Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / X. Sachverständigengutachten

Auch ein Kaskoversicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Einsicht in ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten zu gewähren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Treu und Glauben und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Mitwirkung des Versicherungsnehmers an der erforderlichen Untersuchung und der Feststellung der Leistungspflicht stehen Auskunfts...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / I. Obliegenheiten

Die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Obliegenheiten führt bei Vorsatz zur vollständigen und bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sich diese Obliegenheitsverletzung kausal auf den Eintritt des Versicherungsfalles ausgewirkt hat. Bei schuldloser oder fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bleibt die Eintr...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / X. Gefahrerhöhung

Die Nutzungsänderung von Büroräumen in einen bordellartigen Betrieb ist eine Gefahrerhöhung; dies gilt auch, wenn in einer bisherigen Kfz-Werkstatt ein "kleines" Bordell betrieben wird.[25] Durch das Ausscheiden des einzigen Berufspiloten bei einem Anbieter gewerblicher Hubschrauberflüge tritt eine Gefahrerhöhung ein.[26] Die Produktion von Drogen im versicherten Haus erhöht d...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / III. Sachverständigengutachten

Versicherer weigern sich oft, ein von ihnen eingeholtes Schadengutachten dem Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen. In der Krankenversicherung ergibt sich die Vorlagepflicht des Sachverständigengutachtens aus § 202 VVG . 1. Wenn ein Sachversicherer zur Schadensermittlung ein Sachverständigengutachten einholt, kann er die Kosten dieses Gutachtens nicht vom Schädiger erse...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / XIII. Feststellungsklage

Einer Feststellungsklage kann nicht die Möglichkeit der Leistungsklage entgegengehalten werden, wenn zu erwarten ist, dass ein Feststellungsurteil zu einer endgültigen Streitbeilegung führt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der für die Schadenhöhe maßgebliche Tatsachenstoff auch Bedeutung für die Entscheidung über den Grund des Anspruchs haben kann. Dies gilt insbesonder...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / XI. Beweis für den Eintritt des Versicherungsfalles

1. Der Beweis für den Eintritt des Versicherungsfalles (Einbruchdiebstahl) kann auch dadurch geführt werden, dass alle nicht versicherten Entwendungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.[29] 2. Eine Anhörung gemäß § 141 ZPO kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht von der uneingeschränkten Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers ausgeht.[30]mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VII. Überschwemmung

1. Der Risikoausschluss für Sturmschäden greift nicht ein, wenn die Schäden lediglich als mittelbare Auswirkung der Sturmflut anzusehen sind und 16 km von der Küste entfernt Flusswasser zurückgestaut wird. Die Sturmflut hat nur mittelbar zur Überschwemmung beigetragen, der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf davon ausgehen, dass bei mittelbarer Auswirkung der Sturmflu...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / XII. Vorsatz

Wenn zwei Versicherungsnehmer Miteigentümer eines Grundbesitzes sind, ist der Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles gegenüber beiden Miteigentümern leistungsfrei. Der Lebensgefährte der Klägerin hatte das gemeinsame Haus der Parteien im Rahmen einer Auseinandersetzung zur Explosion gebracht. Leistungsfreiheit gegenüber sämtlichen Versicherungsneh...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / I. Beweisführung

Der Versicherungsnehmer ist für den Eintritt des Versicherungsfalles beweispflichtig. 1. Auch für eine Entwendung durch Raub gelten die Beweiserleichterungen zum Beweismaßstab, sodass es genügt, wenn der Versicherungsnehmer dessen äußeres Bild nachweist. Das OLG Frankfurt hatte den Kläger gemäß § 141 ZPO angehört und den Eindruck gewonnen, dass seine Bekundungen glaubhaft war...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / III. Gefahrerhöhung

Durch die Produktion von Drogen in dem versicherten Haus erhöht der Versicherungsnehmer die Gefahr eines Einbruchdiebstahls gemäß § 23 Abs. 1 VVG. Gefahrerhöhungen gemäß § 23 Abs. 1 VVG sind Änderungen gefahrerheblicher Umstände nach Vertragsschluss, die das Risiko des Eintritts des Versicherungsfalles nicht nur unerheblich steigern. Dem Versicherungsnehmer ist der ihm oblieg...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VII. Arglistige Täuschung

Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass die Schadenaufstellung nichtverbrannte Gegenstände enthält, muss er für eine sofortige Richtigstellung sorgen, ansonsten ist von einer arglistigen Obliegenheitsverletzung auszugehen. Im Rahmen der Ermittlungen fanden die ermittelnden Beamten zahlreiche Gegenstände, welche die Klägerin ausweislich der von ihr vorgelegten Liste...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / III. Unfallbegriff

Unfall ist "ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis" (A.2.2.2.2 AKB 2015). 1. Wenn ein Fahrzeug durch eine Vielzahl von Kratzern beschädigt worden ist, liegt ein versicherter Unfall vor. Selbst wenn das Zerkratzen einige Minuten gedauert hat, ist auch das Merkmal der "Plötzlichkeit" verwirklicht.[42] 2. Wenn ein Re...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / IX. Anspruchsübergang (§ 86 Abs. 1 VVG)

Wenn ein Kaskoversicherer die vereinbarte Entschädigung geleistet hat, gehen die Ansprüche des Versicherungsnehmers kraft Gesetzes auf den Kaskoversicherer über. Ein Rechtsanwalt, der diesen Forderungsübergang nicht berücksichtigt, ist gegenüber dem Kaskoversicherer schadenersatzpflichtig. Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte in einem Haftungsprozess die Schadenersatzansprüche des...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / III. Leitungswasserschaden

1. Für den Eintritt des Versicherungsfalles ist der Zeitpunkt der Schädigung des Rohres entscheidend, nicht das Auftreten der Wasserschäden. Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass das versicherte Ereignis – der Rohrbruch – während der Geltungsdauer des Vertrages eingetreten ist. Wenn – wie im entschiedenen Fall – der Rohrbruch bereits seit Errichtung des Gebäudes bestan...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / 1. Fahruntüchtigkeit

Bei absoluter Fahruntüchtigkeit (2,19 ‰) ist eine Kürzung auf Null gerechtfertigt. Wenn der Versicherungsnehmer schon vor Trinkbeginn damit rechnet, dass er später unter Alkoholeinfluss mit seinem Kraftfahrzeug fahren wird, ist ein Verkehrsunfall grob fahrlässig mit der Folge der Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers herbeigeführt. Der Kläger war aus einer Klinik in eine Ga...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / IV. Gerichtsstand (§ 215 VVG)

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. § 215 VVG spricht vom "Versicherungsnehmer" und nicht vom "Verbraucher", sodass diese Gerichtsstandsregelung auch für juristische Personen gilt. Der BGH weist darauf hin, dass das ...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VI. Arglist

Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung entfällt das Kausalitätserfordernis gemäß § 28 Abs. 3 VVG. Arglist ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es um die Verletzung von Aufklärungs- und Informationsobliegenheiten geht. 1. Eine Unfallschilderung, die aus technischer Sicht mit dem Schadenbild nicht in Einklang gebracht werden kann, rechtfertigt den Vorwurf der Arglis...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VII. Unterschlagung

Ein Mieter, der ein gemietetes Fahrzeug nicht zurückgibt, begeht keinen versicherten Diebstahl, es liegt vielmehr eine – nicht versicherte – Unterschlagung vor. 1. Die Überlassung eines Kraftfahrzeuges zur Durchführung einer unbegleiteten Probefahrt führt zu einem freiwilligen Besitzverlust, nicht zu einer Besitzlockerung. Es ist daher nicht von einem versicherten Diebstahl a...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / II. Raub

Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Entwendung mit Gewalt durch Überwindung eines Widerstandes des Versicherungsnehmers erfolgt. 1. Es liegt kein versicherter Raub vor bei Überrumpelung ohne Widerstand des Versicherten. Der Täter hatte die Armbanduhr des Versicherten an sich gerissen, ohne dass der Versicherte hiergegen Widerstand geleistet hatte.[85] 2. Wenn der Tä...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VIII. Beratungs- und Informationspflichten (§§ 6, 7 VVG)

Versicherer und Versicherungsvermittler haben umfassende Informationspflichten und Beratungspflichten, auf die jedoch der Versicherungsnehmer ausdrücklich verzichten kann. Wenn der Versicherungsnehmer eine vorübergehende Prämienfreistellung beantragt, muss der Versicherer ihn darauf hinweisen, dass bei Wiederaufnahme des Vertrages eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet. ...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / XI. Obliegenheit

1. Dem Versicherungsnehmer obliegt es nicht, den für den Eintritt eines Versicherungsfalls möglicherweise verantwortlichen Schädiger vorrangig in Anspruch zu nehmen. Der Versicherungsnehmer verlangte von dem Wohngebäudeversicherer Ersatz für einen durch Brand verursachten Gebäudeschaden. Der Versicherungsnehmer ist nicht gehalten, im Wege der Schadenminderungspflicht zunächst...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / II. Arglist

Bei Arglist gilt das Kausalitätsprinzip nicht. Unrichtige Angaben zur Laufleistung des gestohlenen Fahrzeuges können einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers darstellen. Die Angabe "100.000 km", der eine Tilde (Schlangenlinie) vorangestellt wird, macht deutlich, dass es sich um eine Schätzung handelt. Abweichungen von 10 % zur tatsächlichen Laufleis...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VI. Oldtimer

Der Eigentumsübergang nach den AKB-Bestimmungen einen Monat nach Versicherungsfall tritt bei Oldtimern nicht ein, weil hierdurch der Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt würde. Das versicherte Fahrzeug, ein Ferrari 500, Bauj. 1956, wurde im Jahr 1997 in Italien gestohlen. Der Kaskoversicherer leistete eine Schadenzahlung in Höhe von EUR 352.791,39. In der Urteilsbeg...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / IV. Unfallflucht

Das Verlassen der Unfallstelle ist nicht in jedem Fall eine arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit, da diese voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann. Auch insoweit ist der Kausalitätsgegenbeweis möglich. 1. D...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / I. Neuwertersatz

1. Eine völlige Leistungsfreiheit des Versicherers wegen arglistiger Täuschung durch Vorlage fingierter Rechnungen tritt dann nicht ein, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer durch schuldhafte Leistungsverweigerung in eine wirtschaftliche Zwangslage versetzt hat. Die Leistungsfreiheit beschränkt sich dann auf die Neuwertspitze, ein Rückforderungsanspruch wegen der Zah...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / IX. Makler

Die Beratungspflichten des Maklers beschränken sich in der Regel auf das vom Kunden zur Prüfung aufgegebene Risiko bzw. Objekt. Das Verhalten des Maklers ist grundsätzlich dem Versicherungsnehmer und nicht dem Versicherer zuzurechnen. 1. Eine Pflichtverletzung des Maklers bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles führt zu einem Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmer...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / V. Obliegenheiten

Eine vorsätzliche und kausale Obliegenheitsverletzung führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, bei einer grob fahrlässigen und kausalen Obliegenheitsverletzung kann die Leistung des Versicherers entsprechend dem Grad des Verschuldens gemindert werden. 1. Wenn ein Versicherungsnehmer bei der Antragstellung die Frage nach Vorschäden verneint, weil der Vorversicherer keine ...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / II. Arglistige Täuschung

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken. 1. Bei objektiv falschen Angaben trägt der Versicherungsnehmer die sekundäre Beweislast für eine plausible Erklärung. Diese sekundäre Darlegungslast führt nicht zu einer U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Unverbindlichkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 7 Eine nach § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 fehlerhafte Vergütungsvereinbarung ist nicht gemäß § 125 BGB nichtig. Sie bleibt wirksam. Ebenso wenig ist eine gegen § 4a Abs. 1 S. 1 und 2 verstoßende Vereinbarung nach § 134 BGB nichtig.[8] Insoweit geht § 4b als Sonderregelung diesen Vorschriften vor. Danach ist lediglich der Vergütungsanspruch des Anwalts ist auf die Höhe der geset...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 In seiner Entscheidung vom 27.3.2007[1] hatte der BGH zu Recht klargestellt, dass die Geschäftsgebühr (VV 2300) im Rechtsstreit in voller Höhe geltend gemacht werden kann und dass eine Partei nicht darauf beschränkt ist, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen, wie es bis dato unverständlicherweise Praxis war. Der materiell-rechtliche Kostenersta...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung oder Erledigung

Rz. 6 Weitere Voraussetzung der Anwendung von VV 1005, 1006 ist, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in welchen Betragsrahmengebühren anfallen, es zu einer Einigung oder Erledigung gekommen ist. Zum Anfall der Einigungs- und Erledigungsgebühr im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage wird auf die Erläuterungen zu VV 1000 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 47 Die Grundfrage, die sich stellt, ist die, ob vor Eingang einer Berufungsbegründung der Berufungsbeklagte überhaupt berechtigt ist, sich in anwaltliche Vertretung zu begeben oder ob es ihm zuzumuten ist, abzuwarten, bis die Berufung begründet wird. Rz. 48 Diese Frage war früher lange Zeit umstritten. Das galt insbesondere in den Fällen, in denen der Berufungskläger ausd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltendmachung im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 122 Zu den Geschäftsbesorgungspflichten eines Anwalts gehört es auch, die durch seine Tätigkeit entstandenen Kosten bestmöglich von den eigenen Mandanten auf die Gegenseite zu verlagern. Deshalb muss er bei der Mehrfachvertretung Folgendes beachten: Sind seine Mandanten als Streitgenossen im Prozess unterschiedlich erfolgreich, so stellt sich im Rahmen der Kostenerstattun...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abgrenzungskriterien

Rz. 23 In § 15 ist der Umfang der Angelegenheit selbst nicht geregelt. In Anbetracht der Vielfalt der Lebenssachverhalte ist eine gesetzliche Abgrenzung kaum möglich.[1] Die Abgrenzung soll daher vielmehr im Einzelfall der Rechtsprechung überlassen bleiben.[2] Das OLG Köln[3] hat den Begriff der Angelegenheit zusammenfassend in einem Leitsatz zum damaligen § 13 BRAGO wie fol...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / d) Ersteller der Formulare bzw. Basisdokumente

In allen Bereichen stellt sich die Frage: wer macht die vorstrukturierten Tabellen bzw. die Formulare? Im Zivilrecht sind die Rechtsbereiche zu vielgestaltig, als dass überhaupt alles erfasst und aufbereitet werden könnte. Hier wird man – abgesehen von Teilbereichen – auf allgemein gehaltene Strukturvorgaben i.S. des Lösungsvorschlags von Vorwerk[57] zurückgreifen müssen. Es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Divergenzfälle

Rz. 99 Eine Zulassung wegen Abweichens von ober- und höchstrichterlichen oder verfassungsrechtlichen Entscheidungen ist nicht vorgesehen. Insoweit handelt es sich aber nur um einen Unterfall der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist deshalb auch dann zu bejahen, wenn wegen abweichender sonstiger Rechtsprechung Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage besteht und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beiordnung in Angelegenheiten, in denen eine Betragsrahmengebühr anfällt (Abs. 4)

Rz. 63 In Angelegenheiten, in denen Betragsrahmengebühren anfallen, insbesondere in sozialrechtlichen Angelegenheiten, waren in der Vergangenheit im Rahmen der Kostenfestsetzung Schwierigkeiten dadurch eingetreten, dass bei der Bemessung der billigen Gebühr nach § 14 Abs. 1 Tätigkeiten, die vor der Bewilligung der PKH angefallen waren, nicht berücksichtigt wurden. Die Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktenversendungspauschale

Rz. 52 Erhebliche Unsicherheit bestand, ob Aktenversendungspauschalen, Gebühren für Meldeamtsanfragen, Gebühren für Handelsregister- und Grundbuchauszüge, die der Anwalt dem Auftraggeber weiter berechnet, umsatzsteuerpflichtig sind oder ob es sich lediglich um durchlaufende Posten nach § 10 Abs. 1 S. 6 UStG handelt, die der Anwalt seinem Mandanten umsatzsteuerfrei in Rechnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Anrechnung bei Anwaltswechsel

Rz. 139 Wechselt der Auftraggeber zwischen zwei aufeinander anzurechnenden Angelegenheiten seinen Anwalt, so ist nicht anzurechnen. Ein Anwalt muss sich nicht die Vergütung eines anderen Anwalts anrechnen lassen.[58] Lediglich im Falle einer Vertragsübernahme durch einen neuen Anwalt (etwa bei Ausscheiden eines Sozius) ist anzurechnen. Rz. 140 Eine kostenerstattungsberechtigt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweis auf Bereicherungsrecht (S. 2)

Rz. 127 Abs. 3 S. 2 verweist hinsichtlich der Zahlungen, die der Auftraggeber auf die nichtige Vergütungsvereinbarung bereits geleistet hat, auf die Vorschriften des BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung. Der Reformgesetzgeber hat die spezielle Kondiktionsregel des § 4 Abs. 5 S. 1 a.F. durch das allgemeine Bereicherungsrecht ersetzt. Der Rechtsanwalt kann sich daher se...mehr

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zfs 06/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigenbegutachtung Referent*innen: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am KG, Berlin; PD Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Verkehrsmedizinische Begutachtung, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin; Dr. Peter-Hendrik Müther, Vors...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Zuständigkeit für die Prüfung der Angelegenheiten

Rz. 57 Die Frage, ob eine Angelegenheit vorliegt oder ob mehrere Angelegenheiten gegeben sind, ist einerseits im Vergütungsfestsetzungsverfahren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Rahmen der Festsetzung zu prüfen (§ 55 Rdn 149). Weder die Entscheidung(en) über die Bewilligung von Beratungshilfe noch die Anzahl erteilter Beratungshilfescheine entfalten eine Bindu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Toleranzbereich bei Schwellenwert

Rz. 89 Auch im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum, den die Rechtsprechung dem Anwalt mit der Zubilligung des Toleranzbereiches eingeräumt hat, kann jedoch eine höhere Geschäftsgebühr als nach dem Schwellenwert nur verlangt werden, wenn die Tätigkeit entweder umfangreich oder schwierig war.[172] Abweichend davon hatten der IX. Senat[173] und der VI. Senat[174] des BGH die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Höhe

Rz. 114 Die Höhe der zu bewilligenden Pauschvergütung setzt das Gericht nach seinem Ermessen fest. Da in der Pauschvergütung die Gebühren des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalts enthalten sind, muss die Pauschvergütung höher liegen. Der Rahmen ist nach oben offen. In der Regel werden die Wahlverteidigergebühren als Anhaltspunkt genommen. Die Pauschvergütung dar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bisherige Regelung

Rz. 27 Umstritten war zur BRAGO die Frage, ob die Abtretung der Erstattungsansprüche vor der Aufrechnungserklärung abgegeben sein musste oder ob der Verteidiger auch dann noch in den Genuss des § 43 (vormals: § 96a BRAGO) kommen konnte, wenn er sich nach der Aufrechnungserklärung der Staatskasse die Erstattungsansprüche seines Auftraggebers abtreten ließ. Die gesetzliche Reg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Quotientenrechtsprechung

Rz. 109 Die Rechtsprechung zu der Beurteilung der Angemessenheit ist uneinheitlich und bei näherer Betrachtung inkonsequent. Methodisch basiert die Judikatur weitgehend auf der Ermittlung des Quotienten zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Gebührensatz[166] bzw. zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Streitwert[167] für die Gebührenberechnung. Modifiziert w...mehr

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ZErb 06/2021, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2020 in Bad Schandau

Die Jahrestagung 2020 des VorsorgeAnwalt e.V. fand dieses Mal in Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz statt. Coronabedingt wurde die eigentlich für Mai geplante Veranstaltung verschoben und konnte glücklicherweise vom 3. bis 5. September stattfinden. Begonnen wurde dieses Mal schon einen Tag früher am Donnerstag mit einem insgesamt fünfstündigen Vortrag von Frau Rechtsanwä...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag vom 26.2.2020 Verfahrenskostenhilfe für seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu dem Kind C. S. [2] Zwischen dem Antragsteller und der Mutter der Beteiligten zu 2 bestand von 1998 bis 1999 eine (intime) Beziehung. In dieser Zeit wurde die Mutter schwanger. Nach der Geburt hat der Antragsteller nach seinem Vor...mehr