Der Versicherungsnehmer ist für den Eintritt des Versicherungsfalles beweispflichtig.

1. Auch für eine Entwendung durch Raub gelten die Beweiserleichterungen zum Beweismaßstab, sodass es genügt, wenn der Versicherungsnehmer dessen äußeres Bild nachweist. Das OLG Frankfurt hatte den Kläger gemäß § 141 ZPO angehört und den Eindruck gewonnen, dass seine Bekundungen glaubhaft waren, zumal die Beklagte die zugunsten des Klägers bestehende Redlichkeitsvermutung nicht erschüttert hatte.[83]

2. Auch für einen Nachschlüsseldiebstahl greift die Beweiserleichterung, wenn der Versicherungsnehmer konkrete Umstände beweist, die es nach der Lebenserfahrung wahrscheinlich machen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde. Das OLG Dresden hat diesen Nachweis als nicht erbracht angesehen, weil ein dritter Originalschlüssel nicht vorgelegt wurde und die Verwendung eines richtigen Schlüssels gerade nicht unwahrscheinlich war.[84]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge