Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.4 Einigungsstelle

Können die entsprechenden Vertretungen nach einem ggf. erforderlichen Verfahrenszug keine Einigung erzielen, so kann eine Einigungsstelle angerufen werden (§ 72 BPersVG). Sie ist unabhängiges Gremium in der Funktion einer Schiedsstelle. Sie wird grundsätzlich von Fall zu Fall neu gebildet. Ihre Zusammensetzung ergibt sich aus § 73 Abs. 2 BPersVG . Die Entscheidung der Einigungs...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.3.2 Beschäftigtengruppen

§ 5 BPersVG bildet die Grundlage für das im Personalvertretungsrecht geltende Gruppenprinzip. Die Beschäftigten untergliedern sich danach in 2 Gruppen: die Gruppe der Beamten und die Gruppe der Arbeitnehmer (§ 5 BPersVG). Jeweils zu der Gruppe der Beamten oder Arbeitnehmer gehören auch die zu ihrer Ausbildung beschäftigten Personen. Eine weitergehende Unterscheidung zwischen ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.1 Erstattung notwendiger Personalratskosten

Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Dienststelle (§ 46 Abs. 1 BPersVG). Eine Pflicht zur Kostenübernahme besteht danach nur für notwendige Kosten. Hierzu zählen alle Aufwendungen, die aus einer Tätigkeit herrühren, die zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Personalrats gehört, und die dieser bei objektiver Betrachtung und vernünftiger Abwägu...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.2 Dienstbefreiung – Freizeitausgleich

Jedes Personalratsmitglied hat Anspruch auf Arbeits- oder Dienstbefreiung, soweit es zur Erfüllung seiner Personalratsaufgaben erforderlich ist (§ 51 Satz 1 BPersVG). Hierzu zählen etwa die Vorbereitung und Abhaltung von Sitzungen, die Durchführung von Sprechstunden sowie die Entgegennahme von Anregungen oder Beschwerden. Zur Wahrnehmung solcher von Fall zu Fall zu erledigend...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.9 Zustimmungsverweigerungsgründe bei personellen Einzelmaßnahmen

§ 78 Abs. 5 BPersVG benennt abschließend die Gründe, die eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen der Dienststelle nach den § 78 Abs. 1 BPersVG rechtfertigen können. Der Personalrat ist also wegen der nur wenigen gesetzlich vorgegebenen Gründe in der Möglichkeit, die Zustimmung zu verweigern, relativ stark eingeschränkt. Dabei wird man in ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7.1 Zusammensetzung der Personalversammlung

Die Personalversammlung besteht aus den Beschäftigten der Dienststelle ( § 57 BPersVG ). Aus der Vorschrift ergibt sich, dass die aktive Wahlberechtigung keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Personalversammlung ist. Ist es aus Gründen des Dienstablaufs nicht möglich, alle Beschäftigten gleichzeitig die Teilnahme an einer Personalversammlung zu ermöglichen, erlaubt das Geset...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.8.3 Die Mitwirkungstatbestände des § 84 BPersVG

Folgende Tatbestände unterliegen der Mitwirkung: Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereichs, wenn nicht nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung zu beteiligen sind (§ 84 Abs. 1 ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.10 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 79 Abs. 1 BPersVG

§ 79 Abs. 1 BPersVG gewährt dem Personalrat unter bestimmten Voraussetzungen die uneingeschränkte Mitbestimmung in den sogenannten sozialen Angelegenheiten der Mitarbeiter. Erfasst werden, alle Beschäftigtengruppen, d. h. sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte. Unter soziale Angelegenheiten fallen alle Vorgänge, die un- bzw. mittelbar auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.3.1 Beschäftigteneigenschaft

Die Beschäftigteneigenschaft setzt grundsätzlich das rechtliche Bestehen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers oder Beamten zur Dienststelle voraus. Jedoch ist dessen rechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich, um die Beschäftigteneigenschaft festzustellen. Das heißt, auch sogenannte faktische Arbeitsverhältnisse oder Beamtenverhältnisse, deren Nichtigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung: Wertbe... / 3 Wer ist Stakeholder Ihres Reporting?

Der erste Schritt ist es, die Stakeholder des eigenen Reportings und sein Erkenntnisinteresse zu identifizieren. Dies kann sich von Unternehmen zu Unternehmen und von Thema zu Thema unterscheiden. Immer wiederkehrende Zielgruppen und deren Interessen sind zum Beispiel: Top Management: Ist Lernen eine gute Investition? (Wann) zahlen sich die investierten Gelder aus? Sind die R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 4.4 Höchstgrenzen bei Betriebs- bzw. Individualvereinbarung

Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 7 Abs. 1, 2 oder 2a ArbZG können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] Aufgrund der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 50 Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau alle aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sowie der ihres Kindes zu treffen. Die Formulierung lässt keine Ausnahme zu – es sind alle Maßnahmen zu treffen, die erforderli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Information an Personalrat/Betriebsrat

Rz. 29 Die Regelung des früheren § 2 Satz 2 MuSchArbV, der die Zulässigkeit einer formlosen Unterrichtung eines vorhandenen Betriebs- oder Personalrats über die Ergebnisse der Beurteilung vorsieht, ist entfallen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist jedoch weiterhin vorhanden und erfasst auch die nach der Durchführung der Gefährdungsbeur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beteiligung des Betriebsrates

Rz. 49 § 13 begründet keine eigene Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats; insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das Mutterschutzgesetz enthält zwingende und abschließende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für eine Festlegung von Beschäftigungsverboten i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Mitwirkung der Aufsichtsbehörde

Rz. 55 Die Aufsichtsbehörde klärt auf der Grundlage von § 27 Abs. 3 MuSchG im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die konkreten Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung der werdenden und stillenden Mutter führen können und erlässt Auflagen zur Umsetzung. Dazu hat der Arbeitgeber die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 der Aufsichtsbehörde vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Schritt 2: Arbeitsplatzwechsel (§ 13 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 28 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ist – wenn unverantwortbare Gefährdungen nicht durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach Nr. 1 ausgeschlossen werden können oder dies wegen des nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar ist – ein Arbeitsplatzwechsel vorzunehmen. Ist die Durchführung von technischen oder organisatorischen Maßnahmen nicht geeignet oder kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rauchen / 3.1 Absolutes Rauchverbot

Aus technischer Sicht ist ein absolutes Rauchverbot in den Betriebsräumen die einfachste und wirkungsvollste Maßnahme, um die Beschäftigten vor Tabakrauch zu schützen. Viele Betriebe haben in den letzten Jahren deshalb so verfahren, oft mit der Ausnahme von "Raucherzonen" (s. u.). Grundsätzlich kann ein Betrieb das Rauchen auch auf dem gesamten Betriebsgelände (also auch im F...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen geeignete Schu... / 3 FAQ

1) Wer unterstützt bei der Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe? Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen hauptsächlich über die notwendigen Fachkenntnisse. Zusätzlich bieten auch Hersteller sowie Ansprechpartner der Berufsgenossenschaften Unterstützung an. 2) Wer trägt die Kosten für Schutzhandschuhe? Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen müssen generell vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.4 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Betriebsrats?

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats der Lohnsteuerpflicht von durch Dritten einger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance und fähigke... / 3 Fähigkeitsprofile Mitarbeiter und Anforderungsprofile Arbeitsplatz/-tätigkeit

Um im Unternehmen Low Performance zu vermeiden, zu verringern oder im Falle einer Behinderung adäquate Lösungen zur Integration und Weiterbeschäftigung betroffener Mitarbeiter in den Arbeitsprozess zu ermöglichen, ist die Erstellung von Fähigkeits- und Anforderungsprofilen erforderlich. Fähigkeitsprofile betreffen den Menschen. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 42 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 eröffnen keine Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats. Insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das MuSchG enthält zwingende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für die Festlegung von Beschäftigungsverboten im Weg ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Die Erklärung der Schwangeren zur Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten und bestimmten Entbindungstermin greift das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1. Dieses Verbot ist rein an den Kalender gekoppelt und soll die bevorstehende Entbindung und deren Vorbereitung erleichtern. Je nach individueller Konstitution kann die werdende Mutter auch in den letzten 6 Wochen der Arbeitsleistung nachkommen, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss in einigen Berei... / 3 FAQs

1) Wer trägt die Kosten für den Gehörschutz? Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen müssen generell vom Arbeitgeber getragen werden.[1] Dies gilt in besonderem Maße auch für alle Arten von PSA – das hat die einschlägige Rechtsprechung schon vor vielen Jahren eindeutig festgelegt.[2] 2) Muss der Umgang mit Gehörschutz auch praktisch geübt werden? Ja! PSA Gehörschutz gehört zu den...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.7 Gemeinsamer Ausschuss (§ 18.1 Abs. 2 und 3 TVöD-S)

Der Gemeinsame Ausschuss wirkt bei Entwicklung, Einführung und Controlling der Systeme mit (§ 18.1 Abs. 2 TVöD-S). Seine Aufgaben beschränken sich auf eine Mitwirkung, d. h. er kann Vorschläge für die betrieblichen Systeme entwickeln. Ob diese angenommen werden, entscheiden der Vorstand und der Personalrat im Rahmen der Dienstvereinbarung. Praxis-Tipp Da die Einzelheiten des ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.2 Unternehmenserfolgsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 4 TVöD-S)

Der unternehmenserfolgsbezogene Teil der Sparkassensonderzahlung kann nicht nach den gleichen Grundsätzen und Ergebnissen des individuell-leistungsbezogenen Teils verteilt werden. Der noch näher zu definierende Unternehmenserfolg ist die alleinige Zielgröße, individuelle Leistungen bleiben außer Betracht. Die tarifrechtliche Regelung lässt einen großen Spielraum, den die ein...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 18.2 TVöD-S)

Nach § 18.2 Abs. 1 Satz 1 TVöD-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des TVöD-S um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetzt. Eine einseiti...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.3 Systematische Leistungsbewertung (§ 18.3 TVöD-S)

Als weitere Möglichkeit zur Leistungsbemessung nennt § 18.3 Abs. 1 TVöD-S die systematische Leistungsbewertung. Diese knüpft an konkrete Tatsachen und Verhaltensweisen der Beschäftigten an. Um willkürliche Entscheidungen weitestgehend zu minimieren, hat die systematische Leistungsbewertung im Rahmen eines zuvor festgelegten, vereinheitlichten Systems zu erfolgen. Hierfür lege...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.1 Individuell-leistungsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S)

§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S regelt den individuell-leistungsbezogenen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Hierfür bilden die Sparkassen ein Leistungsbudget, in welches sie für jeden Beschäftigten jährlich einen Betrag in Höhe von 64 % eines Monatstabellenentgelts einstellen. Zulagen und sonstigen Entgelte werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen[1]. Die Tarifvertragsparteie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16 Die Beteiligung der Personalvertretung bei der Eingruppierung, Höhergruppierung sowie Herabgruppierung

16.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 PersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Beispiel Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 16.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 PersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Beispiel Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 16.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach früherer Rspr. des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle.[1] Die nu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.5 Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen.[1] Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[2] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Verleiher überlassen; ein Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander fo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.2 Ausnahmefall – keine Personalvertretung

§ 18 TVöD-VKA unterstellt das Bestehen einer Arbeitnehmervertretung als Regelfall. Sollte es jedoch sein, dass in einer Dienststelle/einem kommunalen Unternehmen keine Arbeitnehmervertretung besteht, trifft die Protokollerklärung zu § 18 Abs. 6 TVöD-VKA ausdrücklich eine Sonderregelung. Hiernach hat der Arbeitgeber die jährliche Ausschüttung der Leistungsentgelte im Umfang de...mehr

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Leistungsentgelt / 7.5 Mitbestimmung des Betriebs-/Personalrats

7.5.1 Umfang der Mitbestimmung Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.3 Mitbestimmung und Weisungsrecht

Soweit die Weisung nur eine individuelle Konkretisierung der Leistungserbringung zum Inhalt hat, besitzt sie keine mitbestimmungsrechtliche Relevanz.[1] Betrifft die Weisung jedoch auch den arbeitsorganisatorischen und sozialen Bereich, ist in vielen Fällen auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung erforderlich (Mitbestimmung).[2] Zu den Kernbereichen der Mitbestimmu...mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.3 Paritätische Kommission (§ 14 LeistungsTV-Bund)

In § 14 LeistungsTV-Bund sind Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben der Paritätischen Kommission geregelt. Diese ist vergleichbar mit der Betrieblichen Kommission aus § 18 Abs. 7 TVöD VKA (siehe Punkt7.6). Eine Paritätische Kommission ist für jede Verwaltung i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 LeistungsTV-Bund zu bilden. Für den Fall einer Aufteilung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Leistung...mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2.1 Tarifvertraglich vorgesehene Einführung

Somit können – den Anforderungen der jeweiligen Verwaltung entsprechend – durch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung die Modalitäten zur Auszahlung des Leistungsentgelts vereinbart werden. Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA waren die Betriebsparteien aufgefordert, rechtzeitig vor dem 1.1.2007 betriebliche Systeme bzw. Regelungen zur Umsetzung des Leistungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7 Betriebliche Vereinbarung und Kommission (§ 18 Abs. 6 und 7)

Zur Einführung der Leistungsentgelte bedarf es zwingend der Vereinbarung eines betrieblichen Systems im Wege der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung. Der durch den Tarifvertrag gesteckte Rahmen muss durch sachgerechte Regelungen, die auf die betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ausgefüllt werden. Die Mitwirkung an der Entwicklung des Betrieblichen Systems ist der Betri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.1 Überblick und Regelungsstruktur

Ein wesentlicher Eckpunkt der Tarifeinigung von Potsdam war die Grundentscheidung zur Einführung des Leistungsentgelts, die für den Bund am 13.9.2005 in § 18 TVöD Bund tarifiert wurde. § 18 TVöD Bund ist auch weiterhin Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Leistungsentgelts. Am 25.8.2006 wurde die Vorschrift ergänzt und teilweise ersetzt durch den Tarifvertrag über das Lei...mehr