Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 13.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 13.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach früherer Rspr. des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle.[1] Die nu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.1 Trägerkompetenz

Rz. 6 Mit der Zuweisung der Verwaltungsträgereigenschaft stellt der Gesetzgeber klar, dass die Bundesagentur für Arbeit als Institution und unabhängig von der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung durch einzelne Dienststellen zuständig für die Aufgabenerledigung nach dem SGB III ist. Dies betrifft auch Zuständigkeiten nach anderen Gesetzen, z. B. dem Kündigungsschutzgesetz, dem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 2 Ansprüche des Betriebs- und Personalrats

War bzw. ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebs- bzw. Personalrat "klären", wie die durch das BEM verfolgten Ziele erreicht werden können; bei schwerbehinderten Beschäftigten ist bei der Klärung auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Im Rahmen des Kläru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 1.1 Kein Anspruch auf Durchführung des BEM

Unterlässt ein Arbeitgeber das Angebot oder die Durchführung eines BEM trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen, kann ein Arbeitnehmer das BEM nicht erzwingen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben die Arbeitnehmer keinen individualrechtlichen Anspruch auf Einleitung und Durchführung eines BEM. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut des § 167 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sicherheitsbeauftragter / 5 Bestellung

Der Unternehmer muss bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten den Betriebs- bzw. Personalrat beteiligen; unmittelbare Vorgesetzte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit wirken mit. Die Bestellung kann formlos erfolgen. I. d. R. werden Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt und Aufgaben sowie Zuständigkeitsbereich festgelegt. Ein Muster für die Bestellung eines Sic...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Verpflichtungen und Konsequenzen

Wie ein Blick auf den Sanktionskatalog der §§ 25 und 26 ArbSchG ergibt, ist ein Verstoß gegen die aus §§ 15 und 16 ArbSchG resultierenden Verantwortungen nicht strafbewehrt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder gar nach Strafnormen. Wenngleich nicht sanktioniert, bleiben Unterlassungen und Versäumnisse im Bereich der §§ 15 und 16 ArbSchG aber nicht folgenlos. Mit den §§ 15...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (6) Kündigung

Rz. 109 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unfallanzeige / 2 Abgabefrist

Für die Unfallanzeige ist eine Frist von 3 Tagen gesetzt, gerechnet ab Kenntnis von dem Unfall oder Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit.[1] Die Frist beginnt frühestens mit dem auf den Unfall folgenden Tag; am Ende liegende Samstage, Sonn- und Feiertage zählen dabei mit. Die Unfallanzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen; bei Erstattung der Anzeige d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unfallanzeige / 5 Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist ermächtigt, Einzelheiten der Unfallanzeige durch Rechtsverordnung zu regeln.[1] Es hat deshalb die geltende Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) erlassen. Achtung Neuregelung zur Unfallanzeige ab 1.1.2024 Zum 1.1.2024 ist die "Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen" (UVAV 2024) in der gesetzliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.2 Erste Nachuntersuchung

Gemäß § 33 JArbSchG hat frühestens nach 9 Monaten, spätestens bis zum Ablauf des 12. Beschäftigungsmonats nach Aufnahme der letzten Beschäftigung eine erste Nachuntersuchung zu erfolgen. Der Arbeitgeber hat sich die entsprechende Bescheinigung entsprechend dem zwingend vorgegebenen Vordruck nach den §§ 5 f. JArbSchUV des Arztes darüber vorlegen zu lassen. Eine eindeutige Fri...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 13 Rabatte von Dritten

Sachverhalt Die Mitarbeiter eines Industrieunternehmens erhalten beim Kauf eines Pkws bei einem bestimmten Hersteller einen Rabatt von 20 % auf den Bruttolistenpreis, wenn sie eine Bestätigung über die Betriebszugehörigkeit vorlegen. Der Preisnachlass beruht auf einem Rahmenabkommen zwischen dem Unternehmen und dem Pkw-Hersteller. Im Januar erwirbt ein Mitarbeiter einen Pkw b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 497 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[899] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits festg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilzeitarbeit / 2.1 Der Erörterungsanspruch des Arbeitnehmers

Seit dem 1.1.2019 gilt gemäß § 7 Abs. 2 TzBfG die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer und/oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann zu diesem Gespräch ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung (Betriebs- oder Personalrat) zur...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Abmeldepflicht PR-Mitglied

Zur Abmeldepflicht der Personalratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit siehe § 51 BPersVG. Die nicht freigestellten Mitglieder der Personalvertretung müssen sich beim Dienststellenleiter die Zustimmung zum Verlassen des Arbeitsplatzes erteilen lassen.[1] Es ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und des Gebotes der sparsamen Verwendung der Mittel sicher bei der A...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Das "Wie" der Sprechstunde

Bezüglich der zeitlichen und räumlichen Lage hat der Gesetzgeber das Einvernehmen der Dienststellenleitung als erforderlich bestimmt. Einvernehmen wird als Übereinstimmung im Willen bezeichnet.[1] Um dieses Einvernehmen herzustellen, ist die Leitung der Dienststelle selbstverständlich vor der Entscheidung des Personalrates zur Einführung der Sprechstunden zu unterrichten.[2] D...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Kosten der Sprechstunde

Der Arbeitgeber trägt die Kosten im Rahmen des § 46 BPersVG. Das sind die Kosten für Räume und deren Ausstattung. Die Kosten der Fortzahlung der Entgelte für die Mitglieder der Personalvertretung, wobei zwar vorzugsweise vorhandene freigestellte Mitglieder[1] entsandt werden sollen, aber nicht müssen und gegebenenfalls hinzugezogenen Sachverständigen, trägt auch die Dienstste...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Einführung

Die Sprechstunden der Personalvertretung sind deren wichtigstes Kommunikationselement mit den Beschäftigten. Nur hier kann unter dem Schutz der Vertraulichkeit der Auftrag aus §§ 2, 62 BPersVG erfüllt werden. Somit stellt sich die Frage nach der Zeit und dem Ort sowie den Kosten der Sprechstunde. Aus der Sicht des Arbeitgebers fallen durch die Sprechstunden mindestens 2 Beschäf...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 39 PersVG BE Die Regelung § 39 Abs. 1 PersVG Be ist wortgleich zum Bundesrecht. Auf die Kommentierung wird verwiesen. Das Recht der Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung ergibt sich aus dem Verweis in § 66 PersVG BE. Der Notwendigkeit von Sprechstunden ist im Rahmen des Aufgabenkatalogs des § 66 Abs. 1 PersVG BE zu sehen. Zusätzlich ist unter der Überschrift ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.5 Folgen des Rechtsdienstleistungs Gesetzes (RDG)

Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist es der Personalvertretung erlaubt, mit den Beschäftigten Rechtsfragen zu erörtern, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben der Interessensvertretung besteht (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 RDG). Eine Beratung – damit auch des einzelnen Beschäftigten – ist erlaubt, soweit es sich um eine Frage handelt, die einen dienstlichen Themenbereich der M...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Das "Ob" der Sprechstunde

Der Personalrat entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einführung der Sprechstunde, § 45 Satz 1 BPersVG gewährt ihm dazu die Rechtsgrundlage. Durch die Formulierung der Norm steht auch außer Zweifel, dass diese Sprechstunden während der Arbeitszeit eingerichtet werden können,[1] ohne dass es hierfür der Zustimmung bzw. des Einverständnisses der Leitung der Diensts...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9.3 Bezug zum Personalvertretungsrecht

Die Themen müssen sich auf das allgemeine Aufgabengebiet der Personalvertretung beziehen, ohne stets ein ausdrückliches Beteiligungsrecht vorauszusetzen.[1]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11 Rheinland-Pfalz

§ 42 LPersVG RP § 42 Abs. 1 LPersVG RP regelt nur für den Personalrat die Einrichtung der Sprechstunden während der Arbeitszeit im Einvernehmen. Dennoch ergibt sich durch die Formulierung in § 42 Abs. 2 LPersVG RP, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung ein eigenständiges Recht zur Durchführung von Sprechstunden hat. Wobei diese nicht an besondere Bedingungen geknüpft s...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Jugend- und Auszubildendenvertretung

Mit der Regelung des § 45 Abs. 2 BPersVG hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, die Streitfragen hinsichtlich der Zulässigkeit von Sprechstunden seitens der Jugend- und Auszubildendenvertretung beizulegen. Unter der Voraussetzung, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden abhält, wird ein Teilnahmerecht eines Mitglieds der Jugend- und Au...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.3 Mehrere Räume bei mehreren Betriebsteilen

Gliedert sich eine Dienststelle in mehrere Betriebsteile, kann, soweit nicht in jedem Betriebsteil eine eigenständige Personalvertretung gebildet ist,zumindest zeitweise die Zurverfügungstellung einer Räumlichkeit erforderlich sein. Dies liegt auch schon im Interesse der Dienststelle, da umfangreiche Reisetätigkeiten zur Wahrnehmung der Sprechstunde vermieden werden können. ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

Die Regelung zu den Sprechstunden gewährt dem Personalrat die Befugnis zur Einrichtung solcher Sprechstunden und stellt zugleich klar, dass diese während der Arbeitszeit eingerichtet werden dürfen. Daraus folgt, dass allein der Personalrat über das "Ob" der Sprechstunde entscheidet. In Satz 2 hat der Gesetzgeber für die zeitliche und räumliche Lage das Einvernehmen mit der Le...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 36 NPersVG § 36 Abs. 1 NPersVG regelt die Einrichtung der Sprechstunden ohne das Einvernehmen zu erwähnen. Auf die Jugendvertretung wird nicht eingegangen. Es wird die Ansicht vertreten, dass die Dienststellenleitung zur Vermeidung von Missbrauch den Raum, in dem die Sprechstunde stattfindet, betreten darf. Jedoch besteht kein Recht der Anwesenheit während der Beratung selb...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

§ 45 SPersVG Die Einrichtung im Einvernehmen mit der Dienststelle ist in § 45 Abs. 1 SPersVG bestimmt und stimmt insoweit mit dem Bundesrecht überein. Für den Fall, dass kein Einvernehmen hergestellt werden kann, wird die Zuständigkeit der Einigungsstelle festgelegt. Wie sich aus dem nachfolgenden Absatz ergibt, geht man auch hier von eigenständigen Sprechstunden der Jugendve...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14 Sachsen-Anhalt

§ 41 PersVG LSA § 41 Abs. 1 PersVG LSA erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 41 Abs. 2 PersVG LSA wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitige Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. In § 41 Abs. 3 PersVG LSA...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Zeitlicher Umfang/zeitliche Lage

Die Faktor Zeit ist in verschiedener Hinsicht zu prüfen und kann Anlass zu Differenzen mit dem Personalrat sein. Während bei freigestellten Personalräten jedenfalls nicht ohne besondere Begründung während der Arbeitszeit zusätzlich auch von nicht freigestellten Mitgliedern des Personalrats eine Sprechstunde abgehalten werden kann, wirkt sich diese Aktivität bei kleineren Die...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 43 LPVG-BB § 43 Abs. 1 LPVG-BB enthält sowohl für den Personalrat als auch die Jugend- und Ausbildungsvertretung das ausdrückliche Recht getrennter, wie aber auch gemeinsamer Sprechstunden. In § 43 Abs. 2 LPVG-BB wird für den Fall getrennter Sprechstunden, der Zutritt wechselseitig für je ein Mitglied geregelt. Die Möglichkeit zur Video- oder Telefonkonferenzeröffnet § 43 Abs...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8 Mecklenburg-Vorpommern

§ 34 PersVG M-V § 34 Abs. 1 PersVG M-V geht von getrennten Sprechstunden des Personalrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung aus. Lässt aber die gemeinsame Sprechstunden zu. Die Bestimmung von Zeit und Ort erfolgt wie im Bund im Einvernehmen. Für den Fall der getrennten Sprechstunden wird ein wechselseitiges Zugangsrecht für je ein Mitglied mit Beratungsrecht gerege...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

§ 40 PVG-HB § 40 Abs. 1 PVG-HB regelt nur für den Personalrat die Einrichtung der Sprechstunden während der Arbeitszeit. Anders als im Bund und den meisten anderen Länderregelungen ist von einem Einvernehmen nicht die Rede. Man wird die Ankündigung und die Einigung über Zeit und Ort gleichwohl aus den Grundsätzen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ableiten können. § 40 Abs. 2...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.4 Haftung der Dienststelle

Eine Haftung der Dienststelle nach § 839 BGB wird zu Recht verneint, da das Amt des Personalrats zwar ein öffentliches Amt ist, das Personalratsmitglied aber nicht hoheitlich für die Dienststelle handelt und die Beratung keine der Dienststelle gegenüber dem Beschäftigten obliegende Amtspflicht darstellt.[1]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.2 Geschützter Raum/dauerhafter Raum für PR-Tätigkeit/PR-Büro

Ob dem Personalrat ein spezieller Raum für Sprechstunden oder ein so genanntes Personalratsbüro zur Verfügung stehen, ist stets Frage des Einzelfalls und abhängig von der Größe der Dienststelle und letztlich auch deren räumlichen Möglichkeiten.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9.1 Das Gesetz gibt dazu keine Vorgabe

Aus dem Zweck und dem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Personalrats ist klar, dass es sich um alle Angelegenheiten des einzelnen Beschäftigten handeln kann, die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis besitzen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Entscheidung zum Besuch der Sprechstunde

Die Entscheidung zum Besuch der Sprechstunde geht vom Beschäftigten aus. Ungeachtet dessen kann der Personalrat aus einem dienstlichen Anlass Beschäftigte zum Besuch der Sprechstunde einladen.[1]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10 Nordrhein-Westfalen

§ 39 LPVG NW § 39 Abs. 1 LPVG NW regelt die Einrichtung der Sprechstunden und verwendet den Begriff im Benehmen statt des Einvernehmens. Auf die Jugendvertretung wird nicht eingegangen. Es ist das Benehmen bezüglich Zeit und Ort mit der Dienststelle herzustellen. Die Regelung entspricht insoweit dem Bundesrecht. § 39 Abs. 2 LPVG NW regelt mit Einschränkung auf die erforderlich...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 43 ThürPersVG § 43 Abs. 1 Thür PersVG erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 43 Abs. 2 Thür PersVG wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitige Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. § 43 Abs. 3 Thür PersVG...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Video- und Telefonkonferenz

Mit der neu eingeführten Regelung des § 45 Abs. 3 BPersVG wird die Möglichkeit eröffnet, in der Geschäftsordnung die Sprechstunde mittels Video- oder Telefonkonferenz vorzusehen. Zu den Regelungen verweist das Gesetz an dieser Stelle auf § 38 Abs. 3 BPersVG. Dieser enthält im Grunde die Formulierungen, die auch in der befristeten Regelung des § 43 Abs. 2 BPersVG (alte Fassun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Dauer der Sprechstunde

Die Dauer der Sprechstunde ist weder bezüglich des einzelnen Gesprächs noch hinsichtlich der Gesamtdauer geregelt. Hier hat der Personalrat einen Ermessensspielraum, der unter Berücksichtigung des Gegenstandes der Besprechung und die konkreten Bedürfnisse der Beschäftigten einerseits, durch das Prinzip zum sparsamen Umgang mit den Mitteln und dem Grundsatz der vertrauensvoll...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.11 Sonstige Besprechung

Davon zu unterscheiden ist das unabhängig von der Frage der Sprechstunde bestehende Recht des Personalrats, (ausgeübt durch einzelne Mitglieder) Beschäftigte auch während der Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen. Dieses Recht besteht nur ein einem aus § 62 BPersVG folgenden Auftrag der allgemeinen Überwachung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Es kann nur nac...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.3 Deliktische Haftung

Nach § 823 BGB haftet derjenige auf Schadensersatz, der Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich verletzt. Im Zusammenhang mit dem Rat oder der Auskunft eines Personalrats scheiden die ausdrücklich erwähnten, so genannten absoluten Rechte aus. Es kommt nur die Verletzung eines sonstigen Rechts in Betrac...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7 Hessen

§ 34 HPVG Die Regelung beschränkt sich auf die Übernahme von § 45 Abs. 1 BPersVG. Der Personalrat entscheidet über die Einführung der Sprechstunden, hinsichtlich Zeit und Ort muss Einvernehmen mit dem Dienststellenleiter hergestellt werden. Wenn es bereits eingerichtete Sprechstunden und dafür zur Verfügung gestellte Räume gibt, bedarf es eines besonderen Grundes für weitere S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2 Bayern

Art. 43 BayPVG Art. 43 Abs. 1 BayPVG ist identisch mit der Bestimmung des BPersVG. Auch die in § 45 Abs. 3 BPersVG eingeführte Möglichkeit der Sprechstunde per Video- oder Telefonkonferenz ist in Art 43 Abs. 1 S. 3 Bay PersVG übernommen. Art. 43 Abs. 2 BayPVG regelt ein Recht der Teilnahme der Jugend- und Ausbildungsvertreter an den Sprechstunden für den Fall, dass diese keine ...mehr