Wenn ein Kaskoversicherer die vereinbarte Entschädigung geleistet hat, gehen die Ansprüche des Versicherungsnehmers kraft Gesetzes auf den Kaskoversicherer über.

Ein Rechtsanwalt, der diesen Forderungsübergang nicht berücksichtigt, ist gegenüber dem Kaskoversicherer schadenersatzpflichtig. Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte in einem Haftungsprozess die Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers erfolgreich geltend gemacht. Der Kaskoversicherer forderte die Kanzlei auf, die vom Haftpflichtversicherer erstatteten Reparaturkosten, soweit eine Kaskoentschädigung geleistet worden war, an den Kaskoversicherer zu erstatten. Zwischenzeitlich war über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Kanzlei hat den Entschädigungsbetrag an den Insolvenzverwalter überwiesen. Das OLG Hamm hatte die Rechtsanwaltskanzlei verurteilt, die Kaskoentschädigung zu erstatten, da sie von dem Forderungsübergang gemäß § 86 VVG Kenntnis gehabt habe.[57]

[57] OLG Hamm, 28 U 184/18, r+s 2020, 392.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge