen kann.[181] Diese Kopien fallen damit nicht unter Nr. 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 40 Erstattungsfähig sind ausschließlich die notwendigen Auslagen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG fallen darunter im Allgemeinen diejenigen Auslagen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden sind. Ob dies der Fall ist, kann nicht im Wege eines schematischen Rückgriffs auf § 91 ZPO entschieden werden. Vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abrechnungsfälle

Rz. 77 Eine stillschweigend geschlossene Einigung wird häufig diskutiert, wenn ein Versicherer die vom Geschädigten geltend gemachten Ansprüche teilweise erfüllt und sich der Geschädigte mit der Zahlung begnügt, etwa weil er das Risiko einer weiteren Rechtsverfolgung scheut. Ob in diesen Fällen eine Einigung i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 vorliegt, wird von der Rechtsprechung unter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zeitpunkt der Einigung

Rz. 544 Der für § 788 ZPO notwendige Bezug zur Zwangsvollstreckung liegt nicht erst vor, wenn nach Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils zwischen den Parteien eine Stundungsvereinbarung getroffen wird. Andererseits geht die Forderung, es müssten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses alle Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vorliegen,[578] zu weit. Denn § 788 ZPO erfasst ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 15 Die Geschäftsgebühr der VV 2301 ist unter denselben Voraussetzungen zu erstatten wie die der VV 2300. Es besteht allerdings auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen keine Veranlassung, das Mandat auf ein Schreiben einfacher Art zu beschränken. Der BGH hat hierzu nochmals ausdrücklich klargestellt, dass bei Zahlungsverzug des Schuldners auch in rechtlich einfach gel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 48 Beauftragt der Beschwerdegegner seinen bisherigen Prozessvertreter oder einen anderen, nicht am BGH zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung oder Beratung betreffend das weitere Vorgehen in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 544 ZPO, stellt dies grundsätzlich eine Maßnahme dar, die geeignet ist, seinen rechtlichen Interessen zu entsprechen. Dies gilt umso m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Sozietät

Rz. 64 Nach der Rechtsprechung des BGH[139] kann bei PKH auch eine Sozietät beigeordnet werden.[140] Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu (vgl. Rdn 15).[141] Die Zahlungserklärung ist dann von der Sozietät bzw. einem Rechtsanwalt der Sozietät für diese abzugeben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachpfändung/Vermögensauskunft

Rz. 601 Hinsichtlich eines Auftrags zur Sachpfändung sowie zur Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) wird eine Beiordnung weitgehend abgelehnt, weil es sich dabei um einfache Materien handele und der Gläubiger zur Not die Rechtsantragsstelle aufsuchen könne.[650] Dabei wird die heutige Praxis der Gerichtsvollziehervollstreckung nicht richtig gesehen. Ein Durchsuchen der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Festsetzung des Anspruchs

Rz. 275 Festgesetzt werden die Zahlungsansprüche des Verfahrenspflegers kraft der Verweisung in § 277 Abs. 5 S. 2 FamFG im Verfahren nach § 168 FamFG. Die betragsmäßige Beschränkung der Beschwerdemöglichkeit folgt aus § 62 Abs. 1 FamFG und beläuft sich auf 600 EUR. Gem. § 61 Abs. 3 FamFG ist jedoch die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung, Fortbildung des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopf- oder wertteilige Erstattung

Rz. 88 Ist der gemeinsame Anwalt für einen allein obsiegenden Streitgenossen nur in geringem Umfang tätig gewesen, so kann allerdings das Interesse der Streitgenossen auf eine kopf- oder wertteilige Erstattung gerichtet sein. Für ein solches Begehren fehlt es jedoch an der erforderlichen Anspruchsgrundlage. Mehr als die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Anwalts für die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Keine Änderung von Amts wegen

Rz. 184 Hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle versehentlich zu viel festgesetzt, ergibt die Endabrechnung des Verfahrens oder eine nachträgliche Änderung der Rechtsprechung oder Herabsetzung des Streitwertes, dass die Staatskasse dem bestellten oder beigeordneten Anwalt einen geringeren als den festgesetzten Betrag geschuldet hat, dann kann der Urkundsbeamte der Geschäft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung (Anm. Abs. 2)

Rz. 30 Mitwirkung i.S.d. Anm. Abs. 2 bedeutet, dass der Verteidiger durch seine Tätigkeit die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert haben muss. Eine besondere Mühewaltung ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit des Anwalts muss auch nicht ursächlich für die Einstellung sein;[43] es reicht vielmehr jede auf die Einstellung hin zielende Tätigkeit des Verteidigers aus, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattung der Kosten

Rz. 256 Nach Abschluss des Rechtsstreits stellt sich dann häufig die Frage, ob der Versicherer die von ihm vorgelegten Kosten für den Aktenauszug erstattet verlangen kann. Die Rechtsprechung differenziert insoweit: Rz. 257 Wird der Aktenauszug nur zum Zweck der Regulierung eingeholt oder dient er nur als Entscheidungshilfe, ob der Rechtsstreit überhaupt aufgenommen werden sol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Anrechnung bei Vergabeverfahren

Rz. 254 Wird der Anwalt in Vergabesachen zunächst vor der Vergabekammer tätig, so erhält er dafür eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Ob diese Gebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden Beschwerdeverfahrens (§ 116 GWB) vor dem Vergabesenat anzurechnen ist, war in der Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung war die Anrechnung ausgeschlossen, da das Verfahren vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 92 Den Maßstab für die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Verkehrsanwalts legt § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO fest. Danach sind nur solche Kosten zu erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte war es in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Anspruch auf d... / Sachverhalt

Das AG hat die Betr. wegen fahrlässigen Überschreitens der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h zu einer Geldbuße von 120 EUR verurteilt. Die Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeit beruht auf einer Messung mit dem Gerät ES 3.0 der Firma ESO. Gegen dieses Urteil hat sie Rechtsbeschwerde eingelegt, das Rechtsmittel mit Anträgen ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beweislast

Rz. 56 Die neuere Rechtsprechung schließt aus der Formulierung in Nr. 1 Buchst. a "für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war", dass die Beweislast für die Erforderlichkeit der hergestellten Kopien und Ausdrucke aus der Gerichtsakte beim Rechtsanwalt liegt.[86]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Strafverfahren und Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Nr. 12)

Rz. 52 Mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG ist die frühere Nr. 11 zur Nr. 12 aufgerückt, ohne dass damit inhaltliche Änderungen verbunden sind. Auf ältere Rechtsprechung zu dieser Nr. kann daher zurückgegriffen werden. Rz. 53 Schließt sich an das Strafverfahren ein Verfahren über die dem Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung an, so handelt es sich um verschiedene Angeleg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO

Rz. 120 In eigener Sache kann der Anwalt zwar unmittelbar keine Reisekosten abrechnen, da es an einem Auftraggeber fehlt. Gleichwohl kann er gemäß § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO auch seine Reisekosten erstattet verlangen, allerdings auch nur in dem Umfang, in dem eine Partei an seiner Stelle eine Kostenerstattung erhalten hätte.[122] Auch hier gelten allerdings die neuen Grundsätze de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verschiedene Einzelinteressen

Rz. 16 Hat der Anwalt mindestens zwei Auftraggeber, ist insoweit S. 1 Genüge getan und die Möglichkeit eröffnet, die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr nach der Anzahl der Mandanten zu erhöhen, falls auch die weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Ob nur eine Einzelvertretung vorliegt oder mindestens eine weitere Person hinzutritt und damit eine Mehrfachvertretung gegeben ist,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vertretung des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift unterscheidet nach der Person des Auftraggebers sowie unterschiedlichen Gebührentatbeständen. Abs. 1 regelt, wie sich der Geschäftswert bei der Vertretung des Schuldners bemisst. In der Vorschrift wird VV 3315 nicht ausdrücklich aufgeführt Dies ist jedoch deshalb unschädlich, weil in VV 3315 VV 3313 mit aufgenommen ist ("die Verfahrensgebühr des VV 3313 b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Besonderer Umfang

Rz. 6 Zunächst einmal ist Voraussetzung, dass eine "besonders umfangreiche Beweisaufnahme" stattgefunden hat. Eine bloß umfangreiche Beweisaufnahme genügt nicht. Sie muss besonders umfangreich gewesen sein. Rz. 7 Die entsprechenden Kriterien wird die Rechtsprechung sicherlich noch herausarbeiten. Insoweit kann man sich gegebenenfalls an die §§ 42 und 51 anlehnen, die ebenfall...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift der VV 5115 ist aus dem früheren § 105 BRAGO i.V.m. § 84 Abs. 2 BRAGO hervorgegangen. Im Gegensatz zur früheren Regelung wird nicht der Gebührenrahmen als solcher erhöht. Vielmehr erhält der Anwalt stattdessen eine Zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr (str., siehe Rdn 104 ff.). Ungeachtet dessen kann die zu § 84 Abs. 2 BRAGO e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren nach VV Teil 6 Abschnitt 3 (Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG)

Rz. 161 Eine Pauschgebühr kann nach der zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG eingeführten Erweiterung in Abs. 1 S. 1 zukünftig auch in allen Verfahren bewilligt werden, für die sich die Gebühren nach VV Teil 6 Abschnitt 3 richten, alsomehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift der VV 3403 ergänzt die Vorschriften der VV 3401, 3402 und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nummern nicht erfasst werden. Diese Tätigkeiten waren früher in § 56 BRAGO geregelt. Insoweit kann auf ältere Rechtsprechung grundsätzlich zurückgegriffen werden. Rz. 2 Für die Gebühren nach VV 3403 kann nach wie vor zw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 224 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen existiert eine nicht mehr überschaubare Rechtsprechung, die sich teilweise nicht recht nachvollziehen lässt. Hinzu kommt, dass es bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen grds. um Einzelfallentscheidungen geht, die einen konkreten Fall betreffen und sich häufig nicht in generelle Regeln...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Beratungshilfe

Rz. 40 Bei den Gebühren für die Beratungshilfe wird die Aussöhnung nicht erwähnt (siehe Rdn 40). Nach VV 2508 wird dort eine Gebühr nur für eine Einigung oder eine Erledigung gewährt. Dies war im Übrigen schon zu BRAGO-Zeiten der Fall (§ 133 Abs. 3 BRAGO). Die Rechtsprechung hat daher eine Aussöhnungsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe nicht gewährt.[45] Von daher dürfte es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einordnung des Verfahrens

Rz. 2 Das Verfahren nach § 55 ist ein vereinfachtes Betragsfestsetzungsverfahren.[4] Die Festsetzung stellt keinen originären Verwaltungsakt, sondern einen Akt der Rechtsprechung im weiteren funktionellen Sinne dar.[5] Die Bestimmung wird ergänzt durch bundeseinheitlich geltende Verwaltungsbestimmungen (Verwaltungsvorschrift Vergütungsfestsetzung – VwV Vergütungsfestsetzung)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Geschäftsgewandte Partei

Rz. 97 Bei geschäftsgewandten Parteien, insbesondere bei größeren Unternehmen, zumal mit eigenen Rechtsabteilungen, wird in aller Regel die Erstattungsfähigkeit abgelehnt mit der Begründung, dass der auswärtige Anwalt unmittelbar hätte unterrichtet werden müssen und keine Notwendigkeit bestand, für die Unterrichtung zusätzlich einen Verkehrsanwalt einzuschalten.[62] Insbeson...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / 2. Die Urteile des BGH vom 4.11.1987 und 14.5.1986 und der Beschluss vom 24.7.2019

In den Fällen, die den Urteilen des BGH vom 14.5.1986 und 4.11.1987 zugrunde lagen, war Testamentsvollstreckung für Vor- und Nacherbschaft angeordnet und der grundsätzliche und von Gesetzes wegen gegebene Anspruch des Vorerben auf die Nutzungen (§ 100 BGB)[53] zusätzlich im Testament als Reinertragsklausel verfügt. In beiden Urteilen unterstellte der BGH die Entscheidung übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / 9

Auf einen Blick Ist unklar, ob es eine Anordnung nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB gibt oder nicht, kann die Auslegung zu entgegengesetzten Ergebnissen und Rechtsfolgen führen. § 2216 BGB i.V.m. § 2220 BGB ist ein Verbotsgesetz mit Umgehungsverbot (§ 134 BGB), das grundsätzlich auch für die ergänzende Auslegung gilt bzw. gelten könnte. Erblasserwille und Testierfreiheit können in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Zeitgebühr

Rz. 327 Alternativ zu einer wertbezogenen Bemessungsgrundlage wird für die Vergütung des Testamentsvollstreckers in der Literatur zunehmend eine Zeitgebühr favorisiert.[595] Das Tatbestandsmerkmal der Angemessenheit in § 2221 BGB impliziere eine Einzelfallprüfung, weshalb sich die Anwendung von Tabellen verbiete. Eine Zeitvergütung sei demgegenüber strikt einzelfallbezogen u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG unterscheidet zwischen Die Vergütung entsteht mit der ersten Tätigkeit des Anwalts, also i.d.R. mit der Entgegennahme der Information (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2; VV Vorb. 2.3 Abs. 3; VV Vorb. 4 Abs. 2). Fällig wird die Vergütung dagegen erst mit der Erledigung des Auft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistun... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerersparnismöglichkeiten für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen und Wohngebäuden sind derzeit auf wenige Vorschriften beschränkt. Die größte Bedeutung in der Praxis haben aktuell die Vergünstigungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Steuerer...mehr