Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5 Schutz des Arbeitsplatzes

Um die Unabhängigkeit der Personalvertretung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten, Personalräte gegen ihren Willen abzuordnen oder zu versetzen oder ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, durch § 55 BPersVG stark eingeschränkt. Zweck der Vorschrift ist außerdem die Sicherstellung der ungestörten Ausübung und Unabhängigkeit des personalvertretungsrechtlichen Man...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.3 Räume, Geschäftsbedarf und Büropersonal

Die Dienststelle hat dem Personalrat die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Räume, den Geschäftsbedarf und das Büropersonal zur Verfügung zu stellen (§ 47Abs. 2 BPersVG). Räume einschließlich geeigneter Möblierung benötigt der Personalrat vor allem für die Durchführung von Personalratssitzungen, ggf. auch für die Abhaltung von Sprechstunden sowie für die laufende...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.3 Ernster Wille zur Einigung

Sowohl beim Vierteljahresgespräch als auch im Rahmen ihrer sonstigen Zusammenarbeit – etwa im Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsverfahren – müssen Dienststelle und Personalrat mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln und Vorschläge zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten machen (§ 65 Satz 3 BPersVG). Das Gesetz beinhaltet also die Verpflichtung zur Kompromissbereitsc...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1 Grundsätze des Zusammenwirkens

9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Mit dem Programmsatz der ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7 Die Mitbestimmung

9.7.1 Inhalt des Mitbestimmungsverfahrens Das Verfahren der Mitbestimmung ist für den Bereich des Bundes in §§ 70-77 BPersVG geregelt. Dabei beinhaltet § 70 BPersVG das Verfahren zwischen der Dienststelle, die die mitbestimmungspflichtige Maßnahme beabsichtigt, sowie dem hierfür zuständigen Personalrat, das Stufenverfahren sowie in welchen Fällen im Anschluss an das Stufenver...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5 Beschlussfassung

8.5.1 Beschlussfähigkeit Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist, dass der Personalrat beschlussfähig ist. Dazu muss mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein (§ 39 Abs. 2 BPersVG). Geladene Ersatzmitglieder sind für den Vertretungsfall vollwertige Personalräte in diesem Sinne. Die Zahl der Personalräte bemisst sich nach dem tatsächlichen Ist-Bestand und n...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5.2 Besonderer Kündigungsschutz

Personalratsmitglieder im Arbeitsverhältnis[1] genießen einen weitgehenden Kündigungsschutz: Ihre ordentliche Kündigung ist unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung ist – sofern der hierfür erforderliche wichtige Grund überhaupt vorliegt – zulässig, wenn die zuständige Personalvertretung zustimmt oder das Verwaltungsgericht die nicht erteilte Zustimmung ersetzt. Das Verbot d...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.1 Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetze

Infolge der Föderalismusreform von 2006[1] liegt die Gesetzgebungskompetenz für das jeweilige Landespersonalvertretungsrecht bei den Ländern. Demnach bestehen im Bundesgebiet 16 Landespersonalvertretungsgesetze (in Schleswig-Holstein Mitbestimmungsgesetz genannt), welche für die Beschäftigten der Einrichtungen der jeweiligen Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie K...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.6 Schweigepflicht

Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung. Bei Verstößen läuft der Personalrat rasch Gefahr, das Vertrauen der Beschäftigten in seine Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit zu...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.3 Wählbarkeit

Die Wählbarkeit bestimmt sich nach § 15 BPersVG. Danach sind wählbar alle wahlberechtigten Beschäftigten gemäß § 14 BPersVG, die seit 6 Monaten Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar hingegen sind der Dienststellenleiter und sein ständiger Vertreter. Deren Ausschluss ergibt sich zwingend aus dem zu vermeidenden K...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.2 Wahlberechtigung

Die aktive Wahlberechtigung ergibt sich aus § 14 BPersVG . Danach sind wahlberechtigt alle Beschäftigten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, d. h. ihren 16. Geburtstag gefeiert haben (§ 14 Abs. 1 BPersVG). Nach § 14 Abs. 1 BPersVG besitzt weiterhin nur derjenige Beschäftigte das aktive Wahlrecht, welcher am Wahltag nicht seit mehr als 12 Monaten beurlaubt ist. Beschäf...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.1 Bildung von Personalräten – Zahl der Mitglieder

Gemäß § 13 BPersVG sind in allen Dienststellen, die in der Regel mindestens 5 Wahlberechtigte beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, Personalräte zu bilden. Die aktive Wahlberechtigung ergibt sich aus § 14 BPersVG, wer passiv wählbar ist, regelt § 15 BPersVG. Für die Zahl der "in der Regel" in der Dienststelle Beschäftigten ist der für die Dienststelle charakteristische Pers...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.3 Auflösung des Personalrats/Ausschluss eines Personalratsmitglieds

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 30 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft....mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.3 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Personalrats ( § 34 Abs. 1 Satz 3 BPersVG ). Hierzu zählen vor allem die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Personalrats, vorbereitende Verhandlungen, Ausarbeitung und Beschaffung der für die Beratung und Beschlussfassung des Personalrats nötigen Unterlagen, Organisation des Verwaltungs- und Bürobetriebs des Personal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.5 Grundzüge des Wahlverfahrens

Wie bereits zuvor erörtert, obliegt die Entscheidung, ob eine Wahl der Personalvertretung durchgeführt wird, zuvorderst den Beschäftigten. Da bis auf den Fall der Wahlmüdigkeit der Beschäftigten in einer nach § 13 BPersVG personalratsfähigen Dienststelle stets ein Personalrat gewählt werden soll, stellt sich die Frage, wer die Wahl einzuleiten und durchzuführen hat. In Diensts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.4 Freistellung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Die Mitglieder des Personalrats haben einen Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 54 BPersVG). Voraussetzung für die Freistellung und Kostenübernahme ist, dass Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Schulung muss also in Bereichen erfo...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.6 Überblick über die Formen und Verfahren der Beteiligung

Mitbestimmung und Mitwirkung sind die stärksten Beteiligungsrechte. Daneben räumt das Gesetz dem Personalrat auch noch Anhörungs- und Beratungsrechte ein. Eingehende Verfahrensregeln stellt das BPersVG jedoch nur für das Mitbestimmungsverfahren (§ 70 ff. BPersVG) und das Mitwirkungsverfahren (§ 81 ff. BPersVG) auf. Das Verfahren zur Anhörung und dessen Voraussetzungen sind ü...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.3 Nichtöffentlichkeit – Teilnahme anderer Personen

Die Sitzungen des Personalrats sind nicht öffentlich. Dieser Grundsatz der Nichtöffentlichkeit wird jedoch an einigen Stellen im Gesetz aufgeweicht: Der Dienststellenleiter nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt worden sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen wurde, teil (§ 37 Abs. 3 BPersVG). Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ode...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7 Die Personalversammlung

Weiteres Organ der personalvertretungsrechtlichen Dienststellenverfassung ist die Personalversammlung der Beschäftigten der Dienststelle. Deren Aufgabe besteht lediglich in der beratenden Stellungnahme des Personalrats. Sie kann auch Anträge stellen. Außerdem ist der Personalrat ihr gegenüber bezüglich seiner Personalratstätigkeit Rechenschaft in Form eines Tätigkeitsberichts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7.2 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlungen

Regelmäßig alle halbe Jahr muss eine Personalversammlung einberufen werden ( § 59 Abs. 1 BPersVG ). Zuständig hierfür ist der Personalrat. Er hat hierbei seinen Tätigkeitsbericht abzugeben, der so umfassend sein muss, dass die Beschäftigten einen Überblick über die Tätigkeiten des Gremiums im vergangenen Halbjahr erhalten und gezielt Rückfragen, Kritik oder Anregungen geben kö...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.4 Fachliteratur, Schulungskosten

Zum Sachaufwand gehört weiter die Ausstattung mit Fachliteratur. Der Personalrat benötigt grundsätzlich – auch in kleineren Dienststellen – die für die Personalratsarbeit einschlägigen Gesetzestexte (insbesondere Vorschriften des Personalvertretungsrechts, des Beamtenrechts, des Arbeits- und Tarifrechts), Kommentierungen der häufig benötigten Gesetzeswerke (z. B. zum BPersVG u...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.9 Anhörung

Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme. Auch dieses Beteiligungsrecht verlangt die rechtzeitige Bekanntgabe der beabsichtigten Maßnahme sowie eine umfassende Information (unter anderem) durch Vorlage der vorhandenen Unterlagen. Die Stellungnahme des Personalrats bindet die Dienststelle jedoch in keiner Weise....mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5.1 Schutz vor Versetzung und Abordnung

Eine Abordnung bzw. Versetzung gegen den Willen des Betroffenen ist entsprechend § 55 Abs. 2 BPersVG nur zulässig, wenn dies unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen dienstlichen Gründen gerechtfertigt ist und der Personalrat der Maßnahme auch zugestimmt hat. Der Zustimmung bedarf es jedoch nur, wenn das zu versetzende oder abzuordnende Personal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.1 Dienststelle

Entscheidend dafür, ob eine Verwaltungseinheit eine eigene Dienststelle sein kann, ist die Frage, ob sie einen eigenständigen Aufgabenbereich hat und organisatorisch sowie personalrechtlich verselbstständigt ist. Fehlt dem Leiter der Dienststelle in organisatorischen und personellen Angelegenheiten ein eigener Handlungs- und Entscheidungsspielraum, so liegt keine Dienststell...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2 Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze

2.1 Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetze Infolge der Föderalismusreform von 2006[1] liegt die Gesetzgebungskompetenz für das jeweilige Landespersonalvertretungsrecht bei den Ländern. Demnach bestehen im Bundesgebiet 16 Landespersonalvertretungsgesetze (in Schleswig-Holstein Mitbestimmungsgesetz genannt), welche für die Beschäftigten der Einrichtungen der jeweiligen Lä...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.1 Einberufung und Leitung

Die erste (konstituierende) Sitzung des Personalrats wird vom Wahlvorstand einberufen und bis zur Bestellung eines Wahlleiters vom Wahlvorstand geleitet (§ 36 Abs. 1 BPersVG). Die weiteren Sitzungen des Personalrats werden vom Personalratsvorsitzenden anberaumt. Jedoch können die in § 36 Abs. 3 BPersVG aufgezählten Personen (z. B. der Dienststellenleiter) und Gruppen (z. B. ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.5 Sitzungsprotokoll

Von jeder Sitzung ist eine Niederschrift (Protokoll) anzufertigen. Dies dient zum einen der Dokumentation der Sitzung, zum anderen auch der Information der nicht anwesenden Mitglieder. Das Protokoll muss Ort, Tag und Beginn und Ende der Sitzung, den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst wurden, enthalten. Sie muss ferner unterschrieben sein, und...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.1 Beschlussfähigkeit

Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist, dass der Personalrat beschlussfähig ist. Dazu muss mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein (§ 39 Abs. 2 BPersVG). Geladene Ersatzmitglieder sind für den Vertretungsfall vollwertige Personalräte in diesem Sinne. Die Zahl der Personalräte bemisst sich nach dem tatsächlichen Ist-Bestand und nicht nach dem sich aus d...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.7 Sprechstunden

Der Personalrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten (§ 45 BPersVG). Macht er hiervon Gebrauch, so sind Zeit und Ort im Einvernehmen mit dem Dienststellenleiter festzulegen. Sprechstunden dürfen nur von Personalratsmitgliedern, nicht etwa von Gewerkschaftsvertretern abgehalten werden. Beschäftigte können die Sprechstunde besuchen, ohne dass sich hierdurch ihr...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.4 Wahlberechtigung und Wählbarkeit zum Gesamtpersonalrat und zu den Stufenvertretungen

Wahlberechtigt zum Gremium des Gesamtpersonalrats sind all die Beschäftigten der Hauptdienststelle und der nach § 7 BPersVG verselbstständigten Nebenstellen bzw. Dienststellenteile. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie das aktive Wahlrecht zum dortigen Personalrat besitzen (§ 89 Abs. 1 – 4 BPersVG). Für die Wählbarkeit zum Gesamtpersonalrat gilt nichts anderes als zur Wählbar...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.1 Inhalt des Mitbestimmungsverfahrens

Das Verfahren der Mitbestimmung ist für den Bereich des Bundes in §§ 70-77 BPersVG geregelt. Dabei beinhaltet § 70 BPersVG das Verfahren zwischen der Dienststelle, die die mitbestimmungspflichtige Maßnahme beabsichtigt, sowie dem hierfür zuständigen Personalrat, das Stufenverfahren sowie in welchen Fällen im Anschluss an das Stufenverfahren die Einigungsstelle anzurufen ist ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.10.1 Die Beteiligung bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers nach § 85 Abs. 1 BPersVG

Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Nach § 85 Abs. 1 BPersVG wirkt der Personalrat bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. Er kann gegen die beabsichtigte Kündigung Einwendungen erheben. Das daraufhin durchzuführende Mitwirkungsve...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.3 Verfahren bei Nichteinigung

Kommt zwischen Dienststelle und Personalrat keine Einigung zustande, so kann der Partner, der die Sache weiterverfolgen möchte (dies wird in aller Regel die Dienststelle sein), die Angelegenheit binnen 5 Arbeitstagen der übergeordneten Dienststelle, bei der eine Stufenvertretung besteht, vorlegen. Die Gegenseite ist hiervon unter Angabe der Gründe zu unterrichten (§ 71 Abs. ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.5 Vorläufige Regelungen

Die Dienststelle darf die mitbestimmungspflichtige Maßnahme grundsätzlich erst dann durchführen, wenn die Zustimmung des Personalrats vorliegt. Nach § 76 BPersVG kann sie jedoch ausnahmsweise vorläufige Regelungen treffen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Maßnahme der Natur der Sache nach keinen Aufschub duldet und durch die vorläufige Umsetzung der Maßnahme keine endgült...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.2 Die Wahlanfechtung

Wird in Durchführung der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen, und unterbleibt eine Berichtigung durch den die Wahl durchführenden Wahlvorstand, ist die Wahl anfechtbar (§ 26 BPersVG). Praxis-Beispiel Teilnahme von Nichtwahlberechtigten zur Wahl, fehlerhaftes Wahlverzeichnis, Verstöße gegen das Prinzip der ge...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Das BPersVG gilt für alle in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten. Dabei unterteilt das Gesetz die Beschäftigten in die Untergruppen der Beamten und Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Auf Richter findet das BPersVG nur in Ausnahmefällen Anwendung (vgl. näher § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Nur Beschäftigte der Diensts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.2 Das Monatsgespräch

Der Dienststellenleiter oder sein Beauftragter und der Personalrat sollen nach § 65 BPersVG mindestens einmal im Monat zu einer gemeinsamen Besprechung zusammenkommen. Sinn und Zweck ist die Wahrung des Informationsaustauschs unter den Beteiligten vor dem Hintergrund der Überlegung, dass vertrauensvolle Zusammenarbeit ohne einen solchen nur schwerlich vorstellbar scheint. Ge...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.10.2 Die Beteiligung bei der außerordentlichen Kündigung und fristlosen Entlassung nach § 86 BPersVG

Beide Fälle unterliegen einem Anhörungsrecht des Personalrats, wobei der Begriff "fristlose Entlassung" lediglich Beamte, die "außerordentliche Kündigung" nur Arbeitnehmer betrifft. Durch Mitteilung der beabsichtigten Maßnahme und deren Begründung wird das Verfahren eingeleitet. Entscheidend für die Stellungnahmefrist des Personalrats von 3 Arbeitstagen ist der Zugang der um...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 6 Eintreten von Ersatzmitgliedern

Ersatzmitglieder rücken in den folgenden Fällen in den Personalrat (zeitweise) auf: wenn ein Mitglied des Personalrats aus diesem auf Dauer ausscheidet, wenn ein PR-Mitglied zeitweilig verhindert ist. Ersteres tritt ein in den Fällen des § 31 BPersVG. Eine zeitweilige Verhinderung setzt voraus, dass ein Personalratsmitglied sein Amt nicht ausüben kann oder die Ausübung ihm nicht...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.2 Beschlussfassung – notwendige Mehrheiten

Beschlüsse können nur während der Personalratssitzung gefasst werden. Wobei eine Sitzung grundsätzlich immer die gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Personalratsmitglieder in einem Raum erfordert. Daraus folgt, dass Beschlüsse im Umlaufverfahren unzulässig sind.[1] Achtung Seit der Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes im Jahr 2021 ist auch eine Beschlussfassung ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.3 Gemeinsame Beratung – getrennte Beschlussfassung

Die Beschlussfassung erfolgt durch das gesamte Gremium, es sei denn, dass ausschließlich eine Gruppe betroffen ist, dann wird gemeinsam beraten, die Gruppe fasst ihren Beschluss jedoch alleine (§ 40 BPersVG). Hintergrund ist die Tatsache, dass das Gesetz den Personalrat zwar als ein einheitliches, für alle Beschäftigtengruppen zuständiges Gremium betrachtet, den teilweise un...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.4 Primäre und sekundäre Zuständigkeit

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Zuständigkeit des Personalrats grundsätzlich allein entscheidend, ob der Dienststellenleiter beabsichtigt, eine der Beteiligung des Personalrats unterliegende Maßnahme zu treffen. Ob der Dienststellenleiter nach der Behördenorganisation und den gesetzlichen Vorschriften für die beabsichtigte Maßnahme...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.4 Friedenspflicht – Anrufung externer Stellen

Zur Wahrung der vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet § 2 Abs. 2 BPersVG die Dienststellenpartner, alles zu unterlassen, was die Arbeit und den Frieden in der Dienststelle beeinträchtigen könnte. Das Friedensgebot berührt aber nicht das Recht der Tarifvertragsparteien zur Führung von Arbeitskämpfen. Aus dem gleichen Grund verbietet § 2 Abs. 3 BPersVG den Partnern die A...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7.4 Teilnahme der Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und des Dienststellenleiters

§ 52 BPersVG bestimmt den Teilnehmerkreis der Personalversammlungen. Teilnehmer ohne Zugehörigkeit zur Dienststelle können sein, ein Beauftragter der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und ein Beauftragter der Arbeitgebervereinigung, der die Dienststelle angehört. Da der Personalrat die Sitzung leitet, kann er die Teilnahme eines Beauftragten ablehnen, sofern hier...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 11 Streitigkeiten – gerichtliche Klärung

Kommt es in Angelegenheiten des Personalvertretungsrechts zu Streitigkeiten zwischen Dienststelle und Personalrat, die nicht im Rahmen eines Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsverfahrens zu entscheiden sind, so besteht die Möglichkeit, ein Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht herbeizuführen (§ 108 BPersVG). Praxis-Beispiel Meinungsverschiedenheiten darüber, ob in einer ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.6 Qualifiziertes Initiativrecht

Beantragt der Personalrat aufgrund seines qualifizierten Initiativrechts nach § 77 BPersVG die dort in Abs. 1 benannten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, so wird ein dem Mitbestimmungsverfahren ähnlicher Verfahrenszug eingeleitet, so die Dienststelle den Antrag abgelehnt hat. Handelt es sich um einen in § 77 Abs. 1 BPersVG benannten Tatbestand der uneingeschränkten M...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5.3 Besonderer Arbeitsplatzschutz für Auszubildende

Durch § 56 BPersVG werden die in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Krankenpflege-, dem Pflegeberufegesetz oder Hebammengesetz stehenden Beschäftigten, die Mitglied des Personalrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (s. § 105 BPersVG) sind, gegen die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis nach ihrer Ausbildung geschützt: Beabsic...mehr