Unfall ist "ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis" (A.2.2.2.2 AKB 2015).

1. Wenn ein Fahrzeug durch eine Vielzahl von Kratzern beschädigt worden ist, liegt ein versicherter Unfall vor. Selbst wenn das Zerkratzen einige Minuten gedauert hat, ist auch das Merkmal der "Plötzlichkeit" verwirklicht.[42]

2. Wenn ein Reifen wegen fehlerhafter Montage platzt, ist nicht von einem Unfall auszugehen. Der Unfallbegriff ist nur dann erfüllt, wenn in den Reifen ein Fremdkörper eingedrungen ist, der den Reifenplatzer verursacht.[43]

[42] OLG Hamm, 20 U 42720, VersR 2020, 1040.

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