Rz. 184

Hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle versehentlich zu viel festgesetzt, ergibt die Endabrechnung des Verfahrens oder eine nachträgliche Änderung der Rechtsprechung oder Herabsetzung des Streitwertes, dass die Staatskasse dem bestellten oder beigeordneten Anwalt einen geringeren als den festgesetzten Betrag geschuldet hat, dann kann der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht von sich aus eine Rückzahlungsanordnung treffen.[366] Deshalb verbietet sich insbesondere eine analoge Anwendung des § 19 Abs. 5 GKG, wonach ein Kostenansatz im Verwaltungsweg berichtigt werden kann, solange nicht eine gerichtliche Entscheidung getroffen ist.[367]

 

Rz. 185

Eine (rückwirkende) Aufhebung der Bewilligung von PKH hat keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch für bereits geleistete Tätigkeiten, so dass insoweit ohnehin keine Rückfestsetzung in Betracht kommt.[368]

[366] OLG Hamm AGS 2016, 530 = RVGreport 2016, 342; LSG Niedersachsen-Bremen 29.10.2019 – L 7 AS 15/17 B; OVG Hamburg AGS 2015, 90 = Rpfleger 2013, 544; BayLSG 12.9.2012 – L 15 SF 327/10 B E; OLGR Düsseldorf 2008, 614; OLG Bremen AGS 2007, 207 = RVGreport 2007, 183; OLG Frankfurt JurBüro 1991, 1649; LG Berlin JurBüro 1984, 573.
[367] OLG Frankfurt JurBüro 1991, 1649 gegen OLG Stuttgart JurBüro 1979, 383.

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