Die Dienststelle hat dem Personalrat die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Räume, den Geschäftsbedarf und das Büropersonal zur Verfügung zu stellen (§ 47Abs. 2 BPersVG).

Räume einschließlich geeigneter Möblierung benötigt der Personalrat vor allem für die Durchführung von Personalratssitzungen, ggf. auch für die Abhaltung von Sprechstunden sowie für die laufende Geschäftsführung. Mit Büropersonal sind in erster Linie Schreibkräfte gemeint; allenfalls in sehr großen Dienststellen können eventuell auch weitere Hilfskräfte (z. B. Mitarbeiter für die Annahme von Telefonaten) erforderlich sein.

Zum erforderlichen Geschäftsbedarf zählen u. a. Schreibmaterialien, Schreibmaschinen und Kopiermöglichkeiten. Soweit heute eine Dienststelle über eine moderne EDV-Ausstattung verfügt, kann grundsätzlich auch die Personalvertretung eine entsprechende PC-Ausstattung (Hardware und Software) sowie Zugang zum Intranet und zum Internet beanspruchen. Entscheidend für die Erforderlichkeit sind die Verhältnisse in der Dienststelle.[1]

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