Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitnehmerbeteiligung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Finanziell > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Stock Options, > Vermögensbeteiligungen, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Arbeitsrechtlich > Betriebsrat, > Personalrat. mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 3 Einführung eines BEM

Initiatoren für die Einführung eines BEM sind in den meisten Unternehmen und Verwaltungen das Personalmanagement als Vertreter des Arbeitgebers und/oder die jeweiligen betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalrat/Mitarbeitervertretungen). Eine kooperative Zusammenarbeit dieser Interessenparteien bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung eines von ... mehr

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Leistungsentgelt / 2.1 Tarifvertraglich vorgesehene Einführung

Somit können – den Anforderungen der jeweiligen Verwaltung entsprechend – durch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung die Modalitäten zur Auszahlung des Leistungsentgelts vereinbart werden. Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA waren die Betriebsparteien aufgefordert, rechtzeitig vor dem 1.1.2007 betriebliche Systeme bzw. Regelungen zur Umsetzung des Leistungs... mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.3 Paritätische Kommission (§ 14 LeistungsTV-Bund)

In § 14 LeistungsTV-Bund sind Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben der Paritätischen Kommission geregelt. Diese ist vergleichbar mit der Betrieblichen Kommission aus § 18 Abs. 7 TVöD VKA (siehe Punkt 7.6). Eine Paritätische Kommission ist für jede Verwaltung i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 LeistungsTV-Bund zu bilden. Für den Fall einer Aufteilung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Leistun... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4.3 Rahmenzeit und Arbeitszeitkorridor

Eine Ausweitung des Weisungsrechtes im Rahmen der Mitbestimmung kann z. B. durch die Einrichtung eines sogenannten Arbeitszeitkorridors erreicht werden. Der Arbeitszeitkorridor nach § 6 Abs. 6 TVöD legt eine wöchentliche Zeitspanne fest, innerhalb derer die tägliche Arbeitszeit vom Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts jederzeit flexibel festgelegt werden kann, ohne da... mehr

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Leistungsentgelt / 8.2.2 Aufteilung des Budgets (§ 9 LeistungsTV-Bund)

§ 9 LeistungsTV-Bund enthält Regelungen zur Berechnung und Aufteilung des Budgets auf Verwaltungen und Verwaltungsteile. Verwaltungen sind hierbei solche, für die im jeweiligen Einzelplan des Haushalts ein Kapitel ausgebracht wird. Verwaltungsteile sind Teile der Verwaltung, für die im jeweiligen Einzelplan des Haushalts ein Kapitel ausgebracht ist. Es kann sich hier sowohl ... mehr

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Leistungsentgelt / 8.2.1 Budgethöhe

Die Budgethöhe ist nicht mehr festgelegt, sondern kann bis zu 1 % der ständigen Monatsentgelte des Kalendervorjahres betragen. Damit ist es den Arbeitgebern vor Ort freigestellt, wie hoch das auszuschüttende Volumen bis zu dieser Obergrenze ist. Die Protokollerklärung zu § 18 Abs. 2 Satz 1 TVöD Bund definiert die ständigen Monatsentgelte in Abgrenzung zu nicht berücksichtigu... mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.2 Kernbereiche der Mitbestimmung

Zu den klassischen Kernbereichen der Mitbestimmung gehören insbesondere: die Lage der Arbeitszeit, die eingruppierungsrelevante Zuweisung einer Tätigkeit,[1] eine wesentliche nachträgliche Änderung der Arbeitsbedingungen, etwa bei Abordnung oder Versetzung.[2] In diesen Fällen bedarf der Arbeitgeber – je nach Rechtsregime – der Zustimmung des Betriebsrats oder der Personalvertre... mehr

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Leistungsentgelt / 3.3 Erfolgsprämienzahlung auch neben dem Budget

Eine Lockerung der Begrenzung des Gesamtbudgets wird durch § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD-VKA eröffnet. Danach können Erfolgsprämien auch neben dem vereinbarten Startvolumen gezahlt werden. Die Erfolgsprämie nach § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD-VKA ist ihrem tariflichen Leitbild nach nicht Bestandteil des Gesamtvolumens nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut (... mehr

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Leistungsentgelt / 7.6.1 Bildung

Die Betriebliche Kommission muss paritätisch besetzt werden. § 18 Abs. 7 Satz 1 TVöD-VKA bestimmt, dass die Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat aus dem Betrieb benannt werden. Es muss sich um Beschäftigte handeln, die dem Betrieb/der Verwaltung zugehörig sind. Sie müssen also nicht zwingend in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auf Arbei... mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.2 Konfliktlösung (§ 13 LeistungsTV-Bund)

Beschäftigte können das Ergebnis ihrer Leistungsfeststellung beanstanden. Hierfür sieht § 13 LeistungsTV-Bund ein innerbetriebliches Beschwerdeverfahren vor. Die Beschäftigten haben das Recht, innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Leistungsfeststellung bei der zuständigen Personalstelle schriftlich Beschwerde einzulegen. Der Fristbeginn richtet sich nach... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung über sein Weisungsrecht umzusetzen. . Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind nur dann zulässig, wenn dies nicht möglich ist. .[1] Eine Änderungskündigung verstößt – wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses – gegen den... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3.1 Einflußbereich des Arbeitgebers

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.5 Bestimmung der betrieblichen bzw. dienstlichen Ordnung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber befugt, im Rahmen seines Direktionsrechts die betriebliche bzw. dienstliche Ordnung festzulegen. Das Weisungsrecht umfasst dabei insbesondere Maßnahmen zur Organisation des Betriebsablaufs, zur Koordinierung des Zusammenwirkens der Beschäftigten sowie zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Zu unterscheiden ist zwischen Weis... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.3 Urteil

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers vom Gericht überprüft werden. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber die gegenseitigen Interessen nicht im erforderlichen Umfang abgewogen hat, kann es die "Bestimmung" der Leistung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch richterliche Entscheidung übernehmen.[1] Die Lei... mehr

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Leistungsentgelt / 8.1 Überblick und Regelungsstruktur

Ein wesentlicher Eckpunkt der Tarifeinigung von Potsdam war die Grundentscheidung zur Einführung des Leistungsentgelts, die für den Bund am 13.9.2005 in § 18 TVöD Bund tarifiert wurde. § 18 TVöD Bund ist auch weiterhin Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Leistungsentgelts. Am 25.8.2006 wurde die Vorschrift ergänzt und teilweise ersetzt durch den Tarifvertrag über das Lei... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe... mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.2 Mitbestimmungsfreie Tatbestände

Keine Mitbestimmungspflicht besteht Bei der Feststellung des Gesamtbudgets, beim Abschluss von Zielvereinbarungen (dies gilt auch für Zielvereinbarungen mit Gruppen von Beschäftigten), bei der systematischen Leistungsbewertung, bei der Feststellung, ob ein Beschäftigter die vereinbarte ZV/SLB erreicht hat, da nicht das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis zwischen den ... mehr

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Leistungsentgelt / 7.1 Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossen. Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und bekanntzumachen. Die Initiative kann von Arbeitgeberseite oder vonseiten des Betriebs-/Personalrats ausgehen. § 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD-VKA bestimmt, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarun... mehr

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Leistungsentgelt / 5.1 Festlegung der Methode

Die Methode, nach der bei einem Arbeitgeber die Leistung der Beschäftigten bestimmt werden soll, sowie die Einzelheiten der Bewertung werden i. d. R. durch die Dienst- oder Betriebsvereinbarung festgelegt. Inhaltliche Vorgaben durch den Tarifvertrag bestehen nicht, es werden lediglich 2 Methoden genannt, die aber im Ergebnis so offen sind, dass alle denkbaren Bewertungsansät... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.5 Weisungsrecht und kollektivrechtliche Regelungen

Häufig wird das Weisungsrecht durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen näher ausgestaltet oder eingeschränkt (siehe Punkt 2.3). Besteht eine abschließende kollektivrechtliche Regelung, kann entweder: die Mitbestimmung bereits "verbraucht" sein, oder der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht zugunsten der normativen Regelung verzichtet haben (siehe Punkt 4.5). Umgekehrt kann die A... mehr

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Leistungsentgelt / 6.5 Dokumentation und Nachweisführung

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen, dass einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Dokumentation im Rahmen des Leistungsbewertungsverfahrens eine zentrale Bedeutung zukommt. Eine transparente Dokumentation trägt wesentlich dazu bei, die Akzeptanz des Leistungsentgeltsystems sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Führungskräften zu sichern. Können unterschiedlic... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.9 Billiges Ermessen

Im Normalfall ergibt sich die Wahrung billigen Ermessens schon daraus, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich Vorgesehenen bewegt und lediglich den vom Gesetzgeber bezweckten Schutz verwirklicht hat. Dabei darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Gesetzgeber bei seiner Normsetzung die Interessen der betroffenen Beschäftigten ausreichend abgewogen hat. Besond... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 5.4 Kombinationsmodell – ZV und SLB

Über das Kombinationsmodell kann eine Verknüpfung von Zielvereinbarungen und Systematischer Leistungsbewertung erfolgen. Insbesondere zur Überwindung der oben beschriebenen Schwellenängste könnte es sich empfehlen, die Methoden der Zielvereinbarung und der systematischen Leistungsbewertung zu kombinieren. Auch können mögliche Nachteile der einzelnen Instrumente durch die Ver... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.5 Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Auch die Betriebsparteien vor Ort haben eine kollektive Regelungskompetenz zur näheren Ausgestaltung des Weisungsrechts auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer.[1] Dienst- oder Betriebsvereinbarungen können ein tarifvertraglich zugestandenes Gestaltungsrecht konkretisieren und damit ei... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 5.7 Leistungsauswertung – Berechnung der Gesamtleistung eines Beschäftigten

Das Leistungsentgelt wird auf Grundlage der von den Beschäftigten erbrachten Leistungen berechnet. Nach Ablauf des Bewertungszeitraums hat die bewertende Führungskraft die Auswertung der Zielvereinbarung und/oder der Systematischen Leistungsbewertung auf Grundlage der festgelegten Bewertungsskala vorzunehmen. Dabei ist es unerheblich, welche der Beurteilungsmethoden verwende... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 1.4 Geltungsbereich

Allen Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen, muss leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA zugänglich sein.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Beschä... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4 Alternatives Entgeltanreiz-System

Das Budget nach § 18a Abs. 1 TVöD-VKA kann für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden (z. B. für Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge, Kita-Zuschüsse oder Wertgutscheine). Ausdrücklich enthält der § 18a Abs. 2 TVöD-VKA keine Vorg... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.3 Grenzen der Gestaltungsfreiheit

Der weite Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien bedeutet nicht, dass die Verwendung des Budgets völlig frei erfolgen könnte. Vielmehr sind sämtliche allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze zu beachten. Hierzu gehören insbesondere der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Verbot der Diskri... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Alternatives Entgeltanreiz-... / 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen und grundsätzlich an der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA teilnehmen können.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vere... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, A... / Kollektives Arbeitsrecht

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.3 Rechte gegenüber dem Betriebsrat

Die SBV ist nicht nur rechtlich nach § 182 Abs. 1 SGB IX zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verpflichtet. Sie bedarf auch dessen faktischer Unterstützung, denn der Betriebsrat ist der Träger der Mitbestimmungsrechte. Um die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betriebsrat zur Geltung bringen zu können, ist der SBV in § 178 Abs. 4 und 5 SGB IX das Recht eingeräumt... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.7 Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Arbeitsunfähigkeit (BEM)

Der Arbeitgeber hat nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX mit Zustimmung der betroffenen Person den Betriebs- oder Personalrat bereits dann zu unterrichten, sobald der "Beschäftigte" – also nicht nur der Mensch mit Behinderung (!)[1] – länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig krank ist. Nur soweit der Arbeitnehmer schwerbehindert ist... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 2.1 Ein-Personen-Vertretung

Anders als der Betriebs- oder Personalrat ist die SBV kein Kollegialorgan, sondern eine Ein-Personen-Vertretung. Die Aufgaben der SBV nimmt grundsätzlich allein die gewählte Vertrauensperson wahr. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abmahnung / 5 Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei einer Abmahnung grundsätzlich kein Anhörungs- oder Beteiligungsrecht. Teilweise bestehen jedoch spezielle Beteiligungs- oder Informationsrechte (z. B. der Schwerbehindertenvertretung (§178 Abs. 2 S. 1 SGB IX), des Personalrats (in manchen LPVGs vorgesehen)). mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.5 Zusammenarbeitsverpflichtung des Beauftragten

Der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers hat darauf hinzuwirken, dass die den Arbeitgeber treffenden Pflichten aus den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) des SGB IX erfüllt werden. Weiterhin ist er nach § 182 SGB IX zur engen Zusammenarbeit mit SBV und den Betriebs- oder Personalräten verpflichtet, um die Teilhabe schwerb... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.2 Durchführung der Bestellung

Die Bestellung des Inklusionsbeauftragten erfolgt grundsätzlich durch einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers, indem er einen Auftrag i. S. v. § 662 BGB erteilt. Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und auch nach den meisten Personalvertretungsgesetzen der Länder kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats.[1] Allerdings ist nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.1 Allgemeine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist weitergehender als das Informations... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.4 Zusammenarbeit mit Betriebsrat

Die SBV ist eine rechtlich vom Betriebsrat unabhängige Sondervertretung aller im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen (einschließlich der leitenden Angestellten) und der ihnen nach § 151 Abs. 1 SGB IX Gleichgestellten. Sie kann deshalb, anders als die Jugend- und Auszubildendenvertretung, auch dann gebildet werden, wenn kein Betriebsrat besteht. Sie kann, ohne de... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Arbeitsvertrag / 5.2 Fakultative Bestandteile

Abtretungsverbot § 399 BGB gibt die Möglichkeit, die Abtretung von Forderungen durch ein Abtretungsverbot zu verhindern. Diese Klausel soll dem Arbeitgeber helfen, Unklarheiten beim Zusammentreffen von Pfändung und Abtretung sowie die Belastung durch die Bearbeitung von Abtretungen zu vermeiden. Aufgrund einer Änderung des BGB zum 1.10.2021 sind vertragliche Abtretungsverbote... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Rechtsprechungsübersicht TV... / Kollektivarbeitsrecht

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Besonderer Kündigungsschutz... / 6 Mitglieder, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren der Betriebsverfassungsorgane

Gemäß § 15 KSchG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse werden davon erfasst, sofern sie vorzeitig gekündigt werden. Wirksam befristete Arbeitsverträge enden jedoch automatisch ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.1 Geschützter Personenkreis

Der nach § 15 KSchG geschützte Personenkreis entspricht dem des § 103 BetrVG. Hierzu gehören: Mitglieder des Betriebsrats/Personalrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Mitglieder der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, Mitglieder eines Europäischen Betriebsrats sowie des besonderen Verhandlungsgremiums, soweit im Inland beschäftigt[1], Mitglieder eines SE-Betrie... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Musikschullehrer / 5.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 28 Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Lage des Ersatzruhetags[1] und bei Abweichungen von der Mindestruhezeit des § 11 Abs. 4 ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, da die Vorschriften des § 11 dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum belassen. Entsprechendes gilt für die Beteiligung des Personalrats.[2] mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Erfolge im BGM messbar machen / 10.2 Zielparameter konkretisieren und prüfen

Aus allgemein formulierten Zielen müssen nun konkrete und damit messbare definiert werden. Diese Ziele lassen sich ggf. schon direkt mit einer Kennzahl darstellen oder aber es müssen mehrere herangezogen werden (Abb. 4). Dabei ist zu prüfen, in wie weit bereits Kennzahlen im Unternehmen vorhanden sind und welche noch neu erhoben werden müssen. Abb. 4: Zielparameter definieren... mehr