Die Nutzungsänderung von Büroräumen in einen bordellartigen Betrieb ist eine Gefahrerhöhung; dies gilt auch, wenn in einer bisherigen Kfz-Werkstatt ein "kleines" Bordell betrieben wird.[25]

Durch das Ausscheiden des einzigen Berufspiloten bei einem Anbieter gewerblicher Hubschrauberflüge tritt eine Gefahrerhöhung ein.[26]

Die Produktion von Drogen im versicherten Haus erhöht die Gefahr eines Einbruchdiebstahls.[27]

Es stellt eine Gefahrerhöhung dar, wenn ein Kraftfahrzeug nach ungeklärtem Schlüsselverlust weitergenutzt wird, ohne die Schlösser auszutauschen. Vorsatz wird vermutet.[28]

[25] BGH, IV ZR 150/11, r+s 2012, 489 = VersR 2012, 1300; OLG Hamm, 20 U 261/12, r+s 2015, 235 = MDR 2015, 463.
[27] OLG Celle, 8 U 101/16, r+s 2017, 414.
[28] KG, 6 U 24/16, r+s 2017, 582.

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