Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Das "Ob" der Sprechstunde

Der Personalrat entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einführung der Sprechstunde, § 45 Satz 1 BPersVG gewährt ihm dazu die Rechtsgrundlage. Durch die Formulierung der Norm steht auch außer Zweifel, dass diese Sprechstunden während der Arbeitszeit eingerichtet werden können,[1] ohne dass es hierfür der Zustimmung bzw. des Einverständnisses der Leitung der Diensts... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 39 PersVG BE Die Regelung § 39 Abs. 1 PersVG Be ist wortgleich zum Bundesrecht. Auf die Kommentierung wird verwiesen. Das Recht der Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung ergibt sich aus dem Verweis in § 66 PersVG BE. Der Notwendigkeit von Sprechstunden ist im Rahmen des Aufgabenkatalogs des § 66 Abs. 1 PersVG BE zu sehen. Zusätzlich ist unter der Überschrift ... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.5 Folgen des Rechtsdienstleistungs Gesetzes (RDG)

Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist es der Personalvertretung erlaubt, mit den Beschäftigten Rechtsfragen zu erörtern, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben der Interessensvertretung besteht (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 RDG). Eine Beratung – damit auch des einzelnen Beschäftigten – ist erlaubt, soweit es sich um eine Frage handelt, die einen dienstlichen Themenbereich der M... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9.3 Bezug zum Personalvertretungsrecht

Die Themen müssen sich auf das allgemeine Aufgabengebiet der Personalvertretung beziehen, ohne stets ein ausdrückliches Beteiligungsrecht vorauszusetzen.[1] mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11 Rheinland-Pfalz

§ 42 LPersVG RP § 42 Abs. 1 LPersVG RP regelt nur für den Personalrat die Einrichtung der Sprechstunden während der Arbeitszeit im Einvernehmen. Dennoch ergibt sich durch die Formulierung in § 42 Abs. 2 LPersVG RP, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung ein eigenständiges Recht zur Durchführung von Sprechstunden hat. Wobei diese nicht an besondere Bedingungen geknüpft s... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.3 Mehrere Räume bei mehreren Betriebsteilen

Gliedert sich eine Dienststelle in mehrere Betriebsteile, kann, soweit nicht in jedem Betriebsteil eine eigenständige Personalvertretung gebildet ist,zumindest zeitweise die Zurverfügungstellung einer Räumlichkeit erforderlich sein. Dies liegt auch schon im Interesse der Dienststelle, da umfangreiche Reisetätigkeiten zur Wahrnehmung der Sprechstunde vermieden werden können. ... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Jugend- und Auszubildendenvertretung

Mit der Regelung des § 45 Abs. 2 BPersVG hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, die Streitfragen hinsichtlich der Zulässigkeit von Sprechstunden seitens der Jugend- und Auszubildendenvertretung beizulegen. Unter der Voraussetzung, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden abhält, wird ein Teilnahmerecht eines Mitglieds der Jugend- und Au... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

Die Regelung zu den Sprechstunden gewährt dem Personalrat die Befugnis zur Einrichtung solcher Sprechstunden und stellt zugleich klar, dass diese während der Arbeitszeit eingerichtet werden dürfen. Daraus folgt, dass allein der Personalrat über das "Ob" der Sprechstunde entscheidet. In Satz 2 hat der Gesetzgeber für die zeitliche und räumliche Lage das Einvernehmen mit der Le... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 36 NPersVG § 36 Abs. 1 NPersVG regelt die Einrichtung der Sprechstunden ohne das Einvernehmen zu erwähnen. Auf die Jugendvertretung wird nicht eingegangen. Es wird die Ansicht vertreten, dass die Dienststellenleitung zur Vermeidung von Missbrauch den Raum, in dem die Sprechstunde stattfindet, betreten darf. Jedoch besteht kein Recht der Anwesenheit während der Beratung selb... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 43 LPVG-BB § 43 Abs. 1 LPVG-BB enthält sowohl für den Personalrat als auch die Jugend- und Ausbildungsvertretung das ausdrückliche Recht getrennter, wie aber auch gemeinsamer Sprechstunden. In § 43 Abs. 2 LPVG-BB wird für den Fall getrennter Sprechstunden, der Zutritt wechselseitig für je ein Mitglied geregelt. Die Möglichkeit zur Video- oder Telefonkonferenzeröffnet § 43 Abs... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

§ 45 SPersVG Die Einrichtung im Einvernehmen mit der Dienststelle ist in § 45 Abs. 1 SPersVG bestimmt und stimmt insoweit mit dem Bundesrecht überein. Für den Fall, dass kein Einvernehmen hergestellt werden kann, wird die Zuständigkeit der Einigungsstelle festgelegt. Wie sich aus dem nachfolgenden Absatz ergibt, geht man auch hier von eigenständigen Sprechstunden der Jugendve... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14 Sachsen-Anhalt

§ 41 PersVG LSA § 41 Abs. 1 PersVG LSA erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 41 Abs. 2 PersVG LSA wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitige Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. In § 41 Abs. 3 PersVG LSA... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Zeitlicher Umfang/zeitliche Lage

Die Faktor Zeit ist in verschiedener Hinsicht zu prüfen und kann Anlass zu Differenzen mit dem Personalrat sein. Während bei freigestellten Personalräten jedenfalls nicht ohne besondere Begründung während der Arbeitszeit zusätzlich auch von nicht freigestellten Mitgliedern des Personalrats eine Sprechstunde abgehalten werden kann, wirkt sich diese Aktivität bei kleineren Die... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8 Mecklenburg-Vorpommern

§ 34 PersVG M-V § 34 Abs. 1 PersVG M-V geht von getrennten Sprechstunden des Personalrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung aus. Lässt aber die gemeinsame Sprechstunden zu. Die Bestimmung von Zeit und Ort erfolgt wie im Bund im Einvernehmen. Für den Fall der getrennten Sprechstunden wird ein wechselseitiges Zugangsrecht für je ein Mitglied mit Beratungsrecht gerege... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

§ 40 PVG-HB § 40 Abs. 1 PVG-HB regelt nur für den Personalrat die Einrichtung der Sprechstunden während der Arbeitszeit. Anders als im Bund und den meisten anderen Länderregelungen ist von einem Einvernehmen nicht die Rede. Man wird die Ankündigung und die Einigung über Zeit und Ort gleichwohl aus den Grundsätzen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ableiten können. § 40 Abs. 2... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Entscheidung zum Besuch der Sprechstunde

Die Entscheidung zum Besuch der Sprechstunde geht vom Beschäftigten aus. Ungeachtet dessen kann der Personalrat aus einem dienstlichen Anlass Beschäftigte zum Besuch der Sprechstunde einladen.[1] mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.4 Haftung der Dienststelle

Eine Haftung der Dienststelle nach § 839 BGB wird zu Recht verneint, da das Amt des Personalrats zwar ein öffentliches Amt ist, das Personalratsmitglied aber nicht hoheitlich für die Dienststelle handelt und die Beratung keine der Dienststelle gegenüber dem Beschäftigten obliegende Amtspflicht darstellt.[1] mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.2 Geschützter Raum/dauerhafter Raum für PR-Tätigkeit/PR-Büro

Ob dem Personalrat ein spezieller Raum für Sprechstunden oder ein so genanntes Personalratsbüro zur Verfügung stehen, ist stets Frage des Einzelfalls und abhängig von der Größe der Dienststelle und letztlich auch deren räumlichen Möglichkeiten. mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9.1 Das Gesetz gibt dazu keine Vorgabe

Aus dem Zweck und dem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Personalrats ist klar, dass es sich um alle Angelegenheiten des einzelnen Beschäftigten handeln kann, die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis besitzen. mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2 Bayern

Art. 43 BayPVG Art. 43 Abs. 1 BayPVG ist identisch mit der Bestimmung des BPersVG. Auch die in § 45 Abs. 3 BPersVG eingeführte Möglichkeit der Sprechstunde per Video- oder Telefonkonferenz ist in Art 43 Abs. 1 S. 3 Bay PersVG übernommen. Art. 43 Abs. 2 BayPVG regelt ein Recht der Teilnahme der Jugend- und Ausbildungsvertreter an den Sprechstunden für den Fall, dass diese keine ... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.13 Sachsen

§ 44 SächsPersVG § 44 Abs. 1 SächsPersVG erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 44 Abs. 2 SächsPersVG wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitiges Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. Sowohl der Personalr... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15 Schleswig-Holstein

§ 33 MBG SH § 33 Abs. 1 MBG SH erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 33 Abs. 2 MBG SH wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitiges Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. § 33 Abs. 3 MBG SH enthält eine nic... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6 Hamburg

§ 46 HmbPersVG § 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 HmbPersVG stimmen mit der Regelung des Bundes überein. Die Einrichtung der Sprechstunde erfolgt hinsichtlich Zeit und Ort wie im Bund im Einvernehmen mit der Dienststelle. Ergänzend wird in § 46 Abs. 1 Satz 3 HmbPersVG der Rechtsweg für den Streitfall bestimmt. Es ist die Einigungsstelle anzurufen. Die Jugendvertretung kann nach § 46 Abs.... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10 Nordrhein-Westfalen

§ 39 LPVG NW § 39 Abs. 1 LPVG NW regelt die Einrichtung der Sprechstunden und verwendet den Begriff im Benehmen statt des Einvernehmens. Auf die Jugendvertretung wird nicht eingegangen. Es ist das Benehmen bezüglich Zeit und Ort mit der Dienststelle herzustellen. Die Regelung entspricht insoweit dem Bundesrecht. § 39 Abs. 2 LPVG NW regelt mit Einschränkung auf die erforderlich... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 43 ThürPersVG § 43 Abs. 1 Thür PersVG erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 43 Abs. 2 Thür PersVG wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitige Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. § 43 Abs. 3 Thür PersVG... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Video- und Telefonkonferenz

Mit der neu eingeführten Regelung des § 45 Abs. 3 BPersVG wird die Möglichkeit eröffnet, in der Geschäftsordnung die Sprechstunde mittels Video- oder Telefonkonferenz vorzusehen. Zu den Regelungen verweist das Gesetz an dieser Stelle auf § 38 Abs. 3 BPersVG. Dieser enthält im Grunde die Formulierungen, die auch in der befristeten Regelung des § 43 Abs. 2 BPersVG (alte Fassun... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Dauer der Sprechstunde

Die Dauer der Sprechstunde ist weder bezüglich des einzelnen Gesprächs noch hinsichtlich der Gesamtdauer geregelt. Hier hat der Personalrat einen Ermessensspielraum, der unter Berücksichtigung des Gegenstandes der Besprechung und die konkreten Bedürfnisse der Beschäftigten einerseits, durch das Prinzip zum sparsamen Umgang mit den Mitteln und dem Grundsatz der vertrauensvoll... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.11 Sonstige Besprechung

Davon zu unterscheiden ist das unabhängig von der Frage der Sprechstunde bestehende Recht des Personalrats, (ausgeübt durch einzelne Mitglieder) Beschäftigte auch während der Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen. Dieses Recht besteht nur ein einem aus § 62 BPersVG folgenden Auftrag der allgemeinen Überwachung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Es kann nur nac... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.3 Deliktische Haftung

Nach § 823 BGB haftet derjenige auf Schadensersatz, der Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich verletzt. Im Zusammenhang mit dem Rat oder der Auskunft eines Personalrats scheiden die ausdrücklich erwähnten, so genannten absoluten Rechte aus. Es kommt nur die Verletzung eines sonstigen Rechts in Betrac... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7 Hessen

§ 34 HPVG Die Regelung beschränkt sich auf die Übernahme von § 45 Abs. 1 BPersVG. Der Personalrat entscheidet über die Einführung der Sprechstunden, hinsichtlich Zeit und Ort muss Einvernehmen mit dem Dienststellenleiter hergestellt werden. Wenn es bereits eingerichtete Sprechstunden und dafür zur Verfügung gestellte Räume gibt, bedarf es eines besonderen Grundes für weitere S... mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.10 Mitbestimmung

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 15 BPersVG hat der Personalrat bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten mitzubestimmen, allerdings nur auf Antrag des Beschäftigten (§ 78 Abs. 2 BPersVG). Entsprechende Regelungen (Mitbestimmung nur auf Antrag) enthalten folgende Landespersonalvertretungsgesetze: Baden-Württemberg (§ 75 Abs. 3 Nr. 9 LPVG BW) Bayern (Art. 75 Abs.... mehr

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Hausmeister / 4 Schichtarbeit

Das BAG hat in der Entscheidung vom 8. Juli 2009[1] zur Frage der Zahlung einer Schichtzulage an Hausmeister, deren Arbeitszeit durch eine zwischen dem Arbeitgeber und dem Personalrat vereinbarte Rahmenzeit nur rahmenmäßig vorgegeben war, darauf hingewiesen, dass sich der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Zahlung einer Zulage nicht entziehen kann, wenn er es unterlässt, einen S... mehr

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Hausmeister / 6 Einsatz von Hausmeistern

Das BAG[1] hat entschieden, dass im Bereich des TVöD Schulhausmeister kraft Direktionsrecht an mehreren Schulen eingesetzt werden können; ein Grundsatz "Ein Schulhausmeister – Eine Schule" existiert nicht. Im konkreten Sachverhalt hatte der Arbeitgeber im Rahmen einer Organisationsuntersuchung festgestellt, dass der Bedarf an der Schule, an der der Kläger beschäftigt war, nur... mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.5 § 1 Abs. 2 Buchst. g TV-L – Beschäftigte, die Arbeit nach § 260 SGB III verrichten

An die Stelle der §§ 93, 97 AFG sind mit Wirkung vom 1.1.1998 die §§ 260 ff. SGB III[1] getreten. Zweck der Vorschriften war für Arbeitslose oder Hilfesuchende, die keine Arbeit finden, Arbeitsplätze zu schaffen. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl I S. 2854) wurden die Regelungen zu den Arbeitsbeschaffungsmaßnahme... mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 3.3 Langzeitkonten auf betrieblicher Ebene

Zitat Nach einem in § 10 neu eingefügten Abs. 7 (§ 10 Abs. 7 TVöD) kann mit Wirkung ab dem 1.7. 2025 die Einrichtung von Langzeitkonten nunmehr auch auf betrieblicher Ebene vereinbart werden . Das Langzeitkonto (Wertguthabenkonto) kann gemäß § 7c SGB IV genutzt werden. Ein in das Langzeitkonto eingebrachtes Wertguthaben kann gemäß § 7c SGB IV (insbesondere für ein Sabbatical, ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Integrationsamt / 2 Zustimmungsverfahren

Die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung ist vom Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch beim Integrationsamt zu beantragen.[1] Der Arbeitgeber hat stets zuerst den Antrag auf Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung eines Schwerbehinderten zu stellen und die zustimmende Entscheidung des Integrationsamts abzuwarten, ehe er die Kündigung ausspricht. Das Integrationsamt... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Betriebliches Eingliederung... / 1.4 Betriebs-/Personalrat

Sofern vorhanden, nimmt die Beschäftigtenvertretung am BEM-Verfahren im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz teil. Mitbestimmungspflichtig ist die Ausgestaltung des BEM-Verfahrens. Das BEM als solches ist hingegen eine gesetzliche Verpflichtung und kann von der Beschäftigtenvertretung nicht abgelehnt werden. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können auch ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abordnung / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst ist die Abordnung in der Privatwirtschaft betriebsverfassungsrechtlich nicht gesondert geregelt. Die Abordnung wird im Regelfall eine Versetzung i. S. v. § 95 BetrVG sein, sodass der Betriebsrat vor einer Abordnung nach § 99 BetrVG anzuhören ist. Hinweis Mitbestimmung des Personalrats Nach § 78 Abs. 1 Nr. 7 BPersVG ist der Personalrat erst ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Betriebliches Eingliederung... / 2.7 Mitbestimmungsrechte

Ob das BEM im Betrieb eingeführt wird, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann die "Klärung", also den Klärungsprozess bezüglich eines BEM verlangen. Dies erfolgt nicht selten über eine Einigungsstelle. Bei der Ausgestaltung des BEM, dem "Wie" des BEM, ist für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht. Ein solches kann sic... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beamte / 4.3 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Zahlungen an Beamte für die Tätigkeit (Funktion) als Personalrat oder Personalratsvorsitzender, können als Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG und R 3.12 LStR steuerfrei behandelt werden. Erhält ein Beamter für seine Tätigkeit als nicht hauptberufliche Lehrkraft eine Lehrentschädigung, ist diese regelmäßig als Aufwandsentschädigung steuerfrei. Hinweis Steuerpfli... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Arbeitsunfall / 4 Mitbestimmung

Schwere Arbeitsunfälle müssen gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII beim Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Anzeige ist auch vom Betriebs- oder Personalrat zu unterzeichnen.[1] Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat eine Durchschrift der Anzeige aushändigen.[2] Bei leichteren Arbeitsunfällen, die nicht anzeigepflichtig sind, ergibt sich der Anspruch des Betriebsrats auf Unte... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziel

§ 167 Abs. 2 SGB IX zielt darauf ab, bei gesundheitlichen Störungen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten herbeizuführen. Zu beteiligen sind der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich, werden der Werks- oder Betriebsarzt, der Sozialvers... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Betriebliches Eingliederung... / 2.4 Verfahrensbeteiligte

Infographic Zwingend zu beteiligen sind zunächst der Arbeitgeber bzw. eine von ihm benannte vertretungsberechtigte Person und die beschäftigte und BEM-berechtigte Person. Der Arbeitgeber hat das BEM anzubieten und bei Zustimmung der beschäftigten Person (i. d. R. des Arbeitnehmers) durchzuführen. Er muss auch den nach Art. 7, 9 DSGVO erforderlichen Datenschutz gewährleisten. N... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Lohnzahlung durch Dritte / 1 Lohnzahlung Dritter als Arbeitslohn

Einnahmen, die dem Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von dritter Seite zufließen, können ebenfalls Arbeitslohn sein. Voraussetzung ist, dass zwischen der Zuwendung des Dritten und der vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber zu erbringenden Arbeit ein Zusammenhang besteht. Von einem solchen Zusammenhang ist auszugehen, wenn d... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Hausmeister / 6 Einsatz von Schulhausmeistern

Das BAG[1] hat entschieden, dass Schulhausmeister kraft Direktionsrecht an mehreren Schulen eingesetzt werden können; ein Grundsatz "Ein Schulhausmeister – Eine Schule" existiert nicht. Im konkreten Sachverhalt hatte der Arbeitgeber im Rahmen einer Organisationsuntersuchung festgestellt, dass der Bedarf an der Schule, an der der Kläger beschäftigt war, nur für 0,7 Stellen bes... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schwerbehinderte Menschen / 6 Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten

Bis zum 31.3. hat der Arbeitgeber jährlich der Agentur für Arbeit für das vorausgegangene Kalenderjahr Anzeige zu erstatten, insbesondere über die Zahl der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze, die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen, Gleichgestellten und sonstigen anrechnungsfähigen Personen (z. B. Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen) sowie über die geschu... mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
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Personalentwicklung: Wertbe... / 3 Wer ist Stakeholder Ihres Reporting?

Der erste Schritt ist es, die Stakeholder des eigenen Reportings und sein Erkenntnisinteresse zu identifizieren. Dies kann sich von Unternehmen zu Unternehmen und von Thema zu Thema unterscheiden. Immer wiederkehrende Zielgruppen und deren Interessen sind zum Beispiel: Top Management: Ist Lernen eine gute Investition? (Wann) zahlen sich die investierten Gelder aus? Sind die R... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schwerbehinderte Menschen / 8 Bewerbung

Arbeitgeber müssen die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs- oder Personalrat über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und die Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes unmittelbar nach Eingang unterrichten.[1]"Unmittelbar nach Eingang" bedeutet, dass die Unterrichtung umgehend bzw. sofort zu erfolgen hat. Die Pfli... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.17 Lohnfortzahlung (Krankheit) und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Steuerberater benötigen im eigenen Interesse Grundkenntnisse zum Thema Lohnfortzahlung bw. Entgeltfortzahlungsgesetz und BEM.[1] Ihre Erfahrungen können sie dem Mandanten vermitteln. Wesentliche Inhalte Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahl... mehr